Stadtratsdrucksache 48/10 - Familie Spiegel in Radeberg
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S177<br />
Neubau <strong>Radeberg</strong> - BAB A4<br />
6<br />
6.1<br />
6.2<br />
6.3<br />
Erläuterung zur Kostenberechnung<br />
Kosten<br />
Die Kosten für die Maßnahme betragen entsprechend Kostenberechnung<br />
27,358 Mio. EUR. Davon entfallen auf Grunderwerb 1,546 Mio. EUR.<br />
E<strong>in</strong>e detaillierte Kostenberechnung nach AKS [17] sowie entsprechende Erläute-<br />
rungen zur Kostenermittlung und Struktur der AKS ist der Unterlage 5 zu entneh-<br />
men.<br />
Kostenträger<br />
Kostenträger der Maßnahme s<strong>in</strong>d:<br />
Tabelle 69. Kostenträger<br />
Teil<br />
Hauptteil 1, Teil 1-Teil 7<br />
Hauptteil 2, Teil 1 - Teil 5<br />
Hauptteil 9, Teil 1 - Teil 7<br />
Hauptteil 9, Teil <strong>10</strong>-TeiM 7<br />
Hauptteil 9, Teil 8 - Teil 9<br />
Hauptteil 9, Teil 18-TeiM9<br />
Kostenbeteiligung Dritter<br />
Kostenträger<br />
Freistaat Sachsen<br />
Geme<strong>in</strong>de Wachau<br />
Zusätzliche Kosten für Umverlegungen von Leitungen fremder Rechtsträger wer-<br />
den nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen der Straßenbauverwaltung<br />
zum Leitungsrecht bzw. existierenden Rahmenverträgen zwischen jeweiligen Ver-<br />
sorgungsunternehmen und Straßenbauverwaltung zugeordnet.<br />
Änderungen an den Anlagen der Deutschen Telekom AG werden nach Telekom-<br />
munikationsgesetz (TKG) behandelt.<br />
Verfahren<br />
Für die Erlangung von Baurecht zum Bau wird e<strong>in</strong> Planfeststellungsverfahren<br />
durchgeführt. Gemäß SächsStrG [23] § 39 (1) dürfen Staatsstraßen und Kreis-<br />
straßen „nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist."<br />
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Stand: 23.03.<strong>10</strong><br />
S177<br />
Neubau <strong>Radeberg</strong> - BAB A4<br />
8<br />
8.1<br />
8.2<br />
Durchführung der Baumaßnahme<br />
Bauabschnitte<br />
Infolge des erheblichen Umfanges der Baumaßnahme und um die Bee<strong>in</strong>trächti-<br />
gung für den öffentlichen Verkehr so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten ist es s<strong>in</strong>nvoll,<br />
e<strong>in</strong>e abschnittsweise Durchführung der Baumaßnahme anzustreben. Sich dabei<br />
als günstig ergebende Teilabschnitte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> nachfolgender Tabelle aufgeführt:<br />
Tabelle 70. günstige Bauabschnitte<br />
Bauabschnitt<br />
1<br />
2<br />
Teilabschnitt<br />
Bauanfang bis e<strong>in</strong>schließlich Knotenpunkt 2<br />
ab Knotenpunkt 2 bis Bauende<br />
Bauzeit<br />
ca. 12 Monate<br />
ca. 18 Monate<br />
Die notwendigen Leitungsumverlegungen s<strong>in</strong>d durch die Versorgungsträger mög-<br />
lichst als vorgezogene Maßnahmen zu realisieren.<br />
Bauabschnitt 1<br />
Im ersten Bauabschnitt ist neben der Trasse S 177 vom Bauanfang bis Knoten-<br />
punkt 2 der komplette Neubau des Knotenpunktes 2 und der Umbau des Knoten-<br />
punktes 1 vorgesehen. Es werden 3 Brückenbauwerke errichtet.<br />
Die Dauer der Baudurchführung hängt maßgeblich von der Bauzeit der Ingenieur-<br />
bauwerke ab. Für den Bau der Brückenbauwerke werden folgende Bauzeiten ver-<br />
anschlagt:<br />
Tabelle 71. Bauzeit Ingenieurbauwerke BA 1<br />
Bauwerk<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Bauzeit<br />
ca. 8 Monate<br />
ca. <strong>10</strong> Monate<br />
ca. 8 Monate<br />
Der Bauabschnitt 1 kann <strong>in</strong> verschiedene technologische Abschnitte aufgeteilt<br />
werden, um e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>e relativ lange Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit<br />
der S 95 für den Verkehr zu erreichen und andererseits die Bauzeit zu reduzieren.<br />
Seite 90 / 96<br />
Stand: 23.03.<strong>10</strong>