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Spezifikationsbericht Elektronisches Gewerberegister

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4 SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />

„ELEKTRONISCHES GEWERBEREGISTER“<br />

Daten-Schicht<br />

Die Daten-Schicht dient der Sicherung und Bereitstellung der notwendigen Daten für<br />

die Module und Anwendungen. Alle Datenbanken sollen relationale Datenbanken<br />

sein, die per Structured Query Language (SQL) abfragbar sind.<br />

4.1.3 Sicherheitsaspekte<br />

Der Aspekt der Sicherheit ist von Anfang an bei der technischen Umsetzung zu berücksichtigen.<br />

Dies resultiert insbesondere auch aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

und den oben geschilderten rechlichten Rahmenbedingungen, welche hohe<br />

Anforderungen an den Grad der Sicherheit stellen.<br />

Demzufolge muss das System eine dem Gefährdungsgrad angemessene Sicherheit<br />

bieten.<br />

Bedeutung und Aspekte der Sicherheit im E-Government<br />

Sichere und vertrauliche Kommunikation und datenschutzgerechte Lösungen sind<br />

zwingende Voraussetzung für die umfangreiche Akzeptanz und den Erfolg des<br />

E-Government bei den Nutzerinnen und Nutzern.<br />

Die Sicherheitsanforderungen sind abgestuft. Während reine Informationsangebote,<br />

wie z. B. touristische Stadtinformationen, nicht geschützt bzw. vor unberechtigtem<br />

Zugriff bewahrt werden müssen, stellen Transaktionen wesentlich höhere Anforderungen<br />

an die Sicherheit. Jede Lösung muss so sicher sein, wie das Gesetz bzw. der<br />

Nutzer es fordert. Dazu sind integrierte Sicherheitsarchitekturen notwendig, die auf<br />

Sicherheitskomponenten aufsetzen.<br />

Informationelle Selbstbestimmung setzt Transparenz der Datenverarbeitung voraus.<br />

Diese sollte dadurch unterstützt werden, dass die verantwortliche Stelle als vertrauensbildende<br />

Maßnahme ihre Datenverarbeitungspraxis und Sicherheitspolitik veröffentlicht<br />

und allgemein zugänglich macht. Darüber hinaus sind weitergehende vertrauensbildende<br />

Maßnahmen wie beispielsweise ein nachvollziehbares Sicherheitskonzept<br />

und ein daraus resultierendes Sicherheitsmanagementsystem erforderlich.<br />

Vertrauen in Datenschutz und Datensicherheit muss einen nicht behebbaren Mangel<br />

an Wissen kompensieren. Diese Kompensation kann nicht durch Technik allein geleistet<br />

werden. Vertrauen richtet sich nicht nur auf eine isolierte technische Anwendung,<br />

sondern ebenso auf den sozialen Kontext, in den diese eingebettet ist.<br />

Schutzbedarfsfeststellung<br />

Mit der Schutzbedarfsfeststellung wird nun für identifizierte onlinefähige Dienstleistungen<br />

definiert, welchen Schutzbedarf die ihr zu Grunde liegende Kommunikation<br />

z. B. zwischen Nutzer und Behörde nach sich zieht. 11 Die zu betrachtenden Sicher-<br />

11 Vgl. BSI 2006b.<br />

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