Spezifikationsbericht Elektronisches Gewerberegister
Spezifikationsbericht Elektronisches Gewerberegister
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4 SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />
„ELEKTRONISCHES GEWERBEREGISTER“<br />
Abbildung 15: Assistent für die Anzeige eines Gewerbes<br />
Auf Grund der derzeit geringen Verbreitung qualifizierter elektronischer Signaturen<br />
wurde entschieden, dass so genannte Hybridverfahren einzusetzen sind. Am Ende<br />
des Eingabe-Assistenten druckt sich der Gewerbetreibende sein Exemplar der Gewerbeanzeige<br />
aus und sendet seine Daten ab. Die Daten werden per XML an die<br />
zentrale Gewerbedatenbank übermittelt und erscheinen als Gewerbeanzeige in der<br />
To-do-Liste des Sachbearbeiters der zuständigen Gemeinde. Parallel dazu hat der<br />
Gewerbetreibende sein ausgedrucktes Exemplar der Gewerbeanzeige zu unterschreiben<br />
und der Gemeinde vorzulegen.<br />
Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die weitere Bearbeitung im oben angeführten Workflow<br />
aus Verwaltungssicht.<br />
Der E-Bürgerdienst unterstützt derzeit sechs Fallkonstellationen:<br />
1) Anmeldung eines neuen Gewerbes,<br />
2) Anmeldung einer neuen Betriebsstätte,<br />
3) Änderung der Betriebsstätte oder Tätigkeit,<br />
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