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Editorial<br />
Im Zusammenhang mit der Studie Städtebaulicher Investitions- und Förderbedarf 2007 bis 2013<br />
in Deutschland schrieb der Bund: „Die Studie zeigt deutlich, dass Bund und Länder in ihren Anstrengungen<br />
für eine nachhaltige Stadtentwicklung – auch und gerade für die Bereitstellung der<br />
erforderlichen finanziellen Mittel – nicht nachlassen dürfen,“ und veröffentlichte mit der Evaluierung<br />
des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost weiter: „Das Programm hat sich nach den<br />
Befunden zu Ausgangslagen, zur Programmausgestaltung, Adressierung und Umsetzung sowie<br />
insbesondere zu den Wirkungen im Sinne der Zielerreichung bewährt. Die Wirksamkeit wäre aber<br />
in zentralen Teilbereichen ohne flankierende Instrumente (Altschuldenhilfegesetz – dort insbesondere<br />
§ 6a; Investitionszulage) begrenzt geblieben.“<br />
Wie sieht es heute beim Bund nach etwas mehr als zwei Jahren aus?<br />
Er kürzt trotz seiner vielfältigen Wirkungen die Mittel für die Städteb<strong>auf</strong>örderung um „nur“ 25<br />
Prozent und Verantwortliche, gerade im Bundesbauministerium, halten eine weitere Altschuldenhilfeentlastung<br />
für den Fortgang des Stadtumbauprozesses für nicht erforderlich.<br />
Die Erkenntnis, die man als Partner in einer nachhaltigen Stadtentwicklung daraus gewinnen kann,<br />
ist, dass man sich ebenso nachhaltig wenig <strong>auf</strong> politische Zusagen verlassen kann. Dies gilt augenscheinlich<br />
insbesondere dann, wenn derartige Aussagen wie in den vorgenannten Fällen wissenschaftlich<br />
unterlegt und veröffentlicht werden. Andererseits sollte man aber auch die Initiative des<br />
Sächsischen Innenministeriums begrüßen, durch Zinssenkungen in den Wohnungsbauprogrammen<br />
wenigstens ein positives Signal zu setzen. Dies wollen wir an dieser Stelle auch nachhaltig tun!<br />
Sieg fried Schneider