Spezifikationsbericht Elektronisches Gewerberegister
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4 SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />
„ELEKTRONISCHES GEWERBEREGISTER“<br />
durch einen Mitarbeiter der Gewerbebehörde bearbeitet durch Einstellung in den<br />
Postkorb des <strong>Gewerberegister</strong>verfahrens.<br />
Das Einpflegen des Bearbeitungsstandes erfolgt durch den Mitarbeiter. Mögliche Bearbeitungsstände<br />
sind<br />
• "Ersuchen im Posteingang des Mitarbeiters",<br />
• "Bearbeitung erst nach Vorortüberprüfung",<br />
• "Bearbeitung erst nach Vornahme Gewerbeanzeige" und<br />
• "Auskunft erteilt".<br />
Der Mitarbeiter kann Bearbeitungsstände mit Kommentaren und weiteren Aufforderungen<br />
versehen. Wenn Aufforderungen an den Auskunftsersuchenden vorliegen,<br />
erhält dieser darüber eine Mitteilung per E-Mail.<br />
Die Verantwortung für die Übermittlung der Daten trägt im Falle des Auskunftsbegehrens<br />
der Empfänger. Die übermittelnde Stelle prüft nur, ob das Übermittlungsersuchen<br />
im Rahmen der Aufgaben des Empfängers liegt. Hier muss also die Zuständigkeit<br />
der ersuchenden Behörde ersichtlich sein und die Anfrage muss inhaltlich<br />
schlüssig sein. Die Entscheidung trifft der jeweilige Sachbearbeiter.<br />
Der Mitarbeiter bearbeitet das Auskunftsersuchen, speichert die Auskunft als PDF-<br />
Datei in den Ordner des Auskunftsersuchenden und setzt den Bearbeitungsstand auf<br />
"Auskunft erteilt". Im Bearbeitungsstand "Auskunft erteilt" erhält der Auskunftsersuchenden<br />
eine Benachrichtigung.<br />
Die Auskunftsersuchen sind entsprechend den Bestimmungen des Fachamtes für die<br />
Dauer von sechs Monaten zu protokollieren und mit der Angabe des Auskunftsersuchenden<br />
im Datensatz des Gewerbetreibenden zu speichern.<br />
Die Bereitstellung von vorausgefüllten Formularen ist eine zentrale Systemkomponente.<br />
Hier kann der Nutzer eine vormals abgebrochene Sitzung wieder aufnehmen,<br />
ohne die Eingabe wiederholen zu müssen. Das System speichert die Eingabe transaktiosnspezifisch<br />
zwischen und stellt dann vorausgefüllt Formulare zur Verfügung.<br />
Die Funktion stellt nutzer- und transaktionsspezifische elektronische Formulare zum<br />
Download, aber auch zur Bearbeitung am Bildschirm bereit.<br />
Die lokale Speicherung sowie das Rücksenden mit und ohne Signaturfunktion von<br />
Formularen soll ermöglicht werden, ebenso das individuelle Ausdrucken leerer bzw.<br />
ausgefüllter Formulare und deren Rücksendung per Post.<br />
Die Rücksendung auf einem der genannten Wege verursacht entweder die manuelle<br />
Eingabe der Daten in das Fachverfahren durch die zuständige Verwaltung bei Rücksendung<br />
via Post bzw. die automatische Datenvalidierung, -plausibilisierung und<br />
-vorverarbeitung im Online-Verfahren.<br />
Die auskunftsersuchende Behörde erhält ein Formular zur Eingabe der Empfängerdaten<br />
des Ersuchens. Der Auskunftsersuchende muss entscheiden, ob er zukünftig<br />
am Online-Verfahren teilnehmen will.<br />
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