Der Bürgermeister informiert, Folge 1, Februar 2005 - in Laxenburg
Der Bürgermeister informiert, Folge 1, Februar 2005 - in Laxenburg
Der Bürgermeister informiert, Folge 1, Februar 2005 - in Laxenburg
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Geme<strong>in</strong>de aktuell<br />
Fortsetzung von Seite 5<br />
b) Über die e<strong>in</strong>gebrachten Anträge entscheidet der Geme<strong>in</strong>derat.<br />
Es besteht ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf die Gewährung e<strong>in</strong>es<br />
Zuschusses. Die Zuteilung erfolgt nach Maßgabe der<br />
Bedeckung der im Voranschlag jeweils vorgesehenen Mittel.<br />
6. DURCHFÜHRUNG DER FÖRDERUNG<br />
Die Zusage für die Gewährung des Z<strong>in</strong>senzuschusses gilt ab<br />
schriftlicher Zusage durch den <strong>Bürgermeister</strong> der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Laxenburg</strong>.<br />
Die Überweisung des anfallenden Z<strong>in</strong>senzuschusses erfolgt<br />
durch die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> halbjährlich aufgrund der<br />
Z<strong>in</strong>senvorschreibung des Kredit<strong>in</strong>stitutes an dieses direkt.<br />
<strong>Der</strong> Z<strong>in</strong>senzuschuss entfällt:<br />
a) wenn der Förderungswerber mit den Rückzahlungsraten<br />
drei Monate <strong>in</strong> Verzug gerät<br />
b) wenn der Kreditvertrag zur Gänze fällig gestellt wird<br />
c) wenn die Voraussetzungen vom Förderungswerber nicht mehr<br />
erfüllt werden<br />
d) wenn der Betrieb des Förderungswerbers ohne wichtige Gründe<br />
(z.B. Krankheit, zeitlich begrenzte Baumaßnahmen) länger als<br />
drei Monate nicht geführt wird<br />
Beschlossen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deratssitzung am 16. 12. 2004<br />
Schneeräumung und<br />
Verunre<strong>in</strong>igung der Straße<br />
Die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet, ausgenommen<br />
die Eigen tümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlichen<br />
Liegen schaften, werden darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass sie dafür zu sorgen<br />
haben, dass die entlang der Liegenschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Entfernung von<br />
nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden<br />
Gehsteige und Gehwege e<strong>in</strong>schließlich der <strong>in</strong> ihrem Zuge befi ndlichen<br />
Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft <strong>in</strong> der Zeit<br />
von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunre<strong>in</strong>igungen gesäubert,<br />
sowie bei Schnee und Glatteis bestreut s<strong>in</strong>d. Ist e<strong>in</strong> Gehsteig<br />
(Geh weg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand <strong>in</strong> der Breite von<br />
1 m zu säubern und zu bestreuen.<br />
In e<strong>in</strong>er Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt<br />
diese Verpfl ichtung für e<strong>in</strong>en 1 m breiten Streifen entlang der Häuser -<br />
fron ten. Die Eigentümer haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewächten<br />
oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße<br />
gelege nen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden.<br />
Durch die angeführten Verrichtungen dürfen Straßenbenützer nicht<br />
gefährdet oder beh<strong>in</strong>dert werden- wenn nötig, s<strong>in</strong>d die gefähr deten<br />
Straßenstellen abzuschranken oder sonst <strong>in</strong> geeigneter Weise zu<br />
kennzeichnen. Bei den Arbeiten ist darauf Bedacht zu nehmen, dass<br />
der Abfl uss des Wassers von der Straße nicht beh<strong>in</strong>dert, Wasserablaufgitter<br />
und R<strong>in</strong>nsale nicht verlegt, Sachen, <strong>in</strong>sbesondere<br />
Leitungsdrähte, Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen nicht beschädigt<br />
und Anlagen für den Betrieb von Eisenbahnen, <strong>in</strong>sbeson-<br />
6<br />
dere von Straßenbahnen oder Oberleitungsomnibussen <strong>in</strong> ihrem<br />
Betrieb nicht gestört werden.<br />
Verunre<strong>in</strong>igung der Straße: Jede gröbliche oder die Sicherheit der<br />
Straßenbenützer gefährdende Verunre<strong>in</strong>igung der Straße durch feste<br />
oder fl üssige Stoffe, <strong>in</strong>sbesondere durch Schutt, Kehricht, Abfälle<br />
und Unrat aller Art, sowie das Ausgießen von Flüssigkeiten bei Gefahr<br />
e<strong>in</strong>er Glatteisbildung ist verboten.<br />
Haften an e<strong>in</strong>em Fahrzeug, <strong>in</strong>sbesondere auf se<strong>in</strong>en Rädern, größere<br />
Erdmengen, so hat sie der Lenker vor dem E<strong>in</strong>fahren auf e<strong>in</strong>e staubfreie<br />
Straße zu entfernen.<br />
Aus dieser Vorschrift ergibt sich für denjenigen, der e<strong>in</strong>e derartige<br />
Verunre<strong>in</strong>igung der Straße (z. B. Ausr<strong>in</strong>nen des Motoröls), sei es auch<br />
schuldlos, verursacht hat, die Verpfl ichtung, diese Gefahr wieder zu<br />
beseitigen.<br />
Wenn Wasser durch e<strong>in</strong>e schadhafte oder nicht funktionierende<br />
Dachr<strong>in</strong>ne auf die Straße fl ießt, ist das dem Ausgießen gleichzuhalten<br />
und somit verboten.<br />
Unter „größere Erdmengen“ s<strong>in</strong>d solche zu verstehen, die vor allem<br />
Baufahrzeugen und ländlichen Wirtschaftsmasch<strong>in</strong>en anhaften,<br />
wenn diese ihre Arbeitsstätte verlassen. Ob es sich hierbei um Erde,<br />
Kot oder Mist handelt, ist irrelevant.<br />
Liebe Jugendliche<br />
aus <strong>Laxenburg</strong><br />
Wir s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Team von SozialarbeiterInnen die im Bezirk Mödl<strong>in</strong>g<br />
und daher auch <strong>in</strong> <strong>Laxenburg</strong> als AnsprechpartnerInnen für jugendrelevante<br />
Themen für Euch da s<strong>in</strong>d. Wir unterstützen Euch bei der<br />
Umsetzung Eurer Ideen und Wünschen wie z.B. Skate-Anlage, Jugendtreff,<br />
Sportaktivitäten, usw.<br />
Wir bieten Begleitung zu Ämtern, Polizei und anderen Institutionen.<br />
Information und Beratung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und <strong>in</strong><br />
der Schule, bei Drogen und Sucht, Eltern und Freunden, Partnerschaft<br />
und Sexualität und was Euch sonst so beschäftigt.<br />
Erreichbar s<strong>in</strong>d wir fast jeden Donnerstag von 18-20 Uhr im Jugendclub<br />
h<strong>in</strong>ter dem Kaiserbahnhof. Sollten wir e<strong>in</strong>mal aus berufl ichen<br />
Gründen nicht beim Jugendclub vorbeikommen, könnt ihr Eure Anliegen<br />
auch gerne den Betreibern des Jugendclubs Uschi, Barbara oder<br />
Berni vorbr<strong>in</strong>gen und sie werden diese an uns weiterleiten.<br />
Am Montag von 16-18 Uhr und am Mittwoch von 17-20 Uhr könnt<br />
Ihr auch gerne bei uns <strong>in</strong> unserer Anlaufstelle <strong>in</strong> Wr. Neudorf,<br />
Eumig weg 1, gleich h<strong>in</strong>ter der Badnerbahn-Station, plaudern, wuzzeln<br />
oder e<strong>in</strong>fach nur chillen. Wir s<strong>in</strong>d auch nach wie vor unter Tel:<br />
0699/11057615 od. 16 für Euch erreichbar.<br />
Das MOJA TEAM<br />
<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong> <strong><strong>in</strong>formiert</strong><br />
G E M E I N D E R A T S W A H L 2 0 0 5<br />
<strong>Der</strong> Wahltag ist Sonntag, der 6. März <strong>2005</strong>,<br />
die Wahlzeit von 7.30 bis 16.00 Uhr.<br />
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und<br />
jeder Staats angehörige e<strong>in</strong>es anderen Mitgliedsstaates der<br />
Europäischen Union, der spätestens mit Ablauf des Tages der<br />
Wahl das 18. Lebens jahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht<br />
ausgeschlossen ist und <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de se<strong>in</strong>en ordentlichen<br />
Wohnsitz hat.<br />
<strong>Laxenburg</strong> ist <strong>in</strong> 3 Wahlsprengel e<strong>in</strong>geteilt:<br />
Wahlsprengel 1 –<br />
Volksschule, Mart<strong>in</strong> Ebner-Gasse 10<br />
Wahlsprengel 2 –<br />
Feuerwehrhaus, Herbert Rauch-Gasse 2<br />
Wahlsprengel 3 –<br />
Haus Elisabeth, Johannesplatz 5 – 6<br />
Sie werden rechtzeitig vor der Wahl e<strong>in</strong>e Verständigungskarte<br />
erhal ten, aus der hervorgeht, <strong>in</strong> welchem Sprengel Sie Ihr<br />
Stimmrecht aus üben können. Sie werden ersucht, diese zur<br />
Wahl mitbr<strong>in</strong>gen. Zu dem nehmen Sie bitte e<strong>in</strong>en amtlichen<br />
Lichtbildausweis mit.<br />
Sie können <strong>in</strong> allen 3 Wahllokalen mit Wahlkarte wählen.<br />
Anspruchsberechtigt auf die Ausstellung e<strong>in</strong>er Wahlkarte s<strong>in</strong>d Sie<br />
unter folgenden Voraussetzungen:<br />
• Wahlberechtigte, die sich am Wahltag im Geme<strong>in</strong>degebiet,<br />
aber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Wahlsprengel als den ihrer<br />
<strong>Der</strong> Tiefbauspezialist für<br />
unkonventionelle Problemlösungen<br />
LANG U. MENHOFER<br />
F. Lang u. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co KG<br />
A-2500 Baden bei Wien, Goethegasse 12<br />
Tel. +43 (0) 22 52 / 885 85 - 0, Fax DW - 22<br />
<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong> <strong><strong>in</strong>formiert</strong> 7<br />
Geme<strong>in</strong>de aktuell<br />
E<strong>in</strong> tragung aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht im<br />
Wahl sprengel der E<strong>in</strong>tragung nicht ausüben können, oder<br />
• Wahlberechtigte, denen der Besuch des Wahllokales<br />
<strong>in</strong> <strong>Folge</strong> Bettlägerigkeit oder Freiheitsbeschränkung<br />
unmöglich ist und von e<strong>in</strong>er besonderen Wahlbehörde<br />
zum Zweck der Stimmabgabe <strong>in</strong> ihrer Wohnung aufgesucht<br />
werden wollen, oder<br />
• Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht am 8. oder 3. Tag vor dem<br />
Wahltag ausüben wollen.<br />
In allen Fällen muss der Antrag, e<strong>in</strong>e Wahlkarte auszustellen,<br />
spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag schriftlich oder mündlich<br />
erfolgen (Frau Kollmann, Zimmer 13, Tel. 02236 / 711 01-13). Ist der<br />
Antragsteller nicht persönlich bekannt, muss die Identität durch<br />
e<strong>in</strong> Dokument nachgewiesen werden.<br />
Wähler, die das Wahlrecht vor dem (eigentlichen) Wahltag<br />
ausüben wollen, können die Wahlkarte unmittelbar vor dem<br />
Wahlvorgang im Geme<strong>in</strong>deamt beantragen.<br />
8. Tag vor dem Wahltag: Samstag, 26. <strong>Februar</strong> <strong>2005</strong><br />
Wahlzeit: 9 – 11 Uhr<br />
Wahllokal: Rathaus, Schlossplatz 7-8, 1. Stock, Zimmer 9<br />
3. Tag vor dem Wahltag: Donnerstag, 3. März <strong>2005</strong><br />
Wahlzeit: 16 – 18 Uhr<br />
Wahllokal: Rathaus, Schlossplatz 7-8, 1. Stock, Zimmer 9<br />
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />
Laxen burg, Frau Kollmann, Tel. 02236/711 01-13 bzw. Frau<br />
Emm<strong>in</strong>ger, Tel. 02236/711 01-23 gerne zur Verfügung!<br />
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