der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
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Amtsblatt<br />
<strong>der</strong><br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
- -<br />
Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
mit öffentlichen Bekanntmachungen <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden:<br />
Frauenprießnitz<br />
Golmsdorf<br />
Großlöbichau<br />
Hainichen<br />
Jenalöbnitz<br />
Lehesten<br />
Löberschütz<br />
Neuengönna<br />
Tautenburg<br />
Thierschneck<br />
Wichmar Zimmern<br />
Jahrgang 08 Freitag, den 27. Januar 2012 Nummer 1<br />
Alles Gute für die närrische Zeit im Jahr 2012,<br />
wünscht <strong>der</strong> CCCConcordia.<br />
Wir laden herzlich ein zur 50. Session unter dem Motto:<br />
„Ein halbes Jahrhun<strong>der</strong>t Carneval, feiert Concordia im schönen Saaletal!“<br />
Auftakt am 11.02.2012 um 16.30 Uhr zum Empfang des diesjährigen Prinzenpaares am Bahnhof…<br />
mehr im Innenteil.<br />
Alle Termine <strong>der</strong> neuen Session und natürlich auch alle Bil<strong>der</strong> <strong>der</strong> vergangenen 49. könnt Ihr<br />
selbstverständlich auf unserer Homepage www.ccccamburg.de abrufen!
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 2- Nr. 1/2012<br />
Nächster Redaktionsschluss:<br />
Montag, den 13.02.2012<br />
nächster Erscheinungstag:<br />
Freitag, den 24.02.2012<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />
Verwaltungsstelle in <strong>Camburg</strong>, Rathausstraße 1<br />
Verwaltungsstelle in <strong>Dornburg</strong>, Markt 21<br />
Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr<br />
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr nur das Meldeamt <strong>Camburg</strong><br />
Termine außerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten nach Vereinbarung!<br />
Eheschließungen im Standesamt auch samstags möglich!<br />
Trauzimmer in <strong>Dornburg</strong> (im Rathaus, Rokokoschloss und<br />
im Alten Schloss)<br />
Trauzimmer in <strong>Camburg</strong> (im Laubengang <strong>der</strong> Burg <strong>Camburg</strong>)<br />
Vorwahl 036421 036421<br />
Fachbereich Telefon Fax<br />
E-Mail<br />
Sekretariat 710 - 10 710 - 99<br />
info@vg-dornburg-camburg.de<br />
Kämmerei 710 - 30 710 - 93<br />
kaemmerei@vg-dornburg-camburg.de<br />
- Steuern, Abgaben 710 - 33 710 - 93<br />
kaemmerei@vg-dornburg-camburg.de<br />
Bau/Liegenschaften 710 - 44 710 - 94<br />
bau-liegenschaften@vg-dornburg-camburg.de<br />
Bau/Bewirtschaftung 710 - 43 710 - 94<br />
bau-liegenschaften@vg-dornburg-camburg.de<br />
Meldebehörde <strong>Camburg</strong> 710 - 12 710 - 95<br />
meldebehoerde@vg-dornburg-camburg.de<br />
Sicherheit/Ordnung 710 - 20 710 - 92<br />
ordnungsamt@vg-dornburg-camburg.de<br />
Meldebehörde <strong>Dornburg</strong> 036427- 867 - 14<br />
Standesamt <strong>Dornburg</strong> 036427- 867 - 12<br />
standesamt@vg-dornburg-camburg.de<br />
Internetseite: www.vg-dornburg-camburg.eu<br />
* Bürgermeister in den einzelnen Gemeinden:<br />
Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
· <strong>Camburg</strong><br />
nach telefonischer Vereinbarung 036421/71010 (VG)<br />
· <strong>Dornburg</strong><br />
Do 17.00 - 18.00 Uhr 036427/86750<br />
· Dorndorf-Steudnitz<br />
Di 18.00 - 19.00 Uhr 036427/75513<br />
Funk: 0151-14551607<br />
www.dorndorf-steudnitz.de<br />
Frauenprießnitz Di 17.30 - 20.00 Uhr 036421/31171<br />
Golmsdorf Di 16.00 - 18.00 Uhr 036427/22542<br />
o. 0151-14551627<br />
Großlöbichau Di 18.00 - 19.00 Uhr 03641/449392<br />
Hainichen nach telefonischer<br />
Vereinbarung 036421/71010 (VG)<br />
o. 0151-14551636<br />
Jenalöbnitz nach telefonischer<br />
Vereinbarung 03641/447551<br />
Fax: 03641-63 76 84<br />
Lehesten 1. + 3. Dienstag<br />
im Monat 036425/22383<br />
18.00 - 19.00 Uhr (Fax: 03641/890851)<br />
Funk: 0151-14551622<br />
E-Mail gemeindelehesten@aol.com<br />
Löberschütz Di 17.00 - 18.00 Uhr 036427/70040<br />
Neuengönna Do 18.00 - 19.00 Uhr 036427/22274<br />
nur in je<strong>der</strong> geraden Funk: 0151-14551625<br />
Kalen<strong>der</strong>woche - Terminvereinbarung<br />
gewünscht!<br />
OT Porstendorf Die 17.00 - 18.00 Uhr 036427/71453<br />
Sprechstunde des<br />
1. Beigeordneten,<br />
Schenkleite 3<br />
Tautenburg Do 16.00 - 18.00 Uhr Neu!!! 036427/8650<br />
Thierschneck nach telefonischer<br />
Vereinbarung 036421/31769<br />
Wichmar Do 18.00 - 19.00 Uhr 036421/22516<br />
Zimmern Dienstag, 17.30 - 18.30 Uhr 036427/20866<br />
o<strong>der</strong> 20956<br />
gemeinde-zimmern@t-online.de<br />
Schiedsstelle <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Schiedsperson Petra Lorenz Tel. 036427-20550<br />
nach telefonischer Vereinbarung bzw. 0172-3635607<br />
Polizei<br />
* Kontaktbereichsbeamter<br />
Herr Polizeihauptmeister Ewert<br />
Eschenstraße 5, Dorndorf-Steudnitz<br />
Dienstag von 10.00 - 12.00 Uhr und<br />
Donnerstag von 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Tel./Fax: 036427/20688<br />
* Kontaktbereichsbeamter<br />
Herr Polizeihauptmeister Seitz<br />
Rathausstraße 1, Erdgeschoss, Rathaus <strong>Camburg</strong><br />
Dienstag von 10.00 - 12.00 Uhr und<br />
Donnerstag von 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Tel. 036421/22214<br />
<strong>Dornburg</strong>-Tourist, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 7,<br />
07778 <strong>Dornburg</strong>, Tel.: 036427/20934 Fax: 75598<br />
www.dornburg-saale.eu<br />
E-Mail: info@dornburg-saale.eu<br />
* Öffnungszeiten und Telefonnummern wichtiger Einrichtungen:<br />
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis: Tel.: 036691/700<br />
Mo. + Fr. 08.30 - 12.00 Uhr<br />
Di. 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr<br />
Mi. geschlossen<br />
Do. 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr<br />
Abfallwirtschaftsbetrieb: Tel.: 036691/4800<br />
WEB awb-shk.de<br />
Sozialamt (Schwerbehin<strong>der</strong>tenrecht): Tel.: 036691/70630<br />
o<strong>der</strong> 70636<br />
* Beratung und Hilfe in Notfällen bei häuslicher Gewalt<br />
Jenaer Frauenhaus e. V., Wagnergasse 25, 07743 Jena<br />
Tel.: 036421/449872 NOTRUF: 0177-4787052<br />
* WENDEPUNKT e. V.<br />
Beratungstermine Tel. 036691/57200<br />
Bereitschaftsdienst für Wasser/Abwasser <strong>Dornburg</strong>:<br />
Apoldaer Wasser GmbH<br />
Königstraße 10 - 14<br />
99510 Apolda<br />
24 Std. Bereitschaftsdienst Tel. 03644/5390<br />
Störungsdienst Stadtwerke Jena - Ber. Wasser u. Abwasser<br />
zuständig für <strong>Camburg</strong>, Dorndorf-Steudnitz, Golmsdorf, Großlöbichau,<br />
Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna,<br />
Zimmern, Frauenprießnitz, Tautenburg, Thierschneck<br />
und Wichmar.<br />
24 Stunden-Havariedienst 03641/688-888<br />
Bereitschaftsdienste<br />
Ärztlicher Notfalldienst täglich von 19.00 - 07.00 Uhr<br />
zusätzl. Mi 13.00 - 07.00 Uhr<br />
Zentrale Leitstelle Jena<br />
· Anfragen/Auskünfte 03641/ 597 620<br />
· Anmeldungen von Krankentransporten 03641/ 597 630
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 3- Nr. 1/2012<br />
· Anfor<strong>der</strong>ung Kassenärztlicher Notfalldienst 03641/ 597 632<br />
· Wochenendbereitschaftsdienst Ärzte 03641/ 597 631<br />
zuständig für folgende Orte (mit Ortsteilen):<br />
Golmsdorf, Jenalöbnitz, Löberschütz, Neuengönna, Großlöbichau,<br />
Lehesten, <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, Fraußenprießnitz, Wichmar,<br />
Thierschneck, Tautenburg, Zimmern, Hainichen<br />
In lebensbedrohlichen Fällen wählen Sie die Nummer des Rettungsdienstes<br />
112!<br />
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst<br />
Bereitschaftsdienst thüringenweit an Samstagen, Sonn- und<br />
Feiertagen von 09.00 - 11.00 Uhr und 18.00 - 19.00 Uhr<br />
Tel. 0180 5 90 80 77 (0,12 EUR/Minute)<br />
Unter dieser Nummer sind für ganz Thüringen die für den<br />
Anrufer relevanten Bereitschaftsdienste mit Name, Telefonnummer<br />
und Adresse zu erfragen.<br />
Zusätzlich finden Sie die aktuellen Bereitschaftsdienste im Internet<br />
unter www.kzv-thueringen.de.<br />
Apothekenbereitschaftsdienst<br />
(täglich von 18.00 - 20.00 Uhr und zusätzlich an Sonn- und Feiertagen<br />
von 10.00 - 12.00 Uhr und von 18.00 bis 20.00 Uhr)<br />
23.01. - 29.02.2012 Laurentius-Apotheke <strong>Camburg</strong><br />
30.01. - 05.02.2012 Linden-Apotheke Dorndorf<br />
06.02. - 12.02.2012 Markt-Apotheke<br />
13.02. - 19.02.2012 Laurentius-Apotheke <strong>Camburg</strong><br />
20.02. - 26.02.2012 Linden-Apotheke Dorndorf<br />
Linden-Apotheke Dorndorf-Steudnitz,<br />
Eschenstraße 5 Tel.: 036427/75535<br />
Laurentius-Apotheke <strong>Camburg</strong>,<br />
Bahnhofstraße 8 Tel.: 036421/22213<br />
Markt-Apotheke <strong>Camburg</strong>, Markt 3 Tel.: 036421/22408<br />
Apotheke im Globus-Markt Isserstedt Tel.: 036425/53585<br />
Kurzfristige Verän<strong>der</strong>ungen bei den Bereitschaftsdiensten<br />
entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> Tagespresse.<br />
Gemeindebibliotheken,<br />
Platz des Friedens 1 - Tel. 036421-22119<br />
<strong>Camburg</strong><br />
Öffnungszeiten<br />
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 12.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 10.00 - 12.00 Uhr<br />
Dorndorf-Steudnitz, Alte Schule Dorndorf,<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mittwoch 18.00 bis 19.30 Uhr<br />
Löberschütz (Bibliothek und Heimatstube) im Gemeindehaus,<br />
Öffnungszeiten: jeden Dienstag von 17.00 bis 18.00 Uhr<br />
Großlöbichau im Gemeindehaus Dorfstr. 18, 1. Etage,<br />
jeden letzten Dienstag im Monat von 15.00 bis 19.00 Uhr<br />
Heimatmuseum <strong>Camburg</strong>, Amtshof 1 Tel. 036421/22188<br />
Öffnungszeiten<br />
Dienstag - Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr<br />
und 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 11.00 Uhr<br />
Sonntag 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Gruppen nach Anmeldung auch außerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten<br />
Bildungseinrichtungen<br />
Grundschule Golmsdorf, Bürgelsche Straße, 07751 Golmsdorf<br />
Tel. 036427/22319<br />
Grundschule Stiebritz Nr. 29, 07778 Stiebritz<br />
Tel.: 036427/22512 www.stiebritz-talblick.de<br />
Regelschule Dorndorf, Brückenstr. 38, 07778 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Tel.: 036427/22575<br />
Grundschule <strong>Camburg</strong>, Schmiedehäuser Straße 23, 07774<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Tel.: 036421/22867<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong><br />
Gemeinschaftsversammlung<br />
vom 07.12.2011<br />
Beschluss: 19/026/2011<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> VG <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt<br />
in ihrer Sitzung am 07.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des öffentlichen<br />
Teils <strong>der</strong> Sitzung vom 24.11.2010.<br />
Beschluss: 19/024/2011<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> VG <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> beschließt<br />
in seiner Sitzung am 07.12.2011 den vorliegenden Entwurf<br />
<strong>der</strong> Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes <strong>der</strong> VG<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich<br />
aller Anlagen.<br />
Beschluss: 19/025/2011<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> VG <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> beschließt<br />
in seiner Sitzung am 07.12.2011 den Finanzplan zur<br />
Haushaltssatzung 2012 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 <strong>der</strong> Thüringer<br />
Gemeindehaushaltsverordnung auf <strong>der</strong> Grundlage des Investitionsprogramms.<br />
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />
Beschluss gefasst:<br />
Beschluss: 19/027/2011<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> VG <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt<br />
in ihrer Sitzung am 07.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des<br />
nichtöffentlichen Teils <strong>der</strong> Sitzung vom 24.11.2010.<br />
gez. Moritz, Gemeinschaftsvorsitzen<strong>der</strong><br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<br />
<strong>Camburg</strong><br />
Die Haushaltssatzung <strong>der</strong> VG <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2012 wurde in <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung<br />
am 07.12.11 beschlossen und mit Schreiben<br />
vom 08.12.11 <strong>der</strong> zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im<br />
Landratsamt angezeigt.<br />
Von dort wurde mit Schreiben vom 03.01.12 die öffentliche Bekanntmachung<br />
zugelassen.<br />
Der Haushaltsplan liegt im Rathaus <strong>Camburg</strong> bei <strong>der</strong> Kämmerei<br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> während <strong>der</strong><br />
Öffnungszeiten vom 27. Januar bis zum 10. Februar 2012 zu je<strong>der</strong>manns<br />
Einsicht öffentlich aus.<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 10. Januar 2012<br />
gez. Moritz<br />
Gemeinschaftsvorsitzen<strong>der</strong><br />
Haushaltssatzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
Auf Grund des § 55 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />
(Thüringer Kommunalordnung-ThürKO-) vom 16.August<br />
1993 (GVBl.S.501) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />
vom 28.Januar 2003 (GVBl.S.467) erlässt die<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> folgende Haushaltssatzung:
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 4- Nr. 1/2012<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2012 wird hiermit festgesetzt.<br />
Er schließt:<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.670.530 EUR<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 115.260 EUR<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 270.000 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben<br />
im Verwaltungshaushalt wird auf 1.189.320 EUR festgesetzt.<br />
Damit beträgt die Festsetzung <strong>der</strong> Verwaltungsumlage<br />
110 EUR je Einwohner.<br />
§ 6<br />
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
ausgefertigt: <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 10. Januar 2012<br />
gez. Moritz<br />
Gemeinschaftsvorsitzen<strong>der</strong> - Siegel -<br />
Ermächtigung<br />
zum Einzug von For<strong>der</strong>ungen mittels Lastschrift<br />
für die (Bezeichnung <strong>der</strong> Kasse)<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Rathausstraße 1<br />
07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Teilnehmer am Einzugsverfahren<br />
Zu- und Vorname, Firma usw.<br />
...................................................................................................<br />
Genaue Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort):<br />
...................................................................................................<br />
Festsetzung <strong>der</strong> Grundsteuern<br />
für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2012<br />
durch öffentliche Bekanntmachung<br />
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft<br />
alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalen<strong>der</strong>jahr 2012<br />
die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.<br />
Für sie wird die Grundsteuer für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2012 gemäß<br />
§ 27 Abs. 3 GrStG durch diese öffentliche Bekanntmachung mit<br />
dem zuletzt für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2011 veranlagten Betrag festgesetzt.<br />
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />
die Rechtswirkung eines Steuerbescheides.<br />
Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverän<strong>der</strong>t.<br />
Soweit Än<strong>der</strong>ungen in den Besteuerungsgrundlagen<br />
o<strong>der</strong> durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechen<strong>der</strong><br />
Grundsteuerbescheid erteilt.<br />
Zahlungsauffor<strong>der</strong>ung:<br />
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung<br />
<strong>der</strong> Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer<br />
2012 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu<br />
entrichten.<br />
Rechtsmittelbelehrung:<br />
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats<br />
nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Wi<strong>der</strong>spruch erhoben<br />
werden.<br />
Der Wi<strong>der</strong>spruch ist bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>,<br />
Kämmerei, Rathausstraße 1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<br />
<strong>Camburg</strong>, schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift einzulegen.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Die Einlegung eines Wi<strong>der</strong>spruchs än<strong>der</strong>t nichts an <strong>der</strong><br />
fristgemäßen Zahlungspflicht.<br />
Fälligkeit Jahreszahler: 01. Juli 2012<br />
Fälligkeit Quartalszahler: 15. Februar 2012, 15. Mai 2012,<br />
15. August 2012, 15. November 2012<br />
Bei Überweisung o<strong>der</strong> Abbuchung bitte Steuernummer/Personenkonto-Nr.<br />
angeben!<br />
ermächtigt nach Kenntnisnahme <strong>der</strong> u. a. Hinweise wi<strong>der</strong>ruflich die oben genannte Kasse, nachstehende Zahlungsverpflichtungen:<br />
O Grundsteuer A O Wassergebühr O Miete/Pacht<br />
O Grundsteuer B O Kin<strong>der</strong>gartengebühr O Erschließungsbeitrag<br />
O Gewerbesteuer O Hundesteuer O ..............................................<br />
O ........................................................O O ........................................................ O ..............................................<br />
zum jeweiligen Fälligkeitstag zu Lasten des nachfolgend angegebenen Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.<br />
Konto bei: (Bezeichnung des Geldinstitutes) Unterschrift<br />
des/<strong>der</strong> zeichnungsberechtigten Kontoinhaber(s)<br />
...................................................................................................<br />
Bankleitzahl: Kontonummer:<br />
.................................................................................................<br />
Ort, Datum<br />
zutreffendes bitte ankreuzen X o<strong>der</strong> ausfüllen<br />
Personenkonto-Nr.:<br />
...................................................................................................<br />
...................................................................................................<br />
Hinweise:<br />
1. Die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren ist freiwillig.<br />
2. Zur Durchführung des Abbuchungsverfahrens ist es notwendig, dass Ihre personenbezogenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet<br />
werden.<br />
3. Mir ist bekannt, dass den betroffenen Geldinstituten durch die Überweisungsträger und Lastschriftzettel auch Daten über den jeweiligen Zahlungsgrund (z. B.<br />
Grundsteuer, Gewerbesteuer) offenbart werden.<br />
4. Die Ermächtigung kann je<strong>der</strong>zeit wi<strong>der</strong>rufen werden. Sie gilt bis zum Wi<strong>der</strong>ruf.<br />
5. Bitte reichen Sie die Ermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein. Beachten Sie bitte, dass Abbuchungen von Sparkonten nicht möglich sind.<br />
Sollte sich Ihr Konto än<strong>der</strong>n, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit Rückbuchungsgebühren vermieden werden.<br />
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erfor<strong>der</strong>liche Deckung aufweist; an<strong>der</strong>enfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet,<br />
den Abbuchungsaufträgen zu entsprechen.
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 5- Nr. 1/2012<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Meldebehörde <strong>der</strong><br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Dornburg</strong>-<br />
<strong>Camburg</strong>“<br />
über die Einrichtung von Übermittlungssperren gem.<br />
dem Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG) vom<br />
26.10.2006 (GVBL S. 525),<br />
zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 3 des Gesetzes vom<br />
16.12.2008 (GVBL S.561)<br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 29 Abs. 2, § 31 Abs. 3 sowie 32 Abs. 1 bis 4<br />
ThürMeldeG sind personenspezifische Datenübermittlungen an<br />
öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, an Parteien und<br />
Wählergruppen sowie parlamentarische und kommunale Vertretungskörperschaften,<br />
Presse und Rundfunk im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Bestimmungen zulässig.<br />
Je<strong>der</strong> Einwohner hat das Recht, <strong>der</strong> Weitergabe nachfolgen<strong>der</strong><br />
Daten zu wi<strong>der</strong>sprechen und dafür eine Übermittlungssperre<br />
einrichten zu lassen:<br />
1. Mitteilung von Alters- und Ehejubiläen an parlamentarische<br />
Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk;<br />
2. Mitteilungen Vor- und Familienname, Doktorgrad sowie Anschrift<br />
an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang<br />
mit allgemeinen Wahlen;<br />
3. Mitteilung von Daten an die öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft<br />
des Ehegatten, wenn Familienangehörige nicht<br />
<strong>der</strong>selben o<strong>der</strong> keiner Religionsgemeinschaft angehören.<br />
4. Mitteilung einer einfachen Mel<strong>der</strong>egisterauskunft (Name,<br />
Anschrift) an Adressbuchvorlagen<br />
5. Wi<strong>der</strong>spruch <strong>der</strong> Datenübermittlung an das Bundesamt für<br />
Wehrverwaltung. Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke<br />
<strong>der</strong> Übersendung von Informationsmaterial über die<br />
Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige.<br />
6. Einfache Mel<strong>der</strong>egisterauskünfte in Form <strong>der</strong> Auskunftserteilung<br />
mittels automatisierten Abrufs über das Internet<br />
Der Wi<strong>der</strong>spruch kann schriftlich erklärt werden in <strong>der</strong><br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Rathausstraße 1<br />
07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Sprechzeiten in <strong>Dornburg</strong>:<br />
Montag und Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 -15.30 Uhr<br />
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 -18.00 Uhr<br />
Sprechzeiten in <strong>Camburg</strong>:<br />
Montag und Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 -15.30 Uhr<br />
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 -18.00 Uhr<br />
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr<br />
Die Einrichtung <strong>der</strong> Übermittlungssperre erfolgt kostenfrei!<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Bekanntmachung<br />
Planfeststellung für die Straßenbaumaßnahme<br />
Ausbau <strong>der</strong> Bundesstraße B 88 <strong>Dornburg</strong> - Porstendorf<br />
Bau-km 0+000 bis 2+770 und <strong>der</strong> Landesstraße L 2302, B 88<br />
- Neuengönna Bau-km 0+000 bis 0+330<br />
Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes<br />
- Planfeststellungsbehörde -<br />
vom 21.11.2011 -Az.: 540.3-3811-11/10-,<br />
<strong>der</strong> das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung<br />
des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)<br />
in <strong>der</strong> Zeit vom 06.02.2012 bis einschließlich 20.02.2012<br />
in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
<strong>Camburg</strong><br />
Rathausstraße 1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
während <strong>der</strong> Dienststunden zu je<strong>der</strong>manns Einsicht aus. Der<br />
Planfeststellungsbeschluss und <strong>der</strong> festgestellte Plan können<br />
auch beim Straßenbauamt Ostthüringen, Hermann-Drechsler-<br />
Straße 1 in Gera eingesehen werden.<br />
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über <strong>der</strong>en<br />
Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.<br />
Mit dem Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist gilt <strong>der</strong> Beschluss den übrigen<br />
Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3<br />
Verwaltungsverfahrensgesetz i. V. mit § 17b Abs. 1 Nr. 7 FStrG).<br />
Donburg-<strong>Camburg</strong>, den 16.01.2012<br />
gez. Moritz<br />
Gemeinschaftsvorsitzen<strong>der</strong><br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Thüringer Tierseuchenkasse<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Satzung<br />
<strong>der</strong> Thüringer Tierseuchenkasse<br />
über die Erhebung<br />
von Tierseuchenkassenbeiträgen<br />
für das Jahr 2012<br />
Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3<br />
und 5 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1. Abs. 3 Satz 1 und<br />
Abs. 4 des Thüringer Tierseuchengesetzes (ThürTierSG) in <strong>der</strong><br />
Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), hat <strong>der</strong> Verwaltungsrat<br />
<strong>der</strong> Thüringer Tierseuchenkasse am 05. Oktober 2011 folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
(1) Zur Erhebung <strong>der</strong> Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr<br />
2012 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie<br />
folgt festgesetzt:<br />
1. Pferde (einschließlich Fohlen) je Tier 2,55 Euro<br />
2. Rin<strong>der</strong> einschließlich Bisons, Wisente<br />
und Wasserbüffel<br />
2.1 Rin<strong>der</strong> in amtlich anerkannten BHV1-freien<br />
Beständen gemäß Satz 3<br />
2.1.1 Rin<strong>der</strong> bis 24 Monate je Tier 4,15 Euro<br />
2.1.2 Rin<strong>der</strong> über 24 Monate je Tier 5,15 Euro<br />
2.2 sonstige Rin<strong>der</strong><br />
2.2.1 Rin<strong>der</strong> bis 24 Monate je Tier 7,15 Euro<br />
2.2.2 Rin<strong>der</strong> über 24 Monate je Tier 8,15 Euro<br />
3. Schafe<br />
3.1 Schafe bis 9 Monate beitragsfrei<br />
3.2 Schafe über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 1,60 Euro<br />
3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,60 Euro<br />
4. Ziegen<br />
4.1 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,60 Euro<br />
4.2 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,60 Euro<br />
4.3 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,60 Euro<br />
5. Schweine<br />
5.1 Zuchtsauen nach erster Belegung je Tier 1,50 Euro<br />
5.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro<br />
5.3 sonstige Zucht- und Mastschweine<br />
über 30 kg je Tier 1,30 Euro<br />
6. Bienenvölker je Volk 0,50 Euro<br />
7. Geflügel<br />
7.1 Legehennen über 18 Wochen je Tier 0,08 Euro<br />
7.2 Junghennen bis 18 Wochen<br />
einschließlich Küken je Tier 0,04 Euro<br />
7.3 Mastgeflügel (Broiler)<br />
einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro<br />
7.4 Enten, Gänse und Truthühner<br />
einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro<br />
7.5 Der Mindestbeitrag für Geflügel im Sinne<br />
<strong>der</strong> Nummern<br />
7.1 bis 7.4 beträgt für jeden Beitragspflichtigen<br />
6,00 Euro<br />
8. Tierbestände von vier v. H. <strong>der</strong><br />
Viehhändlern umgesetzten Tiere<br />
des Vorjahres<br />
(nach § 2 Abs. 5)<br />
Für Fische und Gehegewild werden für 2012 keine Beiträge erhoben.<br />
Für die Anwendung <strong>der</strong> Beitragssätze nach Salz 1 Nr. 2.1 gelten<br />
folgende Voraussetzungen:<br />
Der Rin<strong>der</strong>bestand muss vor dem 3. Januar 2012 amtlich als<br />
„BHV1-freier Rin<strong>der</strong>bestand“ nach <strong>der</strong> BHV1-Verordnung anerkannt<br />
worden sein. Diese Anerkennung ist durch den Tierhalter<br />
unter Vortage <strong>der</strong> amtstierärztlichen Bescheinigung bis zum 31.<br />
Januar 2012 <strong>der</strong> Tierseuchenkasse nachzuweisen.
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 6- Nr. 1/2012<br />
(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer<br />
Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten o<strong>der</strong> gemeinsam<br />
versorgt werden.<br />
(3) Von Tierbesitzern, <strong>der</strong>en Tierseuchenkassenbeitrag insgesamt<br />
2,50 Euro nicht übersteigt, wird kein Beitrag erhoben. Absatz<br />
1 Nr. 7.5 bleibt unberührt. Beitragsfrei sind Tiere, die dem<br />
Bund o<strong>der</strong> einem Land gehören und Schlachtvieh, das Viehhöfen<br />
o<strong>der</strong> Schlachtstätten zugeführt ist. Tiere, die nicht nur vorübergehend<br />
außerhalb Thüringens gehalten werden, unterliegen<br />
nicht <strong>der</strong> Beitragspflicht.<br />
§ 2<br />
(1) Für die Berechnung <strong>der</strong> Beiträge für Pferde, Rin<strong>der</strong>. Schweine,<br />
Schafe, Ziegen, Geflügel und Bienenvölker ist entscheidend,<br />
wie viele Tiere o<strong>der</strong> Bienenvölker bei <strong>der</strong> gemäß § 18 Abs. 1<br />
ThürTierSG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3.<br />
Januar 2012 vorhanden waren.<br />
(2) Die Tierbesitzer haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes<br />
(Meldebogen) spätestens zwei Wochen<br />
nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen<br />
und die Art und die Zahl <strong>der</strong> bei ihnen am Stichtag vorhandenen<br />
Tiere und Bienenvölker o<strong>der</strong> die Aufgabe <strong>der</strong> Tierhaltung (auch<br />
vorübergehend) anzugeben.<br />
(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet o<strong>der</strong><br />
werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem<br />
Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich <strong>der</strong><br />
Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Straße 4, 07745<br />
Jena, schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer<br />
gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl <strong>der</strong> Tiere (mit<br />
Ausnahme <strong>der</strong> im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als<br />
zehn v. H. o<strong>der</strong> um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als<br />
1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die<br />
Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1.<br />
(4) Tierbesitzer, die bis zum 29. Februar 2012 keinen amtlichen<br />
Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet,<br />
ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März<br />
2012 <strong>der</strong> Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.<br />
(5) Viehhändler haben die Zahl <strong>der</strong> im Vorjahr umgesetzten<br />
Pferde, Rin<strong>der</strong>, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels<br />
bis zum 1. Februar 2012 anzugeben. Für die Beitragsberechnung<br />
ist die Zahl vier v. H. <strong>der</strong> im Vorjahr umgesetzten Tiere<br />
maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend.<br />
Viehhändler im Sinne <strong>der</strong> Beitragssatzung sind natürliche o<strong>der</strong><br />
juristische Personen, die<br />
1. mit Tieren nach Salz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und<br />
2. Tierhändlerställe unterhalten o<strong>der</strong> falls dies nicht zutrifft, diese<br />
Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.<br />
§ 3<br />
Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierSG durch die<br />
Tierseuchenkasse von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge<br />
nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2012 fällig, die Beiträge<br />
nach § 2 Abs. 3, 4 und 5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides.<br />
Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen<br />
bei Min<strong>der</strong>ung des Bestandes erfolgt nicht.<br />
§ 4<br />
(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft<br />
1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand<br />
nicht o<strong>der</strong> verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl<br />
angeben o<strong>der</strong> sonstige fehlerhafte Angaben machen<br />
o<strong>der</strong><br />
2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbeson<strong>der</strong>e die Beiträge<br />
nicht rechtzeitig o<strong>der</strong> nicht vollständig bezahlen,<br />
entfällt gemäß § 69 Abs. 3 und 4 TierSG <strong>der</strong> Anspruch auf Entschädigung<br />
und Erstattung <strong>der</strong> Kosten nach § 67 Abs. 4 Satz 2<br />
TierSG. Entsprechendes gilt für die Leistungen <strong>der</strong> Tierseuchenkasse<br />
nach § 20 und § 21 ThürTierSG. § 69 Abs. 1 und 2<br />
TierSG bleibt unberührt.<br />
(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen <strong>der</strong> Tierseuchenkasse<br />
kann erst erfolgen, wenn <strong>der</strong> Tierbesitzer die <strong>der</strong> Tierseuchenkasse<br />
im Zusammenhang mit <strong>der</strong> jährlichen amtlichen Erhebung<br />
nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierSG o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierSG gegebenenfalls<br />
aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren.<br />
Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat.<br />
(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug<br />
auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die<br />
vor <strong>der</strong> nach § 2 Abs. 2, 4 o<strong>der</strong> 5 maßgeblichen Meldefrist o<strong>der</strong><br />
vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wur-<br />
den, absehen, wenn <strong>der</strong> Melde- o<strong>der</strong> Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum<br />
noch entsprochen wird.<br />
§ 5<br />
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
Die vom Verwaltungsrat <strong>der</strong> Thüringer Tierseuchenkasse am 05.<br />
Oktober 2011 beschlossene Satzung <strong>der</strong> Thüringer Tierseuchenkasse<br />
über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen<br />
für das Jahr 2012 wurde in vorstehen<strong>der</strong> Fassung mit Schreiben<br />
des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit<br />
vom 20. Oktober 2011 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i.<br />
V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierSG genehmigt.<br />
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.<br />
Jena, den 21. Oktober 2011<br />
Dr. Karsten Donat<br />
Geschäftsführer <strong>der</strong> Thüringer Tierseuchenkasse<br />
Stellenausschreibung<br />
Bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> ist ab<br />
November 2012 die Stelle als<br />
Kämmerer/in<br />
zu besetzen.<br />
Den ausführlichen Ausschreibungstext können Sie auf <strong>der</strong><br />
Internetseite <strong>der</strong> VG unter <strong>der</strong> Adresse:<br />
www.vg-dornburg-camburg.eu<br />
nachlesen.<br />
Letzter Bewerbungstermin: 7. Mai 2012<br />
Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Stadtrates<br />
vom 06.12.2011<br />
Beschluss: 20/258/2011<br />
Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des öffentlichen Teils <strong>der</strong><br />
Stadtratssitzung vom 18.10.11.<br />
Beschluss: 20/259/2011<br />
Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des öffentlichen Teils <strong>der</strong><br />
Stadtratssitzung vom 08.11.11.<br />
Beschluss: 20/256/2011<br />
Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> beschließt die Einleitung<br />
/ Durchführung des Verfahrens zur 1. Än<strong>der</strong>ung des vorhandenen<br />
Bebauungsplanes Wohn- und Mischgebiet „ Unterm<br />
Hospitale“ (Bauabschnitt I) gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 2 Abs.<br />
1 BauGB. Der Än<strong>der</strong>ungsbereich umfasst die Flurstücke 1204,<br />
1044/20, 1201, 1202 und 1203 <strong>der</strong> Flur 2 <strong>der</strong> Gemarkung Dorndorf.<br />
Die in <strong>der</strong> Anlage befindliche Karte (Anlage 1.....) mit <strong>der</strong><br />
zeichnerischen Umgrenzung des Än<strong>der</strong>ungsbereiches ist Bestandteil<br />
dieses Beschlusses. Das Planverfahren wird auf <strong>der</strong><br />
Grundlage des BauGB in <strong>der</strong> aktuell gültigen Fassung durchgeführt.<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,<br />
<strong>der</strong>en Aufgabengebiete durch die Planung berührt werden können,<br />
werden entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der betroffenen<br />
Öffentlichkeit wird mittels Auslegung nach § 3 Abs. 2<br />
BauGB die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme in angemessener<br />
Frist gegeben. Von <strong>der</strong> Umweltprüfung nach § 2<br />
Abs. 4, von einem Umweltbericht nach § 2 a und von <strong>der</strong> Angabe<br />
nach § 3 Abs. 2 Satz 2 (welche Art umweltrelevanter Informationen<br />
verfügbar sind) wird abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss<br />
zur 1. Än<strong>der</strong>ung wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB<br />
ortsüblich bekannt gemacht.
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 7- Nr. 1/2012<br />
Die Kosten <strong>der</strong> Planungsleistungen werden zur Hälfte von <strong>der</strong><br />
Stadt getragen; die an<strong>der</strong>e Hälfte muss von den Antragstellern<br />
für diese Än<strong>der</strong>ung übernommen werden, was vor <strong>der</strong> Beauftragung<br />
eines Planungsbüros vertraglich zu sichern ist.<br />
Beschluss: 20/257/2011<br />
Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> beschließt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011 die Zustimmung zur Honorarvereinbarung<br />
in Verbindung mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung eines Teilbereiches im B-<br />
Plangebiet „Unter dem Hospitale“ -I. BA - gemäß § 13 a BauGB,<br />
an das Planungsbüro Helk aus Mellingen für 4.432,32 EUR<br />
brutto als Festbetrag und in diesem Zusammenhang die öffentlich-rechtliche<br />
Vereinbarung zur hälftigen Kostenbeteiligung <strong>der</strong><br />
zukünftigen Bauherren (Herrn Dr. Konopik und Herrn Schiller)<br />
an den vorgenannten Planungskosten, wobei eine Auftragserteilung<br />
erst nach beidseitigem Abschluss <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen<br />
Vereinbarung erfolgen soll.<br />
Beschluss: 20/262/2011<br />
Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> stimmt dem am<br />
24.11.11 unter Vorbehalt unterzeichneten Vertrag mit dem För<strong>der</strong>kreis<br />
Keramik-Museum Bürgel und <strong>Dornburg</strong>er Keramik-<br />
Werkstatt e.V. zu.<br />
Beschluss: 20/263/2011<br />
Für die Nutzung <strong>der</strong> kommunalen Räume <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<br />
<strong>Camburg</strong> werden nachfolgende Mietpreise als Richtwerte festgelegt.<br />
Burg<br />
ganzes Wochenende<br />
(Freitag - montags vormittag)<br />
über 50 Personen 250 EUR<br />
unter 50 Personen 200 EUR<br />
Montag - Donnerstag, jeweils pro Tag<br />
großer Saal (mit Tresen) 60 EUR<br />
kleiner Saal 40 EUR<br />
je Übernachtung 5 EUR<br />
Rathaus<br />
großer Saal, geöffnete Trennwand 250 EUR<br />
Trennung: Abendveranstaltung 250 EUR<br />
kulturelle Veranstaltung<br />
nachmittags 200 EUR<br />
Informationsveranstaltung<br />
nachmittags 150 EUR<br />
großer Saal, geschlossene Trennwand 170 EUR<br />
kleiner Saal 80 EUR<br />
Raum mit Theke 80 EUR<br />
Barraum 40 EUR<br />
Nutzung Beamer und Leinwand 40 EUR<br />
Nutzung Musikanlage 70 EUR<br />
Nutzung Technik im kleinen Saal 20 EUR<br />
Nutzung Küchenraum 40 EUR<br />
Turnhalle <strong>Dornburg</strong><br />
Hallennutzung 100 EUR<br />
Leihgebühr pro Tisch (extern) 2 EUR<br />
Leihgebühr pro Stuhl (extern) 1 EUR<br />
bei Verlust pro Tisch o<strong>der</strong> Stuhl 25 EUR<br />
Zu den Raummieten werden jeweils zusätzlich die angefallenen<br />
Kosten für Wasser, Strom und Heizung in Rechnung gestellt.<br />
Der Bürgermeister wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen<br />
von den genannten Mietpreisen abweichende Vereinbarungen<br />
zu vereinbaren. Über diese abweichenden Vereinbarungen hat<br />
<strong>der</strong> Bürgermeister monatlich den Hauptausschuss zu informieren.<br />
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden folgende<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss: 20/264/2011<br />
Verkauf Haus und Grundstück Burgstr.1 mit <strong>der</strong> Flurst.-Nr. 255/3<br />
in <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Camburg</strong><br />
Beschluss: 20/234/2011<br />
Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des nichtöffentlichen Teils<br />
<strong>der</strong> Stadtratssitzung vom 31.05.11<br />
Beschluss: 20/235/2011<br />
Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> nichtöffentlichen<br />
Stadtratssitzung vom 28.06.11.<br />
Beschluss: 20/260/2011<br />
Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des nichtöffentlichen Teils<br />
<strong>der</strong> Stadtratssitzung vom 18.10.11.<br />
Beschluss: 20/261/2011<br />
Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des nichtöffentlichen Teils<br />
<strong>der</strong> Stadtratssitzung vom 08.11.11.<br />
Beschluss: 20/254/2011<br />
Nichtfortführung des Vertrages zum 01.01.2012 über städtebauliche<br />
Leistungen / Vorbereitende Untersuchungen /Bereich Sanierungsgebiet<br />
Ortsteil <strong>Camburg</strong> vom 16.05.1995<br />
Beschluss: 20/229/2011<br />
Vergabe <strong>der</strong> Schlosserarbeiten zur Fertigung eines neuen Burgtores<br />
an die Firma Pusch aus <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
gez. Moritz, Bürgermeister<br />
Aufstellungsbeschluss/Einleitung<br />
zur 1. Än<strong>der</strong>ung Bebauungsplan<br />
Wohn- und Mischgebiet „Unterm Hospitale“ (1.BA) in<br />
Dorndorf Steudnitz<br />
Die Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> hat am 06.12.2011 mit dem Beschluss<br />
Nr. 20/256/2011 <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung des Stadtrates<br />
die Einleitung des Verfahrens zur<br />
1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Wohn- und Mischgebiet<br />
„Unterm Hospitale“ (I. Bauabschnitt) in Dorndorf-Steudnitz nach<br />
§ 13 a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB<br />
beschlossen.<br />
Der Än<strong>der</strong>ungsentwurf wird vom Architektur- und Stadtplanungsbüro<br />
Helk aus Mellingen erarbeitet.<br />
Der Än<strong>der</strong>ungsbereich umfasst die Flurstücke 1204, 1044/20,<br />
1201, 1202 und 1203 <strong>der</strong> Flur 2 <strong>der</strong> Gemarkung Dorndorf (siehe<br />
nachfolgenden Än<strong>der</strong>ungsbereich stark umrandet).<br />
Anlass <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ung:<br />
Im Ort Dorndorf-Steudnitz ist die Ansiedlung einer Zahnarztpraxis<br />
sowie einer Praxis für Physiotherapie vorgesehen. Der entsprechende<br />
Patientenstamm ist vorhanden, <strong>der</strong> Bedarf ist gegeben.<br />
Beson<strong>der</strong>s im Hinblick auf die Situation von ärztlichen<br />
Einrichtungen im ländlichen Raum ist die geplante Ansiedlung<br />
zu begrüßen (Reaktion auf den demographischen Wandel). Im I.<br />
Bauabschnitt des Bebauungsplanes „Unterm Hospitale“ hat sich<br />
eine Mischnutzung etabliert, die nun auch im Än<strong>der</strong>ungsbereich<br />
umgesetzt werden soll und sich durch die geplanten Nutzungen<br />
abzeichnet. Die künftige Mischgebietsfläche wird die o.g. Einrichtungen,<br />
den Kin<strong>der</strong>garten, Wohnbebauung und eine Reservebaufläche<br />
(Umsetzung z.B. einer Wohnbebauung möglich)<br />
beinhalten. Damit entspricht die Fläche dem angrenzenden Gebietscharakter<br />
und wird einem Mischgebietscharakter gerecht.<br />
Das Planverfahren wird auf <strong>der</strong> Grundlage des BauGB in <strong>der</strong><br />
aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange, <strong>der</strong>en Aufgabengebiete durch<br />
die Planung berührt werden können, werden entsprechend § 4<br />
Abs. 2 BauGB beteiligt. Der betroffenen Öffentlichkeit wird mittels<br />
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Abgabe<br />
einer Stellungnahme in angemessener Frist gegeben.<br />
Von <strong>der</strong> Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht<br />
nach § 2 a und von <strong>der</strong> Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 8- Nr. 1/2012<br />
(welche Art umweltrelevanter Informationen verfügbar sind) wird<br />
abgesehen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des<br />
Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger<br />
Entschädigungsansprüche bei Eingriffen dieser Bauleitplanung<br />
in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher<br />
Ansprüche wird hingewiesen.<br />
Der Einleitungsbeschluss zur 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
wird hiermit entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt<br />
gemacht.<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 21.12.2011<br />
gez. Th. Moritz<br />
Bürgermeister<br />
Einladung<br />
Sitzung des Wahlausschusses<br />
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
findet<br />
am Dienstag, dem 20. März 2012, um 19.30 Uhr<br />
im Rathaus <strong>Camburg</strong>, Rathausstr.1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>,<br />
statt.<br />
Tagesordnung:<br />
Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung <strong>der</strong> eingereichten<br />
Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Alle Interessenten sind hierzu herzlich eingeladen.<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 27.01.12<br />
gez. E.Schäfer<br />
Wahlleiterin<br />
Einladung<br />
Sitzung des Wahlausschusses<br />
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
findet<br />
am Dienstag, dem 27. März 2012, um 19.30 Uhr<br />
im Rathaus <strong>Camburg</strong>, Rathausstr.1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>,<br />
statt.<br />
Tagesordnung:<br />
Nochmalige Beschlussfassung über ganz o<strong>der</strong> teilweise für ungültig<br />
erklärte Wahlvorschläge aufgrund von Einwendungen<br />
o<strong>der</strong> von Amts wegen.<br />
Gibt es keine solchen Einwendungen, findet die Sitzung nicht<br />
statt.<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 27.01.12<br />
gez. E.Schäfer<br />
Wahlleiterin<br />
Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung<br />
von Wahlvorschlägen<br />
für die Wahl eines Bürgermeisters<br />
in <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Hinweis:<br />
Es werden folgende Abkürzungen verwendet:<br />
ThürKWG - Thüringer Kommunalwahlgesetz<br />
ThürKWO - Thüringer Kommunalwahlordnung)<br />
1.<br />
In <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> wird am 22. April 2012 ein<br />
hauptamtlicher Bürgermeister gewählt.<br />
Zum hauptamtlichen Bürgermeister, <strong>der</strong> als Beamter auf Zeit für<br />
die Dauer von 6 Jahren gewählt wird, ist je<strong>der</strong> Wahlberechtigte<br />
im Sinne <strong>der</strong> §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, <strong>der</strong> am Wahltag<br />
das 21.Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar ist, wer am<br />
Wahltag das 65.Lebensjahr vollendet hat. Zum hauptamtlichen<br />
Bürgermeister kann auch ein Bewerber gewählt werden, <strong>der</strong> zur<br />
Zeit <strong>der</strong> Wahl seinen Aufenthalt nicht in <strong>der</strong> Stadt hat.<br />
Für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters sind Personen,<br />
die die Staatsangehörigkeit eines an<strong>der</strong>en Mitgliedstaates <strong>der</strong><br />
Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen<br />
wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§§ 1 Abs. 2,24 Abs.<br />
2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes - ThürKWG -, § 1<br />
<strong>der</strong> Thüringer Kommunalwahlordnung - ThürKWO).<br />
Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sind neben <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
Deutschland:<br />
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />
Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik,<br />
Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik,<br />
Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />
Republik Malta, Königreich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande, Republik<br />
Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien,<br />
Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische<br />
Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,<br />
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie<br />
Republik Zypern.<br />
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />
o<strong>der</strong> die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt<br />
o<strong>der</strong> sich zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Wahl wegen einer vorsätzlichen<br />
Straftat in Strafhaft o<strong>der</strong> in Sicherungsverwahrung<br />
befindet.<br />
Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer<br />
nicht die Gewähr dafür bietet, dass er je<strong>der</strong>zeit für die freiheitliche<br />
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />
und <strong>der</strong> Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister<br />
nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung<br />
für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für<br />
Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Je<strong>der</strong><br />
Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung<br />
zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter <strong>der</strong> Stadt eine schriftliche<br />
Erklärung abzugeben, er wissentlich als hauptamtlicher<br />
o<strong>der</strong> inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,<br />
dem Amt für Nationale Sicherheit o<strong>der</strong> Beauftragten<br />
dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner<br />
erklären, dass er mit <strong>der</strong> Einholung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte<br />
insbeson<strong>der</strong>e beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie<br />
beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes<br />
<strong>der</strong> ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm<br />
die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach<br />
den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht<br />
fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).<br />
1.1.<br />
Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von<br />
Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen<br />
und Einzelbewerbern eingereicht werden.<br />
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
Jede Partei, jede Wählergruppe o<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Einzelbewerber kann<br />
nur einen Wahlvorschlag einreichen, <strong>der</strong> nur einen Bewerber<br />
enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach §<br />
24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf<br />
nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu<br />
seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im<br />
Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe ist.<br />
1.2. Der Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss<br />
den Namen <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe als Kennwort tragen;<br />
dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden,<br />
wenn das zur deutlichen Unterscheidung <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen<br />
die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien o<strong>der</strong> Wählergruppen<br />
tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen<br />
müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />
tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlages sind. Jede<br />
Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen<br />
erklärt <strong>der</strong> Wahlausschuss die Unterzeichnung<br />
in allen Wahlvorschlägen für ungültig.<br />
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter<br />
zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter<br />
müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt <strong>der</strong><br />
erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, <strong>der</strong><br />
zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und<br />
nicht auch <strong>der</strong> Stellvertreter bezeichnet, dann ist <strong>der</strong> erste Unterzeichner<br />
des Wahlvorschlages <strong>der</strong> Stellvertreter. Soweit im<br />
Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist,<br />
sind nur <strong>der</strong> Beauftragte und bei seiner Verhin<strong>der</strong>ung sein Stellvertreter<br />
berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag<br />
abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt<br />
die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und<br />
sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung <strong>der</strong> Mehrheit<br />
<strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 9- Nr. 1/2012<br />
Wahlleiter <strong>der</strong> Stadt abberufen und durch an<strong>der</strong>e ersetzt werden.<br />
1.3.<br />
Der Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss<br />
nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung<br />
enthalten:<br />
a) das Kennwort <strong>der</strong> einreichenden Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift<br />
des Bewerbers,<br />
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters<br />
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe<br />
ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer<br />
Anschrift.<br />
Dem Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe sind als<br />
Anlage beizufügen:<br />
a) Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage<br />
6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem<br />
an<strong>der</strong>en Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist,<br />
dass er <strong>der</strong> Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie<br />
die Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3<br />
ThürKWG.<br />
b) eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1<br />
ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von <strong>der</strong> Partei<br />
o<strong>der</strong> Wählergruppe durchzuführende Versammlung.<br />
c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und<br />
zwei weiterer Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung nach § 15 Abs. 3<br />
Satz 2 ThürKWG.<br />
d) eine Bescheinigung <strong>der</strong> Gemeinde seiner Hauptwohnung<br />
über die Wählbarkeit nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 22 zur<br />
ThürKWO, wenn die Hauptwohnung nicht in <strong>der</strong> Gemeinde<br />
ist, in <strong>der</strong> er sich bewirbt.<br />
1.4.<br />
Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem<br />
Muster <strong>der</strong> Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen<br />
des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum,<br />
den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter<br />
Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums<br />
und <strong>der</strong> Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel<br />
Wahlberechtigten tragen, wie Stadtratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen<br />
sind.<br />
(insgesamt 100 Unterschriften). Bewirbt sich <strong>der</strong> bisherige<br />
Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage<br />
beizufügen: Die Erklärung nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 6a zur<br />
ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem an<strong>der</strong>en<br />
Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärungen<br />
nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.<br />
Zusätzlich ist eine Bescheinigung <strong>der</strong> Gemeinde seiner Hauptwohnung<br />
über die Wählbarkeit nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 22<br />
zur ThürKWO beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in <strong>der</strong><br />
Gemeinde ist, in <strong>der</strong> er sich bewirbt.<br />
2.<br />
Der von einer Partei o<strong>der</strong> einer Wählergruppe aufgestellte<br />
Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung<br />
von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />
Partei o<strong>der</strong> den wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe<br />
in geheimer Abstimmung gewählt werden. Je<strong>der</strong><br />
stimmberechtigte Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung ist vorschlagsberechtigt.<br />
Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und<br />
ihre Ziele <strong>der</strong> Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.<br />
Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame<br />
Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger<br />
durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung<br />
von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> den wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe<br />
aus <strong>der</strong> Mitte einer vorgenannten Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung<br />
gewählt werden.<br />
Eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die Wahl des Bewerbers,<br />
Ort und Zeit <strong>der</strong> Versammlung, die Form <strong>der</strong> Einladung<br />
sowie die Zahl <strong>der</strong> Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag<br />
einzureichen. Hierbei haben <strong>der</strong> Versammlungsleiter und<br />
zwei weitere Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung gegenüber dem<br />
Wahlleiter <strong>der</strong> Stadt an Eides statt zu versichern, dass die Wahl<br />
in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />
Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung vorschlagsberechtigt war und<br />
den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele<br />
<strong>der</strong> Versammlung in angemessner Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter<br />
ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt<br />
zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des<br />
§ 156 des Strafgesetzbuches.<br />
3.<br />
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund<br />
eines eigenen Wahlvorschlages seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen<br />
im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag<br />
des Saale-Holzland-Kreises o<strong>der</strong> im Stadtrat <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn<br />
Wahlberechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />
zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten<br />
unterstützt werden, wie Stadtratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen<br />
sind. (insgesamt 80 Unterschriften)<br />
3.1<br />
Eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger<br />
eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag o<strong>der</strong><br />
Stadtrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />
einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn<br />
Wahlbrechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />
zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften<br />
von viermal soviel Wahlberechtigten wie Stadtratsmitglie<strong>der</strong><br />
zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner<br />
zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger<br />
seit <strong>der</strong> letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im<br />
Stadtrat o<strong>der</strong> im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen<br />
Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind o<strong>der</strong> wenn einer<br />
<strong>der</strong> beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen<br />
Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte,<br />
weil <strong>der</strong> Wahlvorschlagsträger seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen<br />
im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des<br />
Saale-Holzland-Kreises o<strong>der</strong> im Stadtrat <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
vertreten ist.<br />
3.2<br />
Unterstützungsunterschriften sind stets erfor<strong>der</strong>lich, wenn eine<br />
Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe mit einem geän<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> neuen<br />
Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die<br />
Mehrheit <strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1<br />
Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber o<strong>der</strong> Unterzeichner des früheren<br />
Wahlvorschlags war.<br />
3.3<br />
Die Wahlbrechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />
persönlich nach <strong>der</strong> Einreichung des<br />
Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> bis zum bis 19.03.2012,<br />
18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens,<br />
ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen<br />
und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur<br />
Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter<br />
<strong>der</strong> Stadt mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich<br />
nach Einreichung des Wahlvorschlags während <strong>der</strong> üblichen<br />
Dienstzeiten <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
im Einwohnermeldeamt <strong>Camburg</strong><br />
Montag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />
(19.03.12 bis 18.00 Uhr)<br />
Dienstag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr<br />
Freitag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />
ausgelegt.<br />
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit<br />
o<strong>der</strong> einer körperlichen Beeinträchtigung nicht o<strong>der</strong> nur unter<br />
unzumutbaren Schwierigkeiten in <strong>der</strong> Lage sind, einen Eintragungsraum<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein.<br />
Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt<br />
werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein<br />
ihre Unterstützung eines bestimmten<br />
Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung<br />
im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte<br />
Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt<br />
zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines<br />
Eintragungsscheins vorliegen. Von <strong>der</strong> Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />
ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen<br />
für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich<br />
für dieselbe Wahl bereits in eine an<strong>der</strong>e Unterstützungsliste eingetragen<br />
haben o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet<br />
haben.<br />
Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen<br />
werden.<br />
3.4<br />
Trägt <strong>der</strong> Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die<br />
erfor<strong>der</strong>liche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvor-
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 10 - Nr. 1/2012<br />
schlag ebenfalls vom Wahlleiter <strong>der</strong> Stadt mit einer Liste zur<br />
Leistung <strong>der</strong> noch erfor<strong>der</strong>lichen Unterschriften (Anlage 7a zur<br />
ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des<br />
Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3. gelten<br />
entsprechend.<br />
4.<br />
Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 09. März 2012<br />
bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind bei<br />
<strong>der</strong> Wahlleiterin , Elke Schäfer, Rathaus <strong>Camburg</strong>, Rathausstr.<br />
1, in <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> einzureichen.<br />
Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 09. März<br />
2012 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung<br />
des Beauftragten des Wahlvorschlags und <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> übrigen<br />
Unterzeichner des Wahlvorschlags o<strong>der</strong> durch schriftliche<br />
Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.<br />
5.<br />
Wird nur ein gültiger o<strong>der</strong> überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,<br />
so findet Mehrheitswahl statt, d.h., die Wahl wird ohne<br />
Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.<br />
6.<br />
Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglich<br />
auf Mängel überprüft und die Beauftragten o<strong>der</strong> die<br />
Einzelbewerber aufgefor<strong>der</strong>t, festgestellte Mängel zu beseitigen.<br />
Mängel <strong>der</strong> Wahlvorschläge müssen spätestens am 19.<br />
März 2012 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 20. März 2012<br />
tritt <strong>der</strong> Wahlausschuss <strong>der</strong> Stadt zusammen und beschließt,<br />
ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das<br />
Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung<br />
gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen und als gültig<br />
zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber o<strong>der</strong> verliert er die<br />
Wählbarkeit nach <strong>der</strong> Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor<br />
<strong>der</strong> Wahl, so findet die Wahl nicht statt.<br />
7.<br />
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<br />
und weiblicher Form.<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 27.01.2012<br />
gez. Elke Schäfer<br />
Wahlleiterin<br />
Unterlagen für die Einreichung von Wahlvorschlägen können<br />
bei <strong>der</strong> Wahlleiterin o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
beim Einwohnermeldeamt abgeholt o<strong>der</strong> unter<br />
www.wahlen.thueringen.de heruntergeladen werden.<br />
Gemeinde Frauenprießnitz<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Beschluss <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
vom 30.11.2011<br />
Beschluss: 15/088/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 26.10.2011.<br />
Beschluss: 15/085/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Aufhebung des Bebauungsplans<br />
Gewerbegebiet (GE) „Rodameuschel“ von 1995.<br />
Beschluss: 15/086/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz, beschließt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Nutzungsgebühr <strong>der</strong> Räumlichkeiten<br />
im Rentamt ab 01.01.2012 von bisher<br />
75,00 EUR auf 100,00 EUR pro Veranstaltung zu erhöhen.<br />
Beschluss: 15/087/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Vergabe <strong>der</strong> Straßen-<br />
/Schlaglochinstandsetzungsarbeiten im Dorfgebiet von Frauenprießnitz<br />
an die Firma ORBAU GmbH aus Orlamünde für vorläufige<br />
25.000 EUR Brutto.<br />
Beschluss: 15/090/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beschließt die<br />
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.100,00 Euro für die<br />
Vergabe des Austausches von vier Dachfenster im Wohnungsblock<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz, Planweg 16 an die Firma<br />
Frank Funke, Dachdeckerei und Hochbau, Rosenweg 11, 07774<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, OT zu einem Bruttoangebotspreis von<br />
5.800,00 Euro.<br />
Haushaltsstelle: 8800.50000<br />
Haushaltsansatz: 2.000,00 EUR<br />
Üpl.- Ausgabe: 4.100,00 EUR<br />
Planansatz neu: 6.100,00 EUR<br />
Kosten <strong>der</strong> Haushaltsstelle: 6.043,36 EUR<br />
Beschluss: 15/093/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beschließt im<br />
Rahmen des Neubaus <strong>der</strong> Trauerhalle in Frauenprießnitz den<br />
Ingenieurvertrag zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz und<br />
Frau Dipl. Ing. (FH) Simona Czernicki-Uffelmann, Gartenstrasse<br />
18, 07774 Frauenprießnitz mit den Leistungsphasen 8 und 9<br />
gemäß § 33 / § 34 HOAI. Der Honoraraufwand <strong>der</strong> vorbenannten<br />
Leistungsphasen beträgt gemäß <strong>der</strong> anrechenbaren Kosten<br />
3.002,24 EUR brutto.<br />
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />
Beschluss gefasst:<br />
Beschluss: 15/089/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 26.10.2011.<br />
gez. Hofmann<br />
Bürgermeister<br />
Beschluss <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
vom 21.12.2011<br />
Beschluss: 15/091/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />
seiner Sitzung am 21.12.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 30.11.2011.<br />
Beschluss: 15/092/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beruft in seiner<br />
Sitzung am 21.12.2011 Herrn Jürgen Hofmann zum Wahlleiter<br />
für die Landratswahl am 22.04.2012 und Frau Elke Dechant<br />
zu dessen Stellvertreterin.<br />
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />
Beschluss gefasst:<br />
Beschluss: 15/094/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />
seiner am 21.12.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 30.11.2011.<br />
gez. Hofmann, Bürgermeister<br />
Gemeinde Golmsdorf<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
vom 06.12.2011<br />
Beschluss: 03/187/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beruft in seiner Sitzung<br />
am 06.12.2011 Herrn Peter Ganß zum Wahlleiter für die<br />
Landratswahl am 22.04.2011 und Frau Diana Himmelreich zu<br />
dessen Stellvertreterin.
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 11 - Nr. 1/2012<br />
Beschluss: 03/188/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011 eine überplanmäßige Ausgabe in <strong>der</strong><br />
Haushaltsstelle 6300.54700 in Höhe von 5.220,10 EUR.<br />
Beschluss: 03/189/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011 überplanmäßige Ausgaben zur Finanzierung<br />
<strong>der</strong> Anschlüsse an die Entwässerungseinrichtungen<br />
Kirchweg 1 (Kita) in Höhe von 5.838,19 EUR und In Naura 20<br />
(FW - Haus) in Höhe von 438,09 EUR.<br />
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Mittel <strong>der</strong> HHST<br />
5600.93200.<br />
Beschluss: 03/190/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von<br />
insgesamt 3.800 EUR in <strong>der</strong> HHST 0200.50000 und<br />
8800.50000 (Reparatur Dächer und Malerarbeiten).<br />
Die Gegenfinanzierung erfolgt aus Mitteln <strong>der</strong> HHST<br />
0200.65500.<br />
Beschluss: 03/191/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011 überplanmäßige Ausgaben für die Fahrzeughaltung<br />
im Bauhof in Höhe von 2.500,00 EUR in <strong>der</strong> HHST<br />
7710.55000.<br />
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Mitteleinsparung in <strong>der</strong><br />
HHST 0200.65500.<br />
Beschluss: 03/192/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011 überplanmäßige Ausgaben für Telefongebühren<br />
und Dienstfahrten des Bürgermeisters in Höhe von<br />
400,00 EUR in <strong>der</strong> HHST 0200.65200 und 400,00 EUR in <strong>der</strong><br />
HHST 0200.65400.<br />
Die Gegenfinanzierung erfolgt aus <strong>der</strong> HHST 0200.65500.<br />
Beschluss: 03/193/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011 überplanmäßige Ausgaben in <strong>der</strong> HHST<br />
0200.52000 in Höhe von 800,00 EUR zur Reparatur des Kopierers.<br />
Die Gegenfinanzierung erfolgt aus Mehreinnahmen bei Pachten<br />
0200.14000.<br />
Beschluss: 03/194/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011 die Einstufung des beitragsrechtlichen<br />
Abschnittes <strong>der</strong> „Bürgelschen Straße“ - Teilreinrichtung Gehweg<br />
- gemäß § 4 Absatz 3 Nr. 3 <strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzung<br />
als „Hauptverkehrsstraße“. In diesem Zusammenhang wird <strong>der</strong><br />
Beschluss Nr.: 03/168/2011 aufgehoben.<br />
Beschluss: 03/195/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.011 die Erhebung einer Vorausleistung in Höhe<br />
von 70 % des zukünftigen Anliegeranteils <strong>der</strong> umlagefähigen<br />
Kosten für den beitragsrechtlichen Abschnitt „Bürgelsche Straße“<br />
-Teileinrichtung Gehweg- , gemäß § 8 <strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzung.<br />
In diesem Zusammenhang wird <strong>der</strong> Beschluss-Nr.:<br />
03/169/2011 aufgehoben.<br />
Beschluss: 03/196/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011 die Zustimmung zur beitragsrechtlichen<br />
Abschnittsbildung unter Bezug auf § 6 <strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzung<br />
in Verbindung mit <strong>der</strong> Maßnahme „Bürgelsche<br />
Straße“ , beginnend an <strong>der</strong> Einmündung <strong>der</strong> Ortsstraße „Am<br />
Rahn“ in die „Bürgelsche Straße“ (Teilgrundstück 107 , Flur 3)<br />
und endend am Flurstück 227/3, Flur 4.<br />
Beschluss: 03/197/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011 das Bauprogramm <strong>der</strong> Anlage beginnend<br />
an <strong>der</strong> OD-Grenze „Kreisstraße“ von Kunitz kommend und<br />
endend an <strong>der</strong> „Landesstraße“ am Flurstück 227/3, Flur 4,<br />
durch Erneuerung <strong>der</strong> Beleuchtung und Erweiterung <strong>der</strong> Anlage<br />
um die Teileinrichtung Gehwege.<br />
gez. Ganß, Bürgermeister<br />
Gemeinde Großlöbichau<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
vom 30.11.2011<br />
Beschluss: 04/053/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau genehmigt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 24.08.2011.<br />
Beschluss: 04/056/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011 eine überplanmäßige Ausgabe in<br />
Höhe von 7.000 EUR, HHST 8700.94000, Sanierung Gaststätte<br />
Großlöbichau.<br />
Die Mittel können <strong>der</strong> Haushaltsstelle 3700.94000 entnommen<br />
werden, da sie zur Sanierung <strong>der</strong> Kirche 2011 nicht vollständig<br />
benötigt werden.<br />
Beschluss: 04/057/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011 außerplanmäßige Ausgaben zur Finanzierung<br />
<strong>der</strong> Beiträge für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen<br />
Dorfstraße 40 (Kita) in Höhe von 220,83 EUR und<br />
Dorfstraße 28b (Mehrfamilienhaus) in Höhe von 1.627,16 EUR.<br />
Die Mittel können <strong>der</strong> Haushaltsstelle 3700.94000 entnommen<br />
werden, da sie zur Sanierung <strong>der</strong> Kirche 2011 nicht vollständig<br />
benötigt werden.<br />
Beschluss: 04/055/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011, <strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Abrundungssatzungen<br />
„Über den Gärten“ von 2002 und „Am Hillenbrunnen /<br />
Unter <strong>der</strong> Lile“ von 1994 zu zustimmen.<br />
Beschluss: 04/058/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011, dem Grundstückskaufvertrag zwischen<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau / RD Massivbau GmbH i.L.<br />
vom 27. Juni 2011 (UR 713/2011) und 9. August 2011 (UR<br />
881/2011) zuzustimmen. Der Kaufvertrag regelt die Übernahme<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Straßenflächen vom Baugebiet (Kockmann, siehe<br />
Anlage) an die Gemeinde.<br />
Beschluss: 04/059/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011, dem Verkauf einer Gewerbefläche<br />
im Gewerbegebiet „In den alten Brückenäckern“ mit einer Größe<br />
von ca. 3.545 qm in <strong>der</strong> Gemarkung Großlöbichau, Flur 4, Flurstücks-Nr.<br />
1463/10 (Teilfläche) an die Firma „VACOM GmbH“<br />
zuzustimmen.<br />
Gleichzeitig wird gemäß Belastungsvollmacht im Kaufvertrag<br />
<strong>der</strong> Bestellung einer Grundschuld bis zu einer Höhe entsprechend<br />
des Notarvertrages zugestimmt.<br />
Beschluss: 04/060/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011, dem Verkauf einer Gewerbefläche<br />
im Gewerbegebiet „In den alten Brückenäckern“ mit einer Größe<br />
von ca. 20.000 qm in <strong>der</strong> Gemarkung Großlöbichau, Flur 4,<br />
Flurstücks-Nr. 1463/2 (Teilfläche) an die Firma „durlum Group<br />
GmbH“ zuzustimmen.<br />
Gleichzeitig wird gemäß Belastungsvollmacht im Kaufvertrag<br />
<strong>der</strong> Bestellung einer Grundschuld bis zu einer Höhe entsprechend<br />
des Notarvertrages zugestimmt.<br />
Beschluss: 04/061/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011, dem Verkauf einer Gewerbefläche<br />
im Gewerbegebiet „In den alten Brückenäckern“ mit einer Größe<br />
von ca. 12.000 qm in <strong>der</strong> Gemarkung Großlöbichau, Flur 4,<br />
Flurstücks-Nr. 1463/2 (Teilfläche) und Flurstück 1463/9 (7.090<br />
qm) an die Firma „LUCAS components GmbH“ zuzustimmen.<br />
Gleichzeitig wird gemäß Belastungsvollmacht im Kaufvertrag<br />
<strong>der</strong> Bestellung einer Grundschuld bis zu einer Höhe entsprechend<br />
des Notarvertrages zugestimmt.<br />
Beschluss: 04/063/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011, dem Verkauf einer Gewerbefläche<br />
im Gewerbegebiet „In den alten Brückenäckern“ mit einer Größe
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 12 - Nr. 1/2012<br />
von ca. 1.080 qm in <strong>der</strong> Gemarkung Großlöbichau, Flur 4, Flurstücks-Nr.<br />
1463/2 (Teilfläche) an Herrn Matthias Drescher zuzustimmen.<br />
Gleichzeitig wird gemäß Belastungsvollmacht im Kaufvertrag<br />
<strong>der</strong> Bestellung einer Grundschuld bis zu einer Höhe entsprechend<br />
des Notarvertrages zugestimmt.<br />
Beschluss: 04/062/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beruft in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011<br />
Frau Gabriele Günther zum Wahlleiter für die Landratswahl<br />
am 22.04.2012<br />
und Frau Kirsten Breitkreutz zu dessen Stellvertreterin.<br />
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />
Beschluss gefasst:<br />
Beschluss: 04/054/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau genehmigt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 24.08.2011.<br />
gez. Plog, Bürgermeister<br />
Sehr geehrte Anwohnerin, sehr geehrter<br />
Anwohner,<br />
in <strong>der</strong> zurückliegenden Zeit wurden wie<strong>der</strong>holt Einbrüche in Einfamilienhäuser<br />
in Großlöbichau durch unbekannte Täter verübt.<br />
Die Kriminalpolizei Jena arbeitet mit Hochdruck, um die Straftaten<br />
aufzuklären.<br />
Wir bitten Sie, sollte Ihnen in Ihrer unmittelbaren Umgebung in<br />
<strong>der</strong> zurückliegenden Zeit etwas verdächtig vorgekommen sein<br />
bzw. haben Sie aktuell Beobachtungen gemacht, die mit den<br />
Einbrüchen in Verbindung gebracht werden könnten, umgehend<br />
die Kriminalpolizei Jena, Tel. 03641 — 810, o<strong>der</strong> jede an<strong>der</strong>e<br />
Polizeidienststelle telefonisch zu informieren.<br />
Die Polizei kann nicht überall präsent sein, um Straftaten zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Doch fast immer gibt es Nachbarn, die einan<strong>der</strong> helfen<br />
können: Nach den Erfahrungen <strong>der</strong> Polizei trägt Nachbarschaftshilfe<br />
entscheidend zur Verhin<strong>der</strong>ung von Einbrüchen bei.<br />
Deshalb empfehlen wir Ihnen, auch ein Auge auf die Häuser Ihrer<br />
Nachbarn zu haben bzw. auf unbekannte Fahrzeuge in <strong>der</strong><br />
näheren Umgebung zu achten.<br />
Da die Einbrecher in jüngster Vergangenheit überwiegend durch<br />
Balkontüren o<strong>der</strong> Fenster an <strong>der</strong> Rückseite ins Haus gelangten,<br />
ist es günstig, vor Antritt einer Reise die unmittelbaren Nachbarn<br />
zu informieren und sie zu bitten, neben dem eigenen auch<br />
auf ihr Haus zu achten. Auch Scheinwerfer mit Bewegungsmel<strong>der</strong>n<br />
sind eine Möglichkeit, Einbrecher abzuhalten.<br />
Für Fragen, die die Sicherheit Ihres Hauses betreffen, können<br />
Sie sich gern an die Polizeiliche Beratungsstelle <strong>der</strong> Polizeidirektion<br />
Jena wenden. Ansprechpartner ist <strong>der</strong> Polizeioberkommissar<br />
Steffen Pönisch, Tel. 03641 — 81 1504.<br />
Ihre Polizeidirektion Jena<br />
Einladung zur Einwohnerversammlung<br />
Sehr geehrte Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau,<br />
hiermit lade ich Sie zu einer Einwohnerversammlung<br />
am Mittwoch, dem 01.02.2012,<br />
ein.<br />
Beginn: 19:00 Uhr<br />
Raum: Gaststätte „Gembdenkeller“<br />
Ort: Dorfstraße 2, 07751 Großlöbichau<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Bürgermeister<br />
2. Informationen <strong>der</strong> Polizeidirektion Jena zu Einbrüchen in<br />
Einfamilienhäusern in Großlöbichau sowie Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
Prävention<br />
3. Informationen bzw. Beantwortung von Fragen<br />
Hinweis:<br />
Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />
bis spätestens zwei Tage vor <strong>der</strong> Einwohnerversammlung<br />
bei <strong>der</strong> Gemeinde einreichen.<br />
Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in <strong>der</strong> Einwohnerversammlung<br />
beantwortet werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Plog<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Hainichen<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Nichtöffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
In <strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates am<br />
29.11.2011 wurden keine Beschlüsse gefasst.<br />
gez. Heidler<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Löberschütz<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
vom 12.12.2011<br />
Beschluss: 07/097/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 12.12.2011 die Nie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher Teil)<br />
<strong>der</strong> Sitzung vom 14.11.2011.<br />
Beschluss: 07/094/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz beruft in seiner<br />
Sitzung am 12.12.2011 Herrn Karl-Heinz Petzold zum Wahlleiter<br />
für die Landratswahl am 22.04.2011 und Herrn Bernd Marshaus<br />
zu dessen Stellvertreter.<br />
Beschluss: 07/096/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner<br />
Sitzung am 12.12.2011 den vorliegenden Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />
und des Haushaltsplanes <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz<br />
für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich aller Anlagen.<br />
Beschluss: 07/095/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner<br />
Sitzung am 12.12.2011 den Finanzplan zur Haushaltssatzung<br />
2012 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 Thür.GemHV auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
des Investitionsprogramms.<br />
gez. Petzold, Bürgermeister<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz<br />
Die Haushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz für das Haushaltsjahr<br />
2012 wurde in <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
am 12.12.11 beschlossen und mit Schreiben vom<br />
20.12.11 <strong>der</strong> zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt<br />
angezeigt.<br />
Von dort wurde mit Schreiben vom 17.01.12 die öffentliche Bekanntmachung<br />
zugelassen.<br />
Der Haushaltsplan liegt im Rathaus <strong>Camburg</strong> bei <strong>der</strong> Kämmerei<br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> während <strong>der</strong><br />
Öffnungszeiten vom 30. Januar bis zum 13. Februar 2012 zu je<strong>der</strong>manns<br />
Einsicht öffentlich aus.<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 20. Januar 2012<br />
gez. Petzold<br />
Bürgermeister<br />
Haushaltssatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz<br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
Auf Grund des § 55 ff <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />
(Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.August<br />
1993(GVBl.S.501) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar<br />
2003(GVBl.S.467) erlässt die Gemeinde Löberschütz folgende<br />
Haushaltssatzung:
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 13 - Nr. 1/2012<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2012 wird hiermit festgesetzt;<br />
er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und<br />
Ausgaben mit: 256.360 EUR<br />
und im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und<br />
Ausgaben mit: 418.500 EUR<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für land-und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 200 v.H.<br />
b) für Grundstücke (B) 300 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 300 v.H.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.<br />
Löberschütz, den 20.01.2012<br />
Gemeinde Löberschütz<br />
gez. Petzhold - Siegel -<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Neuengönna<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
vom 30.11.2011<br />
Beschluss: 08/100/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 19.10.2011.<br />
Beschluss: 08/102/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011, für die Gemeinschaftsversammlung<br />
<strong>der</strong> VG “<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“ Herrn Fehse, Joachim als Stellvertreter<br />
für Herrn Christian Zingel zu bestellen.<br />
Beschluss: 08/101/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna beruft in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011 Herrn Günter Zingel zum Wahlleiter für<br />
die Landratswahl am 22.04.2012 und Herrn Robert Heyne zu<br />
dessen Stellvertreter.<br />
Beschluss: 08/098/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011 die Aufhebung <strong>der</strong> Bebauungspläne<br />
WA „In den Morgenbergen“ von 1992, SO „Rabeninsel“ von<br />
2002 und WA „Nickelskirchhof“ von 1992 zu genehmigen.<br />
Beschluss: 08/103/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011 eine außerplanmäßige Ausgabe in<br />
Höhe von 6.430,00 EUR in <strong>der</strong> Haushaltsstelle 7710.93500.<br />
Haushaltsansatz: 0,00 EUR<br />
Apl. Ausgabe: 6.430,00 EUR<br />
Neuer Ansatz: 6.430,00 EUR<br />
Beschluss: 08/104/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011, dem Verkauf des Grundstückes in<br />
Gemarkung Neuengönna, Flur 1, Flurstücks-Nr. 90/4 mit einer<br />
Größe von 121 qm, an Herrn Ralf Glaser zuzustimmen.<br />
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />
Beschluss gefasst:<br />
Beschluss: 08/099/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 19.10.2011.<br />
gez. Zingel, Bürgermeister<br />
Gemeinde Tautenburg<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Nichtöffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
In <strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates am<br />
14.12.2011 wurden keine Beschlüsse gefasst.<br />
i. V. Lerche, Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
zur Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von<br />
Wahlvorschlägen<br />
für die Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters am 22.<br />
April 2012<br />
1.<br />
In <strong>der</strong> Gemeinde Tautenburg wird am 22. April 2012 ein ehrenamtlicher<br />
Bürgermeister gewählt.<br />
Für das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters sind Personen,<br />
die die Staatsangehörigkeit eines an<strong>der</strong>en Mitgliedstaates<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen<br />
wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§§ 1 Abs. 2,24<br />
Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes - ThürKWG -, § 1<br />
<strong>der</strong> Thüringer Kommunalwahlordnung - ThürKWO).<br />
Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sind neben <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
Deutschland:<br />
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />
Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik,<br />
Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik,<br />
Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />
Republik Malta, Königreich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande, Republik<br />
Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien,<br />
Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische<br />
Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,<br />
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie<br />
Republik Zypern.<br />
Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist je<strong>der</strong> Wahlberechtigte im<br />
Sinne <strong>der</strong> §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, <strong>der</strong> am Wahltag das<br />
21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten<br />
seinen Aufenthalt in <strong>der</strong> Gemeinde hat; <strong>der</strong> Aufenthalt in <strong>der</strong> Gemeinde<br />
wird vermutet, wenn die Person in <strong>der</strong> Gemeinde gemeldet<br />
ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im<br />
Sinne des Mel<strong>der</strong>echts maßgebend.<br />
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />
o<strong>der</strong> die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt<br />
o<strong>der</strong> sich zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Wahl wegen einer vorsätzlichen<br />
Straftat in Strafhaft o<strong>der</strong> in Sicherungsverwahrung befindet.<br />
Zum ehrenamtlichen Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt<br />
werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er je<strong>der</strong>zeit<br />
für die freiheitliche demokratische Grundordnung im<br />
Sinne des Grundgesetzes und <strong>der</strong> Landesverfassung eintritt.<br />
Darüber hinaus ist zum ehrenamtlichen Bürgermeister nicht<br />
wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Beru-
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 14 - Nr. 1/2012<br />
fung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes<br />
geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Je<strong>der</strong> Bewerber für das<br />
Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters hat für die Zulassung<br />
zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde eine schriftliche<br />
Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher<br />
o<strong>der</strong> inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,<br />
dem Amt für Nationale Sicherheit o<strong>der</strong> Beauftragten<br />
dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss<br />
ferner erklären, dass er mit <strong>der</strong> Einholung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Auskünfte insbeson<strong>der</strong>e beim Landesamt für Verfassungsschutz<br />
sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes<br />
<strong>der</strong> ehemaligen DDR einverstanden ist<br />
und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />
nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen<br />
nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).<br />
1.1.<br />
Wahlvorschläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters<br />
können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,<br />
Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden.<br />
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
Jede Partei, jede Wählergruppe o<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Einzelbewerber kann<br />
nur einen Wahlvorschlag einreichen, <strong>der</strong> nur einen Bewerber<br />
enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach §<br />
24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf<br />
nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu<br />
seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im<br />
Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe ist.<br />
Der Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss den<br />
Namen <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe als Kennwort tragen; dem<br />
Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden,<br />
wenn das zur deutlichen Unterscheidung <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen<br />
die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien o<strong>der</strong> Wählergruppen<br />
tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen<br />
müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />
tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlages sind. Jede<br />
Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen<br />
erklärt <strong>der</strong> Wahlausschuss die Unterzeichnung<br />
für ungültig.<br />
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter<br />
zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter<br />
müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt <strong>der</strong><br />
erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, <strong>der</strong><br />
zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und<br />
nicht auch <strong>der</strong> Stellvertreter bezeichnet, dann ist <strong>der</strong> erste Unterzeichner<br />
des Wahlvorschlages <strong>der</strong> Stellvertreter. Soweit im<br />
Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist,<br />
sind nur <strong>der</strong> Beauftragte und bei seiner Verhin<strong>der</strong>ung sein Stellvertreter<br />
berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag<br />
abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt<br />
die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und<br />
sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung <strong>der</strong> Mehrheit<br />
<strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem<br />
Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde abberufen und durch an<strong>der</strong>e ersetzt<br />
werden.<br />
1.2.<br />
Der Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss<br />
nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung<br />
enthalten:<br />
a) das Kennwort <strong>der</strong> einreichenden Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift<br />
des Bewerbers,<br />
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters<br />
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe<br />
ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer<br />
Anschrift.<br />
Dem Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe sind als<br />
Anlage beizufügen:<br />
Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage<br />
6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem an<strong>der</strong>en<br />
Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er <strong>der</strong><br />
Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung<br />
des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.<br />
1.3<br />
Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem<br />
Muster <strong>der</strong> Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen<br />
des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum,<br />
den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter<br />
Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums<br />
und <strong>der</strong> Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel<br />
Wahlberechtigten tragen, wie Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> zu<br />
wählen sind.<br />
(insgesamt 30 Unterschriften). Bewirbt sich <strong>der</strong> bisherige<br />
Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen:<br />
Die Erklärung nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 6a zur<br />
ThürKWO, dass er nicht für<br />
dieselbe Wahl in einem an<strong>der</strong>en Wahlvorschlag als Bewerber<br />
aufgestellt ist sowie die Erklärungen nach § 24 Abs. 3 Satz 3<br />
ThürKWG.<br />
2.<br />
Der von einer Partei o<strong>der</strong> einer Wählergruppe aufgestellte<br />
Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung<br />
von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Partei<br />
o<strong>der</strong> den wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe<br />
in geheimer Abstimmung gewählt werden. Je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />
Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung ist vorschlagsberechtigt.<br />
Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele<br />
<strong>der</strong> Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung<br />
eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame<br />
Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen.<br />
Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung<br />
von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />
Partei o<strong>der</strong> den wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe<br />
aus <strong>der</strong> Mitte einer vorgenannten Mitglie<strong>der</strong>versammlung zu<br />
diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung<br />
gewählt werden.<br />
Eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die Wahl des Bewerbers,<br />
Ort und Zeit <strong>der</strong> Versammlung, die Form <strong>der</strong> Einladung<br />
sowie die Zahl <strong>der</strong> Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.<br />
Hierbei haben <strong>der</strong> Versammlungsleiter und zwei weitere<br />
Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung gegenüber dem Wahlleiter<br />
<strong>der</strong> Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in<br />
geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />
Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung vorschlagsberechtigt war und den<br />
Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele <strong>der</strong><br />
Versammlung in angemessner Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter<br />
ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig;<br />
er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des §<br />
156 des Strafgesetzbuches.<br />
3.<br />
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund<br />
eines eigenen Wahlvorschlages seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen<br />
im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag<br />
des Landkreises in dem die Gemeinde liegt o<strong>der</strong> im Gemein<strong>der</strong>at<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Tautenburg vertreten sind, müssen neben den<br />
Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag<br />
je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich<br />
von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden, wie<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> zu wählen sind. (insgesamt 24 Unterschriften)<br />
3.1<br />
Eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger<br />
eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag o<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />
vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />
einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn<br />
Wahlberechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />
zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften<br />
von viermal soviel Wahlberechtigten wie Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong><br />
zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf<br />
keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen<br />
Wahlvorschlagsträger seit <strong>der</strong> letzten Wahl in ihrer Gesamtheit<br />
im Gemein<strong>der</strong>at o<strong>der</strong> im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen<br />
Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind o<strong>der</strong><br />
wenn einer <strong>der</strong> beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen<br />
einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften<br />
bedürfte, weil <strong>der</strong> Wahlvorschlagsträger seit <strong>der</strong> letzten<br />
Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im<br />
Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, o<strong>der</strong> im<br />
Gemein<strong>der</strong>at vertreten ist.<br />
3.2<br />
Unterstützungsunterschriften sind stets erfor<strong>der</strong>lich, wenn eine<br />
Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe mit einem geän<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> neuen<br />
Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die<br />
Mehrheit <strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1<br />
Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber o<strong>der</strong> Unterzeichner des früheren<br />
Wahlvorschlags war.
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 15 - Nr. 1/2012<br />
3.3<br />
Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />
persönlich nach <strong>der</strong> Einreichung des<br />
Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> bis zum bis 19.03.2012,<br />
18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens,<br />
ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen<br />
und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur<br />
Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter<br />
<strong>der</strong> Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich<br />
nach Einreichung des Wahlvorschlags während <strong>der</strong> üblichen<br />
Dienstzeiten <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<br />
<strong>Camburg</strong> Einwohnermeldeamt<br />
Montag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />
Dienstag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />
Mittwoch 0geschlossen<br />
Donnerstag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr<br />
Freitag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />
ausgelegt.<br />
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit<br />
o<strong>der</strong> einer körperlichen Beeinträchtigung nicht o<strong>der</strong> nur unter<br />
unzumutbaren Schwierigkeiten in <strong>der</strong> Lage sind, einen Eintragungsraum<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein.<br />
Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt<br />
werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein<br />
ihre Unterstützung eines bestimmten<br />
Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung<br />
im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte<br />
Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt<br />
zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines<br />
Eintragungsscheins vorliegen. Von <strong>der</strong> Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />
ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen<br />
für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die<br />
sich für dieselbe Wahl bereits in eine an<strong>der</strong>e Unterstützungsliste<br />
eingetragen haben o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl<br />
unterzeichnet haben.<br />
Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen<br />
werden.<br />
3.4<br />
Trägt <strong>der</strong> Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die<br />
erfor<strong>der</strong>liche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag<br />
ebenfalls vom Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde mit einer Liste<br />
zur Leistung <strong>der</strong> noch erfor<strong>der</strong>lichen Unterschriften (Anlage 7a<br />
zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung<br />
des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3.<br />
gelten entsprechend.<br />
4.<br />
Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 09. März 2012<br />
bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim<br />
Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde, Petra Albrecht, VG <strong>Dornburg</strong>-<br />
<strong>Camburg</strong>, Rathausstr. 1 in <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> einzureichen.<br />
Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 09. März<br />
2012 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung<br />
des Beauftragten des Wahlvorschlags und <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> übrigen<br />
Unterzeichner des Wahlvorschlags o<strong>der</strong> durch schriftliche<br />
Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.<br />
5.<br />
Wird nur ein gültiger o<strong>der</strong> überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,<br />
so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen<br />
Bewerber durchgeführt.<br />
6.<br />
Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter <strong>der</strong><br />
Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten<br />
o<strong>der</strong> die Einzelbewerber aufgefor<strong>der</strong>t, festgestellte Mängel<br />
zu beseitigen. Mängel <strong>der</strong> Wahlvorschläge müssen spätestens<br />
am 19. März 2012 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am<br />
20. März 2012 tritt <strong>der</strong> Wahlausschuss <strong>der</strong> Gemeinde zusammen<br />
und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge<br />
den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer<br />
Kommunalwahlordnung gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen<br />
und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber o<strong>der</strong><br />
verliert er die Wählbarkeit nach <strong>der</strong> Zulassung des Wahlvorschlages,<br />
aber vor <strong>der</strong> Wahl, so findet die Wahl nicht statt.<br />
7.<br />
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<br />
und weiblicher Form.<br />
Tautenburg, den 27.01.2012<br />
Petra Albrecht<br />
Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Unterlagen für die Einreichung von Wahlvorschlägen können<br />
beim Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> beim Einwohnermeldeamt abgeholt<br />
o<strong>der</strong> unter www. wahlen.thueringen.de heruntergeladen werden.<br />
Gemeinde Thierschneck<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Sitzung<br />
vom 06.12.2011<br />
Beschluss: 17/034/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Thierschneck genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Sitzung<br />
vom 05.07.2011.<br />
Beschluss: 17/036/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Thierschneck beschließt in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011 folgende überplanmäßige Ausgaben :<br />
1. 2.000,00 EUR Winterdienst Haushaltsstelle: 6750.57000<br />
Haushaltsansatz 1.500,00 EUR<br />
Üpl. Ausgabe 2.000,00 EUR<br />
Planansatz neu 3.500,00 EUR<br />
2. 2.000,00 EUR Stromkosten Dorfgemeinschaftshaus Haushaltsstelle:<br />
7601.54100<br />
Haushaltsansatz 3.500,00 EUR<br />
Üpl. Ausgabe 2.000,00 EUR<br />
Planansatz neu 5.500,00 EUR<br />
Die Finanzierung erfolgt von insgesamt 4.000,00 EUR durch<br />
Mehreinnahmen und Min<strong>der</strong>ausgaben im Verwaltungshaushalt.<br />
Beschluss: 17/037/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Thierschneck beruft in seiner<br />
Sitzung am 06.12.2011<br />
Frau Carla Meierl zur Wahlleiterin für die Landratswahl am<br />
22.04.2012 und<br />
Herrn Edgar Hüttig zu dessen Stellvertreter.<br />
i. V. Meierl, Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Zimmern<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Sitzung<br />
vom 08.12.2011<br />
Beschluss: 09/086/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern beschließt in seiner<br />
Sitzung am 08.12.2011 den vorliegenden Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />
und des Haushaltsplanes <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern<br />
für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich aller Anlagen.<br />
Beschluss: 09/087/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern beschließt in seiner<br />
Sitzung am 08.12.2011 den Finanzplan zur Haushaltssatzung<br />
2012 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage des Investitionsprogramms.
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 16 - Nr. 1/2012<br />
Beschluss: 09/090/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern beschließt auf seiner<br />
Sitzung am 08.12.11, den Konzessionsvertrag für das Stromversorgungsnetz<br />
<strong>der</strong> allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet<br />
Zimmern mit <strong>der</strong> E.ON Thüringer Energie AG in <strong>der</strong> Form des<br />
Vertragsentwurfes vom 01.12.11 abzuschließen.<br />
Dieser Konzessionsvertrag löst den mit <strong>der</strong> E.ON Thüringer<br />
Energie AG bestehenden Konzessionsvertrag ab und soll bis<br />
zum 31.03.2030 laufen.<br />
Beschluss: 09/085/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern beruft in seiner Sitzung<br />
am Frau Marion Claus zur Wahlleiterin für die Landratswahl<br />
am 22.04.2011 und Herrn Mike Viehöfer zu <strong>der</strong>en Stellvertreter.<br />
Beschluss: 09/088/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 08.12.2011 die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> nichtöffentlichen<br />
Sitzung vom 13.10.2011.<br />
Beschluss: 09/089/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 08.12.2011 die Nie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher Teil) <strong>der</strong><br />
Sitzung vom 10.11.2011.<br />
gez. Claus<br />
Bürgermeisterin<br />
Ende des amtlichen Teiles<br />
Wir gratulieren<br />
Wir gratulieren zum Geburtstag<br />
Die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“ und die<br />
Bürgermeister <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden gratulieren allen Jubilaren<br />
in den Monaten Januar/Februar 2012 recht herzlich und<br />
wünschen Ihnen viel Gesundheit und Wohlergehen!<br />
Herzliche Glückwünsche den Jubilaren<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
<strong>Camburg</strong><br />
27.01. Herrn Haase, Otto zum 100. Geburtstag<br />
27.01. Herrn Schäfer, Hans zum 70. Geburtstag<br />
27.01. Frau Weis, Hildegard zum 88. Geburtstag<br />
29.01. Frau Töpfer, Marie zum 96. Geburtstag<br />
31.01. Herrn Bergner, Heinz zum 75. Geburtstag<br />
01.02. Herrn Heinecke, Manfred zum 80. Geburtstag<br />
02.02. Frau Geßner, Dora zum 87. Geburtstag<br />
02.02. Frau Kyak, Erna zum 90. Geburtstag<br />
03.02. Herrn Fischer, Siegfried zum 65. Geburtstag<br />
04.02. Frau Jakobi, Luise zum 89. Geburtstag<br />
06.02. Frau Rosin, Erna zum 85. Geburtstag<br />
07.02. Frau Lautensack, Wally zum 87. Geburtstag<br />
08.02. Herrn Korch, Werner zum 82. Geburtstag<br />
08.02. Frau Schliebs, Käte zum 85. Geburtstag<br />
10.02. Frau Müller, Elisabeth zum 88. Geburtstag<br />
13.02. Frau Engelhardt, Edeltraud zum 80. Geburtstag<br />
14.02. Herrn Wick, Heinz zum 80. Geburtstag<br />
15.02. Frau Schulz, Lieselotte zum 86. Geburtstag<br />
16.02. Frau Vogel, Margarethe zum 92. Geburtstag<br />
18.02. Herrn Wetekam, Karl-Heinz zum 83. Geburtstag<br />
20.02. Herrn Engelhardt, Lothar zum 75. Geburtstag<br />
22.02. Frau Kleine, Irene zum 80. Geburtstag<br />
<strong>Dornburg</strong><br />
27.01. Frau Künne, Monika zum 70. Geburtstag<br />
31.01. Frau Gerhardt, Brunhilde zum 90. Geburtstag<br />
09.02. Frau Höhme, Irmgard zum 84. Geburtstag<br />
10.02. Frau Rehausen, Rosemarie zum 65. Geburtstag<br />
Wilsdorf<br />
12.02. Frau Sagawe, Helgard zum 70. Geburtstag<br />
17.02. Herrn Barton, Wolfgang zum 70. Geburtstag<br />
Dorndorf-Steudnitz<br />
29.01. Herrn Weise, Erhard zum 81. Geburtstag<br />
04.02. Frau Kreutzmann, Herta zum 81. Geburtstag<br />
05.02. Frau Hartmann, Irma zum 82. Geburtstag<br />
09.02. Herrn Petzold, Albrecht zum 75. Geburtstag<br />
09.02. Frau Ziege, Gudrun zum 75. Geburtstag<br />
16.02. Frau Gerlach, Marianne zum 85. Geburtstag<br />
17.02. Frau Käseberg, Gerda zum 81. Geburtstag<br />
18.02. Frau Weise, Erika zum 80. Geburtstag<br />
19.02. Frau Pahlke, Brigitte zum 75. Geburtstag<br />
23.02. Frau Klaus, Waltraud zum 83. Geburtstag<br />
Frauenprießnitz<br />
27.01. Frau Walther, Renate zum 70. Geburtstag<br />
10.02. Frau Korsonewski, Sonja zum 80. Geburtstag<br />
12.02. Herrn Kunze, Günter zum 65. Geburtstag<br />
Großlöbichau<br />
19.02. Frau Veit, Helga zum 75. Geburtstag<br />
08.02. Herrn Grüner, Axel zum 83. Geburtstag<br />
08.02. Herrn Rausch, Günter zum 65. Geburtstag<br />
Hainichen<br />
07.02. Frau Hüttich, Ursula zum 86. Geburtstag<br />
Lehesten OT Nerkewitz<br />
30.01. Frau Fuhlrott, Helga zum 65. Geburtstag<br />
01.02. Frau Eiselt, Ursula zum 82. Geburtstag<br />
02.02. Herrn John, Gerhard zum 83. Geburtstag<br />
08.02. Herrn Germar, Martin zum 65. Geburtstag<br />
Lehesten OT Rödigen<br />
18.02. Herrn Bornschein, Herbert zum 82. Geburtstag<br />
Löberschütz<br />
27.01. Frau Gehre, Karin zum 70. Geburtstag<br />
07.02. Herrn Klauer, Waldemar zum 82. Geburtstag<br />
Neuengönna<br />
29.01. Frau Richter, Hella zum 85. Geburtstag<br />
05.02. Herrn Herre, Gerhard zum 82. Geburtstag<br />
23.02. Frau Bastrop, Hildegard zum 88. Geburtstag<br />
Neuengönna OT Porstendorf<br />
27.01. Herrn Schede, Rolf zum 80. Geburtstag<br />
11.02. Herrn Rößler, Jürgen zum 65. Geburtstag<br />
12.02. Herrn Schwarzer, Günther zum 84. Geburtstag<br />
Tautenburg<br />
20.02. Frau Kirsch, Ursula zum 65. Geburtstag<br />
21.02. Frau Schrey, Jutta zum 86. Geburtstag<br />
Thierschneck<br />
02.02. Frau Göpel, Hannelore zum 70. Geburtstag<br />
18.02. Frau Möser, Erna zum 75. Geburtstag<br />
23.02. Frau Diezel, Margot zum 80. Geburtstag<br />
Wichmar<br />
11.02. Frau Hering, Irene zum 83. Geburtstag<br />
13.02. Frau Schwarze, Eleonore zum 92. Geburtstag<br />
20.02. Frau Büttner, Liesbeth zum 82. Geburtstag
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 17 - Nr. 1/2012<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />
Neujahrsgruß des Herrn Heller<br />
im Amtsblatt <strong>der</strong> VG <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Liebe Bürgerinnen<br />
und Bürger,<br />
zu Beginn des neuen Jahres<br />
ist es mir ein Bedürfnis,<br />
Ihnen und Ihren Familien<br />
ein gesundes, erfolgreiches<br />
und gutes neues Jahr zu<br />
wünschen. Durch Engagement<br />
wird uns dies gelingen!<br />
Möge das Jahr 2012<br />
auch den Mitbürgern unter<br />
uns, die sich in schwierigen<br />
persönlichen Lebenssituationen<br />
befinden, gangbare<br />
Wege und Zuversicht aufzeigen.<br />
2011 konnten wir viele gute<br />
zukunftsweisende kreisliche<br />
Investitionen im Bereich<br />
Schulen, Straßen- und Brückenbau<br />
realisieren. So freue ich mich, dass wir in Ihrer Region<br />
in <strong>der</strong> Grundschule Golmsdorf einen mo<strong>der</strong>nen neuen Werkraum<br />
einrichten und in <strong>der</strong> Grundschule Stiebritz die Dachsanierung<br />
des Schulgebäudes vornehmen konnten. Zugleich erhielt<br />
die Golmsdorfer Grundschule auf ihren Dächern<br />
Photovoltaikanlagen.<br />
Des Weiteren bekam die Stützpunktfeuerwehr <strong>Camburg</strong> ein<br />
neues Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter), das durch den Landkreis<br />
mit finanziert wurde und <strong>der</strong> Absicherung des Brand- und<br />
Katastrophenschutzes in <strong>der</strong> Region <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> dienen<br />
soll.<br />
Für die kommenden, weiterhin anspruchsvollen Ziele brauchen<br />
wir Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger. Nur gemeinsam, je<strong>der</strong> an<br />
seinem Ort, mit den ihm gegebenen Möglichkeiten, schaffen wir<br />
es, unseren Landkreis zukunftsfähig zu gestalten.<br />
Deshalb bin ich froh, dass es in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Dornburg</strong>/ <strong>Camburg</strong> viele Menschen gibt, die sich für unser Gemeinwesen<br />
einsetzen. Denn eine Gemeinschaft funktioniert am<br />
besten, wenn sich viele beteiligen.<br />
Aufgrund dessen möchte ich allen danken, die sich mit ihren<br />
Ideen, ihrer Tatkraft und ihrer Kreativität einbringen und dazu<br />
beitragen, dass sich in unserem „Buch <strong>der</strong> Zukunft“ die offenen<br />
Seiten mit guten Inhalten füllen.<br />
Nehmen wir das Jahr 2012 als weitere Herausfor<strong>der</strong>ung an, die<br />
uns entschlossenes und gemeinsames Handeln abverlangt. Es<br />
ist meine Überzeugung, dass wir unsere Ziele mit Fleiß, Mut,<br />
Optimismus und festem Zusammenhalt auch erreichen werden.<br />
Ich freue mich auf unsere gemeinsame Zusammenarbeit im<br />
Jahr 2012.<br />
Ihr<br />
Andreas Heller<br />
Info <strong>der</strong> Regelschule Dorndorf<br />
An <strong>der</strong> Schulmathematikolympiade nahmen in diesem Jahr insgesamt<br />
28 Schüler teil.<br />
Folgende Schüler belegten jeweils den 1. Platz:<br />
Klasse 5 Vincent Meierl<br />
Klasse 6 Lucas Beyer<br />
Klasse 7 Robert Malitz<br />
Klasse 8 Dennis Lutter<br />
Klasse 9 Steven Aepfler<br />
Termine <strong>der</strong> KVHS im neuen Jahr 2012<br />
Auffrischungskurs - Fotobuch<br />
am 24. Jan. 2012<br />
Excel - Grundkurs in Hermsdorf<br />
am 25. Jan. 2012<br />
PC - Einsteigerkurs in Eisenberg<br />
am 24. Jan. 2012<br />
PC - Einsteigerkurs in Hermsdorf<br />
am 14. Feb. 2012<br />
CEWE- Fotobuch Auffrischungskurs<br />
am 21. Feb. 2012<br />
Weitere Orte auf Anfrage<br />
Vorankündigung 2012<br />
Bildungsfahrt<br />
Everest im asisi Panometer Leipzig.<br />
Termin: 26.04.2012<br />
Nähere Informationen unter „aktuelles“ auf<br />
www.volkshochschule-shk.de<br />
o<strong>der</strong> telefonisch unter 03 66 01/93 82 71<br />
Ihr Team <strong>der</strong> KVHS<br />
Herzlichen Dank<br />
möchte ich sagen allen Schülern, Eltern, Kollegen und Freunden,<br />
die mich in die ATZ verabschiedet haben mit lieben Worten,<br />
Blumen, kleinen Aufmerksamkeiten und Geschenken. Ich<br />
war sehr überrascht und habe mich sehr darüber gefreut.<br />
Maria Rösner<br />
Eisenberg im Dezember 2011<br />
Neues Serviceangebot in Jena ab 2012 zur<br />
gesetzlichen Rente<br />
Rentenanträge und Beratung - kostenlos!<br />
Wer macht es?<br />
Hannelore Hunold<br />
Versichertenberaterin <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung Bund,<br />
Wo und Wann?<br />
Volksbank Saaletal eG, Jena, Johannisplatz 7, 1. OG<br />
Jeden 2. und 3. Montag im Monat, 14 - 16 Uhr und nach Vereinbarung<br />
o<strong>der</strong><br />
Gewerkschaft ver.di, Johannisplatz 14, Jena, 3. OG (Lift)<br />
Jeden 2. Dienstag im Monat, 14 - 16 Uhr und nach telefonischer<br />
Vereinbarung unter: 03641 886051<br />
Was kann beantragt werden?<br />
- Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer, Waisen<br />
- Altersrenten
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 18 - Nr. 1/2012<br />
- Renten für Schwerbehin<strong>der</strong>te (keine Versorgungsanträge)<br />
- Erwerbsunfähigkeitsrenten<br />
- Klärung des Rentenkontos (gespeicherte Beitragszeiten)<br />
Wer kann einen Rentenantrag stellen?<br />
Je<strong>der</strong>, unabhängig vom Wohnort, <strong>der</strong> einen Anspruch auf eine<br />
gesetzliche Rente bei einem gesetzlichen Rententräger hat.<br />
Dazu zählen<br />
- die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA)<br />
- die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (und alle<br />
an<strong>der</strong>en regionalen Rententräger )<br />
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See<br />
Welche Vorteile haben die Versicherten?<br />
- geringe Wartezeiten durch kurzfristige Terminvergabe auch<br />
außerhalb <strong>der</strong> Sprechzeiten<br />
- Hausbesuche bei Bedarf<br />
Terminvereinbarung:<br />
- Telefon: 03641211243<br />
- Handy: 015111646340<br />
- E-mail: hannelorehunold@web.de<br />
Konrad Adenauer Stiftung e.V.<br />
Einladung zum <strong>Dornburg</strong>er Gespräch<br />
„Was unsere Gesellschaft zusammenhält“<br />
Teil 6: Solide Finanzpolitik und die Verantwortung für die kommende<br />
Generation<br />
Vortrag und Gespräch: Dr. Wolfgang Voß, Thüringer Finanzminister<br />
• am Dienstag, dem 7. Februar 2012, 19.00 Uhr im Rathaus<br />
<strong>Camburg</strong>, Festsaal, Rathausstraße 1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<br />
<strong>Camburg</strong><br />
Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
<strong>Camburg</strong><br />
Seniorenbegegnungsstätte<br />
<strong>der</strong> Volkssolidarität <strong>Camburg</strong><br />
Wir möchten uns auf diesem Wege noch einmal recht herzlich<br />
für die Spenden durch Optiker H. Stegmann sowie die Stadt<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> und Carmen Kutzner bedanken.<br />
Wir werden es für weitere Erneuerungen <strong>der</strong> Begegnungsstätte<br />
verwenden.<br />
Vielen Dank.<br />
Veranstaltungen<br />
GREGORIANIKA<br />
„In Concert“ 2012 Tour — A capella<br />
am Samstag, dem 31. März 2012<br />
um 19.00 Uhr im Rathaus <strong>Camburg</strong><br />
Kartenvorverkauf in Antjes Postlädchen sowie Karten an<br />
<strong>der</strong> Abendkasse.<br />
Montag<br />
15.00 Uhr Seniorensport wöchentlich<br />
20.00 Uhr Sportgruppe wöchentlich<br />
Mittwoch, 18.01.12<br />
17.00 Uhr Tanzgymnastik<br />
Donnerstag<br />
13.30 Uhr Romme“ wöchentlich<br />
19.00 Uhr Männerchor wöchentlich<br />
Dienstag, 24.01.12<br />
14.00 Uhr Diavortrag Loni Schuster<br />
„Mosel und Rhein“<br />
Freitag, 27.01.12<br />
19.00 Uhr Angler Mitglie<strong>der</strong><br />
Montag, 30.01.12<br />
14.00 Uhr Kegeln<br />
Dienstag, 31.01.12<br />
14.00 Uhr Singen mit Herrn Mitteimann<br />
Dienstag, 14.02.12<br />
14.00 Uhr Diavortrag Herr Kneist<br />
„Historische Gebäude und Floßfahrt“<br />
Voranzeige<br />
Rosenmontag<br />
14.00 Uhr Fasching (Hütchen ist erwünscht) „HELAU“<br />
(Sport fällt aus!)<br />
Weihnachten in <strong>der</strong> Seniorenresidenz<br />
Das Weihnachtsfest in <strong>der</strong> Seniorenresidenz <strong>Camburg</strong> war ein<br />
beson<strong>der</strong>er Höhepunkt für unsere Bewohner. Schon die Weihnachtsfeier<br />
mit den Angehörigen am 14.12.11 stimmte Sie auf<br />
das kommende Weihnachtsfest ein. Die Regelschule <strong>Camburg</strong><br />
führte für uns in <strong>der</strong> Turnhalle ein Programm auf. Höhepunkt war<br />
das Theaterstück „Schneewittchen“. In den Wohnbereichen unterhielten<br />
uns dann die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kita „Sonnenschein“ und die<br />
Schüler <strong>der</strong> Musikschule Eisenberg.<br />
Am Heiligen Abend fuhr <strong>der</strong> Weihnachtsmann mit <strong>der</strong> Kutsche<br />
vor und beschenkte unsere Bewohner in den wun<strong>der</strong>schön geschmückten<br />
Wohnbereichen.<br />
Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen bedanken, die uns<br />
dieses schöne Weihnachtsfest ermöglicht haben.<br />
Vielen Dank an Herrn Ingolf Stoye vom Pferdehof <strong>Camburg</strong> für<br />
das Kutschieren unseres Weihnachtsmannes und an den Rewe<br />
Markt <strong>Camburg</strong>, beson<strong>der</strong>s Herrn Thomas Kieffer, für die schönen<br />
Weihnachtsbäume.
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 19 - Nr. 1/2012<br />
Kin<strong>der</strong>garten „Sonnenschein“<br />
Radio-AG an <strong>der</strong> Regelschule Dorndorf<br />
Alle Jahre wie<strong>der</strong>…<br />
Seit September 2011 leiten<br />
Paul Lange und ich eine<br />
Radio-AG an <strong>der</strong> Re-<br />
Auch in diesem Jahr kam <strong>der</strong> Weihnachtsmann wie<strong>der</strong> zu unseren<br />
Kin<strong>der</strong>n im Kin<strong>der</strong>garten Sonnenschein.<br />
Unsere Kleinen saßen ganz gespannt während die größeren<br />
Kin<strong>der</strong> noch ein paar Lie<strong>der</strong> mit Tommy vorsangen.<br />
gelschule in<br />
Dorndorf-Steudnitz.<br />
Neben einer eigen produzierten<br />
Radiosendung<br />
werden viele Fragen rings<br />
Dann war es endlich soweit, es klopfte an <strong>der</strong> Tür und <strong>der</strong> Weih-<br />
um das Medienverhalten<br />
nachtsmann kam mit seiner Helferin Frau Tobis herein. Jede<br />
Gruppe sang gemeinsam ein Lied und sagte ein Gedicht auf.<br />
Dafür danken wir allen Erzieherinnen, die so schöne Lie<strong>der</strong> mit<br />
den Kin<strong>der</strong>n geübt haben. Und danke auch an Tommy, dass er<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> geklärt.<br />
Die SchülerInnen sollen<br />
hierbei einen kritischen<br />
Umgang mit aller Art von<br />
Medien erlangen.<br />
sich die Zeit genommen hat um einen schönen Weihnachtsvor-<br />
Die Kin<strong>der</strong> sind von Anmittag<br />
mit unseren Kin<strong>der</strong>n zu gestalten.<br />
Der Weihnachtsmann hatte rießen Spaß und viele Große Säcke<br />
voll mit Geschenken!<br />
So gab es individuell für jede Gruppe tolle Sachen wie Gesellfang<br />
bis Ende in die Planung<br />
und Durchführung<br />
einer eigenen Radiosendung<br />
beteiligt. Bei dieser<br />
Redaktionssitzung (Foto)<br />
schaftsspiele, Musikinstrumente, Puppenwagen und noch vieles werden die jeweiligen Beiträge zusammen getragen und in die<br />
mehr.<br />
Wir bedanken uns für die tollen Geschenke und bestellen dem<br />
Weihnachtsmann noch einmal ganz liebe Grüße!!!<br />
richtige Reihenfolge gebracht, ähnlich einem Drehbuch beim<br />
Film.<br />
Dann werden die einzelnen Sequenzen aufgenommen, müssen<br />
dann geschnitten und zusammengefügt werden. Zwischendurch<br />
lockern Außenaufnahmen und kleinere Spielchen die Runde<br />
auf. Es wird wirklich viel gelacht und noch mehr Quatsch hierbei<br />
gemacht. Am Ende ist dann aber doch eine Sendung entstanden,<br />
die dann im Offenen Kanal Jena auch ausgestrahlt werden<br />
soll. Aber soweit ist es lei<strong>der</strong> noch nicht, da eineinhalb Stunden<br />
ziemlich schnell vorüber gehen.<br />
Wer also Lust hat, mitzumachen, kann sich einfach bei mir anmelden.<br />
Die AG findet<br />
mittwochs von 13.15 Uhr – 15 Uhr<br />
an <strong>der</strong> RS Dorndorf statt,<br />
Kosten fallen nicht an<br />
Karsten Scheide<br />
Gebietsjugendpflege / Jugendzentrum <strong>Camburg</strong><br />
Jugendzentrum „C 1“, Bahnhofstraße 26, 07774 <strong>Camburg</strong>,<br />
Tel. 036421 23159<br />
Mail: magic-c1@awo-shk.de<br />
Homepage: http://awo-shk.de/magic-c1<br />
Winterferien im Jugendclub <strong>Camburg</strong><br />
6.2.<br />
14 – 20 Uhr Spielenachmittag /-abend<br />
7.2.<br />
12 – 18 Uhr Ausflug zum Planetarium nach Jena<br />
5 € Teilnehmerbeitrag<br />
8.2.<br />
ab 15 Uhr Wii-Tag Winterspiele mal an<strong>der</strong>s<br />
9.2.<br />
12 – 18 Uhr Ausflug zur Eishalle nach Erfurt<br />
5 € Teilnehmerbeitrag<br />
10.2.<br />
ab 15 Uhr Kinozeit im Club<br />
Außerhalb <strong>der</strong> Ferien haben wir von<br />
Mo - Do von 14 - 20 Uhr<br />
Fr - Sa von 15 - 22 Uhr<br />
für Euch geöffnet.<br />
Sternsinger sammeln über 450 Euro<br />
für Kin<strong>der</strong> in Not<br />
(<strong>Camburg</strong>). „Klopft an Türen, pocht auf Rechte!“, hieß das Leitwort<br />
<strong>der</strong> diesjährigen bundesweiten Aktion Dreikönigssingen<br />
vom Kin<strong>der</strong>missionswerk und vom Bund <strong>der</strong> Deutschen Katholischen<br />
Jugend (BDKJ) und über tausend Sternsinger in ganz<br />
Deutschland kamen dieser Auffor<strong>der</strong>ung gerne nach.<br />
So auch in <strong>Camburg</strong>: Trotz ungemütlichen Regenwetters waren<br />
auch dieses Jahr wie<strong>der</strong> kleine und große Könige in prächtigen<br />
Gewän<strong>der</strong>n mit ihrem Stern unterwegs zu den Menschen. Fünf<br />
Tage lang sammelten acht Kin<strong>der</strong> (5-14 J.) in Begleitung von<br />
Jugendlichen und Erwachsenen für Not leidende Kin<strong>der</strong> in aller<br />
Welt. An viele Türen hatten sie geklopft und „20*C+M+B+12“ -<br />
Christus Mansionem Benedicat - über dieselben geschrieben.<br />
Das Ergebnis ihres Engagements kann sich wahrlich sehen lassen:<br />
453 Euro kamen bei ihrer Sammlung zusammen, mit denen<br />
Not leidende Kin<strong>der</strong> in aller Welt unterstützt werden:<br />
Straßenkin<strong>der</strong>, Aids-Waisen, Kin<strong>der</strong>soldaten, Mädchen und<br />
Jungen, die nicht zur Schule gehen können, denen Wasser,<br />
Nahrung und medizinische Versorgung fehlen, die in Kriegsund<br />
Krisengebieten, in Flüchtlingslagern o<strong>der</strong> ohne ein festes<br />
Dach über dem Kopf aufwachsen - Kin<strong>der</strong> in gut 110 Län<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Welt profitieren vom Einsatz <strong>der</strong> kleinen Könige in Deutschland.<br />
Bereits im Vorfeld haben sich deswegen auch unsere Sternsinger<br />
intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet. Nachdem wir uns<br />
durch einen sehr anschaulichen Film über die Situation in Nicaragua,<br />
dem Beispielland <strong>der</strong> Aktion Dreikönigssingen, informiert<br />
hatten, waren wir uns einig, dass die Rechte von Kin<strong>der</strong>n überall<br />
auf <strong>der</strong> Welt respektiert und unterstützt werden müssen. Gesundheitsversorgung<br />
und Bildung sollten für alle selbstverständlich<br />
sein. Doch gerade in Nicaragua werden die Kin<strong>der</strong>rechte<br />
von vielen mit Füßen getreten. Missbrauch, Misshandlung und
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 20 - Nr. 1/2012<br />
häusliche Gewalt gegen Kin<strong>der</strong> sind dort an <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />
Das Kin<strong>der</strong>missionswerk unterstützt in Nicaragua unter an<strong>der</strong>em<br />
Projekte, in denen Kin<strong>der</strong> sich für ihre Rechte einsetzen.<br />
Sie werden „stark“ und selbstbewusst gemacht, um sich vor<br />
Übergriffen schützen zu können.<br />
Deswegen wollen wir auf diesem Weg nochmals allen Spen<strong>der</strong>n,<br />
die unsere Aktion und damit diese Projekte finanziell<br />
unterstützt haben, danken.<br />
v.l.n.r. hinten: Martina J., Franziska S., Lisa A., Sandra J.,<br />
vorn: Michelle F., Marie Louise A., Christina M., Jakob A.<br />
es fehlen Leonie Sch. und Jasmin W.<br />
Ein voller Saal im <strong>Camburg</strong>er Kulturhaus zur<br />
Adventszeit<br />
Die Ortsgruppe <strong>der</strong> Volkssolidarität <strong>Camburg</strong> hatte am 13. Dezember<br />
2011 zur Weihnachtsfeier <strong>der</strong> Senioren geladen. Rita<br />
Braun, bisherige Leiterin unserer Ortsgruppe, begrüßte die 53<br />
Anwesenden, unter ihnen Herrn Rolf Bartholme, Geschäftsführer<br />
<strong>der</strong> Volkssolidarität Ostthüringens.<br />
Im einleitenden Programm, gestaltet von Frau Gerlinde Altmann,<br />
Herrn Hans-Heinrich Mittelmann, Frau Rita Braun und<br />
Kin<strong>der</strong>n des Ortes, erklangen Lie<strong>der</strong>, Instrumentalstücke, Texte<br />
und Gedichte zum Fest. Es wurde fleißig mitgesungen.<br />
Bei einer reichlich gedeckten Kaffeetafel gab es eine Stärkung<br />
für alle. Es folgte die Bescherung: Ehepaar Altmann hatte für jeden<br />
ein Päckchen gebastelt und auch allein mit Überraschungen<br />
gefüllt. Ein herzlicher Dank von allen!<br />
Nun wurde weiter in <strong>der</strong> großen Runde kräftig gesungen und so<br />
manches Gedicht aus <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendzeit frei rezitiert.<br />
Frau Elisabeth Suhrke, welche vor vier Jahren von Suhl nach<br />
<strong>Camburg</strong> zog, findet nun in <strong>der</strong> <strong>Camburg</strong>er Gruppe <strong>der</strong> Volksso-<br />
lidarität eine willkommende Bereicherung ihres Seniorenlebens.<br />
Sie dankte allen Organisatoren und Vorführenden für den schönen<br />
Nachmittag. Gerade auch die gesamte Helfergruppe im Kulturhaus,<br />
welche im Verlauf des Jahres immer aktiv bei den vielen<br />
Veranstaltungen <strong>der</strong> Volkssolidarität ist, hat diese<br />
Erwähnung einmal verdient. Eine solche familiäre Atmosphäre<br />
kannte Frau Suhrke in Suhl nicht - Danke !<br />
Übrigens sucht die <strong>Camburg</strong>er Ortsgruppe <strong>der</strong> Volkssolidarität<br />
schon länger eine(n) neuen Leiter(in).<br />
H.-J. Gnerlich<br />
Achtung Ihr Narren, es ist endlich soweit!!!!<br />
50 Jahre <strong>Camburg</strong>er Carneval<br />
„Ein halbes Jahrhun<strong>der</strong>t Carneval, feiert Concordia<br />
im schönen Saaletal!“<br />
Der Veranstaltungsort ist <strong>der</strong> Rathaussaal in <strong>Camburg</strong> !<br />
Achtung an alle Gäste unter 18!!!<br />
Ab sofort steht unser Muttizettel zum Download unter<br />
www.ccccamburg.de<br />
bereit.<br />
Die Ausgabe erfolgt auch zum Kartenvorverkauf und Kartenabholung<br />
am 27.01.2012 und am 03.02.2012 ab 18 Uhr in <strong>der</strong><br />
Gaststätte „Zur Weintraube“.<br />
Die Eintrittspreise:<br />
1. und 2. Knüller: Kartenvorverkauf 10,00 EUR<br />
Abendkasse 12,00 EUR<br />
Rosenmontag: Kartenvorverkauf 5,00 EUR<br />
Abendkasse 7,00 EUR<br />
Kartenvorbestellung:<br />
bei Hannelore Dexneit<br />
unter <strong>der</strong> Tel.: 036421/ 30273, Handy: 0152/ 04 50 29 75<br />
sowie bei Fred Sauerbier<br />
unter <strong>der</strong> Tel.: 036421/ 31314, Handy: 0173/ 31 38 842<br />
bestellt werden!<br />
Bei Tischreservierung sind die Plätze am Abend <strong>der</strong> Veranstaltung<br />
bis 20.00 Uhr einzunehmen!<br />
Ansprechpartner zur Teilnahme am Karnevalsumzug ist unser<br />
Zugmarschall<br />
Wilmar Schöbel, Tel. 036421/31604 o<strong>der</strong> 0173/3597730;<br />
Mail: zugmarschall@ccccamburg.de<br />
Unsere Termine für die 50. Carnevalssession:<br />
11.02.12<br />
um 16.30 Uhr Prinzenpaarempfang am Bahnhof <strong>Camburg</strong><br />
11.02.12<br />
um 20.11 Uhr 1. Knüller im Rathaussaal<br />
mit närrischem Programm und <strong>der</strong> Liveband „Cyriak“<br />
12.02.12<br />
um 15.00 Uhr Seniorenfasching im Rathaussaal, mit, närrischem<br />
Programm, Kaffee und Kuchen<br />
16.02.12<br />
um 20.11 Uhr Weiberfastnacht mit verschiedenen Männerballetts<br />
und wie im letzten Jahr mit den Partymachern<br />
„Simply Friends“ (Marian Weißer)<br />
18.02.12.<br />
um 15.00 Uhr Kin<strong>der</strong>fasching im Rathaussaal, mit närrischem<br />
Kin<strong>der</strong>-Programm, vielen Preisen und Überraschungen<br />
18.02.12<br />
um 20.11 Uhr 2. Knüller im Rathaussaal<br />
mit närrischem Programm und <strong>der</strong> Liveband „Cyriak“<br />
19.02.12<br />
um 14.30 Uhr Umzug<br />
anschließend stimmungsvoller Ausklang im Rathaus<br />
- Eintritt frei<br />
20.02.12<br />
um 20.11 Uhr Rosenmontagsball im Rathaussaal<br />
mit närrischem Programm und DJ Jörg<br />
Mit närrischem Gruß <strong>der</strong> CCCC!
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 21 - Nr. 1/2012<br />
<strong>Dornburg</strong><br />
Kin<strong>der</strong>garten <strong>Dornburg</strong><br />
Die Erzieher möchten sich noch einmal recht herzlich bedanken<br />
für die Hilfe und Unterstützung im vergangenen Jahr.<br />
Beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> Weihnachtszeit fanden sich wie<strong>der</strong> Sponsoren,<br />
die uns mit Obst und Süßigkeiten versorgten, so dass unsere<br />
Nikolaus- und Weihnachtssäckchen prall gefüllt waren.<br />
Danke an Fam. Trampenau und einem anonymen Spen<strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />
das ganze Jahr über an unsere Kin<strong>der</strong> denkt.<br />
Allen Standleuten und Helfern, die zum Gelingen unseres 3.<br />
Weihnachtsmarktes 2011 beigetragen haben - ein großes Dankeschön.<br />
Danke auch den Mitarbeitern des Haflinger Gestüts unter <strong>der</strong><br />
Leitung von Herr Peeplow. Die Kin<strong>der</strong> hatten große Freude an<br />
den Kutschfahrten rund um den Weihnachtsmarkt.<br />
Vorschau:<br />
* Am 17.03.2012 findet von 9.00 - 12.00 Uhr ein kleiner Frühlingsmarkt<br />
auf dem Sportplatz statt. (u.a. Gärtnerei Bauer,<br />
Korbwaren Himmelreich, Brotbäckerei usw.) Für das leibliche<br />
Wohl ist ebenfalls gesorgt.<br />
* Parallel dazu findet in dieser Zeit <strong>der</strong> Frühlingsklei<strong>der</strong>basar<br />
statt. Dazu erscheint ein separater Artikel von den Organisatoren.<br />
Die Kin<strong>der</strong> und Erzieher <strong>der</strong> Kita<br />
„Dornröschen“ <strong>Dornburg</strong><br />
<strong>Dornburg</strong>er<br />
Carneval Club DCC<br />
1. Große Karnevalssitzung des DCC am<br />
18.02.2012<br />
um 20.11 Uhr in <strong>der</strong> Turnhalle zu<br />
<strong>Dornburg</strong><br />
Kartenvorverkauf bei Veit’s<br />
2. Kin<strong>der</strong>fasching am 19.02.2012 um<br />
14.30 Uhr mit Tommy<br />
und Überraschungen in <strong>der</strong> Turnhalle<br />
zu <strong>Dornburg</strong><br />
Eintritt für alle Kin<strong>der</strong> frei<br />
Ev.-Luth. Kirchgemeinden <strong>Dornburg</strong><br />
mit Wilsdorf und Hirschroda<br />
Gottesdienste<br />
Sonntag, 5. Februar 2012:<br />
09.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Dornburg</strong> (P. Oberthür)<br />
Sonntag, 12. Februar 2012:<br />
14.00 Uhr Gottesdienst in Hirschroda (C. Hertzsch)<br />
Seniorenkaffee<br />
Mittwoch, 15. Februar 2012, 15.00 Uhr, Pfarrhaus <strong>Dornburg</strong><br />
Frauenkreis<br />
Montag, 6. Februar 2012, 20.00 Uhr, Pfarrhaus <strong>Dornburg</strong><br />
Wegen weiterer Termine beachten Sie bitte Aushänge und Meldungen<br />
in <strong>der</strong> Presse.<br />
Die Kirchgemeinden laden zu allen Veranstaltungen sehr<br />
herzlich ein.<br />
KSV Dorndorf e. V.<br />
Kegelsportverein<br />
Dorndorf-Steudnitz<br />
Punktspiele Dezember/Januar<br />
Zurzeit schwimmen die Mannschaften des KSV auf einer Erfolgswelle.<br />
Mit 2 Heimsiegen festigten die 1. Männer Platz 3 in<br />
<strong>der</strong> Kreisligatabelle, punktgleich mit den beiden führenden<br />
Teams aus Hermsdorf und Orlamünde. In <strong>der</strong> 1. Kreisklasse gewannen<br />
die 2. Männer in Zöllnitz, wobei Wolfgang Buchwald mit<br />
448 Kegeln ein sehr gutes Ergebnis kegelte. Damit bleibt die<br />
Mannschaft im Aufstiegsrennen. Auch im Frauenbereich verläuft<br />
die Saison bisher tadellos. Die letzten 3 Spiele in <strong>der</strong> 1.Landesklasse<br />
gewannen die Frauen des KSV. Mit 14:6 Punkten konnte<br />
<strong>der</strong> 2. Tabellenplatz gefestigt werden. Ein unerwarteter Erfolg<br />
gelang <strong>der</strong> 2. Frauenmannschaft in <strong>der</strong> Kreisliga. Die bis dahin<br />
ungeschlagenen Bürgelerinnen wurden mit 1498:1422 besiegt,<br />
und somit ein positives Punktekonto erreicht. Ebenfalls gegen<br />
den Tabellenführer aus Gera spielten die Dorndorfer Senioren.<br />
In einem hochklassigen Spiel musste man sich mit 1578:1659<br />
geschlagen geben, hierbei erzielte Walter Herbst mit 410 Punkten<br />
eine neue persönliche Bestleistung. Ergebnisse und weitere<br />
Informationen können wie gewohnt online unter www.tkv-kegeln.de<br />
bzw. www.kkv-shk.de abgerufen werden.<br />
gez. Carsten Stein<br />
För<strong>der</strong>verein „Alte Schule“ Dorndorf e.V.<br />
Grüße zum neuen Jahr 2012 an die Mitglie<strong>der</strong> und Freunde des<br />
För<strong>der</strong>vereins „Alte Schule“ Dorndorf e.V.<br />
Das Jahr 2011 ist nun Geschichte und unser Verein hatte auch<br />
einen wesentlichen Beitrag geleistet, damit die Einwohner von<br />
Dorndorf-Steudnitz schöne und abwechslungsreiche Stunden<br />
erleben konnten; war es vielleicht im privaten Bereich, bei unterschiedlichsten<br />
Familienfeiern in den Räumen <strong>der</strong> alten Schule<br />
o<strong>der</strong> auch zum gemeinsamen Fest <strong>der</strong> Vereine gewesen.<br />
Der Kabarettabend mit ANAKONDA und <strong>der</strong> 6. Weihnachtstreff<br />
waren die Fortsetzung einer guten Tradition. Sport, Musik und<br />
Kunst wurden ebenfalls immanenter Bestandteil unseres „Dorfgemeinschaftshauses“.<br />
Zu Jahresbeginn 2012 werden wie<strong>der</strong> sechs neue Fenster im<br />
Erdgeschoss des Schulgebäudes eingebaut werden, damit sind<br />
das Erdgeschoss und <strong>der</strong> Eingangsbereich komplett erneuert.<br />
Die beiden Fensterbil<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Giebelseite und das große Poster<br />
an <strong>der</strong> Gebäu<strong>der</strong>ückseite sind ein Blickfang für unsere Bürger<br />
und Gäste, die die Saale-Horizontale frequentieren.<br />
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitglie<strong>der</strong>n und<br />
Freunden des Vereines für die Unterstützung aber auch unseren<br />
Sponsoren wie z.B. dornburger zement, th-beton, Richter-<br />
Leuchten und Physiotherapie Schiller ganz herzlich bedanken.<br />
Für das Jahr 2012 möchten wir gerne an die bisherigen Erfolge<br />
anknüpfen und hierzu wünsche ich uns und Ihnen allen im Namen<br />
des Vorstands des För<strong>der</strong>vereins „Alte Schule“ Dorndorf<br />
e.V. alles erdenklich Gute und beste Gesundheit für Sie und Ihre<br />
Angehörigen.<br />
Walter Gerstenberger<br />
Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Veranstaltungen <strong>der</strong> Kirchgemeinde<br />
Dorndorf-Steudnitz<br />
Gottesdienste:<br />
Sonntag, den 29.01.12<br />
09.00 Uhr Wetzdorf<br />
11.00 Uhr Tautenburg<br />
Sonntag, den 05.02.12<br />
10.30 Uhr Steudnitz<br />
Sonntag, den 12.02.12<br />
10.30 Uhr Dorndorf<br />
Sonntag, den 19.02.12<br />
10.30 Uhr Dorndorf
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 22 - Nr. 1/2012<br />
Seniorinnen:<br />
Dienstag, den 07.02.12<br />
15.00 Uhr Pfarrhaus Dorndorf<br />
Herrenkreis:<br />
Dienstag, den 31.01.12<br />
15.00 Uhr Pfarrhaus Dorndorf<br />
Hauskreis zur Bibel - offen für alle Gemeindeglie<strong>der</strong>:<br />
Donnerstag, den 26.01.12<br />
20.00 Uhr bei Familie Unger in Steudnitz.<br />
Tautenburgerstr. 4<br />
Donnerstag, den 16.02.12<br />
20.00 Uhr bei Stelter und Schwarz Dorndorf<br />
Unter dem Hospitale 13 a<br />
Musik:<br />
Der Posaunenchor Wetzdorf lädt ein:<br />
Schon 40 - aber von Tuten und Blasen keine Ahnung!<br />
Am Samstag, den 28. Januar - 16.00 Uhr im Gemeindehaus<br />
Wetzdorf Unter dem Motto: Musik zum Anfassen können alle Instrumente<br />
unter fachmännischer Anleitung ausprobiert werden<br />
(Trompete, Horn Tenorhorn, Posaune und Tuba).<br />
Sind Sie neugierig geworden?<br />
Weitere Informationen unter: brassmusik@online.de<br />
Gemeinde Golmsdorf<br />
Pumucklpost aus <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte in<br />
Golmsdorf<br />
Im vergangenen Jahr erlebten unsere kleinen Pumuckl viel<br />
Neues und hatten dabei viel Spaß beim Kennenlernen und Entdecken.<br />
Im Zeitraum von April 2011 — Juli 2011 gab es in unserer Einrichtung<br />
ein ganz neues und beson<strong>der</strong>es Projekt „Spielzeugfreie<br />
Zeit im Kin<strong>der</strong>garten“.<br />
Ziel war es, einen Raum zu schaffen für Phantasie, Kreativität<br />
und Eigeninitiative, um dadurch Selbstbestätigung und Selbstbewusstsein<br />
zu för<strong>der</strong>n. Dabei stand im Vor<strong>der</strong>grund Alternativen<br />
zu industriell hergestellten Spielzeugen aufzuzeigen und<br />
auszuprobieren.<br />
Letztendlich lag die Prämisse in <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> Teamfähigkeit<br />
und Kollegialität <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> untereinan<strong>der</strong>.<br />
Das Projekt setzte sich aus drei Phasen zusammen:<br />
1. Einführung (3 Wochen )<br />
Die Kin<strong>der</strong> bestimmten selbst in welcher Reihenfolge das Spielzeug<br />
weggeräumt wird, so dass nach und nach das Spielzeug<br />
aus den Gruppenräumen und dem Außenbereich verschwand,<br />
ausgenommen die jüngste Gruppe.<br />
2. Durchführung (6 Wochen )<br />
Durch mitgebrachte Materialien von zu Hause, z.B. Naturmaterialien,<br />
Steine, Hölzer, Plastikrohre und Utensilien des täglichen<br />
Gebrauchs, entwickelte sich eine rege und aktive Arbeit im Kin<strong>der</strong>team<br />
und viel Kreativität in den Bereichen <strong>der</strong> Anwendung<br />
und Umsetzungsmöglichkeiten. Hierbei hatten die Kin<strong>der</strong> wahnsinnig<br />
viel Spaß und Freude und vermissten in keiner Weise<br />
Spiele, Fahrzeuge, didaktisches Material, Puppen, Sandspielzeug<br />
und vieles mehr.<br />
Dabei möchten wir uns ganz herzlich bei <strong>der</strong> Kunststofftechnik<br />
Steudnitz für gesponserte Materialkisten, bei <strong>der</strong> FFW Dorndorf-Steudnitz<br />
für einen Feuerwehrschlauch sowie bei <strong>der</strong><br />
Gleistalargrargenossenschaft Golmsdorf die 3 Traktorreifen für<br />
unseren Bewegungsgarten stiftete, bedanken. Ein beson<strong>der</strong>es<br />
Dankeschön richtet sich auch an unsere Eltern, die das Projekt<br />
maßgeblich mit unterstützt haben.<br />
3. Endphase (3 Wochen)<br />
In dieser Phase räumten die Kin<strong>der</strong> ihr Spielzeug wie<strong>der</strong> ein, sie<br />
bestimmten dabei die Reihenfolge selbst. Einige Spielzeuge<br />
wurden dabei für die Kin<strong>der</strong> so uninteressant, dass diese auf<br />
dem Dachboden verbleiben.<br />
Rückblickend betrachtet war das Projekt eine große Bereicherung<br />
für die tägliche Kin<strong>der</strong>gartenarbeit. Die Kin<strong>der</strong> entdeckten<br />
die Natur in einer neuartigen Art und Weise wie<strong>der</strong>, indem sie<br />
<strong>der</strong>en Materialien als Alternativen zum industriell hergestellten<br />
Spielzeug nutzten und diese in den Spielalltag immer noch integrieren.<br />
Es war für alle Beteiligten, Kin<strong>der</strong>, Personal und Eltern eine sehr<br />
positive Erfahrung, zu sehen wie abhängig man doch von bestimmten<br />
Dingen ist.<br />
Jetzt möchten wir uns noch bei allen bedanken die uns bei vielen<br />
Projekten, Festen, Arbeiten im Haus und an den Außenanlagen<br />
geholfen haben, sowie für Geld- und Sachspenden.<br />
Ein beson<strong>der</strong>s Dankeschön geht an den Weihnachtsmann, unseren<br />
Bürgermeister, für die gute Zusammenarbeit<br />
Wir wünschen allen Eltern, Kin<strong>der</strong>n, Geschwistern, Großeltern<br />
und Helfern ein gesundes, neues Jahr 2012<br />
Ihr Team aus <strong>der</strong> Kita „Pumuckl“ in Golmsdorf<br />
Chor- und Laienspielgruppe<br />
Der Stern, <strong>der</strong> nicht leuchten wollte<br />
Golmsdorf. Pünktlich zur Adventszeit holte die Chor- und Laienspielgruppe<br />
<strong>der</strong> Staatlichen Grundschule „Im Gleistal“ in <strong>der</strong><br />
Turnhalle die Sterne für die gespannten Eltern, Großeltern und<br />
Geschwister vom Himmel. In einem selbst inszenierten Musical<br />
brachten die Kin<strong>der</strong> den Zuschauern den Sternenhimmel als<br />
Wegweiser für die drei Weisen auf ihrem Weg zum Morgenland<br />
und verschiedene Sternbil<strong>der</strong> näher.<br />
Der musikalische Schauspielspaß war unübersehbar und brachte<br />
eine schöne Einstimmung in die Weihnachtszeit. Vielen Dank<br />
dafür an alle engagierten Kin<strong>der</strong> und Lehrer.<br />
Jagdgenosschaft Golmsdorf-Naura-Beutnitz<br />
Einladung<br />
Hiermit laden wir alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
Golmsdorf-Naura-Beutnitz recht herzlich zu unserer alljährlichen<br />
Jahreshauptversammlung ein.<br />
Tagesordnung<br />
1. Begrüßung<br />
2. Bericht Vorstand<br />
3. Kassenbericht nach Prüfung <strong>der</strong> Kasse durch die Kassenprüfer<br />
4. Beschluss Entlastung des Vorstandes<br />
5. Beschluss Entlastung des Schatzmeisters<br />
6. Beschluss Entlastung des Vorstehers<br />
7. Bericht <strong>der</strong> Jagdpächter<br />
8. Sonstiges<br />
Im Anschluss findet unsere alljährliche Abschlussveranstaltung<br />
statt, bei <strong>der</strong> wie immer reichlich für das leibliche Wohl und Unterhaltung<br />
gesorgt ist.<br />
Ort: Rathaussaal in Golmsdorf<br />
Termin: Sonnabend, den 28.01.2012<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Der Vorstand
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 23 - Nr. 1/2012<br />
Gemeinde Hainichen<br />
Backbuch mit traditionellen Rezepten<br />
aus Hainichen und Stiebritz<br />
Das erschienene Backbuch von Hainichen/Stiebritz kann<br />
zum Selbstkostenpreis von 8 Euro bei Katrin Leidenfrost:<br />
Tel: 036427-707565 erworben werden.<br />
Danke…<br />
Gemeinde Lehesten<br />
Der Feuerwehrverein Nerkewitz e.V. und <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten „Kleine<br />
Strolche“ bedanken sich bei allen fleißigen Helfern, zahlreichen<br />
Spen<strong>der</strong>n und sonstigen Unterstützern des zweiten Nerkewitzer<br />
Weihnachtsmarktes am 26. November 2011.Ein<br />
beson<strong>der</strong>es Dankeschön gilt den Erbauern <strong>der</strong> schönen Weihnachtsstände.<br />
Auch dieses Jahr war die Veranstaltung ein schönen<br />
Erlebnis für Groß und Klein in <strong>der</strong> Adventszeit.<br />
Wir wünschen allen Mitwirkenden und ihren Familien<br />
Gesundheit und ein erfolgreiches Jahr 2012<br />
Der Feuerwehrverein Nerkewitz<br />
Gemeinde Neuengönna<br />
Kin<strong>der</strong>garten Porstendorf<br />
Der Beginn des neuen Jahres soll für die Kin<strong>der</strong> und Erzieher<br />
Anlass sein, uns bei allen zu bedanken, die 2011 wie<strong>der</strong> zu einem<br />
erlebnisreichen Kin<strong>der</strong>gartenjahr werden ließen.<br />
Beson<strong>der</strong>en Dank an die spontanen und fleißigen Helfer, die<br />
unseren 3. Weihnachtsmarkt in Neuengönna zu einem Höhe-<br />
punkt in <strong>der</strong> Adventszeit gestalteten. Hierbei vor allem an Familie<br />
Bergk, die kurzfristig ihren Hof bei Regenwetter öffneten und<br />
unser Weihnachtsmarkt somit nicht ins „Wasser“ fiel — dadurch<br />
entstand für alle eine beson<strong>der</strong>s vorweihnachtliche Stimmung.<br />
Ein herzliches Dankeschön an:<br />
- unsere Gemeinde, alle Eltern und Elternvertreter<br />
- R. Heyne, <strong>der</strong> uns traditionell in seiner Heimatstube die Vorweihnachtszeit<br />
verschönte und versüßte<br />
- den Jugendverein, vor allem Gilbert und Max<br />
- Herr Fehse<br />
- unseren Weihnachtsmann<br />
- Frau Elke Woker und Herrn Bernd Schmidt<br />
- Zahnarztpraxis Dr. Süße - <strong>Camburg</strong><br />
- Fam. Stühmke<br />
- Fam. Graf<br />
Wir „Waldwichtel“ freuen uns auf ein erfolgreiches 2012,<br />
wir wünschen allen ein gesundes neues Jahr und weiterhin<br />
gute Zusammenarbeit.<br />
Jagdgenossenschaft Neuengönna-<br />
Porstendorf<br />
Hiermit laden wir alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Neuengönna-Porstendorf<br />
recht herzlich zu unserer jährlichen Vollversammlung<br />
am 23.03.2012 um 19:30 Uhr<br />
ins Gemeindehaus Neuengönna<br />
ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Bericht des Vorstandes<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Kassenprüfungsbericht<br />
5. Beschlussvorschlag zur Verwendung<br />
des Reinerlöses <strong>der</strong> Jagdpacht<br />
6. Information <strong>der</strong> Jagdpächter<br />
7. Diskussion<br />
8. Beschlussfassung<br />
9. Entlastung des Vorstandes<br />
10. Schlusswort<br />
Anschließend gemütliches Beisammensein, für das leibliche<br />
Wohl ist gesorgt.<br />
Der Vorstand<br />
Gemeinde Tautenburg<br />
Sterntalergrüße aus Tautenburg<br />
„Lasst uns dankbar sein<br />
gegenüber Menschen,<br />
die uns glücklich machen.<br />
Sie sind liebenswerte<br />
Gärtner, die unsere<br />
Seele zum Blühen<br />
bringen.“<br />
Marcel Proust<br />
DANKE- das möchten wir gern allen sagen, die uns im vergangenen<br />
Jahr mit kleinen und großen Spenden, Zuwendungen unterstützt,<br />
Reparaturarbeiten durchgeführt o<strong>der</strong> Hilfe auf an<strong>der</strong>e<br />
Art zukommen lassen haben. Dadurch konnten wir unseren Kin<strong>der</strong>garten<br />
wie<strong>der</strong> etwas schöner werden lassen, neue Bücher<br />
für die Kin<strong>der</strong> kaufen und an<strong>der</strong>e Anschaffungen tätigen.
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 24 - Nr. 1/2012<br />
Die Kin<strong>der</strong> fühlen sich wohl bei uns und genießen die Zeit im<br />
Kin<strong>der</strong>garten. Unser Haus ist nur klein und auch kein Neubau,<br />
aber wir freuen uns, dass wir diesen Kin<strong>der</strong>garten erhalten können<br />
und mit <strong>der</strong>zeit 19 Kin<strong>der</strong>n gut ausgelastet sind. So sehen<br />
wir optimistisch in die Zukunft.<br />
All dies wäre nicht möglich ohne die engagierten Eltern, vielen<br />
Freunde und Nachbarn, die unserem Kin<strong>der</strong>garten wohl gesonnen<br />
sind und wenn Not am Mann bzw. <strong>der</strong> Frau ist zupacken<br />
und helfen. Zum Beispiel erhielten wir Honig und selbst gekochte<br />
Marmelade für den gemütlichen Nachmittagsimbiss, Äpfel<br />
und Birnen, das Gartentor und die Schuppentür wurde repariert,<br />
Bäume verschnitten, eine neue Waschmaschine gespendet.<br />
Auch bekommen wir Restholz, mit denen die Ältesten in <strong>der</strong><br />
Werkstatt viele interessante Dinge bauen.<br />
Ein beson<strong>der</strong>er Dank geht an unseren Gemein<strong>der</strong>at und den<br />
Vereinsvorstand, die das Fortbestehen unseres Kin<strong>der</strong>gartens<br />
sichern. Ein lieber Gruß und alles Gute für Andreas Hellwing,<br />
dem die Jüngsten und Ältesten des Ortes während seiner<br />
Amtszeit stets sehr am Herzen lagen. Danke!<br />
Ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns und wir freuen uns auf<br />
alles Schöne, welches das neue Jahr 2012 hoffentlich bereithält.<br />
Folgendes wünschen wir Ihnen allen liebe Tautenburger, Eltern,<br />
Freunde unseres Kin<strong>der</strong>gartens für 2012:<br />
Wir wünschen Ihnen ein schönes Jahr voller Freudensprünge<br />
und Glücksmomente, mit Sonne im Herzen<br />
und einem Lächeln im Gesicht, ein Jahr in dem<br />
alles so ist, wie Sie es sich in den schönsten Farben<br />
ausmalen.<br />
Heike Osse im Namen aller kleinen und großen „Sterntaler“<br />
aus Tautenburg.<br />
Gemeinde Zimmern<br />
Backbuch „Zimmerns süße Seiten“<br />
noch erhältlich<br />
Die Sammlung <strong>der</strong> beliebtesten Rezepte unseres Ortes ist in einem<br />
einzigartigen Backbuch in optisch wun<strong>der</strong>schöner Qualität<br />
zusammengefasst und erschienen.<br />
Interessenten können das Buch zum Preis von 8 Euro direkt bei<br />
Marion Claus, Dorfstr. 9 in Zimmern erwerben. Telefonisch können<br />
auch gern individuelle Absprachen getroffen werden.<br />
Tel: 036427-20866 o<strong>der</strong> 20956.<br />
Das gleiche Buch mit völlig an<strong>der</strong>en Rezepten gibt es für die<br />
Orte Hainichen/Stiebritz und kann bei Katrin Leidenfrost käuflich<br />
erworben werden. Tel: 036427-70565.<br />
Impressum:<br />
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Herausgeber: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Redaktion: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>,<br />
Rathausstraße 1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />
Telefon: 03 64 21 / 7 10 14 o<strong>der</strong> 71 00<br />
Fax: 036421-71099, e-mail: info@vg-dornburg-camburg.de<br />
Allgemeine Bezugsbedingungen: Kostenlose Verteilung an alle Haushalte <strong>der</strong><br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, Einzelbezug durch an<strong>der</strong>e Interessenten<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> gegen eine Gebühr von 0,50 € zzgl.<br />
Porto. Jahresabonnement: 6,- € zzgl. Porto pro Ausgabe.<br />
Auflage: 5.100 Stück<br />
Erscheinungsweise:<br />
In <strong>der</strong> Regel monatlich, bei erhöhtem Veröffentlichkeitsbedarf auch öfter.<br />
Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen,<br />
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />
Anzeigen: Bei eventuellem Veröffentlichungsinteresse in Form einer Anzeige setzen<br />
Sie sich bitte mit Frau Claus, Tel. 03 64 27 / 2 08 66 o<strong>der</strong> 01 73 / 5 67 87 43<br />
in Verbindung. Die Redaktion behält sich vor, Anzeigen nach ihrem Ermessen zu<br />
platzieren.<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan; Erreichbar unter <strong>der</strong><br />
Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit <strong>der</strong> Anzeigen übernimmt <strong>der</strong> Verlag<br />
keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht an<strong>der</strong>weitig<br />
verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />
unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />
Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Son<strong>der</strong>farben<br />
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />
wir für eine genaue Farbwie<strong>der</strong>gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise