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Lieferantenrahmenvertrag - Strom - E-Werke Haniel Haimhausen

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<strong>Lieferantenrahmenvertrag</strong>, Stand Dezember 2012 Seite 26 von 39dem Netzbetreiber und der Gemeinde, in der die vom Lieferanten versorgte Entnahmestelleliegt, geschlossenen Konzessionsvertrag und dem entsprechenden Konzessionsabgabesatzgemäß der KAV.17.2 Macht der Lieferant geltend, dass ein von ihm im Netz versorgter Letztverbrauchereinen Anspruch auf eine niedrigere Konzessionsabgabe nach der KAV hat, oder dassbei einem von ihm belieferten Letztverbraucher die Voraussetzungen für eine Befreiungvon der Konzessionsabgabe vorliegen, hat er dies dem Netzbetreiber in schriftlicherForm und nach der in der KAV vorgesehenen Form (z. B. Testat eines Wirtschaftsprüfersoder eines vereidigten Buchprüfers) innerhalb von 15 Monaten nachdem Ablauf des Kalenderjahres nachzuweisen, für das der Anspruch geltend gemachtwird. Ist der Nachweis nicht ausreichend oder mangelhaft, ist es dem Lieferantengestattet, diesbezüglich vom Netzbetreiber erhobene Einwendungen innerhalbeiner weiteren Frist von 1 Monat zu beseitigen.18. Belastungsausgleich18.1 Soweit und solange Übertragungsnetzbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruchnach § 19 Abs. 2 <strong>Strom</strong>NEV i. V. m. § 9 des Gesetzes für die Erhaltung, dieModernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung auf die Zahlung einesBelastungsausgleichs haben und dem Netzbetreiber ein entsprechendes Entgelt berechnen,das der Netzbetreiber bezahlt, ist der Netzbetreiber berechtigt, dieses ingleicher Höhe an den Lieferanten weiter zu berechnen.18.2 Der Lieferant ist verpflichtet, das ihm vom Netzbetreiber gemäß Ziffer 18.1 berechneteEntgelt an diesen zu bezahlen und, sofern vom Netzbetreiber gewünscht, monatlicheAbschläge hierauf zu entrichten.18.3 Erfolgt eine Korrektur des Belastungsausgleiches, ist eine sich daraus ergebendeDifferenz zu den bis dahin gezahlten Entgelten rückwirkend vorzunehmen auf denZeitraum, für den die Korrektur erfolgt.© Anwaltskanzlei für Energie- und Wirtschaftsrecht, Lutz Freiherr von Hirschberg, Weiden i. d. OPf.

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