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Auswertung Fitnesstest von Seite 7!<br />
AGB’s<br />
1. Anmeldung:<br />
7. Gewährleistung<br />
Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Reiseunternehmen den Der Reiseveranstalter gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelung, dass die<br />
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, Reise nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist.<br />
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt Sollte ein Grund zu einer Beanstandung auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, dies<br />
zustande mit Zugang der Annahmeerklärung durch das Reiseunternehmen unverzüglich vor Ort, d. h. während des Aufenthaltes der Gruppe, dem Reise-<br />
(Reisebestätigung).<br />
unternehmen anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen, damit dieser die vereinbarten<br />
Leistungen sicherstellen kann.<br />
2. Bezahlung:<br />
Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind auch bei den einzelnen Leistungsträgern<br />
Der Veranstalter hat bei der Züricher Versicherung eine Insolvenzversicherung möglich.<br />
abgeschlossen, um die Gelder der Kunden abzusichern. Der Kunde erhält einen Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche<br />
Sicherungsschein mit der Reisebestätigung. Nach dessen Erhalt wird die vereinbarte<br />
Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtreisepreises fällig. Die Restzahlung ist<br />
nicht zu.<br />
spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Kunde den Sicherungsschein Schadensersatz:<br />
erhalten hat.<br />
Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz ist auf die Höhe des<br />
3fachen Reisepreises beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und<br />
3. Leistungen:<br />
ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den<br />
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die<br />
Leistungsbeschreibungen im Prospekt des Reiseunternehmens sowie die hierauf<br />
Veranstalter herbeigeführt wird<br />
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Zusätzliche 8. Gerichtsstand:<br />
Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.<br />
für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseunternehmer. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des<br />
Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder<br />
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:<br />
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist<br />
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen<br />
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um<br />
der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.<br />
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese 9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen:<br />
Verpflichtung entfällt, wenn es sich völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von<br />
einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Reiseleistungen hat der Kunde, bzw. die Reisegruppe innerhalb eines Monats nach<br />
vertraglich vorhergesehener Beendigung der Reise bei dem Reiseunternehmer<br />
5. Stornierungskosten bei Rückritt durch den Kunden:<br />
(Adresse siehe unten) geltend zu machen. Nach Fristablauf ist dies nur noch möglich,<br />
Der Reisende ist berechtigt, vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem<br />
Veranstalter oder dem buchenden Reisebüro vom Vertrag zurückzutreten. Es wird<br />
wenn der Reisende ohne eigenes Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert war.<br />
empfohlen, dies aus Beweisgründen schriftlich zu tun.<br />
Ansprüche aus dem Reisevertrag gemäß §§ 651f BGB wegen nicht vertragsgemäßer<br />
Im Falle des Rücktritts durch den Reisenden kann der Reiseveranstalter, der dadurch Leistungserbringung verjähren in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen<br />
den Anspruch auf den Reisepreis verliert, eine angemessene Entschädigung nach den Beendigung der Reise. Während der Verhandlungen über geltend gemachte<br />
gesetzlichen Regelungen des § 651 i Abs.2 S. 2u. 3 BGB verlangen.<br />
Ansprüche ist die Verjährung gehemmt. Die Hemmung endet mit der Verweigerung<br />
Der Kunde hat das Recht, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem keine oder nur der Fortsetzung der Verhandlungen durch den Veranstalter. Die Verjährung tritt<br />
wesentlich geringere Kosten, als im Einzelfall geltend gemacht werden, entstanden frühestens 3 Monate nach Beendung der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter<br />
sind.<br />
Handlung verjähren in 3 Jahren.<br />
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen<br />
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, 10. Versicherungen:<br />
wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört Die Teilnehmer können bei dem Reiseunternehmen eine preisgünstige<br />
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Reisehaftpflicht-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reiserücktrittskostenversicherung<br />
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er<br />
den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten<br />
für die Dauer der Reise abschließen (schriftlich).<br />
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer 11. Allgemeines:<br />
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die<br />
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.<br />
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.<br />
Stand der Drucklegung ist der 31. Juli 2009<br />
Die Stunde der Wahrheit<br />
Durchschnittswert von 1,6 bis 2,5<br />
Gar nicht so schlecht! Aber Sie könnten sich leicht noch ein bisschen steigern.<br />
Erst dann ist Ihre Fitness wirklich optimal.<br />
Wollen Sie es endlich wissen? Zählen Sie alle erreichten Punkte zusammen und Trainingsempfehlung: Da Sie schon gewisse Fitness-Grundlagen haben,<br />
teilen Sie die Summe anschließend durch fünf. Anhand der unten stehenden dürfen Sie sich auch beim Training etwas härter rannehmen. Wiederholen Sie<br />
Werte erfahren Sie dann, wie es tatsächlich um Ihre Fitness steht und wie viel Sie die in den Plänen angegebenen Trainingseinheiten (TE) jeweils dreimal. Könnten<br />
tun sollen, wenn Sie sich optimal auf den Skiurlaub vorbereiten wollen. Je nach Sie nach einiger Zeit locker noch ein bisschen mehr machen, ohne sich total<br />
Level braucht Ihr Körper nämlich das ideale Trainingsmaß, um wirklich fit zu auszupowern, wiederholen Sie den Test, um Ihren aktuellen Fitnesslevel zu<br />
werden. So dürfen Einsteiger sich nicht überfordern. Sind Sie dagegen relativ fit, überprüfen.<br />
muss der Trainingsreiz natürlich etwas höher liegen. Und die ganz Sportlichen<br />
unter Ihnen müssen entsprechend ihres Leistungsstands noch einmal ein<br />
bisschen mehr tun. Aber das können sie ja auch locker, ohne allzu sehr ins<br />
Schwitzen zu kommen. Die Trainingspläne im Buch helfen Ihnen, auf der Piste<br />
nicht vorzeitig schlappzumachen.<br />
Durchschnittswert bis 1,5<br />
Sie wissen es wahrscheinlich selbst: Gut in Form sind Sie nicht gerade. Deshalb<br />
sind Ihnen die Übungen wahrscheinlich auch ganz schön schwer gefallen. Um<br />
ausreichend Kondition zu haben, fehlt noch einiges. Deshalb ist es gerade für<br />
Durchschnittswert 2,6 bis 3<br />
Hut ab: Sie sind wirklich gut in Form und können mit Ihrem Fitnesslevel recht<br />
zufrieden sein. Deshalb werden Sie auf der Piste wohl auch ganz schön Gas<br />
geben. Mit dem entsprechenden Training schaffen Sie die nötigen<br />
Voraussetzungen dafür. Und sicher sind Sie bereit, sich ins Zeug zu legen.<br />
Trainingsempfehlung: Um sich richtig zu stählen, wiederholen Sie jede in den<br />
Trainingsplänen angegebene Trainingseinheit (TE) viermal. Klingt viel, ist aber<br />
bei Ihrer Fitness (kaum) ein Problem.<br />
Sie wichtig, schön langsam zu starten und sich nicht zu überanstrengen.<br />
Trainingsempfehlung: Wiederholen Sie die in den Trainingsplänen<br />
vorgeschlagenen Trainingseinheiten (TE) je zweimal. Wenn Sie in ein paar<br />
Wochen das Gefühl haben, mehr zu schaffen, wiederholen Sie den Test einfach<br />
noch einmal. Dann starten Sie mit dem empfohlenen Trainingsprogramm aufs<br />
Neue.<br />
>>> Auf zum Training<br />
Sie wissen jetzt, wo Sie stehen? Dann können Sie ja gleich mit dem Training<br />
anfangen. Im Buch “SKIGYMNASTIK” von G|U erfahren Sie, was Sie tun<br />
müssen, wenn Sie Ihren Körper zu Hochleistungen anspornen und<br />
Verletzungen im Skiurlaub verhindern wollen.<br />
© GRÄFE UND UNZER VERLAG GmbH, aus “SKIGYMNASTIK”<br />
<strong>Schuster</strong>-Reis en GmbH, Wil helm -Kraut-Str. 91, 72336 Bali ngen, Tele fon: 0 743 3 - 808 6, Fax : 0 743 3 - 74 03<br />
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