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Hamburger - Das Magazin für Kunst, Architektur und Design

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22 o.T. <strong>Design</strong> | o.T. ium<br />

Recht | Rätsel | Impressum o.T. 23<br />

Flensburg<br />

Flensburg<br />

Jugendstilträume<br />

Die Die Sammlung Sammlung Giorgio Giorgio Silzer<br />

Silzer<br />

| Karaffe aus der<br />

Sammlung Giorgio Silzer<br />

Im Studio des Heinrich-Sauermann-Hauses<br />

zeigt der Museumsberg Flensburg mehr<br />

als 200 Exponate aus einer der größten<br />

Privatsammlungen zum Jugendstil.<br />

Giorgio Silzer trug im Laufe seiner<br />

Sammeltätigkeit eine umfangreiche Kollektion<br />

von kunsthandwerklichen Arbeiten<br />

des Jugendstils zusammen.<br />

Objekte aus bedeutenden Werkstätten lassen<br />

die Welt der „Belle Époque“ wieder<br />

auferstehen.<br />

Die Sammlung bietet einen charakteristischen<br />

Einblick in die stilistischen Neuentwicklungen<br />

des Jugendstils zwischen<br />

1885 <strong>und</strong> 1914.<br />

18. Mai bis 13. Juli 2008<br />

Dienstag – Sonntag 10 – 17 Uhr<br />

| Museumsberg Flensburg<br />

Museumsberg 1, 24937 Flensburg<br />

www.museumsberg.flensburg.de<br />

Hamburg<br />

Hamburg<br />

Galerie Borchardt<br />

in neuen Räumen<br />

Die Galerie Borchardt wird ab Mai gemeinsam<br />

mit dem Partnerbüro BN Architekten<br />

in neuen Räumen im Hopfensack<br />

19 zu finden sein.<br />

Auf einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern<br />

werden die Partner dort verbindende<br />

Schwerpunkte in <strong>Architektur</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Kunst</strong> ausloten.<br />

Hopfensack 19<br />

20457 Hamburg<br />

www.galerie-borchardt.de<br />

Kleines <strong>Kunst</strong>lexikon<br />

Rainer Unruh erklärt die Begriffe (Folge 19)<br />

B wie Buddha<br />

In einer Zeit, in der die Preise <strong>für</strong> zeitgenössische Werke in den Keller rauschen <strong>und</strong> das<br />

Interesse der großen Sammler abkühlt, braucht auch die <strong>Kunst</strong> einen Schutzheiligen.<br />

Der <strong>Hamburger</strong> <strong>Kunst</strong>verein hat sich <strong>für</strong> Buddha entschieden. 15 Meter lang ist die<br />

goldene Skulptur im Eingangsbereich. Sie stehe, so heißt es auf einem Informationsblatt,<br />

<strong>für</strong> „eine antiautoritäre Herangehensweise an <strong>Kunst</strong>“. Aber das sollte man vielleicht<br />

nicht so laut sagen. Vom Zen-Meister Tianran (738-824) ist überliefert, dass er auf der<br />

Suche nach Erleuchtung schon mal eine hölzerne Buddhastatue abfackelte. Zur Rede<br />

gestellt, antwortete der Rebell, er habe eine Reliquie aus Asche herstellen wollen. Ein<br />

Windstoß, <strong>und</strong> das schwarze Häufchen hätte sich ins Nichts verflüchtigt wie die Milliarden<br />

auf den Konten unserer Banken. Womöglich ist das die wahre Lehre des Buddha:<br />

Alles ist auf Treibsand gebaut, nichts hat Bestand, schon gar nicht in der <strong>Kunst</strong>, die sich<br />

auf einmal seltsam nackt präsentiert, jetzt, wo die Rekordpreise auf Auktionen sich<br />

nicht mehr wie ein Schleier zwischen Werk <strong>und</strong> Betrachter legen. Aber es gibt auch den<br />

anderen Buddha, den Esoterik-Buddy, der Leute wie den einstigen Dauerlächler Jürgen<br />

Klinsmann fasziniert. Als er das Training beim FC Bayern München übernahm, ließ der<br />

Motivationskünstler die Wellnessanlage des Fussballclubs mit Buddhastatuen säumen.<br />

Jetzt steht der Verein so schlecht da wie noch nie. Hoffentlich macht es der <strong>Kunst</strong>verein<br />

besser.<br />

Rainer Unruh - Typologie der Vernissagen-Besucher - Folge 1<br />

Der Alleswisser<br />

Eben noch waren Sie guter Dinge. Aber dann<br />

steht er auf einmal da. Der Alleswisser. Der Vernissagen-Alptraum.<br />

„Nun, wie gefallen Ihnen die Arbeiten“, fragt<br />

er. Sie weichen zurück <strong>und</strong> sitzen in der Falle.<br />

Aus dieser Ecke der Galerie kann Sie nur die<br />

GSG 9 befreien.<br />

Also antworten Sie „Sehr schön, vor allem der<br />

Farbauftrag erinnert an Rothko“. „Rothko?!“,<br />

bellt es zurück, <strong>und</strong> in dem Moment bereuen<br />

Sie, den Karatekurs nach zwei Wochen abgebrochen<br />

zu haben. „<strong>Das</strong> ist völlig falsch“, hebt<br />

der Oberlehrer an. Und dann geht es los. Mit<br />

der ersten Ausstellung des Malers 1996 in der<br />

Toilette eines Polke-Schülers, woraufhin er zur<br />

zweiten Biennale von Kuala Lumpur eingeladen<br />

worden sei. Damals sei ja in dem Katalog,<br />

der natürlich inzwischen vergriffen sei, der<br />

bahnbrechende Aufsatz aus systemtheoretischer<br />

Sicht erschienen, in dem nachgewiesen worden<br />

sei, dass die Anordnung der Farben sich<br />

auf die Fibonacci-Reihe beziehe. In ihrer Not<br />

greifen Sie zum Äußersten.<br />

„Ja“, sagen Sie. „<strong>Das</strong> habe ich auch gelesen. In<br />

| Simon Waßermann, Alleswisser, 2009, Zeichnung der Bild-Zeitung.“<br />

Sie Sie möchten möchten sich sich Ihr Ihr Exemplar<br />

Exemplar<br />

o.T. o.T. <strong>Magazin</strong> <strong>Magazin</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>für</strong> <strong>Kunst</strong> <strong>Kunst</strong> <strong>Kunst</strong> I I <strong>Architektur</strong> <strong>Architektur</strong> I I <strong>Design</strong><br />

<strong>Design</strong><br />

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Jahr<br />

Schutz vor Plagiaten <strong>und</strong> Ideenklau<br />

<strong>Das</strong> deutsche Urhebergesetz soll Künstler vor Plagiaten <strong>und</strong> „Gedanken-Diebstahl“<br />

schützen. Doch in der Praxis sieht es oftmals<br />

anders aus: Große Unternehmen <strong>und</strong> vermeintlich schlaue Werbeagenturen<br />

forschen nicht immer nach dem geistigen Schöpfer<br />

eines Werkes.<br />

Der Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft <strong>und</strong> <strong>Kunst</strong><br />

genießt <strong>für</strong> seine Werke Urheberschutz (§ 1 UrhG). Urheber ist<br />

gemäß §7 UrhG der Schöpfer des Werkes. Für die Definition der<br />

geschützten Werke hat der Gesetzgeber einen umfassenden <strong>und</strong><br />

nicht abschließend geregelten Katalog (§ 2 UrhG) erschaffen.<br />

Benutzt ein Unternehmen beispielsweise ein Logo oder eine Grafik<br />

ohne Erlaubnis des Urhebers, fehlt es bereits an den Verwertungsrechten.<br />

Vielmehr liegt mit der weiteren Verwendung des Logos<br />

auf eigenen Werbematerialien ein Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht<br />

(§ 16 UrhG) sowie auch das Verbreitungsrecht (§17<br />

UrhG) vor. Wird die Darstellung oder das <strong>Kunst</strong>werk nur leicht<br />

verändert, kommt auch eine Bearbeitung oder Umgestaltung in<br />

Betracht, wonach die Bearbeitung eines Werkes nur mit der Einwilligung<br />

des Urhebers erfolgen <strong>und</strong> verwertet werden dürfen (§<br />

23 UrhG). Und auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung<br />

(§ 19a UrhG) wird in den Fällen verletzt sein, in<br />

denen das Werk erstmals oder in einem neuen Medium wie dem<br />

Internet vom Verletzter veröffentlicht wird.<br />

Beispiele <strong>für</strong> solche Verstöße finden sich in der Praxis viele. So<br />

benutzte die bekannte Supermarkt-Kette ALDI im Jahre 2007<br />

ein Logo auf dem Etikett eines spanischen Rosado-Weins, an<br />

das sie gar keine Rechte besaß. Urheberin <strong>und</strong> Nutzungsrechteinhaberin<br />

dieses <strong>für</strong> eine Veranstaltung entworfenen Logos<br />

war die Künstlerin Ulla Zymner. Wie in einer Endlosschleife<br />

wurde ihr Rechtsanwalt von ALDI auf den Abfüller der Weinflaschen<br />

<strong>und</strong> vom Abfüller auf den Grafiker verwiesen. Schließlich<br />

einigten sich die Parteien mit einem Vergleich.<br />

Eine andere Supermarktkette, nämlich REWE, übernahm zu 100<br />

% einen bei Wikipedia veröffentlichten Artikel über Beaujolais<br />

<strong>für</strong> ihren Prospekt. Doch Wikipedia unterliegt der sog. GNU-<br />

Lizenz <strong>für</strong> freie Dokumentation. Diese wird von der Free Software<br />

Fo<strong>und</strong>ation (FSF) herausgegeben. So muss der Lizenznehmer<br />

unter anderem den Autor bzw. den Urheber des Werkes nennen,<br />

was REWE versäumte.<br />

Letztlich bleibt dem Urheber, sofern die Benutzung <strong>und</strong> Verwertung<br />

ohne sein Wissen erfolgte, nur der Weg zum Gericht. Im<br />

Zuge des gewerblichen Rechtschutzes kann er im Sinne der Lizenz-Analogie<br />

eine angemessene Vergütung <strong>für</strong> die Verwertung<br />

seines Werkes verlangen. Zudem besitzt der Urheber einen Anspruch<br />

auf Unterlassung sowie auf Schadensersatz (§ 97 UrhG).<br />

Letzteres jedoch nur dann, wenn der Verletzter die Handlung vorsätzlich<br />

oder fahrlässig vorgenommen hat. So kann der Urheber<br />

jedenfalls in der Regel eine Vergütung <strong>für</strong> die fremde Benutzung<br />

seines Werkes erhalten <strong>und</strong> darüber hinaus die weitere Verwendung<br />

untersagen lassen. Folglich müssen sämtliche davon betroffenen<br />

Produkte oder Materialien vernichtet werden. Der tatsächliche<br />

Schaden des Künstlers, der vielleicht sein Werk vor der<br />

Öffentlichkeit <strong>und</strong> somit der im medialen Zeitalter leicht zugänglichen<br />

Benutzung schützen wollte, wird jedoch kaum ersetzt.<br />

| RA JENS O. BRELLE<br />

Art Lawyer<br />

Rätseln Sie mit ...<br />

An dieser Stelle geht o.T. spielerisch mit Werken von <strong>Kunst</strong>,<br />

<strong>Architektur</strong> <strong>und</strong> <strong>Design</strong> um. Ausschnitte, leichte Verfremdungen<br />

oder ungewöhnliche Perspektiven erschweren ihr Wiedererkennen<br />

in der Abbildung.<br />

Wer oder was ist es? Findige Leserinnen <strong>und</strong> Leser können<br />

die abgebildeten Details in laufenden Ausstellungen, an öffentlich<br />

zugänglichen Orten oder in diesem Heft entdecken.<br />

Was ist es dieses Mal..... Was könnte es sein?<br />

Senden Sie uns Ihre Lösung einfach an unsere E-Mail:<br />

info@ot-nord.net . Die Gewinner werden aus allen eingesandten<br />

E-Mails ermittelt, <strong>und</strong><br />

dieses Mal erhalten drei Einsender<br />

ein Kartenset im Format DIN<br />

A6 aus der 12-teiligen Postkarten-Edition<br />

Simon Waßermann,<br />

Zeichnungen, 2009<br />

Enthalten:<br />

Simon Waßermann,<br />

Zaunprüfer<br />

IMPRESSUM<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber: format offset. Druck- <strong>und</strong> Verlags GmbH<br />

Geschäftsführer: Michael Klaibor, v.i.s.d.P.<br />

Redaktionsteam: Charlotte Brinkmann, Hilde Klaibor, Ruth Sachse, Hajo<br />

Schiff<br />

Autoren dieser Ausgabe: Jens O. Brelle, Anna Brenken, Christiane Opitz,<br />

Christin Springer, Rainer Unruh<br />

Anzeigendisposition: Ruth Sachse<br />

Art Direction: Michael Klaibor<br />

Redaktionsbüro Harzburger Weg 7 b, 22459 Hamburg<br />

Telefon 040 - 55 23 770<br />

Fax 040 - 55 12 254<br />

info@ot-nord.net<br />

Verlag: Holstenhofweg 45, 22043 Hamburg<br />

Telefon 040 - 65 38 96 76<br />

Fax 040 - 65 38 96 77<br />

verlag@ot-nord.net<br />

Internet: www.ot-nord.net<br />

Erscheinungsweise: 5 x im Jahr, Auflage zirka 35.000 Exemplare,<br />

Bezugspreis im Abonnement per Post jährlich € 18,-<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht immer die Meinung des<br />

Herausgebers wieder.<br />

Manuskripte werden nicht nur zur Alleinveröffentlichung angenommen. Der Autor<br />

versichert, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich<br />

aller Abbildungen allein verfügen zu können <strong>und</strong> keine Rechte Dritter zu verletzen.<br />

Mit Annahme des Manuskripts gehen die einfachen Nutzungsrechte vom Autor auf<br />

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