Spezifikationsbericht Elektronisches Gewerberegister
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3 BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS<br />
„ELEKTRONISCHES GEWERBEREGISTER“<br />
deten Branchenzuordnung wird damit Rechnung getragen. Im elektronischen <strong>Gewerberegister</strong><br />
unterstützt ein ausgefeilter, selbst lernender Thesaurus den Sachbearbeiter<br />
bei der richtigen Branchenzuordnung. Gleichartige Auswertungsergebnisse stärken<br />
das Vertrauen von Wirtschaft und Gesellschaft in die Leistungsfähigkeit der auswertenden<br />
Behörde. Insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsförderung (Neuansiedlungen,<br />
Fördermittelentscheidungen, etc.), Tourismusförderung und Katastrophenschutz<br />
spielt die Qualität des Datenbestandes eine entscheidende Rolle, wenn<br />
Entscheidungen getroffen werden (müssen).<br />
3.5 Wirtschaftlichkeit<br />
Die Entwicklung eines elektronischen Fachverfahrens wird u. a. durch das Kriterium<br />
der Wirtschaftlichkeit gesteuert. Die wirtschaftliche Bewertung von E-Governmentanwendungen<br />
bezieht sich in der öffentlichen Verwaltung hauptsächlich auf das Verhältnis<br />
von Kosten und Nutzen, wobei diese beiden Größen selten adäquat bestimmt<br />
werden können.<br />
Grundsätzlich setzt sich die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus den Kategorien<br />
1) monetäre Wirtschaftlichkeit [KN],<br />
2) Dringlichkeit [D],<br />
3) qualitativ-strategische Bedeutung [Q] der IT-Maßnahme sowie<br />
4) externe Effekten [E] (neu in WiBe 4.0)<br />
zusammen. 5<br />
Anders als in der Privatwirtschaft sind beim eGWR komplexere Mess- und Bewertungskriterien<br />
sowie Wirkungsdimensionen anzunehmen, da in das Verwaltungsverfahren<br />
bis zu 13 externe Behörden mit eingebunden sind. Weiter werden die Kosten<br />
von den vorhandenen IT-Strukturen, Hardware, etc. beeinflusst.<br />
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach den Vorgaben der KBSt hat bei flächendeckender<br />
Einführung einer E-Governmentlösung für das <strong>Gewerberegister</strong> beispielsweise<br />
im Freistaat Sachsen einen monetären Nutzen in Höhe eines Kapitalwertes<br />
von ca. 4,5 Mio. EUR ergeben.<br />
Für die Verwaltung ergibt sich dieser Kostenvorteil durch den Wegfall der mehrfachen<br />
Datenerfassung und der Online-Übermittlung der Gewerbeanzeigen. Durch den<br />
vollständig elektronisch durchgeführten Bearbeitungsworkflow können Gewerbeanzeigen<br />
auf der Verwaltungsseite deutlich schneller bearbeitet werden. Ein weiterer<br />
Zeitvorteil liegt in der Möglichkeit der Online-Gewerbeauskunft, welche ebenfalls um<br />
ein vielfaches schneller bearbeitet werden kann als auf dem herkömmlichen Weg. So<br />
5 Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von IT-Investitionen siehe das Verfahren WiBe. Aktuelle Versionen stehen<br />
kostenfrei zum Download auf der Homepage der KBSt unter www.kbst.bund.de bereit.<br />
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