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Spezifikationsbericht Elektronisches Gewerberegister

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3 BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS<br />

„ELEKTRONISCHES GEWERBEREGISTER“<br />

deten Branchenzuordnung wird damit Rechnung getragen. Im elektronischen <strong>Gewerberegister</strong><br />

unterstützt ein ausgefeilter, selbst lernender Thesaurus den Sachbearbeiter<br />

bei der richtigen Branchenzuordnung. Gleichartige Auswertungsergebnisse stärken<br />

das Vertrauen von Wirtschaft und Gesellschaft in die Leistungsfähigkeit der auswertenden<br />

Behörde. Insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsförderung (Neuansiedlungen,<br />

Fördermittelentscheidungen, etc.), Tourismusförderung und Katastrophenschutz<br />

spielt die Qualität des Datenbestandes eine entscheidende Rolle, wenn<br />

Entscheidungen getroffen werden (müssen).<br />

3.5 Wirtschaftlichkeit<br />

Die Entwicklung eines elektronischen Fachverfahrens wird u. a. durch das Kriterium<br />

der Wirtschaftlichkeit gesteuert. Die wirtschaftliche Bewertung von E-Governmentanwendungen<br />

bezieht sich in der öffentlichen Verwaltung hauptsächlich auf das Verhältnis<br />

von Kosten und Nutzen, wobei diese beiden Größen selten adäquat bestimmt<br />

werden können.<br />

Grundsätzlich setzt sich die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus den Kategorien<br />

1) monetäre Wirtschaftlichkeit [KN],<br />

2) Dringlichkeit [D],<br />

3) qualitativ-strategische Bedeutung [Q] der IT-Maßnahme sowie<br />

4) externe Effekten [E] (neu in WiBe 4.0)<br />

zusammen. 5<br />

Anders als in der Privatwirtschaft sind beim eGWR komplexere Mess- und Bewertungskriterien<br />

sowie Wirkungsdimensionen anzunehmen, da in das Verwaltungsverfahren<br />

bis zu 13 externe Behörden mit eingebunden sind. Weiter werden die Kosten<br />

von den vorhandenen IT-Strukturen, Hardware, etc. beeinflusst.<br />

Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach den Vorgaben der KBSt hat bei flächendeckender<br />

Einführung einer E-Governmentlösung für das <strong>Gewerberegister</strong> beispielsweise<br />

im Freistaat Sachsen einen monetären Nutzen in Höhe eines Kapitalwertes<br />

von ca. 4,5 Mio. EUR ergeben.<br />

Für die Verwaltung ergibt sich dieser Kostenvorteil durch den Wegfall der mehrfachen<br />

Datenerfassung und der Online-Übermittlung der Gewerbeanzeigen. Durch den<br />

vollständig elektronisch durchgeführten Bearbeitungsworkflow können Gewerbeanzeigen<br />

auf der Verwaltungsseite deutlich schneller bearbeitet werden. Ein weiterer<br />

Zeitvorteil liegt in der Möglichkeit der Online-Gewerbeauskunft, welche ebenfalls um<br />

ein vielfaches schneller bearbeitet werden kann als auf dem herkömmlichen Weg. So<br />

5 Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von IT-Investitionen siehe das Verfahren WiBe. Aktuelle Versionen stehen<br />

kostenfrei zum Download auf der Homepage der KBSt unter www.kbst.bund.de bereit.<br />

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