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Roulette”<br />

Glücksspielmonopol - und die Trommel ist voll<br />

davon. Jeder Schuß ein Treffer! Das ist zumindest die<br />

Vorstellung der Österreichischen Lotterien, die nach<br />

einer Novelle zum Glücksspielgesetz jedem<br />

Internet-Dienstleister bis zu 300.000,- Geldstrafe<br />

androhen, wenn einer seiner Kunden nach Las Vegas<br />

surft, um dort in einem virtuellen Kasino sein Geld<br />

loszuwerden. Eine mehr als heikle Sache also...<br />

Stellungnahme<br />

An<br />

ÖSTERREICHISCHE LOTTERIEN<br />

VORSTAND<br />

Rennweg 44<br />

A-1038 WIEN<br />

Wien, 12. Februar 19<strong>97</strong><br />

Betreff: Ihr Schreiben vom 7.2.<strong>97</strong><br />

Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte<br />

Herren!<br />

Mit ziemlicher Verwunderung durften<br />

wir Ihr Schreiben zur Kenntnis nehmen,<br />

wobei Sinn und Grund Ihrer<br />

Kontaktnahme mit uns verborgen<br />

blieb.<br />

Als einzig mögliche Verbindung<br />

zwischen Ihrem Schreiben und uns verblieb,<br />

daß wir elektronische Online-<br />

Dienste (im Volksmund auch manchmal<br />

INTERNET-Provider-Dienste<br />

genannt) anbieten.<br />

Offensichtlich basiert dieses<br />

Schreiben auf einer fundierten<br />

irgendwelcher fremder INTERNET-<br />

Inhalte setzen, da wir glauben, dass<br />

jeder INTERNET-Nutzer muendig<br />

genug ist, selbst zu erkennen, welche<br />

Inhalte oesterreichischen Gesetzen<br />

widersprechen.<br />

Wir sind selbstverstaendlich gerne<br />

bereit - auf Anforderung - fuer einzelne<br />

Kunden, individuelle Zugangs- und<br />

Zugriffsbeschraenkungen zu installieren,<br />

sei dies als Host- oder Service-<br />

Filtering oder als Firewall. Dies erfolgt<br />

jedoch nur aufgrund entsprechender<br />

Anforderungen des Kunden.<br />

Wir sind sehr daran interessiert,<br />

einerseits Ihre Meinung zu hoeren,<br />

andererseits moechten wir Sie ersuchen,<br />

den Oesterreichischen Lotterien in ent-<br />

Unkenntnis im Zusammenhang mit der<br />

Abwicklung von Online-Diensten.<br />

Dabei bieten Organisationen wie die<br />

Post oder RadioAustria oder auch wir<br />

eine technische Infrastruktur an, die es<br />

erlaubt Datenpakete sowohl national,<br />

als auch international zu versenden.<br />

Über den Inhalt dieser Datenpakete<br />

wissen wir weniger, als die Post vergleichsweise<br />

über den Inhalt von<br />

Telefongesprächen. Die einzige<br />

Voraussetzung für Kunden an der<br />

Teilnahme dieses Paketdienstes ist die<br />

Verwendung bestimmter Protokolle,<br />

die wir unterstützen. Ob es sich bei diesen<br />

Datenpaketen um individuelle<br />

Nachrichten oder um private Dateien<br />

oder um öffentliche Dateien handelt,<br />

ist für uns weder von Bedeutung noch<br />

Gegenstand der Dienstleistung.<br />

Bedingt durch die verwendeten<br />

Protokollen und die Netzwerkstruktur<br />

kommt es dabei bei der Paketweiterleitung<br />

zu Zwischenspeicherungen,<br />

vergleichbar den Sortier- und<br />

Umladevorgängen der konventionellen<br />

Post. Ich gehe davon aus, daß Sie auf-<br />

sprechender und geeigneter Form Ihren<br />

Standpunkt darzulegen.<br />

Schreiben an uns zu diesem Thema:<br />

privacy@ad.or.at<br />

Schreiben Sie den Oesterreichischen<br />

Lotterien:<br />

Rennweg 44, 1038 Wien,<br />

Fax 0222/7993911<br />

postmaster@lottery.co.at<br />

webmaster@lottery.co.at<br />

Walter.Hammerschmid@lottery.co.at<br />

martin.pokorny@lottery.co.at<br />

Mit herzlichen Gruessen<br />

Hans G. Zeger<br />

grund dieser Zwischenlagerungen nicht<br />

die Post für den gesamten Inhalt Ihre<br />

Pakete verantwortlich machen.<br />

Weder aus Sende- und<br />

Empfängeradresse, noch aus dem Inhalt<br />

könnten wir ableiten, ob es sich dabei<br />

um zulässige oder unzulässige<br />

Datenpakete handelt. Ersteres erhellt<br />

sicher der Vergleich, daß etwa eine bloße<br />

Fahrt nach Monaco nichts über den<br />

Zweck oder die Rechtmäßigkeit der<br />

Fahrt aussagt. Zum zweiteren ist es uns<br />

schon allein nach der Verfassung verboten<br />

Inhalte von Datenpaketen zu analysieren,<br />

zu überwachen oder zu bewerten.<br />

Selbst wenn wir den Inhalt lesen<br />

würden, könnten wir wiederum keine<br />

Aussage zur Rechtmäßigkeit des Inhalts<br />

machen, da in Österreich ausschließlich<br />

Personen, Körperschaften oder vergleichbare<br />

Gemeinschaften der<br />

Rechtsordnung unterworfen sind und<br />

nicht Datenpakete. Eine entsprechende<br />

Bewertung ist in Österreich<br />

ausschließlich den Gerichten vorbehalten.<br />

Das heißt, über Rechtmäßigkeit<br />

und Unrechtmäßigkeit eines<br />

Datenverkehrs könnten höchstens<br />

Absender und Empfänger der<br />

Datenpakete Auskunft geben. An diese<br />

Personen sollten Sie sich bei befürchteten<br />

Verstößen wenden.<br />

Da ich nicht davon ausgehe, daß Sie<br />

ein gleichartiges Schreiben auch an die<br />

Kreditkartengesellschaften und Banken<br />

(immerhin werden Glücksspielgewinne<br />

auch einmal überwiesen), an die Post<br />

(Übermittlung von Bestellungen durch<br />

die Post bzw. Auszahlung der Gewinne),<br />

an die Straßenerhalter (zur<br />

Verfügungstellung der Fahrtmöglichkeiten<br />

zu Glücksspielen) usw. richten,<br />

müssen wir dieses Schreiben als Versuch<br />

der ungerechtfertigten und unqualifizierten<br />

Einmischung in unsere<br />

Geschäftstätigkeit ansehen. Ihr<br />

Schreiben ist zu Mißverständnissen<br />

geeignet. Wir gehen daher davon aus,<br />

daß Sie eine geeignete und<br />

unmißverständliche Klarstellung<br />

durchführen. Selbstverständlich halten<br />

wir uns - genauso wie Sie - an die österreichischen<br />

Gesetze und es befremdet<br />

uns, daß Sie es notwendig haben, die<br />

Einhaltung von Gesetzen durch Ihre<br />

Seite zu betonen.<br />

Für allfällige Fragen stehe ich jederzeit<br />

gern zur Verfügung.<br />

Mit vorzüglicher Hochachtung<br />

Dr. Hans G. Zeger<br />

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