der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
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Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 12 - Nr. 1/2012<br />
von ca. 1.080 qm in <strong>der</strong> Gemarkung Großlöbichau, Flur 4, Flurstücks-Nr.<br />
1463/2 (Teilfläche) an Herrn Matthias Drescher zuzustimmen.<br />
Gleichzeitig wird gemäß Belastungsvollmacht im Kaufvertrag<br />
<strong>der</strong> Bestellung einer Grundschuld bis zu einer Höhe entsprechend<br />
des Notarvertrages zugestimmt.<br />
Beschluss: 04/062/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beruft in seiner<br />
Sitzung am 30.11.2011<br />
Frau Gabriele Günther zum Wahlleiter für die Landratswahl<br />
am 22.04.2012<br />
und Frau Kirsten Breitkreutz zu dessen Stellvertreterin.<br />
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />
Beschluss gefasst:<br />
Beschluss: 04/054/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau genehmigt in<br />
seiner Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher<br />
Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 24.08.2011.<br />
gez. Plog, Bürgermeister<br />
Sehr geehrte Anwohnerin, sehr geehrter<br />
Anwohner,<br />
in <strong>der</strong> zurückliegenden Zeit wurden wie<strong>der</strong>holt Einbrüche in Einfamilienhäuser<br />
in Großlöbichau durch unbekannte Täter verübt.<br />
Die Kriminalpolizei Jena arbeitet mit Hochdruck, um die Straftaten<br />
aufzuklären.<br />
Wir bitten Sie, sollte Ihnen in Ihrer unmittelbaren Umgebung in<br />
<strong>der</strong> zurückliegenden Zeit etwas verdächtig vorgekommen sein<br />
bzw. haben Sie aktuell Beobachtungen gemacht, die mit den<br />
Einbrüchen in Verbindung gebracht werden könnten, umgehend<br />
die Kriminalpolizei Jena, Tel. 03641 — 810, o<strong>der</strong> jede an<strong>der</strong>e<br />
Polizeidienststelle telefonisch zu informieren.<br />
Die Polizei kann nicht überall präsent sein, um Straftaten zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Doch fast immer gibt es Nachbarn, die einan<strong>der</strong> helfen<br />
können: Nach den Erfahrungen <strong>der</strong> Polizei trägt Nachbarschaftshilfe<br />
entscheidend zur Verhin<strong>der</strong>ung von Einbrüchen bei.<br />
Deshalb empfehlen wir Ihnen, auch ein Auge auf die Häuser Ihrer<br />
Nachbarn zu haben bzw. auf unbekannte Fahrzeuge in <strong>der</strong><br />
näheren Umgebung zu achten.<br />
Da die Einbrecher in jüngster Vergangenheit überwiegend durch<br />
Balkontüren o<strong>der</strong> Fenster an <strong>der</strong> Rückseite ins Haus gelangten,<br />
ist es günstig, vor Antritt einer Reise die unmittelbaren Nachbarn<br />
zu informieren und sie zu bitten, neben dem eigenen auch<br />
auf ihr Haus zu achten. Auch Scheinwerfer mit Bewegungsmel<strong>der</strong>n<br />
sind eine Möglichkeit, Einbrecher abzuhalten.<br />
Für Fragen, die die Sicherheit Ihres Hauses betreffen, können<br />
Sie sich gern an die Polizeiliche Beratungsstelle <strong>der</strong> Polizeidirektion<br />
Jena wenden. Ansprechpartner ist <strong>der</strong> Polizeioberkommissar<br />
Steffen Pönisch, Tel. 03641 — 81 1504.<br />
Ihre Polizeidirektion Jena<br />
Einladung zur Einwohnerversammlung<br />
Sehr geehrte Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau,<br />
hiermit lade ich Sie zu einer Einwohnerversammlung<br />
am Mittwoch, dem 01.02.2012,<br />
ein.<br />
Beginn: 19:00 Uhr<br />
Raum: Gaststätte „Gembdenkeller“<br />
Ort: Dorfstraße 2, 07751 Großlöbichau<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Bürgermeister<br />
2. Informationen <strong>der</strong> Polizeidirektion Jena zu Einbrüchen in<br />
Einfamilienhäusern in Großlöbichau sowie Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
Prävention<br />
3. Informationen bzw. Beantwortung von Fragen<br />
Hinweis:<br />
Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />
bis spätestens zwei Tage vor <strong>der</strong> Einwohnerversammlung<br />
bei <strong>der</strong> Gemeinde einreichen.<br />
Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in <strong>der</strong> Einwohnerversammlung<br />
beantwortet werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Plog<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Hainichen<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Nichtöffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
In <strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates am<br />
29.11.2011 wurden keine Beschlüsse gefasst.<br />
gez. Heidler<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Löberschütz<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
vom 12.12.2011<br />
Beschluss: 07/097/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 12.12.2011 die Nie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher Teil)<br />
<strong>der</strong> Sitzung vom 14.11.2011.<br />
Beschluss: 07/094/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz beruft in seiner<br />
Sitzung am 12.12.2011 Herrn Karl-Heinz Petzold zum Wahlleiter<br />
für die Landratswahl am 22.04.2011 und Herrn Bernd Marshaus<br />
zu dessen Stellvertreter.<br />
Beschluss: 07/096/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner<br />
Sitzung am 12.12.2011 den vorliegenden Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />
und des Haushaltsplanes <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz<br />
für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich aller Anlagen.<br />
Beschluss: 07/095/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner<br />
Sitzung am 12.12.2011 den Finanzplan zur Haushaltssatzung<br />
2012 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 Thür.GemHV auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
des Investitionsprogramms.<br />
gez. Petzold, Bürgermeister<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz<br />
Die Haushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz für das Haushaltsjahr<br />
2012 wurde in <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
am 12.12.11 beschlossen und mit Schreiben vom<br />
20.12.11 <strong>der</strong> zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt<br />
angezeigt.<br />
Von dort wurde mit Schreiben vom 17.01.12 die öffentliche Bekanntmachung<br />
zugelassen.<br />
Der Haushaltsplan liegt im Rathaus <strong>Camburg</strong> bei <strong>der</strong> Kämmerei<br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> während <strong>der</strong><br />
Öffnungszeiten vom 30. Januar bis zum 13. Februar 2012 zu je<strong>der</strong>manns<br />
Einsicht öffentlich aus.<br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 20. Januar 2012<br />
gez. Petzold<br />
Bürgermeister<br />
Haushaltssatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz<br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
Auf Grund des § 55 ff <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />
(Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.August<br />
1993(GVBl.S.501) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar<br />
2003(GVBl.S.467) erlässt die Gemeinde Löberschütz folgende<br />
Haushaltssatzung: