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Spezifikationsbericht Elektronisches Gewerberegister

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4 SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />

„ELEKTRONISCHES GEWERBEREGISTER“<br />

Abbildung 32: Formular einer Suchmaske für autorisierte Behörde am Beispiel der<br />

Stadt Erfurt<br />

Nach Eingabe der begehrten Angaben startet der Auskunftsersuchende die Abfrage.<br />

Zulässig sind nur Auskunftsersuchen, die nicht kontinuierlich erfolgen. Diese dürfen<br />

sich auf Einzelfälle oder Fallgruppen beziehen.<br />

Die eingegebenen Angaben werden vom System mit dem Datenbestand des Gewerbeverfahrens<br />

abgeglichen. Ist eine eindeutige Zuordnung der Abfrage zum Datenbestand<br />

möglich, erhält der Auskunftsersuchende die gewünschte Auskunft im Regelfall<br />

per E-Mail oder als PDF-Datei zum direkten Ausdruck aus dem Browser.<br />

Ist eine eindeutige Zuordnung zum Datenbestand nicht möglich, erhält der Auskunftsersuchende<br />

eine entsprechende Information und das Auskunftsersuchen wird<br />

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