Ausbildungsfibel - Bbaktuell
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ibv<br />
Nr. 8 vom 14. April 2004 Publikationen<br />
Qualifizierungsbausteine in der Berufsausbildungsvorbereitung<br />
Vorrangiges Ziel der Berufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG<br />
ist es, noch nicht ausbildungsreife Jugendliche und junge Erwachsene an<br />
eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine<br />
gleichwertige Ausbildung heranzuführen. Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung<br />
dienen der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb<br />
beruflicher Handlungsfähigkeit und müssen durch umfassende sozialpädagogische<br />
Betreuung und Unterstützung begleitet werden.<br />
Kern der Berufsausbildungsvorbereitung bildet nach dem Gesetz das<br />
Angebot von Qualifizierungsbausteinen als inhaltlich und zeitlich abgegrenzte<br />
Lerneinheiten, die aus den Inhalten anerkannter und durch Ausbildungsordnungen<br />
geregelter Ausbildungsberufe entwickelt werden. Qualifizierungsbausteine<br />
eröffnen die Möglichkeit, jungen Menschen im Rahmen<br />
der Ausbildungsvorbereitung ausbildungsrelevante Grundkenntnisse und -<br />
fertigkeiten sowie erste berufliche Erfahrungen zu vermitteln, die sich<br />
unmittelbar aus bestehenden Ausbildungsordnungen ableiten.<br />
Die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen erfolgt durch die Anbieter<br />
der Berufsausbildungsvorbereitung. Zum einen sind dies Bildungsträger,<br />
zum anderen bietet die Einbeziehung der Berufsausbildungsvorbereitung<br />
in das BBiG erstmals aber auch Betrieben die Möglichkeit, ausbildungsvorbereitende<br />
Maßnahmen selbstständig anzubieten. Betriebe können<br />
dabei auf bereits entwickelte Qualifizierungsbausteine zurückgreifen oder<br />
die Bausteine im Rahmen der rechtlichen Vorgaben individuell auf ihre<br />
Qualifizierungsmöglichkeiten zuschneiden. Seit 1. Januar 2004 wurde im<br />
SGB III die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber – befristet bis zum<br />
31. 12. 2007 – durch Übernahme der Kosten für eine notwendige sozialpädagogische<br />
Begleitung während der Berufsausbildungsvorbereitung nach<br />
dem BBiG von der BA gefördert werden können (§ 421m SGB III).<br />
Um sicherzustellen, dass Qualifizierungsbausteine in Zukunft durch ein<br />
einheitliches und in ihrem Ergebnis vergleichbares Verfahren dokumentiert<br />
werden, ist auf der Basis von § 51 Abs. 2 BBiG die „Verordnung über die<br />
Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen<br />
der Berufsausbildungsvorbereitung (Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung<br />
– BAVBVO)“ erlassen worden Sie ist eine verbindliche<br />
Vorgabe für die Darstellung von Qualifizierungsbausteinen und für<br />
Bescheinigungen, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Berufsausbildungsvorbereitung<br />
auszustellen sind.<br />
Der Bund unterstützt die Entwicklung und den Einsatz von Qualifizierungsbausteinen<br />
durch die Förderung einschlägiger Projekte, von denen das<br />
Projekt des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) in<br />
Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk<br />
(ZWH) besondere Bedeutung erlangt hat. In diesem Projekt werden Qualifizierungsbausteine<br />
aus 15 zahlenmäßig stark besetzten Ausbildungsberufen<br />
des Handwerks entwickelt; für 7 Handwerksberufe sind die Qualifizierungsbausteine<br />
bereits fertig gestellt und unter http.//www.zwh.de abrufbar.<br />
Ferner hat das BIBB beispielhafte Qualifizierungsbausteineaus zehn<br />
Ausbildungsberufen des Bereichs der Industrie- und Handelskammern<br />
entwickelt.<br />
Um einen Gesamtüberblick über die nach der BAVBVO erstellten und durch<br />
die zuständigen Stellen bestätigten Qualifizierungsbausteine zu erhalten<br />
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