der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
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Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 10 - Nr. 1/2012<br />
schlag ebenfalls vom Wahlleiter <strong>der</strong> Stadt mit einer Liste zur<br />
Leistung <strong>der</strong> noch erfor<strong>der</strong>lichen Unterschriften (Anlage 7a zur<br />
ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des<br />
Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3. gelten<br />
entsprechend.<br />
4.<br />
Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 09. März 2012<br />
bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind bei<br />
<strong>der</strong> Wahlleiterin , Elke Schäfer, Rathaus <strong>Camburg</strong>, Rathausstr.<br />
1, in <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> einzureichen.<br />
Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 09. März<br />
2012 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung<br />
des Beauftragten des Wahlvorschlags und <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> übrigen<br />
Unterzeichner des Wahlvorschlags o<strong>der</strong> durch schriftliche<br />
Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.<br />
5.<br />
Wird nur ein gültiger o<strong>der</strong> überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,<br />
so findet Mehrheitswahl statt, d.h., die Wahl wird ohne<br />
Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.<br />
6.<br />
Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglich<br />
auf Mängel überprüft und die Beauftragten o<strong>der</strong> die<br />
Einzelbewerber aufgefor<strong>der</strong>t, festgestellte Mängel zu beseitigen.<br />
Mängel <strong>der</strong> Wahlvorschläge müssen spätestens am 19.<br />
März 2012 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 20. März 2012<br />
tritt <strong>der</strong> Wahlausschuss <strong>der</strong> Stadt zusammen und beschließt,<br />
ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das<br />
Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung<br />
gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen und als gültig<br />
zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber o<strong>der</strong> verliert er die<br />
Wählbarkeit nach <strong>der</strong> Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor<br />
<strong>der</strong> Wahl, so findet die Wahl nicht statt.<br />
7.<br />
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<br />
und weiblicher Form.<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 27.01.2012<br />
gez. Elke Schäfer<br />
Wahlleiterin<br />
Unterlagen für die Einreichung von Wahlvorschlägen können<br />
bei <strong>der</strong> Wahlleiterin o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
beim Einwohnermeldeamt abgeholt o<strong>der</strong> unter<br />
www.wahlen.thueringen.de heruntergeladen werden.<br />
Gemeinde Frauenprießnitz<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Beschluss <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
vom 30.11.2011<br />
Beschluss: 15/088/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 26.10.2011.<br />
Beschluss: 15/085/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Aufhebung des Bebauungsplans<br />
Gewerbegebiet (GE) „Rodameuschel“ von 1995.<br />
Beschluss: 15/086/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz, beschließt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Nutzungsgebühr <strong>der</strong> Räumlichkeiten<br />
im Rentamt ab 01.01.2012 von bisher<br />
75,00 EUR auf 100,00 EUR pro Veranstaltung zu erhöhen.<br />
Beschluss: 15/087/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Vergabe <strong>der</strong> Straßen-<br />
/Schlaglochinstandsetzungsarbeiten im Dorfgebiet von Frauenprießnitz<br />
an die Firma ORBAU GmbH aus Orlamünde für vorläufige<br />
25.000 EUR Brutto.<br />
Beschluss: 15/090/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beschließt die<br />
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.100,00 Euro für die<br />
Vergabe des Austausches von vier Dachfenster im Wohnungsblock<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz, Planweg 16 an die Firma<br />
Frank Funke, Dachdeckerei und Hochbau, Rosenweg 11, 07774<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, OT zu einem Bruttoangebotspreis von<br />
5.800,00 Euro.<br />
Haushaltsstelle: 8800.50000<br />
Haushaltsansatz: 2.000,00 EUR<br />
Üpl.- Ausgabe: 4.100,00 EUR<br />
Planansatz neu: 6.100,00 EUR<br />
Kosten <strong>der</strong> Haushaltsstelle: 6.043,36 EUR<br />
Beschluss: 15/093/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beschließt im<br />
Rahmen des Neubaus <strong>der</strong> Trauerhalle in Frauenprießnitz den<br />
Ingenieurvertrag zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz und<br />
Frau Dipl. Ing. (FH) Simona Czernicki-Uffelmann, Gartenstrasse<br />
18, 07774 Frauenprießnitz mit den Leistungsphasen 8 und 9<br />
gemäß § 33 / § 34 HOAI. Der Honoraraufwand <strong>der</strong> vorbenannten<br />
Leistungsphasen beträgt gemäß <strong>der</strong> anrechenbaren Kosten<br />
3.002,24 EUR brutto.<br />
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />
Beschluss gefasst:<br />
Beschluss: 15/089/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 26.10.2011.<br />
gez. Hofmann<br />
Bürgermeister<br />
Beschluss <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
vom 21.12.2011<br />
Beschluss: 15/091/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />
seiner Sitzung am 21.12.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 30.11.2011.<br />
Beschluss: 15/092/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beruft in seiner<br />
Sitzung am 21.12.2011 Herrn Jürgen Hofmann zum Wahlleiter<br />
für die Landratswahl am 22.04.2012 und Frau Elke Dechant<br />
zu dessen Stellvertreterin.<br />
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />
Beschluss gefasst:<br />
Beschluss: 15/094/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />
seiner am 21.12.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 30.11.2011.<br />
gez. Hofmann, Bürgermeister<br />
Gemeinde Golmsdorf<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
vom 06.12.2011<br />
Beschluss: 03/187/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beruft in seiner Sitzung<br />
am 06.12.2011 Herrn Peter Ganß zum Wahlleiter für die<br />
Landratswahl am 22.04.2011 und Frau Diana Himmelreich zu<br />
dessen Stellvertreterin.