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Spezifikationsbericht Elektronisches Gewerberegister

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4 SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />

„ELEKTRONISCHES GEWERBEREGISTER“<br />

Abbildung 15: Assistent für die Anzeige eines Gewerbes<br />

Auf Grund der derzeit geringen Verbreitung qualifizierter elektronischer Signaturen<br />

wurde entschieden, dass so genannte Hybridverfahren einzusetzen sind. Am Ende<br />

des Eingabe-Assistenten druckt sich der Gewerbetreibende sein Exemplar der Gewerbeanzeige<br />

aus und sendet seine Daten ab. Die Daten werden per XML an die<br />

zentrale Gewerbedatenbank übermittelt und erscheinen als Gewerbeanzeige in der<br />

To-do-Liste des Sachbearbeiters der zuständigen Gemeinde. Parallel dazu hat der<br />

Gewerbetreibende sein ausgedrucktes Exemplar der Gewerbeanzeige zu unterschreiben<br />

und der Gemeinde vorzulegen.<br />

Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die weitere Bearbeitung im oben angeführten Workflow<br />

aus Verwaltungssicht.<br />

Der E-Bürgerdienst unterstützt derzeit sechs Fallkonstellationen:<br />

1) Anmeldung eines neuen Gewerbes,<br />

2) Anmeldung einer neuen Betriebsstätte,<br />

3) Änderung der Betriebsstätte oder Tätigkeit,<br />

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