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Stadtratsdrucksache 48/10 - Familie Spiegel in Radeberg

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S177<br />

Neubau <strong>Radeberg</strong> - BAB A4<br />

6<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

Erläuterung zur Kostenberechnung<br />

Kosten<br />

Die Kosten für die Maßnahme betragen entsprechend Kostenberechnung<br />

27,358 Mio. EUR. Davon entfallen auf Grunderwerb 1,546 Mio. EUR.<br />

E<strong>in</strong>e detaillierte Kostenberechnung nach AKS [17] sowie entsprechende Erläute-<br />

rungen zur Kostenermittlung und Struktur der AKS ist der Unterlage 5 zu entneh-<br />

men.<br />

Kostenträger<br />

Kostenträger der Maßnahme s<strong>in</strong>d:<br />

Tabelle 69. Kostenträger<br />

Teil<br />

Hauptteil 1, Teil 1-Teil 7<br />

Hauptteil 2, Teil 1 - Teil 5<br />

Hauptteil 9, Teil 1 - Teil 7<br />

Hauptteil 9, Teil <strong>10</strong>-TeiM 7<br />

Hauptteil 9, Teil 8 - Teil 9<br />

Hauptteil 9, Teil 18-TeiM9<br />

Kostenbeteiligung Dritter<br />

Kostenträger<br />

Freistaat Sachsen<br />

Geme<strong>in</strong>de Wachau<br />

Zusätzliche Kosten für Umverlegungen von Leitungen fremder Rechtsträger wer-<br />

den nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen der Straßenbauverwaltung<br />

zum Leitungsrecht bzw. existierenden Rahmenverträgen zwischen jeweiligen Ver-<br />

sorgungsunternehmen und Straßenbauverwaltung zugeordnet.<br />

Änderungen an den Anlagen der Deutschen Telekom AG werden nach Telekom-<br />

munikationsgesetz (TKG) behandelt.<br />

Verfahren<br />

Für die Erlangung von Baurecht zum Bau wird e<strong>in</strong> Planfeststellungsverfahren<br />

durchgeführt. Gemäß SächsStrG [23] § 39 (1) dürfen Staatsstraßen und Kreis-<br />

straßen „nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist."<br />

Seite 89 / 96<br />

Stand: 23.03.<strong>10</strong><br />

S177<br />

Neubau <strong>Radeberg</strong> - BAB A4<br />

8<br />

8.1<br />

8.2<br />

Durchführung der Baumaßnahme<br />

Bauabschnitte<br />

Infolge des erheblichen Umfanges der Baumaßnahme und um die Bee<strong>in</strong>trächti-<br />

gung für den öffentlichen Verkehr so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten ist es s<strong>in</strong>nvoll,<br />

e<strong>in</strong>e abschnittsweise Durchführung der Baumaßnahme anzustreben. Sich dabei<br />

als günstig ergebende Teilabschnitte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> nachfolgender Tabelle aufgeführt:<br />

Tabelle 70. günstige Bauabschnitte<br />

Bauabschnitt<br />

1<br />

2<br />

Teilabschnitt<br />

Bauanfang bis e<strong>in</strong>schließlich Knotenpunkt 2<br />

ab Knotenpunkt 2 bis Bauende<br />

Bauzeit<br />

ca. 12 Monate<br />

ca. 18 Monate<br />

Die notwendigen Leitungsumverlegungen s<strong>in</strong>d durch die Versorgungsträger mög-<br />

lichst als vorgezogene Maßnahmen zu realisieren.<br />

Bauabschnitt 1<br />

Im ersten Bauabschnitt ist neben der Trasse S 177 vom Bauanfang bis Knoten-<br />

punkt 2 der komplette Neubau des Knotenpunktes 2 und der Umbau des Knoten-<br />

punktes 1 vorgesehen. Es werden 3 Brückenbauwerke errichtet.<br />

Die Dauer der Baudurchführung hängt maßgeblich von der Bauzeit der Ingenieur-<br />

bauwerke ab. Für den Bau der Brückenbauwerke werden folgende Bauzeiten ver-<br />

anschlagt:<br />

Tabelle 71. Bauzeit Ingenieurbauwerke BA 1<br />

Bauwerk<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Bauzeit<br />

ca. 8 Monate<br />

ca. <strong>10</strong> Monate<br />

ca. 8 Monate<br />

Der Bauabschnitt 1 kann <strong>in</strong> verschiedene technologische Abschnitte aufgeteilt<br />

werden, um e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>e relativ lange Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit<br />

der S 95 für den Verkehr zu erreichen und andererseits die Bauzeit zu reduzieren.<br />

Seite 90 / 96<br />

Stand: 23.03.<strong>10</strong>

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