Ganztägig arbeitende Schulen
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Gesetz und Richtlinien<br />
Hessisches Schulgesetz<br />
§ 15<br />
§ 15 Betreuungs- und Ganztagsangebote,<br />
Ganztagsschulen<br />
(1)<br />
An den Grundschulen können Schulträger Betreuungsangebote<br />
einrichten, die über den zeitlichen Rahmen der<br />
Stundentafel hinausgehen und zu einer für die Eltern zeitlich<br />
verlässlichen Betreuung führen. Die Teilnahme an diesen<br />
Angeboten ist freiwillig. Eine enge Zusammenarbeit<br />
mit Kinderhorten und freien Initiativen zur ganztägigen<br />
Betreuung von Kindern ist zu fördern.<br />
(2)<br />
An <strong>Schulen</strong> der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und an Sonderschulen<br />
ist die Entwicklung von Ganztagsangeboten zu<br />
fördern. Ganztagsangebote sind ergänzende Angebote<br />
der <strong>Schulen</strong> oder freier Träger, von Eltern und qualifizierten<br />
Personen, die die kulturelle, soziale, sportliche, praktische,<br />
sprachliche und kognitive Entwicklung der<br />
Schülerinnen und Schüler fördern. Die Teilnahme an den<br />
Ganztagsangeboten ist freiwillig.<br />
(3)<br />
Die Entwicklung von Sonderschulen, insbesondere der<br />
<strong>Schulen</strong> für praktisch Bildbare, zu Ganztagsschulen ist zu<br />
fördern. Diese erweitern den der Schule zur Verfügung stehenden<br />
zeitlichen Rahmen über die Stundentafel hinaus,<br />
um die sonderpädagogischen Belange ganzheitlich<br />
berücksichtigen zu können. Die Teilnahme an den Angeboten<br />
ist teilweise oder vollständig verpflichtend; die Entscheidung<br />
darüber trifft die Schulkonferenz.<br />
42 GANZTAGSPROGRAMM IN HESSEN<br />
Richtlinie für ganztägig <strong>arbeitende</strong> <strong>Schulen</strong> in<br />
Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz<br />
Richtlinie für ganztägig <strong>arbeitende</strong> <strong>Schulen</strong> in Hessen nach<br />
§ 15 Hessisches Schulgesetz Erlass vom 1. August 2004<br />
Gültigkeitsverzeichnis Nr. 721<br />
1. Zielsetzung und Anwendungsbereich<br />
Das Hessische Kultusministerium und die Schulträger in<br />
Hessen gestalten gemeinsam ein Kooperationsmodell für<br />
ganztägig <strong>arbeitende</strong> <strong>Schulen</strong>. Beide tragen zur personellen<br />
wie auch zur räumlichen und sächlichen Ausstattung<br />
dieser <strong>Schulen</strong> bei. <strong>Ganztägig</strong> <strong>arbeitende</strong> <strong>Schulen</strong> bieten<br />
Schülerinnen und Schülern eine ergänzende Förderung<br />
und ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot.<br />
Sie eröffnen Möglichkeiten, die Bildungschancen von<br />
Schülerinnen und Schülern zu verbessern und auszuweiten,<br />
vorhandene Interessen der Jugendlichen zu stärken<br />
und zu fördern und die Kooperation der Schülerinnen und<br />
Schüler untereinander sowie zwischen Schülerschaft und<br />
Lehrkräften zu verbessern. Die Einbeziehung außerschulischer<br />
Angebote, die Öffnung der Schule zur Gemeinde<br />
und die Kooperation mit den Schulträgern und Jugendhilfeträgern<br />
(kooperative Ganztagsschule) können neue<br />
Lernorte erschließen, das Schulleben bereichern und das<br />
Angebot der <strong>Schulen</strong> erweitern.<br />
2. Gemeinsame Merkmale von ganztägig <strong>arbeitende</strong>n<br />
<strong>Schulen</strong><br />
2.1 Voraussetzungen<br />
2.1.1 Folgende Bedingungen müssen für die Anerkennung<br />
als ganztägig <strong>arbeitende</strong> Schule dauerhaft erfüllt<br />
werden:<br />
• das Angebot eines warmen Mittagessens;<br />
• eine Hausaufgabenbetreuung;<br />
• der Nachweis von altersgemäßen Aufenthalts-, Spiel-,<br />
Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten;<br />
• Förderunterricht und Wahlangebote im Sinne der<br />
Stundentafel;<br />
• der Nachweis von Bildungs- und<br />
Betreuungsangeboten sowie berufsvorbereitenden<br />
Angeboten vor und nach dem Unterricht.