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Roulette”<br />
Glücksspielmonopol - und die Trommel ist voll<br />
davon. Jeder Schuß ein Treffer! Das ist zumindest die<br />
Vorstellung der Österreichischen Lotterien, die nach<br />
einer Novelle zum Glücksspielgesetz jedem<br />
Internet-Dienstleister bis zu 300.000,- Geldstrafe<br />
androhen, wenn einer seiner Kunden nach Las Vegas<br />
surft, um dort in einem virtuellen Kasino sein Geld<br />
loszuwerden. Eine mehr als heikle Sache also...<br />
Stellungnahme<br />
An<br />
ÖSTERREICHISCHE LOTTERIEN<br />
VORSTAND<br />
Rennweg 44<br />
A-1038 WIEN<br />
Wien, 12. Februar 19<strong>97</strong><br />
Betreff: Ihr Schreiben vom 7.2.<strong>97</strong><br />
Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte<br />
Herren!<br />
Mit ziemlicher Verwunderung durften<br />
wir Ihr Schreiben zur Kenntnis nehmen,<br />
wobei Sinn und Grund Ihrer<br />
Kontaktnahme mit uns verborgen<br />
blieb.<br />
Als einzig mögliche Verbindung<br />
zwischen Ihrem Schreiben und uns verblieb,<br />
daß wir elektronische Online-<br />
Dienste (im Volksmund auch manchmal<br />
INTERNET-Provider-Dienste<br />
genannt) anbieten.<br />
Offensichtlich basiert dieses<br />
Schreiben auf einer fundierten<br />
irgendwelcher fremder INTERNET-<br />
Inhalte setzen, da wir glauben, dass<br />
jeder INTERNET-Nutzer muendig<br />
genug ist, selbst zu erkennen, welche<br />
Inhalte oesterreichischen Gesetzen<br />
widersprechen.<br />
Wir sind selbstverstaendlich gerne<br />
bereit - auf Anforderung - fuer einzelne<br />
Kunden, individuelle Zugangs- und<br />
Zugriffsbeschraenkungen zu installieren,<br />
sei dies als Host- oder Service-<br />
Filtering oder als Firewall. Dies erfolgt<br />
jedoch nur aufgrund entsprechender<br />
Anforderungen des Kunden.<br />
Wir sind sehr daran interessiert,<br />
einerseits Ihre Meinung zu hoeren,<br />
andererseits moechten wir Sie ersuchen,<br />
den Oesterreichischen Lotterien in ent-<br />
Unkenntnis im Zusammenhang mit der<br />
Abwicklung von Online-Diensten.<br />
Dabei bieten Organisationen wie die<br />
Post oder RadioAustria oder auch wir<br />
eine technische Infrastruktur an, die es<br />
erlaubt Datenpakete sowohl national,<br />
als auch international zu versenden.<br />
Über den Inhalt dieser Datenpakete<br />
wissen wir weniger, als die Post vergleichsweise<br />
über den Inhalt von<br />
Telefongesprächen. Die einzige<br />
Voraussetzung für Kunden an der<br />
Teilnahme dieses Paketdienstes ist die<br />
Verwendung bestimmter Protokolle,<br />
die wir unterstützen. Ob es sich bei diesen<br />
Datenpaketen um individuelle<br />
Nachrichten oder um private Dateien<br />
oder um öffentliche Dateien handelt,<br />
ist für uns weder von Bedeutung noch<br />
Gegenstand der Dienstleistung.<br />
Bedingt durch die verwendeten<br />
Protokollen und die Netzwerkstruktur<br />
kommt es dabei bei der Paketweiterleitung<br />
zu Zwischenspeicherungen,<br />
vergleichbar den Sortier- und<br />
Umladevorgängen der konventionellen<br />
Post. Ich gehe davon aus, daß Sie auf-<br />
sprechender und geeigneter Form Ihren<br />
Standpunkt darzulegen.<br />
Schreiben an uns zu diesem Thema:<br />
privacy@ad.or.at<br />
Schreiben Sie den Oesterreichischen<br />
Lotterien:<br />
Rennweg 44, 1038 Wien,<br />
Fax 0222/7993911<br />
postmaster@lottery.co.at<br />
webmaster@lottery.co.at<br />
Walter.Hammerschmid@lottery.co.at<br />
martin.pokorny@lottery.co.at<br />
Mit herzlichen Gruessen<br />
Hans G. Zeger<br />
grund dieser Zwischenlagerungen nicht<br />
die Post für den gesamten Inhalt Ihre<br />
Pakete verantwortlich machen.<br />
Weder aus Sende- und<br />
Empfängeradresse, noch aus dem Inhalt<br />
könnten wir ableiten, ob es sich dabei<br />
um zulässige oder unzulässige<br />
Datenpakete handelt. Ersteres erhellt<br />
sicher der Vergleich, daß etwa eine bloße<br />
Fahrt nach Monaco nichts über den<br />
Zweck oder die Rechtmäßigkeit der<br />
Fahrt aussagt. Zum zweiteren ist es uns<br />
schon allein nach der Verfassung verboten<br />
Inhalte von Datenpaketen zu analysieren,<br />
zu überwachen oder zu bewerten.<br />
Selbst wenn wir den Inhalt lesen<br />
würden, könnten wir wiederum keine<br />
Aussage zur Rechtmäßigkeit des Inhalts<br />
machen, da in Österreich ausschließlich<br />
Personen, Körperschaften oder vergleichbare<br />
Gemeinschaften der<br />
Rechtsordnung unterworfen sind und<br />
nicht Datenpakete. Eine entsprechende<br />
Bewertung ist in Österreich<br />
ausschließlich den Gerichten vorbehalten.<br />
Das heißt, über Rechtmäßigkeit<br />
und Unrechtmäßigkeit eines<br />
Datenverkehrs könnten höchstens<br />
Absender und Empfänger der<br />
Datenpakete Auskunft geben. An diese<br />
Personen sollten Sie sich bei befürchteten<br />
Verstößen wenden.<br />
Da ich nicht davon ausgehe, daß Sie<br />
ein gleichartiges Schreiben auch an die<br />
Kreditkartengesellschaften und Banken<br />
(immerhin werden Glücksspielgewinne<br />
auch einmal überwiesen), an die Post<br />
(Übermittlung von Bestellungen durch<br />
die Post bzw. Auszahlung der Gewinne),<br />
an die Straßenerhalter (zur<br />
Verfügungstellung der Fahrtmöglichkeiten<br />
zu Glücksspielen) usw. richten,<br />
müssen wir dieses Schreiben als Versuch<br />
der ungerechtfertigten und unqualifizierten<br />
Einmischung in unsere<br />
Geschäftstätigkeit ansehen. Ihr<br />
Schreiben ist zu Mißverständnissen<br />
geeignet. Wir gehen daher davon aus,<br />
daß Sie eine geeignete und<br />
unmißverständliche Klarstellung<br />
durchführen. Selbstverständlich halten<br />
wir uns - genauso wie Sie - an die österreichischen<br />
Gesetze und es befremdet<br />
uns, daß Sie es notwendig haben, die<br />
Einhaltung von Gesetzen durch Ihre<br />
Seite zu betonen.<br />
Für allfällige Fragen stehe ich jederzeit<br />
gern zur Verfügung.<br />
Mit vorzüglicher Hochachtung<br />
Dr. Hans G. Zeger<br />
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