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der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

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Amtsblatt<br />

<strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

- -<br />

Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

mit öffentlichen Bekanntmachungen <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden:<br />

Frauenprießnitz<br />

Golmsdorf<br />

Großlöbichau<br />

Hainichen<br />

Jenalöbnitz<br />

Lehesten<br />

Löberschütz<br />

Neuengönna<br />

Tautenburg<br />

Thierschneck<br />

Wichmar Zimmern<br />

Jahrgang 08 Freitag, den 27. Januar 2012 Nummer 1<br />

Alles Gute für die närrische Zeit im Jahr 2012,<br />

wünscht <strong>der</strong> CCCConcordia.<br />

Wir laden herzlich ein zur 50. Session unter dem Motto:<br />

„Ein halbes Jahrhun<strong>der</strong>t Carneval, feiert Concordia im schönen Saaletal!“<br />

Auftakt am 11.02.2012 um 16.30 Uhr zum Empfang des diesjährigen Prinzenpaares am Bahnhof…<br />

mehr im Innenteil.<br />

Alle Termine <strong>der</strong> neuen Session und natürlich auch alle Bil<strong>der</strong> <strong>der</strong> vergangenen 49. könnt Ihr<br />

selbstverständlich auf unserer Homepage www.ccccamburg.de abrufen!


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 2- Nr. 1/2012<br />

Nächster Redaktionsschluss:<br />

Montag, den 13.02.2012<br />

nächster Erscheinungstag:<br />

Freitag, den 24.02.2012<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />

Verwaltungsstelle in <strong>Camburg</strong>, Rathausstraße 1<br />

Verwaltungsstelle in <strong>Dornburg</strong>, Markt 21<br />

Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr<br />

Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr nur das Meldeamt <strong>Camburg</strong><br />

Termine außerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten nach Vereinbarung!<br />

Eheschließungen im Standesamt auch samstags möglich!<br />

Trauzimmer in <strong>Dornburg</strong> (im Rathaus, Rokokoschloss und<br />

im Alten Schloss)<br />

Trauzimmer in <strong>Camburg</strong> (im Laubengang <strong>der</strong> Burg <strong>Camburg</strong>)<br />

Vorwahl 036421 036421<br />

Fachbereich Telefon Fax<br />

E-Mail<br />

Sekretariat 710 - 10 710 - 99<br />

info@vg-dornburg-camburg.de<br />

Kämmerei 710 - 30 710 - 93<br />

kaemmerei@vg-dornburg-camburg.de<br />

- Steuern, Abgaben 710 - 33 710 - 93<br />

kaemmerei@vg-dornburg-camburg.de<br />

Bau/Liegenschaften 710 - 44 710 - 94<br />

bau-liegenschaften@vg-dornburg-camburg.de<br />

Bau/Bewirtschaftung 710 - 43 710 - 94<br />

bau-liegenschaften@vg-dornburg-camburg.de<br />

Meldebehörde <strong>Camburg</strong> 710 - 12 710 - 95<br />

meldebehoerde@vg-dornburg-camburg.de<br />

Sicherheit/Ordnung 710 - 20 710 - 92<br />

ordnungsamt@vg-dornburg-camburg.de<br />

Meldebehörde <strong>Dornburg</strong> 036427- 867 - 14<br />

Standesamt <strong>Dornburg</strong> 036427- 867 - 12<br />

standesamt@vg-dornburg-camburg.de<br />

Internetseite: www.vg-dornburg-camburg.eu<br />

* Bürgermeister in den einzelnen Gemeinden:<br />

Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

· <strong>Camburg</strong><br />

nach telefonischer Vereinbarung 036421/71010 (VG)<br />

· <strong>Dornburg</strong><br />

Do 17.00 - 18.00 Uhr 036427/86750<br />

· Dorndorf-Steudnitz<br />

Di 18.00 - 19.00 Uhr 036427/75513<br />

Funk: 0151-14551607<br />

www.dorndorf-steudnitz.de<br />

Frauenprießnitz Di 17.30 - 20.00 Uhr 036421/31171<br />

Golmsdorf Di 16.00 - 18.00 Uhr 036427/22542<br />

o. 0151-14551627<br />

Großlöbichau Di 18.00 - 19.00 Uhr 03641/449392<br />

Hainichen nach telefonischer<br />

Vereinbarung 036421/71010 (VG)<br />

o. 0151-14551636<br />

Jenalöbnitz nach telefonischer<br />

Vereinbarung 03641/447551<br />

Fax: 03641-63 76 84<br />

Lehesten 1. + 3. Dienstag<br />

im Monat 036425/22383<br />

18.00 - 19.00 Uhr (Fax: 03641/890851)<br />

Funk: 0151-14551622<br />

E-Mail gemeindelehesten@aol.com<br />

Löberschütz Di 17.00 - 18.00 Uhr 036427/70040<br />

Neuengönna Do 18.00 - 19.00 Uhr 036427/22274<br />

nur in je<strong>der</strong> geraden Funk: 0151-14551625<br />

Kalen<strong>der</strong>woche - Terminvereinbarung<br />

gewünscht!<br />

OT Porstendorf Die 17.00 - 18.00 Uhr 036427/71453<br />

Sprechstunde des<br />

1. Beigeordneten,<br />

Schenkleite 3<br />

Tautenburg Do 16.00 - 18.00 Uhr Neu!!! 036427/8650<br />

Thierschneck nach telefonischer<br />

Vereinbarung 036421/31769<br />

Wichmar Do 18.00 - 19.00 Uhr 036421/22516<br />

Zimmern Dienstag, 17.30 - 18.30 Uhr 036427/20866<br />

o<strong>der</strong> 20956<br />

gemeinde-zimmern@t-online.de<br />

Schiedsstelle <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Schiedsperson Petra Lorenz Tel. 036427-20550<br />

nach telefonischer Vereinbarung bzw. 0172-3635607<br />

Polizei<br />

* Kontaktbereichsbeamter<br />

Herr Polizeihauptmeister Ewert<br />

Eschenstraße 5, Dorndorf-Steudnitz<br />

Dienstag von 10.00 - 12.00 Uhr und<br />

Donnerstag von 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Tel./Fax: 036427/20688<br />

* Kontaktbereichsbeamter<br />

Herr Polizeihauptmeister Seitz<br />

Rathausstraße 1, Erdgeschoss, Rathaus <strong>Camburg</strong><br />

Dienstag von 10.00 - 12.00 Uhr und<br />

Donnerstag von 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Tel. 036421/22214<br />

<strong>Dornburg</strong>-Tourist, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 7,<br />

07778 <strong>Dornburg</strong>, Tel.: 036427/20934 Fax: 75598<br />

www.dornburg-saale.eu<br />

E-Mail: info@dornburg-saale.eu<br />

* Öffnungszeiten und Telefonnummern wichtiger Einrichtungen:<br />

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis: Tel.: 036691/700<br />

Mo. + Fr. 08.30 - 12.00 Uhr<br />

Di. 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr<br />

Mi. geschlossen<br />

Do. 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr<br />

Abfallwirtschaftsbetrieb: Tel.: 036691/4800<br />

WEB awb-shk.de<br />

Sozialamt (Schwerbehin<strong>der</strong>tenrecht): Tel.: 036691/70630<br />

o<strong>der</strong> 70636<br />

* Beratung und Hilfe in Notfällen bei häuslicher Gewalt<br />

Jenaer Frauenhaus e. V., Wagnergasse 25, 07743 Jena<br />

Tel.: 036421/449872 NOTRUF: 0177-4787052<br />

* WENDEPUNKT e. V.<br />

Beratungstermine Tel. 036691/57200<br />

Bereitschaftsdienst für Wasser/Abwasser <strong>Dornburg</strong>:<br />

Apoldaer Wasser GmbH<br />

Königstraße 10 - 14<br />

99510 Apolda<br />

24 Std. Bereitschaftsdienst Tel. 03644/5390<br />

Störungsdienst Stadtwerke Jena - Ber. Wasser u. Abwasser<br />

zuständig für <strong>Camburg</strong>, Dorndorf-Steudnitz, Golmsdorf, Großlöbichau,<br />

Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna,<br />

Zimmern, Frauenprießnitz, Tautenburg, Thierschneck<br />

und Wichmar.<br />

24 Stunden-Havariedienst 03641/688-888<br />

Bereitschaftsdienste<br />

Ärztlicher Notfalldienst täglich von 19.00 - 07.00 Uhr<br />

zusätzl. Mi 13.00 - 07.00 Uhr<br />

Zentrale Leitstelle Jena<br />

· Anfragen/Auskünfte 03641/ 597 620<br />

· Anmeldungen von Krankentransporten 03641/ 597 630


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 3- Nr. 1/2012<br />

· Anfor<strong>der</strong>ung Kassenärztlicher Notfalldienst 03641/ 597 632<br />

· Wochenendbereitschaftsdienst Ärzte 03641/ 597 631<br />

zuständig für folgende Orte (mit Ortsteilen):<br />

Golmsdorf, Jenalöbnitz, Löberschütz, Neuengönna, Großlöbichau,<br />

Lehesten, <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, Fraußenprießnitz, Wichmar,<br />

Thierschneck, Tautenburg, Zimmern, Hainichen<br />

In lebensbedrohlichen Fällen wählen Sie die Nummer des Rettungsdienstes<br />

112!<br />

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

Bereitschaftsdienst thüringenweit an Samstagen, Sonn- und<br />

Feiertagen von 09.00 - 11.00 Uhr und 18.00 - 19.00 Uhr<br />

Tel. 0180 5 90 80 77 (0,12 EUR/Minute)<br />

Unter dieser Nummer sind für ganz Thüringen die für den<br />

Anrufer relevanten Bereitschaftsdienste mit Name, Telefonnummer<br />

und Adresse zu erfragen.<br />

Zusätzlich finden Sie die aktuellen Bereitschaftsdienste im Internet<br />

unter www.kzv-thueringen.de.<br />

Apothekenbereitschaftsdienst<br />

(täglich von 18.00 - 20.00 Uhr und zusätzlich an Sonn- und Feiertagen<br />

von 10.00 - 12.00 Uhr und von 18.00 bis 20.00 Uhr)<br />

23.01. - 29.02.2012 Laurentius-Apotheke <strong>Camburg</strong><br />

30.01. - 05.02.2012 Linden-Apotheke Dorndorf<br />

06.02. - 12.02.2012 Markt-Apotheke<br />

13.02. - 19.02.2012 Laurentius-Apotheke <strong>Camburg</strong><br />

20.02. - 26.02.2012 Linden-Apotheke Dorndorf<br />

Linden-Apotheke Dorndorf-Steudnitz,<br />

Eschenstraße 5 Tel.: 036427/75535<br />

Laurentius-Apotheke <strong>Camburg</strong>,<br />

Bahnhofstraße 8 Tel.: 036421/22213<br />

Markt-Apotheke <strong>Camburg</strong>, Markt 3 Tel.: 036421/22408<br />

Apotheke im Globus-Markt Isserstedt Tel.: 036425/53585<br />

Kurzfristige Verän<strong>der</strong>ungen bei den Bereitschaftsdiensten<br />

entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> Tagespresse.<br />

Gemeindebibliotheken,<br />

Platz des Friedens 1 - Tel. 036421-22119<br />

<strong>Camburg</strong><br />

Öffnungszeiten<br />

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 12.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 10.00 - 12.00 Uhr<br />

Dorndorf-Steudnitz, Alte Schule Dorndorf,<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mittwoch 18.00 bis 19.30 Uhr<br />

Löberschütz (Bibliothek und Heimatstube) im Gemeindehaus,<br />

Öffnungszeiten: jeden Dienstag von 17.00 bis 18.00 Uhr<br />

Großlöbichau im Gemeindehaus Dorfstr. 18, 1. Etage,<br />

jeden letzten Dienstag im Monat von 15.00 bis 19.00 Uhr<br />

Heimatmuseum <strong>Camburg</strong>, Amtshof 1 Tel. 036421/22188<br />

Öffnungszeiten<br />

Dienstag - Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr<br />

und 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 11.00 Uhr<br />

Sonntag 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Gruppen nach Anmeldung auch außerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten<br />

Bildungseinrichtungen<br />

Grundschule Golmsdorf, Bürgelsche Straße, 07751 Golmsdorf<br />

Tel. 036427/22319<br />

Grundschule Stiebritz Nr. 29, 07778 Stiebritz<br />

Tel.: 036427/22512 www.stiebritz-talblick.de<br />

Regelschule Dorndorf, Brückenstr. 38, 07778 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Tel.: 036427/22575<br />

Grundschule <strong>Camburg</strong>, Schmiedehäuser Straße 23, 07774<br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Tel.: 036421/22867<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong><br />

Gemeinschaftsversammlung<br />

vom 07.12.2011<br />

Beschluss: 19/026/2011<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> VG <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt<br />

in ihrer Sitzung am 07.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des öffentlichen<br />

Teils <strong>der</strong> Sitzung vom 24.11.2010.<br />

Beschluss: 19/024/2011<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> VG <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> beschließt<br />

in seiner Sitzung am 07.12.2011 den vorliegenden Entwurf<br />

<strong>der</strong> Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes <strong>der</strong> VG<br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich<br />

aller Anlagen.<br />

Beschluss: 19/025/2011<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> VG <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> beschließt<br />

in seiner Sitzung am 07.12.2011 den Finanzplan zur<br />

Haushaltssatzung 2012 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 <strong>der</strong> Thüringer<br />

Gemeindehaushaltsverordnung auf <strong>der</strong> Grundlage des Investitionsprogramms.<br />

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />

Beschluss gefasst:<br />

Beschluss: 19/027/2011<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> VG <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt<br />

in ihrer Sitzung am 07.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des<br />

nichtöffentlichen Teils <strong>der</strong> Sitzung vom 24.11.2010.<br />

gez. Moritz, Gemeinschaftsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<br />

<strong>Camburg</strong><br />

Die Haushaltssatzung <strong>der</strong> VG <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2012 wurde in <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung<br />

am 07.12.11 beschlossen und mit Schreiben<br />

vom 08.12.11 <strong>der</strong> zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im<br />

Landratsamt angezeigt.<br />

Von dort wurde mit Schreiben vom 03.01.12 die öffentliche Bekanntmachung<br />

zugelassen.<br />

Der Haushaltsplan liegt im Rathaus <strong>Camburg</strong> bei <strong>der</strong> Kämmerei<br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> während <strong>der</strong><br />

Öffnungszeiten vom 27. Januar bis zum 10. Februar 2012 zu je<strong>der</strong>manns<br />

Einsicht öffentlich aus.<br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 10. Januar 2012<br />

gez. Moritz<br />

Gemeinschaftsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Haushaltssatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

Auf Grund des § 55 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />

(Thüringer Kommunalordnung-ThürKO-) vom 16.August<br />

1993 (GVBl.S.501) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />

vom 28.Januar 2003 (GVBl.S.467) erlässt die<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> folgende Haushaltssatzung:


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 4- Nr. 1/2012<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2012 wird hiermit festgesetzt.<br />

Er schließt:<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.670.530 EUR<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 115.260 EUR<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 270.000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben<br />

im Verwaltungshaushalt wird auf 1.189.320 EUR festgesetzt.<br />

Damit beträgt die Festsetzung <strong>der</strong> Verwaltungsumlage<br />

110 EUR je Einwohner.<br />

§ 6<br />

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

ausgefertigt: <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 10. Januar 2012<br />

gez. Moritz<br />

Gemeinschaftsvorsitzen<strong>der</strong> - Siegel -<br />

Ermächtigung<br />

zum Einzug von For<strong>der</strong>ungen mittels Lastschrift<br />

für die (Bezeichnung <strong>der</strong> Kasse)<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Rathausstraße 1<br />

07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Teilnehmer am Einzugsverfahren<br />

Zu- und Vorname, Firma usw.<br />

...................................................................................................<br />

Genaue Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort):<br />

...................................................................................................<br />

Festsetzung <strong>der</strong> Grundsteuern<br />

für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2012<br />

durch öffentliche Bekanntmachung<br />

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft<br />

alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalen<strong>der</strong>jahr 2012<br />

die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.<br />

Für sie wird die Grundsteuer für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2012 gemäß<br />

§ 27 Abs. 3 GrStG durch diese öffentliche Bekanntmachung mit<br />

dem zuletzt für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2011 veranlagten Betrag festgesetzt.<br />

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />

die Rechtswirkung eines Steuerbescheides.<br />

Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverän<strong>der</strong>t.<br />

Soweit Än<strong>der</strong>ungen in den Besteuerungsgrundlagen<br />

o<strong>der</strong> durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechen<strong>der</strong><br />

Grundsteuerbescheid erteilt.<br />

Zahlungsauffor<strong>der</strong>ung:<br />

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung<br />

<strong>der</strong> Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer<br />

2012 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu<br />

entrichten.<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats<br />

nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Wi<strong>der</strong>spruch erhoben<br />

werden.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch ist bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>,<br />

Kämmerei, Rathausstraße 1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<br />

<strong>Camburg</strong>, schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift einzulegen.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Die Einlegung eines Wi<strong>der</strong>spruchs än<strong>der</strong>t nichts an <strong>der</strong><br />

fristgemäßen Zahlungspflicht.<br />

Fälligkeit Jahreszahler: 01. Juli 2012<br />

Fälligkeit Quartalszahler: 15. Februar 2012, 15. Mai 2012,<br />

15. August 2012, 15. November 2012<br />

Bei Überweisung o<strong>der</strong> Abbuchung bitte Steuernummer/Personenkonto-Nr.<br />

angeben!<br />

ermächtigt nach Kenntnisnahme <strong>der</strong> u. a. Hinweise wi<strong>der</strong>ruflich die oben genannte Kasse, nachstehende Zahlungsverpflichtungen:<br />

O Grundsteuer A O Wassergebühr O Miete/Pacht<br />

O Grundsteuer B O Kin<strong>der</strong>gartengebühr O Erschließungsbeitrag<br />

O Gewerbesteuer O Hundesteuer O ..............................................<br />

O ........................................................O O ........................................................ O ..............................................<br />

zum jeweiligen Fälligkeitstag zu Lasten des nachfolgend angegebenen Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.<br />

Konto bei: (Bezeichnung des Geldinstitutes) Unterschrift<br />

des/<strong>der</strong> zeichnungsberechtigten Kontoinhaber(s)<br />

...................................................................................................<br />

Bankleitzahl: Kontonummer:<br />

.................................................................................................<br />

Ort, Datum<br />

zutreffendes bitte ankreuzen X o<strong>der</strong> ausfüllen<br />

Personenkonto-Nr.:<br />

...................................................................................................<br />

...................................................................................................<br />

Hinweise:<br />

1. Die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren ist freiwillig.<br />

2. Zur Durchführung des Abbuchungsverfahrens ist es notwendig, dass Ihre personenbezogenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet<br />

werden.<br />

3. Mir ist bekannt, dass den betroffenen Geldinstituten durch die Überweisungsträger und Lastschriftzettel auch Daten über den jeweiligen Zahlungsgrund (z. B.<br />

Grundsteuer, Gewerbesteuer) offenbart werden.<br />

4. Die Ermächtigung kann je<strong>der</strong>zeit wi<strong>der</strong>rufen werden. Sie gilt bis zum Wi<strong>der</strong>ruf.<br />

5. Bitte reichen Sie die Ermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein. Beachten Sie bitte, dass Abbuchungen von Sparkonten nicht möglich sind.<br />

Sollte sich Ihr Konto än<strong>der</strong>n, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit Rückbuchungsgebühren vermieden werden.<br />

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erfor<strong>der</strong>liche Deckung aufweist; an<strong>der</strong>enfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet,<br />

den Abbuchungsaufträgen zu entsprechen.


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 5- Nr. 1/2012<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Meldebehörde <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Dornburg</strong>-<br />

<strong>Camburg</strong>“<br />

über die Einrichtung von Übermittlungssperren gem.<br />

dem Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG) vom<br />

26.10.2006 (GVBL S. 525),<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 3 des Gesetzes vom<br />

16.12.2008 (GVBL S.561)<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 29 Abs. 2, § 31 Abs. 3 sowie 32 Abs. 1 bis 4<br />

ThürMeldeG sind personenspezifische Datenübermittlungen an<br />

öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, an Parteien und<br />

Wählergruppen sowie parlamentarische und kommunale Vertretungskörperschaften,<br />

Presse und Rundfunk im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Bestimmungen zulässig.<br />

Je<strong>der</strong> Einwohner hat das Recht, <strong>der</strong> Weitergabe nachfolgen<strong>der</strong><br />

Daten zu wi<strong>der</strong>sprechen und dafür eine Übermittlungssperre<br />

einrichten zu lassen:<br />

1. Mitteilung von Alters- und Ehejubiläen an parlamentarische<br />

Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk;<br />

2. Mitteilungen Vor- und Familienname, Doktorgrad sowie Anschrift<br />

an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang<br />

mit allgemeinen Wahlen;<br />

3. Mitteilung von Daten an die öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft<br />

des Ehegatten, wenn Familienangehörige nicht<br />

<strong>der</strong>selben o<strong>der</strong> keiner Religionsgemeinschaft angehören.<br />

4. Mitteilung einer einfachen Mel<strong>der</strong>egisterauskunft (Name,<br />

Anschrift) an Adressbuchvorlagen<br />

5. Wi<strong>der</strong>spruch <strong>der</strong> Datenübermittlung an das Bundesamt für<br />

Wehrverwaltung. Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke<br />

<strong>der</strong> Übersendung von Informationsmaterial über die<br />

Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige.<br />

6. Einfache Mel<strong>der</strong>egisterauskünfte in Form <strong>der</strong> Auskunftserteilung<br />

mittels automatisierten Abrufs über das Internet<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch kann schriftlich erklärt werden in <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Rathausstraße 1<br />

07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Sprechzeiten in <strong>Dornburg</strong>:<br />

Montag und Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 -15.30 Uhr<br />

Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 -18.00 Uhr<br />

Sprechzeiten in <strong>Camburg</strong>:<br />

Montag und Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 -15.30 Uhr<br />

Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 -18.00 Uhr<br />

Freitag 08.30 - 12.00 Uhr<br />

Die Einrichtung <strong>der</strong> Übermittlungssperre erfolgt kostenfrei!<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Bekanntmachung<br />

Planfeststellung für die Straßenbaumaßnahme<br />

Ausbau <strong>der</strong> Bundesstraße B 88 <strong>Dornburg</strong> - Porstendorf<br />

Bau-km 0+000 bis 2+770 und <strong>der</strong> Landesstraße L 2302, B 88<br />

- Neuengönna Bau-km 0+000 bis 0+330<br />

Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes<br />

- Planfeststellungsbehörde -<br />

vom 21.11.2011 -Az.: 540.3-3811-11/10-,<br />

<strong>der</strong> das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung<br />

des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)<br />

in <strong>der</strong> Zeit vom 06.02.2012 bis einschließlich 20.02.2012<br />

in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

<strong>Camburg</strong><br />

Rathausstraße 1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

während <strong>der</strong> Dienststunden zu je<strong>der</strong>manns Einsicht aus. Der<br />

Planfeststellungsbeschluss und <strong>der</strong> festgestellte Plan können<br />

auch beim Straßenbauamt Ostthüringen, Hermann-Drechsler-<br />

Straße 1 in Gera eingesehen werden.<br />

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über <strong>der</strong>en<br />

Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.<br />

Mit dem Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist gilt <strong>der</strong> Beschluss den übrigen<br />

Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz i. V. mit § 17b Abs. 1 Nr. 7 FStrG).<br />

Donburg-<strong>Camburg</strong>, den 16.01.2012<br />

gez. Moritz<br />

Gemeinschaftsvorsitzen<strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Thüringer Tierseuchenkasse<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Satzung<br />

<strong>der</strong> Thüringer Tierseuchenkasse<br />

über die Erhebung<br />

von Tierseuchenkassenbeiträgen<br />

für das Jahr 2012<br />

Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3<br />

und 5 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1. Abs. 3 Satz 1 und<br />

Abs. 4 des Thüringer Tierseuchengesetzes (ThürTierSG) in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), hat <strong>der</strong> Verwaltungsrat<br />

<strong>der</strong> Thüringer Tierseuchenkasse am 05. Oktober 2011 folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

(1) Zur Erhebung <strong>der</strong> Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr<br />

2012 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie<br />

folgt festgesetzt:<br />

1. Pferde (einschließlich Fohlen) je Tier 2,55 Euro<br />

2. Rin<strong>der</strong> einschließlich Bisons, Wisente<br />

und Wasserbüffel<br />

2.1 Rin<strong>der</strong> in amtlich anerkannten BHV1-freien<br />

Beständen gemäß Satz 3<br />

2.1.1 Rin<strong>der</strong> bis 24 Monate je Tier 4,15 Euro<br />

2.1.2 Rin<strong>der</strong> über 24 Monate je Tier 5,15 Euro<br />

2.2 sonstige Rin<strong>der</strong><br />

2.2.1 Rin<strong>der</strong> bis 24 Monate je Tier 7,15 Euro<br />

2.2.2 Rin<strong>der</strong> über 24 Monate je Tier 8,15 Euro<br />

3. Schafe<br />

3.1 Schafe bis 9 Monate beitragsfrei<br />

3.2 Schafe über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 1,60 Euro<br />

3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,60 Euro<br />

4. Ziegen<br />

4.1 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,60 Euro<br />

4.2 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,60 Euro<br />

4.3 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,60 Euro<br />

5. Schweine<br />

5.1 Zuchtsauen nach erster Belegung je Tier 1,50 Euro<br />

5.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro<br />

5.3 sonstige Zucht- und Mastschweine<br />

über 30 kg je Tier 1,30 Euro<br />

6. Bienenvölker je Volk 0,50 Euro<br />

7. Geflügel<br />

7.1 Legehennen über 18 Wochen je Tier 0,08 Euro<br />

7.2 Junghennen bis 18 Wochen<br />

einschließlich Küken je Tier 0,04 Euro<br />

7.3 Mastgeflügel (Broiler)<br />

einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro<br />

7.4 Enten, Gänse und Truthühner<br />

einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro<br />

7.5 Der Mindestbeitrag für Geflügel im Sinne<br />

<strong>der</strong> Nummern<br />

7.1 bis 7.4 beträgt für jeden Beitragspflichtigen<br />

6,00 Euro<br />

8. Tierbestände von vier v. H. <strong>der</strong><br />

Viehhändlern umgesetzten Tiere<br />

des Vorjahres<br />

(nach § 2 Abs. 5)<br />

Für Fische und Gehegewild werden für 2012 keine Beiträge erhoben.<br />

Für die Anwendung <strong>der</strong> Beitragssätze nach Salz 1 Nr. 2.1 gelten<br />

folgende Voraussetzungen:<br />

Der Rin<strong>der</strong>bestand muss vor dem 3. Januar 2012 amtlich als<br />

„BHV1-freier Rin<strong>der</strong>bestand“ nach <strong>der</strong> BHV1-Verordnung anerkannt<br />

worden sein. Diese Anerkennung ist durch den Tierhalter<br />

unter Vortage <strong>der</strong> amtstierärztlichen Bescheinigung bis zum 31.<br />

Januar 2012 <strong>der</strong> Tierseuchenkasse nachzuweisen.


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 6- Nr. 1/2012<br />

(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer<br />

Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten o<strong>der</strong> gemeinsam<br />

versorgt werden.<br />

(3) Von Tierbesitzern, <strong>der</strong>en Tierseuchenkassenbeitrag insgesamt<br />

2,50 Euro nicht übersteigt, wird kein Beitrag erhoben. Absatz<br />

1 Nr. 7.5 bleibt unberührt. Beitragsfrei sind Tiere, die dem<br />

Bund o<strong>der</strong> einem Land gehören und Schlachtvieh, das Viehhöfen<br />

o<strong>der</strong> Schlachtstätten zugeführt ist. Tiere, die nicht nur vorübergehend<br />

außerhalb Thüringens gehalten werden, unterliegen<br />

nicht <strong>der</strong> Beitragspflicht.<br />

§ 2<br />

(1) Für die Berechnung <strong>der</strong> Beiträge für Pferde, Rin<strong>der</strong>. Schweine,<br />

Schafe, Ziegen, Geflügel und Bienenvölker ist entscheidend,<br />

wie viele Tiere o<strong>der</strong> Bienenvölker bei <strong>der</strong> gemäß § 18 Abs. 1<br />

ThürTierSG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3.<br />

Januar 2012 vorhanden waren.<br />

(2) Die Tierbesitzer haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes<br />

(Meldebogen) spätestens zwei Wochen<br />

nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen<br />

und die Art und die Zahl <strong>der</strong> bei ihnen am Stichtag vorhandenen<br />

Tiere und Bienenvölker o<strong>der</strong> die Aufgabe <strong>der</strong> Tierhaltung (auch<br />

vorübergehend) anzugeben.<br />

(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet o<strong>der</strong><br />

werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem<br />

Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich <strong>der</strong><br />

Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Straße 4, 07745<br />

Jena, schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer<br />

gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl <strong>der</strong> Tiere (mit<br />

Ausnahme <strong>der</strong> im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als<br />

zehn v. H. o<strong>der</strong> um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als<br />

1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die<br />

Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1.<br />

(4) Tierbesitzer, die bis zum 29. Februar 2012 keinen amtlichen<br />

Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet,<br />

ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März<br />

2012 <strong>der</strong> Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.<br />

(5) Viehhändler haben die Zahl <strong>der</strong> im Vorjahr umgesetzten<br />

Pferde, Rin<strong>der</strong>, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels<br />

bis zum 1. Februar 2012 anzugeben. Für die Beitragsberechnung<br />

ist die Zahl vier v. H. <strong>der</strong> im Vorjahr umgesetzten Tiere<br />

maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend.<br />

Viehhändler im Sinne <strong>der</strong> Beitragssatzung sind natürliche o<strong>der</strong><br />

juristische Personen, die<br />

1. mit Tieren nach Salz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und<br />

2. Tierhändlerställe unterhalten o<strong>der</strong> falls dies nicht zutrifft, diese<br />

Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.<br />

§ 3<br />

Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierSG durch die<br />

Tierseuchenkasse von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge<br />

nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2012 fällig, die Beiträge<br />

nach § 2 Abs. 3, 4 und 5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides.<br />

Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen<br />

bei Min<strong>der</strong>ung des Bestandes erfolgt nicht.<br />

§ 4<br />

(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft<br />

1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand<br />

nicht o<strong>der</strong> verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl<br />

angeben o<strong>der</strong> sonstige fehlerhafte Angaben machen<br />

o<strong>der</strong><br />

2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbeson<strong>der</strong>e die Beiträge<br />

nicht rechtzeitig o<strong>der</strong> nicht vollständig bezahlen,<br />

entfällt gemäß § 69 Abs. 3 und 4 TierSG <strong>der</strong> Anspruch auf Entschädigung<br />

und Erstattung <strong>der</strong> Kosten nach § 67 Abs. 4 Satz 2<br />

TierSG. Entsprechendes gilt für die Leistungen <strong>der</strong> Tierseuchenkasse<br />

nach § 20 und § 21 ThürTierSG. § 69 Abs. 1 und 2<br />

TierSG bleibt unberührt.<br />

(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen <strong>der</strong> Tierseuchenkasse<br />

kann erst erfolgen, wenn <strong>der</strong> Tierbesitzer die <strong>der</strong> Tierseuchenkasse<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> jährlichen amtlichen Erhebung<br />

nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierSG o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierSG gegebenenfalls<br />

aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren.<br />

Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat.<br />

(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug<br />

auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die<br />

vor <strong>der</strong> nach § 2 Abs. 2, 4 o<strong>der</strong> 5 maßgeblichen Meldefrist o<strong>der</strong><br />

vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wur-<br />

den, absehen, wenn <strong>der</strong> Melde- o<strong>der</strong> Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum<br />

noch entsprochen wird.<br />

§ 5<br />

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

Die vom Verwaltungsrat <strong>der</strong> Thüringer Tierseuchenkasse am 05.<br />

Oktober 2011 beschlossene Satzung <strong>der</strong> Thüringer Tierseuchenkasse<br />

über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen<br />

für das Jahr 2012 wurde in vorstehen<strong>der</strong> Fassung mit Schreiben<br />

des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

vom 20. Oktober 2011 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i.<br />

V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierSG genehmigt.<br />

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.<br />

Jena, den 21. Oktober 2011<br />

Dr. Karsten Donat<br />

Geschäftsführer <strong>der</strong> Thüringer Tierseuchenkasse<br />

Stellenausschreibung<br />

Bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> ist ab<br />

November 2012 die Stelle als<br />

Kämmerer/in<br />

zu besetzen.<br />

Den ausführlichen Ausschreibungstext können Sie auf <strong>der</strong><br />

Internetseite <strong>der</strong> VG unter <strong>der</strong> Adresse:<br />

www.vg-dornburg-camburg.eu<br />

nachlesen.<br />

Letzter Bewerbungstermin: 7. Mai 2012<br />

Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Stadtrates<br />

vom 06.12.2011<br />

Beschluss: 20/258/2011<br />

Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des öffentlichen Teils <strong>der</strong><br />

Stadtratssitzung vom 18.10.11.<br />

Beschluss: 20/259/2011<br />

Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des öffentlichen Teils <strong>der</strong><br />

Stadtratssitzung vom 08.11.11.<br />

Beschluss: 20/256/2011<br />

Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> beschließt die Einleitung<br />

/ Durchführung des Verfahrens zur 1. Än<strong>der</strong>ung des vorhandenen<br />

Bebauungsplanes Wohn- und Mischgebiet „ Unterm<br />

Hospitale“ (Bauabschnitt I) gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 2 Abs.<br />

1 BauGB. Der Än<strong>der</strong>ungsbereich umfasst die Flurstücke 1204,<br />

1044/20, 1201, 1202 und 1203 <strong>der</strong> Flur 2 <strong>der</strong> Gemarkung Dorndorf.<br />

Die in <strong>der</strong> Anlage befindliche Karte (Anlage 1.....) mit <strong>der</strong><br />

zeichnerischen Umgrenzung des Än<strong>der</strong>ungsbereiches ist Bestandteil<br />

dieses Beschlusses. Das Planverfahren wird auf <strong>der</strong><br />

Grundlage des BauGB in <strong>der</strong> aktuell gültigen Fassung durchgeführt.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,<br />

<strong>der</strong>en Aufgabengebiete durch die Planung berührt werden können,<br />

werden entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der betroffenen<br />

Öffentlichkeit wird mittels Auslegung nach § 3 Abs. 2<br />

BauGB die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme in angemessener<br />

Frist gegeben. Von <strong>der</strong> Umweltprüfung nach § 2<br />

Abs. 4, von einem Umweltbericht nach § 2 a und von <strong>der</strong> Angabe<br />

nach § 3 Abs. 2 Satz 2 (welche Art umweltrelevanter Informationen<br />

verfügbar sind) wird abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss<br />

zur 1. Än<strong>der</strong>ung wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB<br />

ortsüblich bekannt gemacht.


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 7- Nr. 1/2012<br />

Die Kosten <strong>der</strong> Planungsleistungen werden zur Hälfte von <strong>der</strong><br />

Stadt getragen; die an<strong>der</strong>e Hälfte muss von den Antragstellern<br />

für diese Än<strong>der</strong>ung übernommen werden, was vor <strong>der</strong> Beauftragung<br />

eines Planungsbüros vertraglich zu sichern ist.<br />

Beschluss: 20/257/2011<br />

Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> beschließt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011 die Zustimmung zur Honorarvereinbarung<br />

in Verbindung mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung eines Teilbereiches im B-<br />

Plangebiet „Unter dem Hospitale“ -I. BA - gemäß § 13 a BauGB,<br />

an das Planungsbüro Helk aus Mellingen für 4.432,32 EUR<br />

brutto als Festbetrag und in diesem Zusammenhang die öffentlich-rechtliche<br />

Vereinbarung zur hälftigen Kostenbeteiligung <strong>der</strong><br />

zukünftigen Bauherren (Herrn Dr. Konopik und Herrn Schiller)<br />

an den vorgenannten Planungskosten, wobei eine Auftragserteilung<br />

erst nach beidseitigem Abschluss <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen<br />

Vereinbarung erfolgen soll.<br />

Beschluss: 20/262/2011<br />

Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> stimmt dem am<br />

24.11.11 unter Vorbehalt unterzeichneten Vertrag mit dem För<strong>der</strong>kreis<br />

Keramik-Museum Bürgel und <strong>Dornburg</strong>er Keramik-<br />

Werkstatt e.V. zu.<br />

Beschluss: 20/263/2011<br />

Für die Nutzung <strong>der</strong> kommunalen Räume <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<br />

<strong>Camburg</strong> werden nachfolgende Mietpreise als Richtwerte festgelegt.<br />

Burg<br />

ganzes Wochenende<br />

(Freitag - montags vormittag)<br />

über 50 Personen 250 EUR<br />

unter 50 Personen 200 EUR<br />

Montag - Donnerstag, jeweils pro Tag<br />

großer Saal (mit Tresen) 60 EUR<br />

kleiner Saal 40 EUR<br />

je Übernachtung 5 EUR<br />

Rathaus<br />

großer Saal, geöffnete Trennwand 250 EUR<br />

Trennung: Abendveranstaltung 250 EUR<br />

kulturelle Veranstaltung<br />

nachmittags 200 EUR<br />

Informationsveranstaltung<br />

nachmittags 150 EUR<br />

großer Saal, geschlossene Trennwand 170 EUR<br />

kleiner Saal 80 EUR<br />

Raum mit Theke 80 EUR<br />

Barraum 40 EUR<br />

Nutzung Beamer und Leinwand 40 EUR<br />

Nutzung Musikanlage 70 EUR<br />

Nutzung Technik im kleinen Saal 20 EUR<br />

Nutzung Küchenraum 40 EUR<br />

Turnhalle <strong>Dornburg</strong><br />

Hallennutzung 100 EUR<br />

Leihgebühr pro Tisch (extern) 2 EUR<br />

Leihgebühr pro Stuhl (extern) 1 EUR<br />

bei Verlust pro Tisch o<strong>der</strong> Stuhl 25 EUR<br />

Zu den Raummieten werden jeweils zusätzlich die angefallenen<br />

Kosten für Wasser, Strom und Heizung in Rechnung gestellt.<br />

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen<br />

von den genannten Mietpreisen abweichende Vereinbarungen<br />

zu vereinbaren. Über diese abweichenden Vereinbarungen hat<br />

<strong>der</strong> Bürgermeister monatlich den Hauptausschuss zu informieren.<br />

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden folgende<br />

Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss: 20/264/2011<br />

Verkauf Haus und Grundstück Burgstr.1 mit <strong>der</strong> Flurst.-Nr. 255/3<br />

in <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Camburg</strong><br />

Beschluss: 20/234/2011<br />

Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des nichtöffentlichen Teils<br />

<strong>der</strong> Stadtratssitzung vom 31.05.11<br />

Beschluss: 20/235/2011<br />

Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> nichtöffentlichen<br />

Stadtratssitzung vom 28.06.11.<br />

Beschluss: 20/260/2011<br />

Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des nichtöffentlichen Teils<br />

<strong>der</strong> Stadtratssitzung vom 18.10.11.<br />

Beschluss: 20/261/2011<br />

Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.11 die Nie<strong>der</strong>schrift des nichtöffentlichen Teils<br />

<strong>der</strong> Stadtratssitzung vom 08.11.11.<br />

Beschluss: 20/254/2011<br />

Nichtfortführung des Vertrages zum 01.01.2012 über städtebauliche<br />

Leistungen / Vorbereitende Untersuchungen /Bereich Sanierungsgebiet<br />

Ortsteil <strong>Camburg</strong> vom 16.05.1995<br />

Beschluss: 20/229/2011<br />

Vergabe <strong>der</strong> Schlosserarbeiten zur Fertigung eines neuen Burgtores<br />

an die Firma Pusch aus <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

gez. Moritz, Bürgermeister<br />

Aufstellungsbeschluss/Einleitung<br />

zur 1. Än<strong>der</strong>ung Bebauungsplan<br />

Wohn- und Mischgebiet „Unterm Hospitale“ (1.BA) in<br />

Dorndorf Steudnitz<br />

Die Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> hat am 06.12.2011 mit dem Beschluss<br />

Nr. 20/256/2011 <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung des Stadtrates<br />

die Einleitung des Verfahrens zur<br />

1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Wohn- und Mischgebiet<br />

„Unterm Hospitale“ (I. Bauabschnitt) in Dorndorf-Steudnitz nach<br />

§ 13 a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB<br />

beschlossen.<br />

Der Än<strong>der</strong>ungsentwurf wird vom Architektur- und Stadtplanungsbüro<br />

Helk aus Mellingen erarbeitet.<br />

Der Än<strong>der</strong>ungsbereich umfasst die Flurstücke 1204, 1044/20,<br />

1201, 1202 und 1203 <strong>der</strong> Flur 2 <strong>der</strong> Gemarkung Dorndorf (siehe<br />

nachfolgenden Än<strong>der</strong>ungsbereich stark umrandet).<br />

Anlass <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ung:<br />

Im Ort Dorndorf-Steudnitz ist die Ansiedlung einer Zahnarztpraxis<br />

sowie einer Praxis für Physiotherapie vorgesehen. Der entsprechende<br />

Patientenstamm ist vorhanden, <strong>der</strong> Bedarf ist gegeben.<br />

Beson<strong>der</strong>s im Hinblick auf die Situation von ärztlichen<br />

Einrichtungen im ländlichen Raum ist die geplante Ansiedlung<br />

zu begrüßen (Reaktion auf den demographischen Wandel). Im I.<br />

Bauabschnitt des Bebauungsplanes „Unterm Hospitale“ hat sich<br />

eine Mischnutzung etabliert, die nun auch im Än<strong>der</strong>ungsbereich<br />

umgesetzt werden soll und sich durch die geplanten Nutzungen<br />

abzeichnet. Die künftige Mischgebietsfläche wird die o.g. Einrichtungen,<br />

den Kin<strong>der</strong>garten, Wohnbebauung und eine Reservebaufläche<br />

(Umsetzung z.B. einer Wohnbebauung möglich)<br />

beinhalten. Damit entspricht die Fläche dem angrenzenden Gebietscharakter<br />

und wird einem Mischgebietscharakter gerecht.<br />

Das Planverfahren wird auf <strong>der</strong> Grundlage des BauGB in <strong>der</strong><br />

aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange, <strong>der</strong>en Aufgabengebiete durch<br />

die Planung berührt werden können, werden entsprechend § 4<br />

Abs. 2 BauGB beteiligt. Der betroffenen Öffentlichkeit wird mittels<br />

Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Abgabe<br />

einer Stellungnahme in angemessener Frist gegeben.<br />

Von <strong>der</strong> Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht<br />

nach § 2 a und von <strong>der</strong> Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 8- Nr. 1/2012<br />

(welche Art umweltrelevanter Informationen verfügbar sind) wird<br />

abgesehen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des<br />

Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger<br />

Entschädigungsansprüche bei Eingriffen dieser Bauleitplanung<br />

in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher<br />

Ansprüche wird hingewiesen.<br />

Der Einleitungsbeschluss zur 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

wird hiermit entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt<br />

gemacht.<br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 21.12.2011<br />

gez. Th. Moritz<br />

Bürgermeister<br />

Einladung<br />

Sitzung des Wahlausschusses<br />

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

findet<br />

am Dienstag, dem 20. März 2012, um 19.30 Uhr<br />

im Rathaus <strong>Camburg</strong>, Rathausstr.1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>,<br />

statt.<br />

Tagesordnung:<br />

Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung <strong>der</strong> eingereichten<br />

Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Alle Interessenten sind hierzu herzlich eingeladen.<br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 27.01.12<br />

gez. E.Schäfer<br />

Wahlleiterin<br />

Einladung<br />

Sitzung des Wahlausschusses<br />

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

findet<br />

am Dienstag, dem 27. März 2012, um 19.30 Uhr<br />

im Rathaus <strong>Camburg</strong>, Rathausstr.1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>,<br />

statt.<br />

Tagesordnung:<br />

Nochmalige Beschlussfassung über ganz o<strong>der</strong> teilweise für ungültig<br />

erklärte Wahlvorschläge aufgrund von Einwendungen<br />

o<strong>der</strong> von Amts wegen.<br />

Gibt es keine solchen Einwendungen, findet die Sitzung nicht<br />

statt.<br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 27.01.12<br />

gez. E.Schäfer<br />

Wahlleiterin<br />

Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung<br />

von Wahlvorschlägen<br />

für die Wahl eines Bürgermeisters<br />

in <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Hinweis:<br />

Es werden folgende Abkürzungen verwendet:<br />

ThürKWG - Thüringer Kommunalwahlgesetz<br />

ThürKWO - Thüringer Kommunalwahlordnung)<br />

1.<br />

In <strong>der</strong> Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> wird am 22. April 2012 ein<br />

hauptamtlicher Bürgermeister gewählt.<br />

Zum hauptamtlichen Bürgermeister, <strong>der</strong> als Beamter auf Zeit für<br />

die Dauer von 6 Jahren gewählt wird, ist je<strong>der</strong> Wahlberechtigte<br />

im Sinne <strong>der</strong> §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, <strong>der</strong> am Wahltag<br />

das 21.Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar ist, wer am<br />

Wahltag das 65.Lebensjahr vollendet hat. Zum hauptamtlichen<br />

Bürgermeister kann auch ein Bewerber gewählt werden, <strong>der</strong> zur<br />

Zeit <strong>der</strong> Wahl seinen Aufenthalt nicht in <strong>der</strong> Stadt hat.<br />

Für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters sind Personen,<br />

die die Staatsangehörigkeit eines an<strong>der</strong>en Mitgliedstaates <strong>der</strong><br />

Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen<br />

wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§§ 1 Abs. 2,24 Abs.<br />

2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes - ThürKWG -, § 1<br />

<strong>der</strong> Thüringer Kommunalwahlordnung - ThürKWO).<br />

Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sind neben <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland:<br />

Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />

Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik,<br />

Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik,<br />

Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />

Republik Malta, Königreich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande, Republik<br />

Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien,<br />

Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische<br />

Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,<br />

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie<br />

Republik Zypern.<br />

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />

o<strong>der</strong> die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt<br />

o<strong>der</strong> sich zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Wahl wegen einer vorsätzlichen<br />

Straftat in Strafhaft o<strong>der</strong> in Sicherungsverwahrung<br />

befindet.<br />

Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer<br />

nicht die Gewähr dafür bietet, dass er je<strong>der</strong>zeit für die freiheitliche<br />

demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />

und <strong>der</strong> Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister<br />

nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung<br />

für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für<br />

Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Je<strong>der</strong><br />

Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung<br />

zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter <strong>der</strong> Stadt eine schriftliche<br />

Erklärung abzugeben, er wissentlich als hauptamtlicher<br />

o<strong>der</strong> inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,<br />

dem Amt für Nationale Sicherheit o<strong>der</strong> Beauftragten<br />

dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner<br />

erklären, dass er mit <strong>der</strong> Einholung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte<br />

insbeson<strong>der</strong>e beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie<br />

beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes<br />

<strong>der</strong> ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm<br />

die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach<br />

den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht<br />

fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).<br />

1.1.<br />

Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von<br />

Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen<br />

und Einzelbewerbern eingereicht werden.<br />

Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Jede Partei, jede Wählergruppe o<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Einzelbewerber kann<br />

nur einen Wahlvorschlag einreichen, <strong>der</strong> nur einen Bewerber<br />

enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach §<br />

24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf<br />

nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu<br />

seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im<br />

Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe ist.<br />

1.2. Der Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss<br />

den Namen <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe als Kennwort tragen;<br />

dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden,<br />

wenn das zur deutlichen Unterscheidung <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen<br />

die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien o<strong>der</strong> Wählergruppen<br />

tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen<br />

müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />

tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlages sind. Jede<br />

Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen<br />

erklärt <strong>der</strong> Wahlausschuss die Unterzeichnung<br />

in allen Wahlvorschlägen für ungültig.<br />

In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter<br />

zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter<br />

müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt <strong>der</strong><br />

erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, <strong>der</strong><br />

zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und<br />

nicht auch <strong>der</strong> Stellvertreter bezeichnet, dann ist <strong>der</strong> erste Unterzeichner<br />

des Wahlvorschlages <strong>der</strong> Stellvertreter. Soweit im<br />

Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist,<br />

sind nur <strong>der</strong> Beauftragte und bei seiner Verhin<strong>der</strong>ung sein Stellvertreter<br />

berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag<br />

abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt<br />

die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und<br />

sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung <strong>der</strong> Mehrheit<br />

<strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 9- Nr. 1/2012<br />

Wahlleiter <strong>der</strong> Stadt abberufen und durch an<strong>der</strong>e ersetzt werden.<br />

1.3.<br />

Der Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss<br />

nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

enthalten:<br />

a) das Kennwort <strong>der</strong> einreichenden Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />

b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift<br />

des Bewerbers,<br />

c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters<br />

d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe<br />

ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer<br />

Anschrift.<br />

Dem Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe sind als<br />

Anlage beizufügen:<br />

a) Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage<br />

6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem<br />

an<strong>der</strong>en Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist,<br />

dass er <strong>der</strong> Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie<br />

die Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3<br />

ThürKWG.<br />

b) eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1<br />

ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von <strong>der</strong> Partei<br />

o<strong>der</strong> Wählergruppe durchzuführende Versammlung.<br />

c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und<br />

zwei weiterer Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung nach § 15 Abs. 3<br />

Satz 2 ThürKWG.<br />

d) eine Bescheinigung <strong>der</strong> Gemeinde seiner Hauptwohnung<br />

über die Wählbarkeit nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 22 zur<br />

ThürKWO, wenn die Hauptwohnung nicht in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

ist, in <strong>der</strong> er sich bewirbt.<br />

1.4.<br />

Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem<br />

Muster <strong>der</strong> Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen<br />

des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum,<br />

den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter<br />

Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums<br />

und <strong>der</strong> Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel<br />

Wahlberechtigten tragen, wie Stadtratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen<br />

sind.<br />

(insgesamt 100 Unterschriften). Bewirbt sich <strong>der</strong> bisherige<br />

Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage<br />

beizufügen: Die Erklärung nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 6a zur<br />

ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem an<strong>der</strong>en<br />

Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärungen<br />

nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.<br />

Zusätzlich ist eine Bescheinigung <strong>der</strong> Gemeinde seiner Hauptwohnung<br />

über die Wählbarkeit nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 22<br />

zur ThürKWO beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in <strong>der</strong><br />

Gemeinde ist, in <strong>der</strong> er sich bewirbt.<br />

2.<br />

Der von einer Partei o<strong>der</strong> einer Wählergruppe aufgestellte<br />

Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung<br />

von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Partei o<strong>der</strong> den wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe<br />

in geheimer Abstimmung gewählt werden. Je<strong>der</strong><br />

stimmberechtigte Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung ist vorschlagsberechtigt.<br />

Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und<br />

ihre Ziele <strong>der</strong> Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.<br />

Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame<br />

Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger<br />

durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung<br />

von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> den wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe<br />

aus <strong>der</strong> Mitte einer vorgenannten Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung<br />

gewählt werden.<br />

Eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die Wahl des Bewerbers,<br />

Ort und Zeit <strong>der</strong> Versammlung, die Form <strong>der</strong> Einladung<br />

sowie die Zahl <strong>der</strong> Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag<br />

einzureichen. Hierbei haben <strong>der</strong> Versammlungsleiter und<br />

zwei weitere Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung gegenüber dem<br />

Wahlleiter <strong>der</strong> Stadt an Eides statt zu versichern, dass die Wahl<br />

in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />

Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung vorschlagsberechtigt war und<br />

den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele<br />

<strong>der</strong> Versammlung in angemessner Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter<br />

ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt<br />

zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des<br />

§ 156 des Strafgesetzbuches.<br />

3.<br />

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund<br />

eines eigenen Wahlvorschlages seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen<br />

im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag<br />

des Saale-Holzland-Kreises o<strong>der</strong> im Stadtrat <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn<br />

Wahlberechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />

zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten<br />

unterstützt werden, wie Stadtratsmitglie<strong>der</strong> zu wählen<br />

sind. (insgesamt 80 Unterschriften)<br />

3.1<br />

Eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger<br />

eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag o<strong>der</strong><br />

Stadtrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />

einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn<br />

Wahlbrechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />

zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften<br />

von viermal soviel Wahlberechtigten wie Stadtratsmitglie<strong>der</strong><br />

zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner<br />

zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger<br />

seit <strong>der</strong> letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im<br />

Stadtrat o<strong>der</strong> im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen<br />

Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind o<strong>der</strong> wenn einer<br />

<strong>der</strong> beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen<br />

Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte,<br />

weil <strong>der</strong> Wahlvorschlagsträger seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen<br />

im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des<br />

Saale-Holzland-Kreises o<strong>der</strong> im Stadtrat <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

vertreten ist.<br />

3.2<br />

Unterstützungsunterschriften sind stets erfor<strong>der</strong>lich, wenn eine<br />

Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe mit einem geän<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> neuen<br />

Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die<br />

Mehrheit <strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1<br />

Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber o<strong>der</strong> Unterzeichner des früheren<br />

Wahlvorschlags war.<br />

3.3<br />

Die Wahlbrechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />

persönlich nach <strong>der</strong> Einreichung des<br />

Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> bis zum bis 19.03.2012,<br />

18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens,<br />

ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen<br />

und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur<br />

Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter<br />

<strong>der</strong> Stadt mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich<br />

nach Einreichung des Wahlvorschlags während <strong>der</strong> üblichen<br />

Dienstzeiten <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

im Einwohnermeldeamt <strong>Camburg</strong><br />

Montag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

(19.03.12 bis 18.00 Uhr)<br />

Dienstag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Freitag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

ausgelegt.<br />

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit<br />

o<strong>der</strong> einer körperlichen Beeinträchtigung nicht o<strong>der</strong> nur unter<br />

unzumutbaren Schwierigkeiten in <strong>der</strong> Lage sind, einen Eintragungsraum<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein.<br />

Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt<br />

werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein<br />

ihre Unterstützung eines bestimmten<br />

Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung<br />

im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte<br />

Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt<br />

zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines<br />

Eintragungsscheins vorliegen. Von <strong>der</strong> Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />

ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen<br />

für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich<br />

für dieselbe Wahl bereits in eine an<strong>der</strong>e Unterstützungsliste eingetragen<br />

haben o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet<br />

haben.<br />

Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen<br />

werden.<br />

3.4<br />

Trägt <strong>der</strong> Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die<br />

erfor<strong>der</strong>liche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvor-


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 10 - Nr. 1/2012<br />

schlag ebenfalls vom Wahlleiter <strong>der</strong> Stadt mit einer Liste zur<br />

Leistung <strong>der</strong> noch erfor<strong>der</strong>lichen Unterschriften (Anlage 7a zur<br />

ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des<br />

Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3. gelten<br />

entsprechend.<br />

4.<br />

Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 09. März 2012<br />

bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind bei<br />

<strong>der</strong> Wahlleiterin , Elke Schäfer, Rathaus <strong>Camburg</strong>, Rathausstr.<br />

1, in <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> einzureichen.<br />

Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 09. März<br />

2012 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung<br />

des Beauftragten des Wahlvorschlags und <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> übrigen<br />

Unterzeichner des Wahlvorschlags o<strong>der</strong> durch schriftliche<br />

Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.<br />

5.<br />

Wird nur ein gültiger o<strong>der</strong> überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,<br />

so findet Mehrheitswahl statt, d.h., die Wahl wird ohne<br />

Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.<br />

6.<br />

Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglich<br />

auf Mängel überprüft und die Beauftragten o<strong>der</strong> die<br />

Einzelbewerber aufgefor<strong>der</strong>t, festgestellte Mängel zu beseitigen.<br />

Mängel <strong>der</strong> Wahlvorschläge müssen spätestens am 19.<br />

März 2012 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 20. März 2012<br />

tritt <strong>der</strong> Wahlausschuss <strong>der</strong> Stadt zusammen und beschließt,<br />

ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das<br />

Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen und als gültig<br />

zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber o<strong>der</strong> verliert er die<br />

Wählbarkeit nach <strong>der</strong> Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor<br />

<strong>der</strong> Wahl, so findet die Wahl nicht statt.<br />

7.<br />

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<br />

und weiblicher Form.<br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 27.01.2012<br />

gez. Elke Schäfer<br />

Wahlleiterin<br />

Unterlagen für die Einreichung von Wahlvorschlägen können<br />

bei <strong>der</strong> Wahlleiterin o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

beim Einwohnermeldeamt abgeholt o<strong>der</strong> unter<br />

www.wahlen.thueringen.de heruntergeladen werden.<br />

Gemeinde Frauenprießnitz<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Beschluss <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

vom 30.11.2011<br />

Beschluss: 15/088/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />

seiner Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher<br />

Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 26.10.2011.<br />

Beschluss: 15/085/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />

seiner Sitzung am 30.11.2011 die Aufhebung des Bebauungsplans<br />

Gewerbegebiet (GE) „Rodameuschel“ von 1995.<br />

Beschluss: 15/086/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz, beschließt in<br />

seiner Sitzung am 30.11.2011 die Nutzungsgebühr <strong>der</strong> Räumlichkeiten<br />

im Rentamt ab 01.01.2012 von bisher<br />

75,00 EUR auf 100,00 EUR pro Veranstaltung zu erhöhen.<br />

Beschluss: 15/087/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />

seiner Sitzung am 30.11.2011 die Vergabe <strong>der</strong> Straßen-<br />

/Schlaglochinstandsetzungsarbeiten im Dorfgebiet von Frauenprießnitz<br />

an die Firma ORBAU GmbH aus Orlamünde für vorläufige<br />

25.000 EUR Brutto.<br />

Beschluss: 15/090/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beschließt die<br />

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.100,00 Euro für die<br />

Vergabe des Austausches von vier Dachfenster im Wohnungsblock<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz, Planweg 16 an die Firma<br />

Frank Funke, Dachdeckerei und Hochbau, Rosenweg 11, 07774<br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, OT zu einem Bruttoangebotspreis von<br />

5.800,00 Euro.<br />

Haushaltsstelle: 8800.50000<br />

Haushaltsansatz: 2.000,00 EUR<br />

Üpl.- Ausgabe: 4.100,00 EUR<br />

Planansatz neu: 6.100,00 EUR<br />

Kosten <strong>der</strong> Haushaltsstelle: 6.043,36 EUR<br />

Beschluss: 15/093/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beschließt im<br />

Rahmen des Neubaus <strong>der</strong> Trauerhalle in Frauenprießnitz den<br />

Ingenieurvertrag zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz und<br />

Frau Dipl. Ing. (FH) Simona Czernicki-Uffelmann, Gartenstrasse<br />

18, 07774 Frauenprießnitz mit den Leistungsphasen 8 und 9<br />

gemäß § 33 / § 34 HOAI. Der Honoraraufwand <strong>der</strong> vorbenannten<br />

Leistungsphasen beträgt gemäß <strong>der</strong> anrechenbaren Kosten<br />

3.002,24 EUR brutto.<br />

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />

Beschluss gefasst:<br />

Beschluss: 15/089/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />

seiner Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher<br />

Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 26.10.2011.<br />

gez. Hofmann<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

vom 21.12.2011<br />

Beschluss: 15/091/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />

seiner Sitzung am 21.12.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher<br />

Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 30.11.2011.<br />

Beschluss: 15/092/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz beruft in seiner<br />

Sitzung am 21.12.2011 Herrn Jürgen Hofmann zum Wahlleiter<br />

für die Landratswahl am 22.04.2012 und Frau Elke Dechant<br />

zu dessen Stellvertreterin.<br />

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />

Beschluss gefasst:<br />

Beschluss: 15/094/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />

seiner am 21.12.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher<br />

Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 30.11.2011.<br />

gez. Hofmann, Bürgermeister<br />

Gemeinde Golmsdorf<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

vom 06.12.2011<br />

Beschluss: 03/187/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beruft in seiner Sitzung<br />

am 06.12.2011 Herrn Peter Ganß zum Wahlleiter für die<br />

Landratswahl am 22.04.2011 und Frau Diana Himmelreich zu<br />

dessen Stellvertreterin.


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 11 - Nr. 1/2012<br />

Beschluss: 03/188/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011 eine überplanmäßige Ausgabe in <strong>der</strong><br />

Haushaltsstelle 6300.54700 in Höhe von 5.220,10 EUR.<br />

Beschluss: 03/189/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011 überplanmäßige Ausgaben zur Finanzierung<br />

<strong>der</strong> Anschlüsse an die Entwässerungseinrichtungen<br />

Kirchweg 1 (Kita) in Höhe von 5.838,19 EUR und In Naura 20<br />

(FW - Haus) in Höhe von 438,09 EUR.<br />

Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Mittel <strong>der</strong> HHST<br />

5600.93200.<br />

Beschluss: 03/190/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von<br />

insgesamt 3.800 EUR in <strong>der</strong> HHST 0200.50000 und<br />

8800.50000 (Reparatur Dächer und Malerarbeiten).<br />

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus Mitteln <strong>der</strong> HHST<br />

0200.65500.<br />

Beschluss: 03/191/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011 überplanmäßige Ausgaben für die Fahrzeughaltung<br />

im Bauhof in Höhe von 2.500,00 EUR in <strong>der</strong> HHST<br />

7710.55000.<br />

Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Mitteleinsparung in <strong>der</strong><br />

HHST 0200.65500.<br />

Beschluss: 03/192/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011 überplanmäßige Ausgaben für Telefongebühren<br />

und Dienstfahrten des Bürgermeisters in Höhe von<br />

400,00 EUR in <strong>der</strong> HHST 0200.65200 und 400,00 EUR in <strong>der</strong><br />

HHST 0200.65400.<br />

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus <strong>der</strong> HHST 0200.65500.<br />

Beschluss: 03/193/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011 überplanmäßige Ausgaben in <strong>der</strong> HHST<br />

0200.52000 in Höhe von 800,00 EUR zur Reparatur des Kopierers.<br />

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus Mehreinnahmen bei Pachten<br />

0200.14000.<br />

Beschluss: 03/194/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011 die Einstufung des beitragsrechtlichen<br />

Abschnittes <strong>der</strong> „Bürgelschen Straße“ - Teilreinrichtung Gehweg<br />

- gemäß § 4 Absatz 3 Nr. 3 <strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzung<br />

als „Hauptverkehrsstraße“. In diesem Zusammenhang wird <strong>der</strong><br />

Beschluss Nr.: 03/168/2011 aufgehoben.<br />

Beschluss: 03/195/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.011 die Erhebung einer Vorausleistung in Höhe<br />

von 70 % des zukünftigen Anliegeranteils <strong>der</strong> umlagefähigen<br />

Kosten für den beitragsrechtlichen Abschnitt „Bürgelsche Straße“<br />

-Teileinrichtung Gehweg- , gemäß § 8 <strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzung.<br />

In diesem Zusammenhang wird <strong>der</strong> Beschluss-Nr.:<br />

03/169/2011 aufgehoben.<br />

Beschluss: 03/196/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011 die Zustimmung zur beitragsrechtlichen<br />

Abschnittsbildung unter Bezug auf § 6 <strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzung<br />

in Verbindung mit <strong>der</strong> Maßnahme „Bürgelsche<br />

Straße“ , beginnend an <strong>der</strong> Einmündung <strong>der</strong> Ortsstraße „Am<br />

Rahn“ in die „Bürgelsche Straße“ (Teilgrundstück 107 , Flur 3)<br />

und endend am Flurstück 227/3, Flur 4.<br />

Beschluss: 03/197/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Golmsdorf beschließt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011 das Bauprogramm <strong>der</strong> Anlage beginnend<br />

an <strong>der</strong> OD-Grenze „Kreisstraße“ von Kunitz kommend und<br />

endend an <strong>der</strong> „Landesstraße“ am Flurstück 227/3, Flur 4,<br />

durch Erneuerung <strong>der</strong> Beleuchtung und Erweiterung <strong>der</strong> Anlage<br />

um die Teileinrichtung Gehwege.<br />

gez. Ganß, Bürgermeister<br />

Gemeinde Großlöbichau<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

vom 30.11.2011<br />

Beschluss: 04/053/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau genehmigt in<br />

seiner Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher<br />

Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 24.08.2011.<br />

Beschluss: 04/056/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011 eine überplanmäßige Ausgabe in<br />

Höhe von 7.000 EUR, HHST 8700.94000, Sanierung Gaststätte<br />

Großlöbichau.<br />

Die Mittel können <strong>der</strong> Haushaltsstelle 3700.94000 entnommen<br />

werden, da sie zur Sanierung <strong>der</strong> Kirche 2011 nicht vollständig<br />

benötigt werden.<br />

Beschluss: 04/057/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011 außerplanmäßige Ausgaben zur Finanzierung<br />

<strong>der</strong> Beiträge für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen<br />

Dorfstraße 40 (Kita) in Höhe von 220,83 EUR und<br />

Dorfstraße 28b (Mehrfamilienhaus) in Höhe von 1.627,16 EUR.<br />

Die Mittel können <strong>der</strong> Haushaltsstelle 3700.94000 entnommen<br />

werden, da sie zur Sanierung <strong>der</strong> Kirche 2011 nicht vollständig<br />

benötigt werden.<br />

Beschluss: 04/055/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011, <strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Abrundungssatzungen<br />

„Über den Gärten“ von 2002 und „Am Hillenbrunnen /<br />

Unter <strong>der</strong> Lile“ von 1994 zu zustimmen.<br />

Beschluss: 04/058/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011, dem Grundstückskaufvertrag zwischen<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau / RD Massivbau GmbH i.L.<br />

vom 27. Juni 2011 (UR 713/2011) und 9. August 2011 (UR<br />

881/2011) zuzustimmen. Der Kaufvertrag regelt die Übernahme<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Straßenflächen vom Baugebiet (Kockmann, siehe<br />

Anlage) an die Gemeinde.<br />

Beschluss: 04/059/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011, dem Verkauf einer Gewerbefläche<br />

im Gewerbegebiet „In den alten Brückenäckern“ mit einer Größe<br />

von ca. 3.545 qm in <strong>der</strong> Gemarkung Großlöbichau, Flur 4, Flurstücks-Nr.<br />

1463/10 (Teilfläche) an die Firma „VACOM GmbH“<br />

zuzustimmen.<br />

Gleichzeitig wird gemäß Belastungsvollmacht im Kaufvertrag<br />

<strong>der</strong> Bestellung einer Grundschuld bis zu einer Höhe entsprechend<br />

des Notarvertrages zugestimmt.<br />

Beschluss: 04/060/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011, dem Verkauf einer Gewerbefläche<br />

im Gewerbegebiet „In den alten Brückenäckern“ mit einer Größe<br />

von ca. 20.000 qm in <strong>der</strong> Gemarkung Großlöbichau, Flur 4,<br />

Flurstücks-Nr. 1463/2 (Teilfläche) an die Firma „durlum Group<br />

GmbH“ zuzustimmen.<br />

Gleichzeitig wird gemäß Belastungsvollmacht im Kaufvertrag<br />

<strong>der</strong> Bestellung einer Grundschuld bis zu einer Höhe entsprechend<br />

des Notarvertrages zugestimmt.<br />

Beschluss: 04/061/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011, dem Verkauf einer Gewerbefläche<br />

im Gewerbegebiet „In den alten Brückenäckern“ mit einer Größe<br />

von ca. 12.000 qm in <strong>der</strong> Gemarkung Großlöbichau, Flur 4,<br />

Flurstücks-Nr. 1463/2 (Teilfläche) und Flurstück 1463/9 (7.090<br />

qm) an die Firma „LUCAS components GmbH“ zuzustimmen.<br />

Gleichzeitig wird gemäß Belastungsvollmacht im Kaufvertrag<br />

<strong>der</strong> Bestellung einer Grundschuld bis zu einer Höhe entsprechend<br />

des Notarvertrages zugestimmt.<br />

Beschluss: 04/063/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beschließt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011, dem Verkauf einer Gewerbefläche<br />

im Gewerbegebiet „In den alten Brückenäckern“ mit einer Größe


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 12 - Nr. 1/2012<br />

von ca. 1.080 qm in <strong>der</strong> Gemarkung Großlöbichau, Flur 4, Flurstücks-Nr.<br />

1463/2 (Teilfläche) an Herrn Matthias Drescher zuzustimmen.<br />

Gleichzeitig wird gemäß Belastungsvollmacht im Kaufvertrag<br />

<strong>der</strong> Bestellung einer Grundschuld bis zu einer Höhe entsprechend<br />

des Notarvertrages zugestimmt.<br />

Beschluss: 04/062/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beruft in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011<br />

Frau Gabriele Günther zum Wahlleiter für die Landratswahl<br />

am 22.04.2012<br />

und Frau Kirsten Breitkreutz zu dessen Stellvertreterin.<br />

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />

Beschluss gefasst:<br />

Beschluss: 04/054/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau genehmigt in<br />

seiner Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher<br />

Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 24.08.2011.<br />

gez. Plog, Bürgermeister<br />

Sehr geehrte Anwohnerin, sehr geehrter<br />

Anwohner,<br />

in <strong>der</strong> zurückliegenden Zeit wurden wie<strong>der</strong>holt Einbrüche in Einfamilienhäuser<br />

in Großlöbichau durch unbekannte Täter verübt.<br />

Die Kriminalpolizei Jena arbeitet mit Hochdruck, um die Straftaten<br />

aufzuklären.<br />

Wir bitten Sie, sollte Ihnen in Ihrer unmittelbaren Umgebung in<br />

<strong>der</strong> zurückliegenden Zeit etwas verdächtig vorgekommen sein<br />

bzw. haben Sie aktuell Beobachtungen gemacht, die mit den<br />

Einbrüchen in Verbindung gebracht werden könnten, umgehend<br />

die Kriminalpolizei Jena, Tel. 03641 — 810, o<strong>der</strong> jede an<strong>der</strong>e<br />

Polizeidienststelle telefonisch zu informieren.<br />

Die Polizei kann nicht überall präsent sein, um Straftaten zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Doch fast immer gibt es Nachbarn, die einan<strong>der</strong> helfen<br />

können: Nach den Erfahrungen <strong>der</strong> Polizei trägt Nachbarschaftshilfe<br />

entscheidend zur Verhin<strong>der</strong>ung von Einbrüchen bei.<br />

Deshalb empfehlen wir Ihnen, auch ein Auge auf die Häuser Ihrer<br />

Nachbarn zu haben bzw. auf unbekannte Fahrzeuge in <strong>der</strong><br />

näheren Umgebung zu achten.<br />

Da die Einbrecher in jüngster Vergangenheit überwiegend durch<br />

Balkontüren o<strong>der</strong> Fenster an <strong>der</strong> Rückseite ins Haus gelangten,<br />

ist es günstig, vor Antritt einer Reise die unmittelbaren Nachbarn<br />

zu informieren und sie zu bitten, neben dem eigenen auch<br />

auf ihr Haus zu achten. Auch Scheinwerfer mit Bewegungsmel<strong>der</strong>n<br />

sind eine Möglichkeit, Einbrecher abzuhalten.<br />

Für Fragen, die die Sicherheit Ihres Hauses betreffen, können<br />

Sie sich gern an die Polizeiliche Beratungsstelle <strong>der</strong> Polizeidirektion<br />

Jena wenden. Ansprechpartner ist <strong>der</strong> Polizeioberkommissar<br />

Steffen Pönisch, Tel. 03641 — 81 1504.<br />

Ihre Polizeidirektion Jena<br />

Einladung zur Einwohnerversammlung<br />

Sehr geehrte Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau,<br />

hiermit lade ich Sie zu einer Einwohnerversammlung<br />

am Mittwoch, dem 01.02.2012,<br />

ein.<br />

Beginn: 19:00 Uhr<br />

Raum: Gaststätte „Gembdenkeller“<br />

Ort: Dorfstraße 2, 07751 Großlöbichau<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Eröffnung durch den Bürgermeister<br />

2. Informationen <strong>der</strong> Polizeidirektion Jena zu Einbrüchen in<br />

Einfamilienhäusern in Großlöbichau sowie Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

Prävention<br />

3. Informationen bzw. Beantwortung von Fragen<br />

Hinweis:<br />

Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />

bis spätestens zwei Tage vor <strong>der</strong> Einwohnerversammlung<br />

bei <strong>der</strong> Gemeinde einreichen.<br />

Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in <strong>der</strong> Einwohnerversammlung<br />

beantwortet werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Plog<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Hainichen<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Nichtöffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

In <strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates am<br />

29.11.2011 wurden keine Beschlüsse gefasst.<br />

gez. Heidler<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Löberschütz<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

vom 12.12.2011<br />

Beschluss: 07/097/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 12.12.2011 die Nie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher Teil)<br />

<strong>der</strong> Sitzung vom 14.11.2011.<br />

Beschluss: 07/094/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz beruft in seiner<br />

Sitzung am 12.12.2011 Herrn Karl-Heinz Petzold zum Wahlleiter<br />

für die Landratswahl am 22.04.2011 und Herrn Bernd Marshaus<br />

zu dessen Stellvertreter.<br />

Beschluss: 07/096/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner<br />

Sitzung am 12.12.2011 den vorliegenden Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

und des Haushaltsplanes <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz<br />

für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich aller Anlagen.<br />

Beschluss: 07/095/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner<br />

Sitzung am 12.12.2011 den Finanzplan zur Haushaltssatzung<br />

2012 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 Thür.GemHV auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

des Investitionsprogramms.<br />

gez. Petzold, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz<br />

Die Haushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz für das Haushaltsjahr<br />

2012 wurde in <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

am 12.12.11 beschlossen und mit Schreiben vom<br />

20.12.11 <strong>der</strong> zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt<br />

angezeigt.<br />

Von dort wurde mit Schreiben vom 17.01.12 die öffentliche Bekanntmachung<br />

zugelassen.<br />

Der Haushaltsplan liegt im Rathaus <strong>Camburg</strong> bei <strong>der</strong> Kämmerei<br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> während <strong>der</strong><br />

Öffnungszeiten vom 30. Januar bis zum 13. Februar 2012 zu je<strong>der</strong>manns<br />

Einsicht öffentlich aus.<br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 20. Januar 2012<br />

gez. Petzold<br />

Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

Auf Grund des § 55 ff <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />

(Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.August<br />

1993(GVBl.S.501) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar<br />

2003(GVBl.S.467) erlässt die Gemeinde Löberschütz folgende<br />

Haushaltssatzung:


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 13 - Nr. 1/2012<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2012 wird hiermit festgesetzt;<br />

er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und<br />

Ausgaben mit: 256.360 EUR<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und<br />

Ausgaben mit: 418.500 EUR<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land-und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 200 v.H.<br />

b) für Grundstücke (B) 300 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 300 v.H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.<br />

Löberschütz, den 20.01.2012<br />

Gemeinde Löberschütz<br />

gez. Petzhold - Siegel -<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Neuengönna<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

vom 30.11.2011<br />

Beschluss: 08/100/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher<br />

Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 19.10.2011.<br />

Beschluss: 08/102/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011, für die Gemeinschaftsversammlung<br />

<strong>der</strong> VG “<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“ Herrn Fehse, Joachim als Stellvertreter<br />

für Herrn Christian Zingel zu bestellen.<br />

Beschluss: 08/101/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna beruft in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011 Herrn Günter Zingel zum Wahlleiter für<br />

die Landratswahl am 22.04.2012 und Herrn Robert Heyne zu<br />

dessen Stellvertreter.<br />

Beschluss: 08/098/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011 die Aufhebung <strong>der</strong> Bebauungspläne<br />

WA „In den Morgenbergen“ von 1992, SO „Rabeninsel“ von<br />

2002 und WA „Nickelskirchhof“ von 1992 zu genehmigen.<br />

Beschluss: 08/103/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011 eine außerplanmäßige Ausgabe in<br />

Höhe von 6.430,00 EUR in <strong>der</strong> Haushaltsstelle 7710.93500.<br />

Haushaltsansatz: 0,00 EUR<br />

Apl. Ausgabe: 6.430,00 EUR<br />

Neuer Ansatz: 6.430,00 EUR<br />

Beschluss: 08/104/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011, dem Verkauf des Grundstückes in<br />

Gemarkung Neuengönna, Flur 1, Flurstücks-Nr. 90/4 mit einer<br />

Größe von 121 qm, an Herrn Ralf Glaser zuzustimmen.<br />

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />

Beschluss gefasst:<br />

Beschluss: 08/099/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher<br />

Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 19.10.2011.<br />

gez. Zingel, Bürgermeister<br />

Gemeinde Tautenburg<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Nichtöffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

In <strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates am<br />

14.12.2011 wurden keine Beschlüsse gefasst.<br />

i. V. Lerche, Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

zur Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von<br />

Wahlvorschlägen<br />

für die Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters am 22.<br />

April 2012<br />

1.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Tautenburg wird am 22. April 2012 ein ehrenamtlicher<br />

Bürgermeister gewählt.<br />

Für das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters sind Personen,<br />

die die Staatsangehörigkeit eines an<strong>der</strong>en Mitgliedstaates<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen<br />

wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§§ 1 Abs. 2,24<br />

Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes - ThürKWG -, § 1<br />

<strong>der</strong> Thüringer Kommunalwahlordnung - ThürKWO).<br />

Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sind neben <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland:<br />

Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />

Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik,<br />

Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik,<br />

Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />

Republik Malta, Königreich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande, Republik<br />

Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien,<br />

Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische<br />

Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,<br />

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie<br />

Republik Zypern.<br />

Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist je<strong>der</strong> Wahlberechtigte im<br />

Sinne <strong>der</strong> §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, <strong>der</strong> am Wahltag das<br />

21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten<br />

seinen Aufenthalt in <strong>der</strong> Gemeinde hat; <strong>der</strong> Aufenthalt in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

wird vermutet, wenn die Person in <strong>der</strong> Gemeinde gemeldet<br />

ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im<br />

Sinne des Mel<strong>der</strong>echts maßgebend.<br />

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />

o<strong>der</strong> die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt<br />

o<strong>der</strong> sich zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Wahl wegen einer vorsätzlichen<br />

Straftat in Strafhaft o<strong>der</strong> in Sicherungsverwahrung befindet.<br />

Zum ehrenamtlichen Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt<br />

werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er je<strong>der</strong>zeit<br />

für die freiheitliche demokratische Grundordnung im<br />

Sinne des Grundgesetzes und <strong>der</strong> Landesverfassung eintritt.<br />

Darüber hinaus ist zum ehrenamtlichen Bürgermeister nicht<br />

wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Beru-


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 14 - Nr. 1/2012<br />

fung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes<br />

geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Je<strong>der</strong> Bewerber für das<br />

Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters hat für die Zulassung<br />

zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde eine schriftliche<br />

Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher<br />

o<strong>der</strong> inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,<br />

dem Amt für Nationale Sicherheit o<strong>der</strong> Beauftragten<br />

dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss<br />

ferner erklären, dass er mit <strong>der</strong> Einholung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Auskünfte insbeson<strong>der</strong>e beim Landesamt für Verfassungsschutz<br />

sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes<br />

<strong>der</strong> ehemaligen DDR einverstanden ist<br />

und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />

nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen<br />

nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).<br />

1.1.<br />

Wahlvorschläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters<br />

können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,<br />

Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden.<br />

Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Jede Partei, jede Wählergruppe o<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Einzelbewerber kann<br />

nur einen Wahlvorschlag einreichen, <strong>der</strong> nur einen Bewerber<br />

enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach §<br />

24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf<br />

nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu<br />

seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im<br />

Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe ist.<br />

Der Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss den<br />

Namen <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe als Kennwort tragen; dem<br />

Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden,<br />

wenn das zur deutlichen Unterscheidung <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen<br />

die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien o<strong>der</strong> Wählergruppen<br />

tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen<br />

müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />

tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlages sind. Jede<br />

Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen<br />

erklärt <strong>der</strong> Wahlausschuss die Unterzeichnung<br />

für ungültig.<br />

In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter<br />

zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter<br />

müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt <strong>der</strong><br />

erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, <strong>der</strong><br />

zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und<br />

nicht auch <strong>der</strong> Stellvertreter bezeichnet, dann ist <strong>der</strong> erste Unterzeichner<br />

des Wahlvorschlages <strong>der</strong> Stellvertreter. Soweit im<br />

Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist,<br />

sind nur <strong>der</strong> Beauftragte und bei seiner Verhin<strong>der</strong>ung sein Stellvertreter<br />

berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag<br />

abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt<br />

die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und<br />

sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung <strong>der</strong> Mehrheit<br />

<strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem<br />

Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde abberufen und durch an<strong>der</strong>e ersetzt<br />

werden.<br />

1.2.<br />

Der Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss<br />

nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

enthalten:<br />

a) das Kennwort <strong>der</strong> einreichenden Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />

b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift<br />

des Bewerbers,<br />

c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters<br />

d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe<br />

ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer<br />

Anschrift.<br />

Dem Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe sind als<br />

Anlage beizufügen:<br />

Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage<br />

6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem an<strong>der</strong>en<br />

Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er <strong>der</strong><br />

Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung<br />

des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.<br />

1.3<br />

Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem<br />

Muster <strong>der</strong> Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen<br />

des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum,<br />

den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter<br />

Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums<br />

und <strong>der</strong> Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel<br />

Wahlberechtigten tragen, wie Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> zu<br />

wählen sind.<br />

(insgesamt 30 Unterschriften). Bewirbt sich <strong>der</strong> bisherige<br />

Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen:<br />

Die Erklärung nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 6a zur<br />

ThürKWO, dass er nicht für<br />

dieselbe Wahl in einem an<strong>der</strong>en Wahlvorschlag als Bewerber<br />

aufgestellt ist sowie die Erklärungen nach § 24 Abs. 3 Satz 3<br />

ThürKWG.<br />

2.<br />

Der von einer Partei o<strong>der</strong> einer Wählergruppe aufgestellte<br />

Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung<br />

von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Partei<br />

o<strong>der</strong> den wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe<br />

in geheimer Abstimmung gewählt werden. Je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />

Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung ist vorschlagsberechtigt.<br />

Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele<br />

<strong>der</strong> Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung<br />

eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame<br />

Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen.<br />

Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung<br />

von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Partei o<strong>der</strong> den wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe<br />

aus <strong>der</strong> Mitte einer vorgenannten Mitglie<strong>der</strong>versammlung zu<br />

diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung<br />

gewählt werden.<br />

Eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die Wahl des Bewerbers,<br />

Ort und Zeit <strong>der</strong> Versammlung, die Form <strong>der</strong> Einladung<br />

sowie die Zahl <strong>der</strong> Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.<br />

Hierbei haben <strong>der</strong> Versammlungsleiter und zwei weitere<br />

Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung gegenüber dem Wahlleiter<br />

<strong>der</strong> Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in<br />

geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />

Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung vorschlagsberechtigt war und den<br />

Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele <strong>der</strong><br />

Versammlung in angemessner Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter<br />

ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig;<br />

er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des §<br />

156 des Strafgesetzbuches.<br />

3.<br />

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund<br />

eines eigenen Wahlvorschlages seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen<br />

im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag<br />

des Landkreises in dem die Gemeinde liegt o<strong>der</strong> im Gemein<strong>der</strong>at<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Tautenburg vertreten sind, müssen neben den<br />

Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag<br />

je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich<br />

von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden, wie<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> zu wählen sind. (insgesamt 24 Unterschriften)<br />

3.1<br />

Eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger<br />

eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag o<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />

einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn<br />

Wahlberechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />

zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften<br />

von viermal soviel Wahlberechtigten wie Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong><br />

zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf<br />

keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen<br />

Wahlvorschlagsträger seit <strong>der</strong> letzten Wahl in ihrer Gesamtheit<br />

im Gemein<strong>der</strong>at o<strong>der</strong> im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen<br />

Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind o<strong>der</strong><br />

wenn einer <strong>der</strong> beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen<br />

einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften<br />

bedürfte, weil <strong>der</strong> Wahlvorschlagsträger seit <strong>der</strong> letzten<br />

Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im<br />

Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, o<strong>der</strong> im<br />

Gemein<strong>der</strong>at vertreten ist.<br />

3.2<br />

Unterstützungsunterschriften sind stets erfor<strong>der</strong>lich, wenn eine<br />

Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe mit einem geän<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> neuen<br />

Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die<br />

Mehrheit <strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1<br />

Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber o<strong>der</strong> Unterzeichner des früheren<br />

Wahlvorschlags war.


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 15 - Nr. 1/2012<br />

3.3<br />

Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />

persönlich nach <strong>der</strong> Einreichung des<br />

Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> bis zum bis 19.03.2012,<br />

18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens,<br />

ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen<br />

und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur<br />

Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter<br />

<strong>der</strong> Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich<br />

nach Einreichung des Wahlvorschlags während <strong>der</strong> üblichen<br />

Dienstzeiten <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<br />

<strong>Camburg</strong> Einwohnermeldeamt<br />

Montag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Dienstag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Mittwoch 0geschlossen<br />

Donnerstag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Freitag 07.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

ausgelegt.<br />

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit<br />

o<strong>der</strong> einer körperlichen Beeinträchtigung nicht o<strong>der</strong> nur unter<br />

unzumutbaren Schwierigkeiten in <strong>der</strong> Lage sind, einen Eintragungsraum<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein.<br />

Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt<br />

werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein<br />

ihre Unterstützung eines bestimmten<br />

Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung<br />

im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte<br />

Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt<br />

zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines<br />

Eintragungsscheins vorliegen. Von <strong>der</strong> Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />

ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen<br />

für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die<br />

sich für dieselbe Wahl bereits in eine an<strong>der</strong>e Unterstützungsliste<br />

eingetragen haben o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl<br />

unterzeichnet haben.<br />

Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen<br />

werden.<br />

3.4<br />

Trägt <strong>der</strong> Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die<br />

erfor<strong>der</strong>liche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag<br />

ebenfalls vom Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde mit einer Liste<br />

zur Leistung <strong>der</strong> noch erfor<strong>der</strong>lichen Unterschriften (Anlage 7a<br />

zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung<br />

des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3.<br />

gelten entsprechend.<br />

4.<br />

Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 09. März 2012<br />

bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim<br />

Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde, Petra Albrecht, VG <strong>Dornburg</strong>-<br />

<strong>Camburg</strong>, Rathausstr. 1 in <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> einzureichen.<br />

Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 09. März<br />

2012 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung<br />

des Beauftragten des Wahlvorschlags und <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> übrigen<br />

Unterzeichner des Wahlvorschlags o<strong>der</strong> durch schriftliche<br />

Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.<br />

5.<br />

Wird nur ein gültiger o<strong>der</strong> überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,<br />

so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen<br />

Bewerber durchgeführt.<br />

6.<br />

Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter <strong>der</strong><br />

Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten<br />

o<strong>der</strong> die Einzelbewerber aufgefor<strong>der</strong>t, festgestellte Mängel<br />

zu beseitigen. Mängel <strong>der</strong> Wahlvorschläge müssen spätestens<br />

am 19. März 2012 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am<br />

20. März 2012 tritt <strong>der</strong> Wahlausschuss <strong>der</strong> Gemeinde zusammen<br />

und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge<br />

den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer<br />

Kommunalwahlordnung gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen<br />

und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber o<strong>der</strong><br />

verliert er die Wählbarkeit nach <strong>der</strong> Zulassung des Wahlvorschlages,<br />

aber vor <strong>der</strong> Wahl, so findet die Wahl nicht statt.<br />

7.<br />

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<br />

und weiblicher Form.<br />

Tautenburg, den 27.01.2012<br />

Petra Albrecht<br />

Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Unterlagen für die Einreichung von Wahlvorschlägen können<br />

beim Wahlleiter <strong>der</strong> Gemeinde o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> beim Einwohnermeldeamt abgeholt<br />

o<strong>der</strong> unter www. wahlen.thueringen.de heruntergeladen werden.<br />

Gemeinde Thierschneck<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Sitzung<br />

vom 06.12.2011<br />

Beschluss: 17/034/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Thierschneck genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Sitzung<br />

vom 05.07.2011.<br />

Beschluss: 17/036/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Thierschneck beschließt in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011 folgende überplanmäßige Ausgaben :<br />

1. 2.000,00 EUR Winterdienst Haushaltsstelle: 6750.57000<br />

Haushaltsansatz 1.500,00 EUR<br />

Üpl. Ausgabe 2.000,00 EUR<br />

Planansatz neu 3.500,00 EUR<br />

2. 2.000,00 EUR Stromkosten Dorfgemeinschaftshaus Haushaltsstelle:<br />

7601.54100<br />

Haushaltsansatz 3.500,00 EUR<br />

Üpl. Ausgabe 2.000,00 EUR<br />

Planansatz neu 5.500,00 EUR<br />

Die Finanzierung erfolgt von insgesamt 4.000,00 EUR durch<br />

Mehreinnahmen und Min<strong>der</strong>ausgaben im Verwaltungshaushalt.<br />

Beschluss: 17/037/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Thierschneck beruft in seiner<br />

Sitzung am 06.12.2011<br />

Frau Carla Meierl zur Wahlleiterin für die Landratswahl am<br />

22.04.2012 und<br />

Herrn Edgar Hüttig zu dessen Stellvertreter.<br />

i. V. Meierl, Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Zimmern<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Sitzung<br />

vom 08.12.2011<br />

Beschluss: 09/086/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern beschließt in seiner<br />

Sitzung am 08.12.2011 den vorliegenden Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

und des Haushaltsplanes <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern<br />

für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich aller Anlagen.<br />

Beschluss: 09/087/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern beschließt in seiner<br />

Sitzung am 08.12.2011 den Finanzplan zur Haushaltssatzung<br />

2012 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage des Investitionsprogramms.


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 16 - Nr. 1/2012<br />

Beschluss: 09/090/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern beschließt auf seiner<br />

Sitzung am 08.12.11, den Konzessionsvertrag für das Stromversorgungsnetz<br />

<strong>der</strong> allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet<br />

Zimmern mit <strong>der</strong> E.ON Thüringer Energie AG in <strong>der</strong> Form des<br />

Vertragsentwurfes vom 01.12.11 abzuschließen.<br />

Dieser Konzessionsvertrag löst den mit <strong>der</strong> E.ON Thüringer<br />

Energie AG bestehenden Konzessionsvertrag ab und soll bis<br />

zum 31.03.2030 laufen.<br />

Beschluss: 09/085/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern beruft in seiner Sitzung<br />

am Frau Marion Claus zur Wahlleiterin für die Landratswahl<br />

am 22.04.2011 und Herrn Mike Viehöfer zu <strong>der</strong>en Stellvertreter.<br />

Beschluss: 09/088/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 08.12.2011 die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> nichtöffentlichen<br />

Sitzung vom 13.10.2011.<br />

Beschluss: 09/089/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Zimmern genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 08.12.2011 die Nie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher Teil) <strong>der</strong><br />

Sitzung vom 10.11.2011.<br />

gez. Claus<br />

Bürgermeisterin<br />

Ende des amtlichen Teiles<br />

Wir gratulieren<br />

Wir gratulieren zum Geburtstag<br />

Die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“ und die<br />

Bürgermeister <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden gratulieren allen Jubilaren<br />

in den Monaten Januar/Februar 2012 recht herzlich und<br />

wünschen Ihnen viel Gesundheit und Wohlergehen!<br />

Herzliche Glückwünsche den Jubilaren<br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

<strong>Camburg</strong><br />

27.01. Herrn Haase, Otto zum 100. Geburtstag<br />

27.01. Herrn Schäfer, Hans zum 70. Geburtstag<br />

27.01. Frau Weis, Hildegard zum 88. Geburtstag<br />

29.01. Frau Töpfer, Marie zum 96. Geburtstag<br />

31.01. Herrn Bergner, Heinz zum 75. Geburtstag<br />

01.02. Herrn Heinecke, Manfred zum 80. Geburtstag<br />

02.02. Frau Geßner, Dora zum 87. Geburtstag<br />

02.02. Frau Kyak, Erna zum 90. Geburtstag<br />

03.02. Herrn Fischer, Siegfried zum 65. Geburtstag<br />

04.02. Frau Jakobi, Luise zum 89. Geburtstag<br />

06.02. Frau Rosin, Erna zum 85. Geburtstag<br />

07.02. Frau Lautensack, Wally zum 87. Geburtstag<br />

08.02. Herrn Korch, Werner zum 82. Geburtstag<br />

08.02. Frau Schliebs, Käte zum 85. Geburtstag<br />

10.02. Frau Müller, Elisabeth zum 88. Geburtstag<br />

13.02. Frau Engelhardt, Edeltraud zum 80. Geburtstag<br />

14.02. Herrn Wick, Heinz zum 80. Geburtstag<br />

15.02. Frau Schulz, Lieselotte zum 86. Geburtstag<br />

16.02. Frau Vogel, Margarethe zum 92. Geburtstag<br />

18.02. Herrn Wetekam, Karl-Heinz zum 83. Geburtstag<br />

20.02. Herrn Engelhardt, Lothar zum 75. Geburtstag<br />

22.02. Frau Kleine, Irene zum 80. Geburtstag<br />

<strong>Dornburg</strong><br />

27.01. Frau Künne, Monika zum 70. Geburtstag<br />

31.01. Frau Gerhardt, Brunhilde zum 90. Geburtstag<br />

09.02. Frau Höhme, Irmgard zum 84. Geburtstag<br />

10.02. Frau Rehausen, Rosemarie zum 65. Geburtstag<br />

Wilsdorf<br />

12.02. Frau Sagawe, Helgard zum 70. Geburtstag<br />

17.02. Herrn Barton, Wolfgang zum 70. Geburtstag<br />

Dorndorf-Steudnitz<br />

29.01. Herrn Weise, Erhard zum 81. Geburtstag<br />

04.02. Frau Kreutzmann, Herta zum 81. Geburtstag<br />

05.02. Frau Hartmann, Irma zum 82. Geburtstag<br />

09.02. Herrn Petzold, Albrecht zum 75. Geburtstag<br />

09.02. Frau Ziege, Gudrun zum 75. Geburtstag<br />

16.02. Frau Gerlach, Marianne zum 85. Geburtstag<br />

17.02. Frau Käseberg, Gerda zum 81. Geburtstag<br />

18.02. Frau Weise, Erika zum 80. Geburtstag<br />

19.02. Frau Pahlke, Brigitte zum 75. Geburtstag<br />

23.02. Frau Klaus, Waltraud zum 83. Geburtstag<br />

Frauenprießnitz<br />

27.01. Frau Walther, Renate zum 70. Geburtstag<br />

10.02. Frau Korsonewski, Sonja zum 80. Geburtstag<br />

12.02. Herrn Kunze, Günter zum 65. Geburtstag<br />

Großlöbichau<br />

19.02. Frau Veit, Helga zum 75. Geburtstag<br />

08.02. Herrn Grüner, Axel zum 83. Geburtstag<br />

08.02. Herrn Rausch, Günter zum 65. Geburtstag<br />

Hainichen<br />

07.02. Frau Hüttich, Ursula zum 86. Geburtstag<br />

Lehesten OT Nerkewitz<br />

30.01. Frau Fuhlrott, Helga zum 65. Geburtstag<br />

01.02. Frau Eiselt, Ursula zum 82. Geburtstag<br />

02.02. Herrn John, Gerhard zum 83. Geburtstag<br />

08.02. Herrn Germar, Martin zum 65. Geburtstag<br />

Lehesten OT Rödigen<br />

18.02. Herrn Bornschein, Herbert zum 82. Geburtstag<br />

Löberschütz<br />

27.01. Frau Gehre, Karin zum 70. Geburtstag<br />

07.02. Herrn Klauer, Waldemar zum 82. Geburtstag<br />

Neuengönna<br />

29.01. Frau Richter, Hella zum 85. Geburtstag<br />

05.02. Herrn Herre, Gerhard zum 82. Geburtstag<br />

23.02. Frau Bastrop, Hildegard zum 88. Geburtstag<br />

Neuengönna OT Porstendorf<br />

27.01. Herrn Schede, Rolf zum 80. Geburtstag<br />

11.02. Herrn Rößler, Jürgen zum 65. Geburtstag<br />

12.02. Herrn Schwarzer, Günther zum 84. Geburtstag<br />

Tautenburg<br />

20.02. Frau Kirsch, Ursula zum 65. Geburtstag<br />

21.02. Frau Schrey, Jutta zum 86. Geburtstag<br />

Thierschneck<br />

02.02. Frau Göpel, Hannelore zum 70. Geburtstag<br />

18.02. Frau Möser, Erna zum 75. Geburtstag<br />

23.02. Frau Diezel, Margot zum 80. Geburtstag<br />

Wichmar<br />

11.02. Frau Hering, Irene zum 83. Geburtstag<br />

13.02. Frau Schwarze, Eleonore zum 92. Geburtstag<br />

20.02. Frau Büttner, Liesbeth zum 82. Geburtstag


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 17 - Nr. 1/2012<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />

Neujahrsgruß des Herrn Heller<br />

im Amtsblatt <strong>der</strong> VG <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Liebe Bürgerinnen<br />

und Bürger,<br />

zu Beginn des neuen Jahres<br />

ist es mir ein Bedürfnis,<br />

Ihnen und Ihren Familien<br />

ein gesundes, erfolgreiches<br />

und gutes neues Jahr zu<br />

wünschen. Durch Engagement<br />

wird uns dies gelingen!<br />

Möge das Jahr 2012<br />

auch den Mitbürgern unter<br />

uns, die sich in schwierigen<br />

persönlichen Lebenssituationen<br />

befinden, gangbare<br />

Wege und Zuversicht aufzeigen.<br />

2011 konnten wir viele gute<br />

zukunftsweisende kreisliche<br />

Investitionen im Bereich<br />

Schulen, Straßen- und Brückenbau<br />

realisieren. So freue ich mich, dass wir in Ihrer Region<br />

in <strong>der</strong> Grundschule Golmsdorf einen mo<strong>der</strong>nen neuen Werkraum<br />

einrichten und in <strong>der</strong> Grundschule Stiebritz die Dachsanierung<br />

des Schulgebäudes vornehmen konnten. Zugleich erhielt<br />

die Golmsdorfer Grundschule auf ihren Dächern<br />

Photovoltaikanlagen.<br />

Des Weiteren bekam die Stützpunktfeuerwehr <strong>Camburg</strong> ein<br />

neues Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter), das durch den Landkreis<br />

mit finanziert wurde und <strong>der</strong> Absicherung des Brand- und<br />

Katastrophenschutzes in <strong>der</strong> Region <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> dienen<br />

soll.<br />

Für die kommenden, weiterhin anspruchsvollen Ziele brauchen<br />

wir Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger. Nur gemeinsam, je<strong>der</strong> an<br />

seinem Ort, mit den ihm gegebenen Möglichkeiten, schaffen wir<br />

es, unseren Landkreis zukunftsfähig zu gestalten.<br />

Deshalb bin ich froh, dass es in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Dornburg</strong>/ <strong>Camburg</strong> viele Menschen gibt, die sich für unser Gemeinwesen<br />

einsetzen. Denn eine Gemeinschaft funktioniert am<br />

besten, wenn sich viele beteiligen.<br />

Aufgrund dessen möchte ich allen danken, die sich mit ihren<br />

Ideen, ihrer Tatkraft und ihrer Kreativität einbringen und dazu<br />

beitragen, dass sich in unserem „Buch <strong>der</strong> Zukunft“ die offenen<br />

Seiten mit guten Inhalten füllen.<br />

Nehmen wir das Jahr 2012 als weitere Herausfor<strong>der</strong>ung an, die<br />

uns entschlossenes und gemeinsames Handeln abverlangt. Es<br />

ist meine Überzeugung, dass wir unsere Ziele mit Fleiß, Mut,<br />

Optimismus und festem Zusammenhalt auch erreichen werden.<br />

Ich freue mich auf unsere gemeinsame Zusammenarbeit im<br />

Jahr 2012.<br />

Ihr<br />

Andreas Heller<br />

Info <strong>der</strong> Regelschule Dorndorf<br />

An <strong>der</strong> Schulmathematikolympiade nahmen in diesem Jahr insgesamt<br />

28 Schüler teil.<br />

Folgende Schüler belegten jeweils den 1. Platz:<br />

Klasse 5 Vincent Meierl<br />

Klasse 6 Lucas Beyer<br />

Klasse 7 Robert Malitz<br />

Klasse 8 Dennis Lutter<br />

Klasse 9 Steven Aepfler<br />

Termine <strong>der</strong> KVHS im neuen Jahr 2012<br />

Auffrischungskurs - Fotobuch<br />

am 24. Jan. 2012<br />

Excel - Grundkurs in Hermsdorf<br />

am 25. Jan. 2012<br />

PC - Einsteigerkurs in Eisenberg<br />

am 24. Jan. 2012<br />

PC - Einsteigerkurs in Hermsdorf<br />

am 14. Feb. 2012<br />

CEWE- Fotobuch Auffrischungskurs<br />

am 21. Feb. 2012<br />

Weitere Orte auf Anfrage<br />

Vorankündigung 2012<br />

Bildungsfahrt<br />

Everest im asisi Panometer Leipzig.<br />

Termin: 26.04.2012<br />

Nähere Informationen unter „aktuelles“ auf<br />

www.volkshochschule-shk.de<br />

o<strong>der</strong> telefonisch unter 03 66 01/93 82 71<br />

Ihr Team <strong>der</strong> KVHS<br />

Herzlichen Dank<br />

möchte ich sagen allen Schülern, Eltern, Kollegen und Freunden,<br />

die mich in die ATZ verabschiedet haben mit lieben Worten,<br />

Blumen, kleinen Aufmerksamkeiten und Geschenken. Ich<br />

war sehr überrascht und habe mich sehr darüber gefreut.<br />

Maria Rösner<br />

Eisenberg im Dezember 2011<br />

Neues Serviceangebot in Jena ab 2012 zur<br />

gesetzlichen Rente<br />

Rentenanträge und Beratung - kostenlos!<br />

Wer macht es?<br />

Hannelore Hunold<br />

Versichertenberaterin <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung Bund,<br />

Wo und Wann?<br />

Volksbank Saaletal eG, Jena, Johannisplatz 7, 1. OG<br />

Jeden 2. und 3. Montag im Monat, 14 - 16 Uhr und nach Vereinbarung<br />

o<strong>der</strong><br />

Gewerkschaft ver.di, Johannisplatz 14, Jena, 3. OG (Lift)<br />

Jeden 2. Dienstag im Monat, 14 - 16 Uhr und nach telefonischer<br />

Vereinbarung unter: 03641 886051<br />

Was kann beantragt werden?<br />

- Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer, Waisen<br />

- Altersrenten


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 18 - Nr. 1/2012<br />

- Renten für Schwerbehin<strong>der</strong>te (keine Versorgungsanträge)<br />

- Erwerbsunfähigkeitsrenten<br />

- Klärung des Rentenkontos (gespeicherte Beitragszeiten)<br />

Wer kann einen Rentenantrag stellen?<br />

Je<strong>der</strong>, unabhängig vom Wohnort, <strong>der</strong> einen Anspruch auf eine<br />

gesetzliche Rente bei einem gesetzlichen Rententräger hat.<br />

Dazu zählen<br />

- die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA)<br />

- die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (und alle<br />

an<strong>der</strong>en regionalen Rententräger )<br />

- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See<br />

Welche Vorteile haben die Versicherten?<br />

- geringe Wartezeiten durch kurzfristige Terminvergabe auch<br />

außerhalb <strong>der</strong> Sprechzeiten<br />

- Hausbesuche bei Bedarf<br />

Terminvereinbarung:<br />

- Telefon: 03641211243<br />

- Handy: 015111646340<br />

- E-mail: hannelorehunold@web.de<br />

Konrad Adenauer Stiftung e.V.<br />

Einladung zum <strong>Dornburg</strong>er Gespräch<br />

„Was unsere Gesellschaft zusammenhält“<br />

Teil 6: Solide Finanzpolitik und die Verantwortung für die kommende<br />

Generation<br />

Vortrag und Gespräch: Dr. Wolfgang Voß, Thüringer Finanzminister<br />

• am Dienstag, dem 7. Februar 2012, 19.00 Uhr im Rathaus<br />

<strong>Camburg</strong>, Festsaal, Rathausstraße 1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<br />

<strong>Camburg</strong><br />

Stadt <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

<strong>Camburg</strong><br />

Seniorenbegegnungsstätte<br />

<strong>der</strong> Volkssolidarität <strong>Camburg</strong><br />

Wir möchten uns auf diesem Wege noch einmal recht herzlich<br />

für die Spenden durch Optiker H. Stegmann sowie die Stadt<br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> und Carmen Kutzner bedanken.<br />

Wir werden es für weitere Erneuerungen <strong>der</strong> Begegnungsstätte<br />

verwenden.<br />

Vielen Dank.<br />

Veranstaltungen<br />

GREGORIANIKA<br />

„In Concert“ 2012 Tour — A capella<br />

am Samstag, dem 31. März 2012<br />

um 19.00 Uhr im Rathaus <strong>Camburg</strong><br />

Kartenvorverkauf in Antjes Postlädchen sowie Karten an<br />

<strong>der</strong> Abendkasse.<br />

Montag<br />

15.00 Uhr Seniorensport wöchentlich<br />

20.00 Uhr Sportgruppe wöchentlich<br />

Mittwoch, 18.01.12<br />

17.00 Uhr Tanzgymnastik<br />

Donnerstag<br />

13.30 Uhr Romme“ wöchentlich<br />

19.00 Uhr Männerchor wöchentlich<br />

Dienstag, 24.01.12<br />

14.00 Uhr Diavortrag Loni Schuster<br />

„Mosel und Rhein“<br />

Freitag, 27.01.12<br />

19.00 Uhr Angler Mitglie<strong>der</strong><br />

Montag, 30.01.12<br />

14.00 Uhr Kegeln<br />

Dienstag, 31.01.12<br />

14.00 Uhr Singen mit Herrn Mitteimann<br />

Dienstag, 14.02.12<br />

14.00 Uhr Diavortrag Herr Kneist<br />

„Historische Gebäude und Floßfahrt“<br />

Voranzeige<br />

Rosenmontag<br />

14.00 Uhr Fasching (Hütchen ist erwünscht) „HELAU“<br />

(Sport fällt aus!)<br />

Weihnachten in <strong>der</strong> Seniorenresidenz<br />

Das Weihnachtsfest in <strong>der</strong> Seniorenresidenz <strong>Camburg</strong> war ein<br />

beson<strong>der</strong>er Höhepunkt für unsere Bewohner. Schon die Weihnachtsfeier<br />

mit den Angehörigen am 14.12.11 stimmte Sie auf<br />

das kommende Weihnachtsfest ein. Die Regelschule <strong>Camburg</strong><br />

führte für uns in <strong>der</strong> Turnhalle ein Programm auf. Höhepunkt war<br />

das Theaterstück „Schneewittchen“. In den Wohnbereichen unterhielten<br />

uns dann die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kita „Sonnenschein“ und die<br />

Schüler <strong>der</strong> Musikschule Eisenberg.<br />

Am Heiligen Abend fuhr <strong>der</strong> Weihnachtsmann mit <strong>der</strong> Kutsche<br />

vor und beschenkte unsere Bewohner in den wun<strong>der</strong>schön geschmückten<br />

Wohnbereichen.<br />

Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen bedanken, die uns<br />

dieses schöne Weihnachtsfest ermöglicht haben.<br />

Vielen Dank an Herrn Ingolf Stoye vom Pferdehof <strong>Camburg</strong> für<br />

das Kutschieren unseres Weihnachtsmannes und an den Rewe<br />

Markt <strong>Camburg</strong>, beson<strong>der</strong>s Herrn Thomas Kieffer, für die schönen<br />

Weihnachtsbäume.


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 19 - Nr. 1/2012<br />

Kin<strong>der</strong>garten „Sonnenschein“<br />

Radio-AG an <strong>der</strong> Regelschule Dorndorf<br />

Alle Jahre wie<strong>der</strong>…<br />

Seit September 2011 leiten<br />

Paul Lange und ich eine<br />

Radio-AG an <strong>der</strong> Re-<br />

Auch in diesem Jahr kam <strong>der</strong> Weihnachtsmann wie<strong>der</strong> zu unseren<br />

Kin<strong>der</strong>n im Kin<strong>der</strong>garten Sonnenschein.<br />

Unsere Kleinen saßen ganz gespannt während die größeren<br />

Kin<strong>der</strong> noch ein paar Lie<strong>der</strong> mit Tommy vorsangen.<br />

gelschule in<br />

Dorndorf-Steudnitz.<br />

Neben einer eigen produzierten<br />

Radiosendung<br />

werden viele Fragen rings<br />

Dann war es endlich soweit, es klopfte an <strong>der</strong> Tür und <strong>der</strong> Weih-<br />

um das Medienverhalten<br />

nachtsmann kam mit seiner Helferin Frau Tobis herein. Jede<br />

Gruppe sang gemeinsam ein Lied und sagte ein Gedicht auf.<br />

Dafür danken wir allen Erzieherinnen, die so schöne Lie<strong>der</strong> mit<br />

den Kin<strong>der</strong>n geübt haben. Und danke auch an Tommy, dass er<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> geklärt.<br />

Die SchülerInnen sollen<br />

hierbei einen kritischen<br />

Umgang mit aller Art von<br />

Medien erlangen.<br />

sich die Zeit genommen hat um einen schönen Weihnachtsvor-<br />

Die Kin<strong>der</strong> sind von Anmittag<br />

mit unseren Kin<strong>der</strong>n zu gestalten.<br />

Der Weihnachtsmann hatte rießen Spaß und viele Große Säcke<br />

voll mit Geschenken!<br />

So gab es individuell für jede Gruppe tolle Sachen wie Gesellfang<br />

bis Ende in die Planung<br />

und Durchführung<br />

einer eigenen Radiosendung<br />

beteiligt. Bei dieser<br />

Redaktionssitzung (Foto)<br />

schaftsspiele, Musikinstrumente, Puppenwagen und noch vieles werden die jeweiligen Beiträge zusammen getragen und in die<br />

mehr.<br />

Wir bedanken uns für die tollen Geschenke und bestellen dem<br />

Weihnachtsmann noch einmal ganz liebe Grüße!!!<br />

richtige Reihenfolge gebracht, ähnlich einem Drehbuch beim<br />

Film.<br />

Dann werden die einzelnen Sequenzen aufgenommen, müssen<br />

dann geschnitten und zusammengefügt werden. Zwischendurch<br />

lockern Außenaufnahmen und kleinere Spielchen die Runde<br />

auf. Es wird wirklich viel gelacht und noch mehr Quatsch hierbei<br />

gemacht. Am Ende ist dann aber doch eine Sendung entstanden,<br />

die dann im Offenen Kanal Jena auch ausgestrahlt werden<br />

soll. Aber soweit ist es lei<strong>der</strong> noch nicht, da eineinhalb Stunden<br />

ziemlich schnell vorüber gehen.<br />

Wer also Lust hat, mitzumachen, kann sich einfach bei mir anmelden.<br />

Die AG findet<br />

mittwochs von 13.15 Uhr – 15 Uhr<br />

an <strong>der</strong> RS Dorndorf statt,<br />

Kosten fallen nicht an<br />

Karsten Scheide<br />

Gebietsjugendpflege / Jugendzentrum <strong>Camburg</strong><br />

Jugendzentrum „C 1“, Bahnhofstraße 26, 07774 <strong>Camburg</strong>,<br />

Tel. 036421 23159<br />

Mail: magic-c1@awo-shk.de<br />

Homepage: http://awo-shk.de/magic-c1<br />

Winterferien im Jugendclub <strong>Camburg</strong><br />

6.2.<br />

14 – 20 Uhr Spielenachmittag /-abend<br />

7.2.<br />

12 – 18 Uhr Ausflug zum Planetarium nach Jena<br />

5 € Teilnehmerbeitrag<br />

8.2.<br />

ab 15 Uhr Wii-Tag Winterspiele mal an<strong>der</strong>s<br />

9.2.<br />

12 – 18 Uhr Ausflug zur Eishalle nach Erfurt<br />

5 € Teilnehmerbeitrag<br />

10.2.<br />

ab 15 Uhr Kinozeit im Club<br />

Außerhalb <strong>der</strong> Ferien haben wir von<br />

Mo - Do von 14 - 20 Uhr<br />

Fr - Sa von 15 - 22 Uhr<br />

für Euch geöffnet.<br />

Sternsinger sammeln über 450 Euro<br />

für Kin<strong>der</strong> in Not<br />

(<strong>Camburg</strong>). „Klopft an Türen, pocht auf Rechte!“, hieß das Leitwort<br />

<strong>der</strong> diesjährigen bundesweiten Aktion Dreikönigssingen<br />

vom Kin<strong>der</strong>missionswerk und vom Bund <strong>der</strong> Deutschen Katholischen<br />

Jugend (BDKJ) und über tausend Sternsinger in ganz<br />

Deutschland kamen dieser Auffor<strong>der</strong>ung gerne nach.<br />

So auch in <strong>Camburg</strong>: Trotz ungemütlichen Regenwetters waren<br />

auch dieses Jahr wie<strong>der</strong> kleine und große Könige in prächtigen<br />

Gewän<strong>der</strong>n mit ihrem Stern unterwegs zu den Menschen. Fünf<br />

Tage lang sammelten acht Kin<strong>der</strong> (5-14 J.) in Begleitung von<br />

Jugendlichen und Erwachsenen für Not leidende Kin<strong>der</strong> in aller<br />

Welt. An viele Türen hatten sie geklopft und „20*C+M+B+12“ -<br />

Christus Mansionem Benedicat - über dieselben geschrieben.<br />

Das Ergebnis ihres Engagements kann sich wahrlich sehen lassen:<br />

453 Euro kamen bei ihrer Sammlung zusammen, mit denen<br />

Not leidende Kin<strong>der</strong> in aller Welt unterstützt werden:<br />

Straßenkin<strong>der</strong>, Aids-Waisen, Kin<strong>der</strong>soldaten, Mädchen und<br />

Jungen, die nicht zur Schule gehen können, denen Wasser,<br />

Nahrung und medizinische Versorgung fehlen, die in Kriegsund<br />

Krisengebieten, in Flüchtlingslagern o<strong>der</strong> ohne ein festes<br />

Dach über dem Kopf aufwachsen - Kin<strong>der</strong> in gut 110 Län<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Welt profitieren vom Einsatz <strong>der</strong> kleinen Könige in Deutschland.<br />

Bereits im Vorfeld haben sich deswegen auch unsere Sternsinger<br />

intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet. Nachdem wir uns<br />

durch einen sehr anschaulichen Film über die Situation in Nicaragua,<br />

dem Beispielland <strong>der</strong> Aktion Dreikönigssingen, informiert<br />

hatten, waren wir uns einig, dass die Rechte von Kin<strong>der</strong>n überall<br />

auf <strong>der</strong> Welt respektiert und unterstützt werden müssen. Gesundheitsversorgung<br />

und Bildung sollten für alle selbstverständlich<br />

sein. Doch gerade in Nicaragua werden die Kin<strong>der</strong>rechte<br />

von vielen mit Füßen getreten. Missbrauch, Misshandlung und


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 20 - Nr. 1/2012<br />

häusliche Gewalt gegen Kin<strong>der</strong> sind dort an <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />

Das Kin<strong>der</strong>missionswerk unterstützt in Nicaragua unter an<strong>der</strong>em<br />

Projekte, in denen Kin<strong>der</strong> sich für ihre Rechte einsetzen.<br />

Sie werden „stark“ und selbstbewusst gemacht, um sich vor<br />

Übergriffen schützen zu können.<br />

Deswegen wollen wir auf diesem Weg nochmals allen Spen<strong>der</strong>n,<br />

die unsere Aktion und damit diese Projekte finanziell<br />

unterstützt haben, danken.<br />

v.l.n.r. hinten: Martina J., Franziska S., Lisa A., Sandra J.,<br />

vorn: Michelle F., Marie Louise A., Christina M., Jakob A.<br />

es fehlen Leonie Sch. und Jasmin W.<br />

Ein voller Saal im <strong>Camburg</strong>er Kulturhaus zur<br />

Adventszeit<br />

Die Ortsgruppe <strong>der</strong> Volkssolidarität <strong>Camburg</strong> hatte am 13. Dezember<br />

2011 zur Weihnachtsfeier <strong>der</strong> Senioren geladen. Rita<br />

Braun, bisherige Leiterin unserer Ortsgruppe, begrüßte die 53<br />

Anwesenden, unter ihnen Herrn Rolf Bartholme, Geschäftsführer<br />

<strong>der</strong> Volkssolidarität Ostthüringens.<br />

Im einleitenden Programm, gestaltet von Frau Gerlinde Altmann,<br />

Herrn Hans-Heinrich Mittelmann, Frau Rita Braun und<br />

Kin<strong>der</strong>n des Ortes, erklangen Lie<strong>der</strong>, Instrumentalstücke, Texte<br />

und Gedichte zum Fest. Es wurde fleißig mitgesungen.<br />

Bei einer reichlich gedeckten Kaffeetafel gab es eine Stärkung<br />

für alle. Es folgte die Bescherung: Ehepaar Altmann hatte für jeden<br />

ein Päckchen gebastelt und auch allein mit Überraschungen<br />

gefüllt. Ein herzlicher Dank von allen!<br />

Nun wurde weiter in <strong>der</strong> großen Runde kräftig gesungen und so<br />

manches Gedicht aus <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendzeit frei rezitiert.<br />

Frau Elisabeth Suhrke, welche vor vier Jahren von Suhl nach<br />

<strong>Camburg</strong> zog, findet nun in <strong>der</strong> <strong>Camburg</strong>er Gruppe <strong>der</strong> Volksso-<br />

lidarität eine willkommende Bereicherung ihres Seniorenlebens.<br />

Sie dankte allen Organisatoren und Vorführenden für den schönen<br />

Nachmittag. Gerade auch die gesamte Helfergruppe im Kulturhaus,<br />

welche im Verlauf des Jahres immer aktiv bei den vielen<br />

Veranstaltungen <strong>der</strong> Volkssolidarität ist, hat diese<br />

Erwähnung einmal verdient. Eine solche familiäre Atmosphäre<br />

kannte Frau Suhrke in Suhl nicht - Danke !<br />

Übrigens sucht die <strong>Camburg</strong>er Ortsgruppe <strong>der</strong> Volkssolidarität<br />

schon länger eine(n) neuen Leiter(in).<br />

H.-J. Gnerlich<br />

Achtung Ihr Narren, es ist endlich soweit!!!!<br />

50 Jahre <strong>Camburg</strong>er Carneval<br />

„Ein halbes Jahrhun<strong>der</strong>t Carneval, feiert Concordia<br />

im schönen Saaletal!“<br />

Der Veranstaltungsort ist <strong>der</strong> Rathaussaal in <strong>Camburg</strong> !<br />

Achtung an alle Gäste unter 18!!!<br />

Ab sofort steht unser Muttizettel zum Download unter<br />

www.ccccamburg.de<br />

bereit.<br />

Die Ausgabe erfolgt auch zum Kartenvorverkauf und Kartenabholung<br />

am 27.01.2012 und am 03.02.2012 ab 18 Uhr in <strong>der</strong><br />

Gaststätte „Zur Weintraube“.<br />

Die Eintrittspreise:<br />

1. und 2. Knüller: Kartenvorverkauf 10,00 EUR<br />

Abendkasse 12,00 EUR<br />

Rosenmontag: Kartenvorverkauf 5,00 EUR<br />

Abendkasse 7,00 EUR<br />

Kartenvorbestellung:<br />

bei Hannelore Dexneit<br />

unter <strong>der</strong> Tel.: 036421/ 30273, Handy: 0152/ 04 50 29 75<br />

sowie bei Fred Sauerbier<br />

unter <strong>der</strong> Tel.: 036421/ 31314, Handy: 0173/ 31 38 842<br />

bestellt werden!<br />

Bei Tischreservierung sind die Plätze am Abend <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

bis 20.00 Uhr einzunehmen!<br />

Ansprechpartner zur Teilnahme am Karnevalsumzug ist unser<br />

Zugmarschall<br />

Wilmar Schöbel, Tel. 036421/31604 o<strong>der</strong> 0173/3597730;<br />

Mail: zugmarschall@ccccamburg.de<br />

Unsere Termine für die 50. Carnevalssession:<br />

11.02.12<br />

um 16.30 Uhr Prinzenpaarempfang am Bahnhof <strong>Camburg</strong><br />

11.02.12<br />

um 20.11 Uhr 1. Knüller im Rathaussaal<br />

mit närrischem Programm und <strong>der</strong> Liveband „Cyriak“<br />

12.02.12<br />

um 15.00 Uhr Seniorenfasching im Rathaussaal, mit, närrischem<br />

Programm, Kaffee und Kuchen<br />

16.02.12<br />

um 20.11 Uhr Weiberfastnacht mit verschiedenen Männerballetts<br />

und wie im letzten Jahr mit den Partymachern<br />

„Simply Friends“ (Marian Weißer)<br />

18.02.12.<br />

um 15.00 Uhr Kin<strong>der</strong>fasching im Rathaussaal, mit närrischem<br />

Kin<strong>der</strong>-Programm, vielen Preisen und Überraschungen<br />

18.02.12<br />

um 20.11 Uhr 2. Knüller im Rathaussaal<br />

mit närrischem Programm und <strong>der</strong> Liveband „Cyriak“<br />

19.02.12<br />

um 14.30 Uhr Umzug<br />

anschließend stimmungsvoller Ausklang im Rathaus<br />

- Eintritt frei<br />

20.02.12<br />

um 20.11 Uhr Rosenmontagsball im Rathaussaal<br />

mit närrischem Programm und DJ Jörg<br />

Mit närrischem Gruß <strong>der</strong> CCCC!


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 21 - Nr. 1/2012<br />

<strong>Dornburg</strong><br />

Kin<strong>der</strong>garten <strong>Dornburg</strong><br />

Die Erzieher möchten sich noch einmal recht herzlich bedanken<br />

für die Hilfe und Unterstützung im vergangenen Jahr.<br />

Beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> Weihnachtszeit fanden sich wie<strong>der</strong> Sponsoren,<br />

die uns mit Obst und Süßigkeiten versorgten, so dass unsere<br />

Nikolaus- und Weihnachtssäckchen prall gefüllt waren.<br />

Danke an Fam. Trampenau und einem anonymen Spen<strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />

das ganze Jahr über an unsere Kin<strong>der</strong> denkt.<br />

Allen Standleuten und Helfern, die zum Gelingen unseres 3.<br />

Weihnachtsmarktes 2011 beigetragen haben - ein großes Dankeschön.<br />

Danke auch den Mitarbeitern des Haflinger Gestüts unter <strong>der</strong><br />

Leitung von Herr Peeplow. Die Kin<strong>der</strong> hatten große Freude an<br />

den Kutschfahrten rund um den Weihnachtsmarkt.<br />

Vorschau:<br />

* Am 17.03.2012 findet von 9.00 - 12.00 Uhr ein kleiner Frühlingsmarkt<br />

auf dem Sportplatz statt. (u.a. Gärtnerei Bauer,<br />

Korbwaren Himmelreich, Brotbäckerei usw.) Für das leibliche<br />

Wohl ist ebenfalls gesorgt.<br />

* Parallel dazu findet in dieser Zeit <strong>der</strong> Frühlingsklei<strong>der</strong>basar<br />

statt. Dazu erscheint ein separater Artikel von den Organisatoren.<br />

Die Kin<strong>der</strong> und Erzieher <strong>der</strong> Kita<br />

„Dornröschen“ <strong>Dornburg</strong><br />

<strong>Dornburg</strong>er<br />

Carneval Club DCC<br />

1. Große Karnevalssitzung des DCC am<br />

18.02.2012<br />

um 20.11 Uhr in <strong>der</strong> Turnhalle zu<br />

<strong>Dornburg</strong><br />

Kartenvorverkauf bei Veit’s<br />

2. Kin<strong>der</strong>fasching am 19.02.2012 um<br />

14.30 Uhr mit Tommy<br />

und Überraschungen in <strong>der</strong> Turnhalle<br />

zu <strong>Dornburg</strong><br />

Eintritt für alle Kin<strong>der</strong> frei<br />

Ev.-Luth. Kirchgemeinden <strong>Dornburg</strong><br />

mit Wilsdorf und Hirschroda<br />

Gottesdienste<br />

Sonntag, 5. Februar 2012:<br />

09.00 Uhr Gottesdienst in <strong>Dornburg</strong> (P. Oberthür)<br />

Sonntag, 12. Februar 2012:<br />

14.00 Uhr Gottesdienst in Hirschroda (C. Hertzsch)<br />

Seniorenkaffee<br />

Mittwoch, 15. Februar 2012, 15.00 Uhr, Pfarrhaus <strong>Dornburg</strong><br />

Frauenkreis<br />

Montag, 6. Februar 2012, 20.00 Uhr, Pfarrhaus <strong>Dornburg</strong><br />

Wegen weiterer Termine beachten Sie bitte Aushänge und Meldungen<br />

in <strong>der</strong> Presse.<br />

Die Kirchgemeinden laden zu allen Veranstaltungen sehr<br />

herzlich ein.<br />

KSV Dorndorf e. V.<br />

Kegelsportverein<br />

Dorndorf-Steudnitz<br />

Punktspiele Dezember/Januar<br />

Zurzeit schwimmen die Mannschaften des KSV auf einer Erfolgswelle.<br />

Mit 2 Heimsiegen festigten die 1. Männer Platz 3 in<br />

<strong>der</strong> Kreisligatabelle, punktgleich mit den beiden führenden<br />

Teams aus Hermsdorf und Orlamünde. In <strong>der</strong> 1. Kreisklasse gewannen<br />

die 2. Männer in Zöllnitz, wobei Wolfgang Buchwald mit<br />

448 Kegeln ein sehr gutes Ergebnis kegelte. Damit bleibt die<br />

Mannschaft im Aufstiegsrennen. Auch im Frauenbereich verläuft<br />

die Saison bisher tadellos. Die letzten 3 Spiele in <strong>der</strong> 1.Landesklasse<br />

gewannen die Frauen des KSV. Mit 14:6 Punkten konnte<br />

<strong>der</strong> 2. Tabellenplatz gefestigt werden. Ein unerwarteter Erfolg<br />

gelang <strong>der</strong> 2. Frauenmannschaft in <strong>der</strong> Kreisliga. Die bis dahin<br />

ungeschlagenen Bürgelerinnen wurden mit 1498:1422 besiegt,<br />

und somit ein positives Punktekonto erreicht. Ebenfalls gegen<br />

den Tabellenführer aus Gera spielten die Dorndorfer Senioren.<br />

In einem hochklassigen Spiel musste man sich mit 1578:1659<br />

geschlagen geben, hierbei erzielte Walter Herbst mit 410 Punkten<br />

eine neue persönliche Bestleistung. Ergebnisse und weitere<br />

Informationen können wie gewohnt online unter www.tkv-kegeln.de<br />

bzw. www.kkv-shk.de abgerufen werden.<br />

gez. Carsten Stein<br />

För<strong>der</strong>verein „Alte Schule“ Dorndorf e.V.<br />

Grüße zum neuen Jahr 2012 an die Mitglie<strong>der</strong> und Freunde des<br />

För<strong>der</strong>vereins „Alte Schule“ Dorndorf e.V.<br />

Das Jahr 2011 ist nun Geschichte und unser Verein hatte auch<br />

einen wesentlichen Beitrag geleistet, damit die Einwohner von<br />

Dorndorf-Steudnitz schöne und abwechslungsreiche Stunden<br />

erleben konnten; war es vielleicht im privaten Bereich, bei unterschiedlichsten<br />

Familienfeiern in den Räumen <strong>der</strong> alten Schule<br />

o<strong>der</strong> auch zum gemeinsamen Fest <strong>der</strong> Vereine gewesen.<br />

Der Kabarettabend mit ANAKONDA und <strong>der</strong> 6. Weihnachtstreff<br />

waren die Fortsetzung einer guten Tradition. Sport, Musik und<br />

Kunst wurden ebenfalls immanenter Bestandteil unseres „Dorfgemeinschaftshauses“.<br />

Zu Jahresbeginn 2012 werden wie<strong>der</strong> sechs neue Fenster im<br />

Erdgeschoss des Schulgebäudes eingebaut werden, damit sind<br />

das Erdgeschoss und <strong>der</strong> Eingangsbereich komplett erneuert.<br />

Die beiden Fensterbil<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Giebelseite und das große Poster<br />

an <strong>der</strong> Gebäu<strong>der</strong>ückseite sind ein Blickfang für unsere Bürger<br />

und Gäste, die die Saale-Horizontale frequentieren.<br />

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitglie<strong>der</strong>n und<br />

Freunden des Vereines für die Unterstützung aber auch unseren<br />

Sponsoren wie z.B. dornburger zement, th-beton, Richter-<br />

Leuchten und Physiotherapie Schiller ganz herzlich bedanken.<br />

Für das Jahr 2012 möchten wir gerne an die bisherigen Erfolge<br />

anknüpfen und hierzu wünsche ich uns und Ihnen allen im Namen<br />

des Vorstands des För<strong>der</strong>vereins „Alte Schule“ Dorndorf<br />

e.V. alles erdenklich Gute und beste Gesundheit für Sie und Ihre<br />

Angehörigen.<br />

Walter Gerstenberger<br />

Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Veranstaltungen <strong>der</strong> Kirchgemeinde<br />

Dorndorf-Steudnitz<br />

Gottesdienste:<br />

Sonntag, den 29.01.12<br />

09.00 Uhr Wetzdorf<br />

11.00 Uhr Tautenburg<br />

Sonntag, den 05.02.12<br />

10.30 Uhr Steudnitz<br />

Sonntag, den 12.02.12<br />

10.30 Uhr Dorndorf<br />

Sonntag, den 19.02.12<br />

10.30 Uhr Dorndorf


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 22 - Nr. 1/2012<br />

Seniorinnen:<br />

Dienstag, den 07.02.12<br />

15.00 Uhr Pfarrhaus Dorndorf<br />

Herrenkreis:<br />

Dienstag, den 31.01.12<br />

15.00 Uhr Pfarrhaus Dorndorf<br />

Hauskreis zur Bibel - offen für alle Gemeindeglie<strong>der</strong>:<br />

Donnerstag, den 26.01.12<br />

20.00 Uhr bei Familie Unger in Steudnitz.<br />

Tautenburgerstr. 4<br />

Donnerstag, den 16.02.12<br />

20.00 Uhr bei Stelter und Schwarz Dorndorf<br />

Unter dem Hospitale 13 a<br />

Musik:<br />

Der Posaunenchor Wetzdorf lädt ein:<br />

Schon 40 - aber von Tuten und Blasen keine Ahnung!<br />

Am Samstag, den 28. Januar - 16.00 Uhr im Gemeindehaus<br />

Wetzdorf Unter dem Motto: Musik zum Anfassen können alle Instrumente<br />

unter fachmännischer Anleitung ausprobiert werden<br />

(Trompete, Horn Tenorhorn, Posaune und Tuba).<br />

Sind Sie neugierig geworden?<br />

Weitere Informationen unter: brassmusik@online.de<br />

Gemeinde Golmsdorf<br />

Pumucklpost aus <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte in<br />

Golmsdorf<br />

Im vergangenen Jahr erlebten unsere kleinen Pumuckl viel<br />

Neues und hatten dabei viel Spaß beim Kennenlernen und Entdecken.<br />

Im Zeitraum von April 2011 — Juli 2011 gab es in unserer Einrichtung<br />

ein ganz neues und beson<strong>der</strong>es Projekt „Spielzeugfreie<br />

Zeit im Kin<strong>der</strong>garten“.<br />

Ziel war es, einen Raum zu schaffen für Phantasie, Kreativität<br />

und Eigeninitiative, um dadurch Selbstbestätigung und Selbstbewusstsein<br />

zu för<strong>der</strong>n. Dabei stand im Vor<strong>der</strong>grund Alternativen<br />

zu industriell hergestellten Spielzeugen aufzuzeigen und<br />

auszuprobieren.<br />

Letztendlich lag die Prämisse in <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> Teamfähigkeit<br />

und Kollegialität <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> untereinan<strong>der</strong>.<br />

Das Projekt setzte sich aus drei Phasen zusammen:<br />

1. Einführung (3 Wochen )<br />

Die Kin<strong>der</strong> bestimmten selbst in welcher Reihenfolge das Spielzeug<br />

weggeräumt wird, so dass nach und nach das Spielzeug<br />

aus den Gruppenräumen und dem Außenbereich verschwand,<br />

ausgenommen die jüngste Gruppe.<br />

2. Durchführung (6 Wochen )<br />

Durch mitgebrachte Materialien von zu Hause, z.B. Naturmaterialien,<br />

Steine, Hölzer, Plastikrohre und Utensilien des täglichen<br />

Gebrauchs, entwickelte sich eine rege und aktive Arbeit im Kin<strong>der</strong>team<br />

und viel Kreativität in den Bereichen <strong>der</strong> Anwendung<br />

und Umsetzungsmöglichkeiten. Hierbei hatten die Kin<strong>der</strong> wahnsinnig<br />

viel Spaß und Freude und vermissten in keiner Weise<br />

Spiele, Fahrzeuge, didaktisches Material, Puppen, Sandspielzeug<br />

und vieles mehr.<br />

Dabei möchten wir uns ganz herzlich bei <strong>der</strong> Kunststofftechnik<br />

Steudnitz für gesponserte Materialkisten, bei <strong>der</strong> FFW Dorndorf-Steudnitz<br />

für einen Feuerwehrschlauch sowie bei <strong>der</strong><br />

Gleistalargrargenossenschaft Golmsdorf die 3 Traktorreifen für<br />

unseren Bewegungsgarten stiftete, bedanken. Ein beson<strong>der</strong>es<br />

Dankeschön richtet sich auch an unsere Eltern, die das Projekt<br />

maßgeblich mit unterstützt haben.<br />

3. Endphase (3 Wochen)<br />

In dieser Phase räumten die Kin<strong>der</strong> ihr Spielzeug wie<strong>der</strong> ein, sie<br />

bestimmten dabei die Reihenfolge selbst. Einige Spielzeuge<br />

wurden dabei für die Kin<strong>der</strong> so uninteressant, dass diese auf<br />

dem Dachboden verbleiben.<br />

Rückblickend betrachtet war das Projekt eine große Bereicherung<br />

für die tägliche Kin<strong>der</strong>gartenarbeit. Die Kin<strong>der</strong> entdeckten<br />

die Natur in einer neuartigen Art und Weise wie<strong>der</strong>, indem sie<br />

<strong>der</strong>en Materialien als Alternativen zum industriell hergestellten<br />

Spielzeug nutzten und diese in den Spielalltag immer noch integrieren.<br />

Es war für alle Beteiligten, Kin<strong>der</strong>, Personal und Eltern eine sehr<br />

positive Erfahrung, zu sehen wie abhängig man doch von bestimmten<br />

Dingen ist.<br />

Jetzt möchten wir uns noch bei allen bedanken die uns bei vielen<br />

Projekten, Festen, Arbeiten im Haus und an den Außenanlagen<br />

geholfen haben, sowie für Geld- und Sachspenden.<br />

Ein beson<strong>der</strong>s Dankeschön geht an den Weihnachtsmann, unseren<br />

Bürgermeister, für die gute Zusammenarbeit<br />

Wir wünschen allen Eltern, Kin<strong>der</strong>n, Geschwistern, Großeltern<br />

und Helfern ein gesundes, neues Jahr 2012<br />

Ihr Team aus <strong>der</strong> Kita „Pumuckl“ in Golmsdorf<br />

Chor- und Laienspielgruppe<br />

Der Stern, <strong>der</strong> nicht leuchten wollte<br />

Golmsdorf. Pünktlich zur Adventszeit holte die Chor- und Laienspielgruppe<br />

<strong>der</strong> Staatlichen Grundschule „Im Gleistal“ in <strong>der</strong><br />

Turnhalle die Sterne für die gespannten Eltern, Großeltern und<br />

Geschwister vom Himmel. In einem selbst inszenierten Musical<br />

brachten die Kin<strong>der</strong> den Zuschauern den Sternenhimmel als<br />

Wegweiser für die drei Weisen auf ihrem Weg zum Morgenland<br />

und verschiedene Sternbil<strong>der</strong> näher.<br />

Der musikalische Schauspielspaß war unübersehbar und brachte<br />

eine schöne Einstimmung in die Weihnachtszeit. Vielen Dank<br />

dafür an alle engagierten Kin<strong>der</strong> und Lehrer.<br />

Jagdgenosschaft Golmsdorf-Naura-Beutnitz<br />

Einladung<br />

Hiermit laden wir alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

Golmsdorf-Naura-Beutnitz recht herzlich zu unserer alljährlichen<br />

Jahreshauptversammlung ein.<br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung<br />

2. Bericht Vorstand<br />

3. Kassenbericht nach Prüfung <strong>der</strong> Kasse durch die Kassenprüfer<br />

4. Beschluss Entlastung des Vorstandes<br />

5. Beschluss Entlastung des Schatzmeisters<br />

6. Beschluss Entlastung des Vorstehers<br />

7. Bericht <strong>der</strong> Jagdpächter<br />

8. Sonstiges<br />

Im Anschluss findet unsere alljährliche Abschlussveranstaltung<br />

statt, bei <strong>der</strong> wie immer reichlich für das leibliche Wohl und Unterhaltung<br />

gesorgt ist.<br />

Ort: Rathaussaal in Golmsdorf<br />

Termin: Sonnabend, den 28.01.2012<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Der Vorstand


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 23 - Nr. 1/2012<br />

Gemeinde Hainichen<br />

Backbuch mit traditionellen Rezepten<br />

aus Hainichen und Stiebritz<br />

Das erschienene Backbuch von Hainichen/Stiebritz kann<br />

zum Selbstkostenpreis von 8 Euro bei Katrin Leidenfrost:<br />

Tel: 036427-707565 erworben werden.<br />

Danke…<br />

Gemeinde Lehesten<br />

Der Feuerwehrverein Nerkewitz e.V. und <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten „Kleine<br />

Strolche“ bedanken sich bei allen fleißigen Helfern, zahlreichen<br />

Spen<strong>der</strong>n und sonstigen Unterstützern des zweiten Nerkewitzer<br />

Weihnachtsmarktes am 26. November 2011.Ein<br />

beson<strong>der</strong>es Dankeschön gilt den Erbauern <strong>der</strong> schönen Weihnachtsstände.<br />

Auch dieses Jahr war die Veranstaltung ein schönen<br />

Erlebnis für Groß und Klein in <strong>der</strong> Adventszeit.<br />

Wir wünschen allen Mitwirkenden und ihren Familien<br />

Gesundheit und ein erfolgreiches Jahr 2012<br />

Der Feuerwehrverein Nerkewitz<br />

Gemeinde Neuengönna<br />

Kin<strong>der</strong>garten Porstendorf<br />

Der Beginn des neuen Jahres soll für die Kin<strong>der</strong> und Erzieher<br />

Anlass sein, uns bei allen zu bedanken, die 2011 wie<strong>der</strong> zu einem<br />

erlebnisreichen Kin<strong>der</strong>gartenjahr werden ließen.<br />

Beson<strong>der</strong>en Dank an die spontanen und fleißigen Helfer, die<br />

unseren 3. Weihnachtsmarkt in Neuengönna zu einem Höhe-<br />

punkt in <strong>der</strong> Adventszeit gestalteten. Hierbei vor allem an Familie<br />

Bergk, die kurzfristig ihren Hof bei Regenwetter öffneten und<br />

unser Weihnachtsmarkt somit nicht ins „Wasser“ fiel — dadurch<br />

entstand für alle eine beson<strong>der</strong>s vorweihnachtliche Stimmung.<br />

Ein herzliches Dankeschön an:<br />

- unsere Gemeinde, alle Eltern und Elternvertreter<br />

- R. Heyne, <strong>der</strong> uns traditionell in seiner Heimatstube die Vorweihnachtszeit<br />

verschönte und versüßte<br />

- den Jugendverein, vor allem Gilbert und Max<br />

- Herr Fehse<br />

- unseren Weihnachtsmann<br />

- Frau Elke Woker und Herrn Bernd Schmidt<br />

- Zahnarztpraxis Dr. Süße - <strong>Camburg</strong><br />

- Fam. Stühmke<br />

- Fam. Graf<br />

Wir „Waldwichtel“ freuen uns auf ein erfolgreiches 2012,<br />

wir wünschen allen ein gesundes neues Jahr und weiterhin<br />

gute Zusammenarbeit.<br />

Jagdgenossenschaft Neuengönna-<br />

Porstendorf<br />

Hiermit laden wir alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Neuengönna-Porstendorf<br />

recht herzlich zu unserer jährlichen Vollversammlung<br />

am 23.03.2012 um 19:30 Uhr<br />

ins Gemeindehaus Neuengönna<br />

ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Bericht des Vorstandes<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Kassenprüfungsbericht<br />

5. Beschlussvorschlag zur Verwendung<br />

des Reinerlöses <strong>der</strong> Jagdpacht<br />

6. Information <strong>der</strong> Jagdpächter<br />

7. Diskussion<br />

8. Beschlussfassung<br />

9. Entlastung des Vorstandes<br />

10. Schlusswort<br />

Anschließend gemütliches Beisammensein, für das leibliche<br />

Wohl ist gesorgt.<br />

Der Vorstand<br />

Gemeinde Tautenburg<br />

Sterntalergrüße aus Tautenburg<br />

„Lasst uns dankbar sein<br />

gegenüber Menschen,<br />

die uns glücklich machen.<br />

Sie sind liebenswerte<br />

Gärtner, die unsere<br />

Seele zum Blühen<br />

bringen.“<br />

Marcel Proust<br />

DANKE- das möchten wir gern allen sagen, die uns im vergangenen<br />

Jahr mit kleinen und großen Spenden, Zuwendungen unterstützt,<br />

Reparaturarbeiten durchgeführt o<strong>der</strong> Hilfe auf an<strong>der</strong>e<br />

Art zukommen lassen haben. Dadurch konnten wir unseren Kin<strong>der</strong>garten<br />

wie<strong>der</strong> etwas schöner werden lassen, neue Bücher<br />

für die Kin<strong>der</strong> kaufen und an<strong>der</strong>e Anschaffungen tätigen.


Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 24 - Nr. 1/2012<br />

Die Kin<strong>der</strong> fühlen sich wohl bei uns und genießen die Zeit im<br />

Kin<strong>der</strong>garten. Unser Haus ist nur klein und auch kein Neubau,<br />

aber wir freuen uns, dass wir diesen Kin<strong>der</strong>garten erhalten können<br />

und mit <strong>der</strong>zeit 19 Kin<strong>der</strong>n gut ausgelastet sind. So sehen<br />

wir optimistisch in die Zukunft.<br />

All dies wäre nicht möglich ohne die engagierten Eltern, vielen<br />

Freunde und Nachbarn, die unserem Kin<strong>der</strong>garten wohl gesonnen<br />

sind und wenn Not am Mann bzw. <strong>der</strong> Frau ist zupacken<br />

und helfen. Zum Beispiel erhielten wir Honig und selbst gekochte<br />

Marmelade für den gemütlichen Nachmittagsimbiss, Äpfel<br />

und Birnen, das Gartentor und die Schuppentür wurde repariert,<br />

Bäume verschnitten, eine neue Waschmaschine gespendet.<br />

Auch bekommen wir Restholz, mit denen die Ältesten in <strong>der</strong><br />

Werkstatt viele interessante Dinge bauen.<br />

Ein beson<strong>der</strong>er Dank geht an unseren Gemein<strong>der</strong>at und den<br />

Vereinsvorstand, die das Fortbestehen unseres Kin<strong>der</strong>gartens<br />

sichern. Ein lieber Gruß und alles Gute für Andreas Hellwing,<br />

dem die Jüngsten und Ältesten des Ortes während seiner<br />

Amtszeit stets sehr am Herzen lagen. Danke!<br />

Ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns und wir freuen uns auf<br />

alles Schöne, welches das neue Jahr 2012 hoffentlich bereithält.<br />

Folgendes wünschen wir Ihnen allen liebe Tautenburger, Eltern,<br />

Freunde unseres Kin<strong>der</strong>gartens für 2012:<br />

Wir wünschen Ihnen ein schönes Jahr voller Freudensprünge<br />

und Glücksmomente, mit Sonne im Herzen<br />

und einem Lächeln im Gesicht, ein Jahr in dem<br />

alles so ist, wie Sie es sich in den schönsten Farben<br />

ausmalen.<br />

Heike Osse im Namen aller kleinen und großen „Sterntaler“<br />

aus Tautenburg.<br />

Gemeinde Zimmern<br />

Backbuch „Zimmerns süße Seiten“<br />

noch erhältlich<br />

Die Sammlung <strong>der</strong> beliebtesten Rezepte unseres Ortes ist in einem<br />

einzigartigen Backbuch in optisch wun<strong>der</strong>schöner Qualität<br />

zusammengefasst und erschienen.<br />

Interessenten können das Buch zum Preis von 8 Euro direkt bei<br />

Marion Claus, Dorfstr. 9 in Zimmern erwerben. Telefonisch können<br />

auch gern individuelle Absprachen getroffen werden.<br />

Tel: 036427-20866 o<strong>der</strong> 20956.<br />

Das gleiche Buch mit völlig an<strong>der</strong>en Rezepten gibt es für die<br />

Orte Hainichen/Stiebritz und kann bei Katrin Leidenfrost käuflich<br />

erworben werden. Tel: 036427-70565.<br />

Impressum:<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Herausgeber: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Redaktion: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>,<br />

Rathausstraße 1, 07774 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong><br />

Telefon: 03 64 21 / 7 10 14 o<strong>der</strong> 71 00<br />

Fax: 036421-71099, e-mail: info@vg-dornburg-camburg.de<br />

Allgemeine Bezugsbedingungen: Kostenlose Verteilung an alle Haushalte <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, Einzelbezug durch an<strong>der</strong>e Interessenten<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> gegen eine Gebühr von 0,50 € zzgl.<br />

Porto. Jahresabonnement: 6,- € zzgl. Porto pro Ausgabe.<br />

Auflage: 5.100 Stück<br />

Erscheinungsweise:<br />

In <strong>der</strong> Regel monatlich, bei erhöhtem Veröffentlichkeitsbedarf auch öfter.<br />

Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen,<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />

Anzeigen: Bei eventuellem Veröffentlichungsinteresse in Form einer Anzeige setzen<br />

Sie sich bitte mit Frau Claus, Tel. 03 64 27 / 2 08 66 o<strong>der</strong> 01 73 / 5 67 87 43<br />

in Verbindung. Die Redaktion behält sich vor, Anzeigen nach ihrem Ermessen zu<br />

platzieren.<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan; Erreichbar unter <strong>der</strong><br />

Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit <strong>der</strong> Anzeigen übernimmt <strong>der</strong> Verlag<br />

keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht an<strong>der</strong>weitig<br />

verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Son<strong>der</strong>farben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farbwie<strong>der</strong>gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />

Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise

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