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der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

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Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 12 - Nr. 1/2012<br />

von ca. 1.080 qm in <strong>der</strong> Gemarkung Großlöbichau, Flur 4, Flurstücks-Nr.<br />

1463/2 (Teilfläche) an Herrn Matthias Drescher zuzustimmen.<br />

Gleichzeitig wird gemäß Belastungsvollmacht im Kaufvertrag<br />

<strong>der</strong> Bestellung einer Grundschuld bis zu einer Höhe entsprechend<br />

des Notarvertrages zugestimmt.<br />

Beschluss: 04/062/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau beruft in seiner<br />

Sitzung am 30.11.2011<br />

Frau Gabriele Günther zum Wahlleiter für die Landratswahl<br />

am 22.04.2012<br />

und Frau Kirsten Breitkreutz zu dessen Stellvertreterin.<br />

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgen<strong>der</strong><br />

Beschluss gefasst:<br />

Beschluss: 04/054/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau genehmigt in<br />

seiner Sitzung am 30.11.2011 die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift (nichtöffentlicher<br />

Teil) <strong>der</strong> Sitzung vom 24.08.2011.<br />

gez. Plog, Bürgermeister<br />

Sehr geehrte Anwohnerin, sehr geehrter<br />

Anwohner,<br />

in <strong>der</strong> zurückliegenden Zeit wurden wie<strong>der</strong>holt Einbrüche in Einfamilienhäuser<br />

in Großlöbichau durch unbekannte Täter verübt.<br />

Die Kriminalpolizei Jena arbeitet mit Hochdruck, um die Straftaten<br />

aufzuklären.<br />

Wir bitten Sie, sollte Ihnen in Ihrer unmittelbaren Umgebung in<br />

<strong>der</strong> zurückliegenden Zeit etwas verdächtig vorgekommen sein<br />

bzw. haben Sie aktuell Beobachtungen gemacht, die mit den<br />

Einbrüchen in Verbindung gebracht werden könnten, umgehend<br />

die Kriminalpolizei Jena, Tel. 03641 — 810, o<strong>der</strong> jede an<strong>der</strong>e<br />

Polizeidienststelle telefonisch zu informieren.<br />

Die Polizei kann nicht überall präsent sein, um Straftaten zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Doch fast immer gibt es Nachbarn, die einan<strong>der</strong> helfen<br />

können: Nach den Erfahrungen <strong>der</strong> Polizei trägt Nachbarschaftshilfe<br />

entscheidend zur Verhin<strong>der</strong>ung von Einbrüchen bei.<br />

Deshalb empfehlen wir Ihnen, auch ein Auge auf die Häuser Ihrer<br />

Nachbarn zu haben bzw. auf unbekannte Fahrzeuge in <strong>der</strong><br />

näheren Umgebung zu achten.<br />

Da die Einbrecher in jüngster Vergangenheit überwiegend durch<br />

Balkontüren o<strong>der</strong> Fenster an <strong>der</strong> Rückseite ins Haus gelangten,<br />

ist es günstig, vor Antritt einer Reise die unmittelbaren Nachbarn<br />

zu informieren und sie zu bitten, neben dem eigenen auch<br />

auf ihr Haus zu achten. Auch Scheinwerfer mit Bewegungsmel<strong>der</strong>n<br />

sind eine Möglichkeit, Einbrecher abzuhalten.<br />

Für Fragen, die die Sicherheit Ihres Hauses betreffen, können<br />

Sie sich gern an die Polizeiliche Beratungsstelle <strong>der</strong> Polizeidirektion<br />

Jena wenden. Ansprechpartner ist <strong>der</strong> Polizeioberkommissar<br />

Steffen Pönisch, Tel. 03641 — 81 1504.<br />

Ihre Polizeidirektion Jena<br />

Einladung zur Einwohnerversammlung<br />

Sehr geehrte Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde Großlöbichau,<br />

hiermit lade ich Sie zu einer Einwohnerversammlung<br />

am Mittwoch, dem 01.02.2012,<br />

ein.<br />

Beginn: 19:00 Uhr<br />

Raum: Gaststätte „Gembdenkeller“<br />

Ort: Dorfstraße 2, 07751 Großlöbichau<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Eröffnung durch den Bürgermeister<br />

2. Informationen <strong>der</strong> Polizeidirektion Jena zu Einbrüchen in<br />

Einfamilienhäusern in Großlöbichau sowie Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

Prävention<br />

3. Informationen bzw. Beantwortung von Fragen<br />

Hinweis:<br />

Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />

bis spätestens zwei Tage vor <strong>der</strong> Einwohnerversammlung<br />

bei <strong>der</strong> Gemeinde einreichen.<br />

Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in <strong>der</strong> Einwohnerversammlung<br />

beantwortet werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Plog<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Hainichen<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Nichtöffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

In <strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates am<br />

29.11.2011 wurden keine Beschlüsse gefasst.<br />

gez. Heidler<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Löberschütz<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

vom 12.12.2011<br />

Beschluss: 07/097/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 12.12.2011 die Nie<strong>der</strong>schrift (öffentlicher Teil)<br />

<strong>der</strong> Sitzung vom 14.11.2011.<br />

Beschluss: 07/094/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz beruft in seiner<br />

Sitzung am 12.12.2011 Herrn Karl-Heinz Petzold zum Wahlleiter<br />

für die Landratswahl am 22.04.2011 und Herrn Bernd Marshaus<br />

zu dessen Stellvertreter.<br />

Beschluss: 07/096/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner<br />

Sitzung am 12.12.2011 den vorliegenden Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

und des Haushaltsplanes <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz<br />

für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich aller Anlagen.<br />

Beschluss: 07/095/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz beschließt in seiner<br />

Sitzung am 12.12.2011 den Finanzplan zur Haushaltssatzung<br />

2012 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 Thür.GemHV auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

des Investitionsprogramms.<br />

gez. Petzold, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz<br />

Die Haushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz für das Haushaltsjahr<br />

2012 wurde in <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

am 12.12.11 beschlossen und mit Schreiben vom<br />

20.12.11 <strong>der</strong> zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt<br />

angezeigt.<br />

Von dort wurde mit Schreiben vom 17.01.12 die öffentliche Bekanntmachung<br />

zugelassen.<br />

Der Haushaltsplan liegt im Rathaus <strong>Camburg</strong> bei <strong>der</strong> Kämmerei<br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> während <strong>der</strong><br />

Öffnungszeiten vom 30. Januar bis zum 13. Februar 2012 zu je<strong>der</strong>manns<br />

Einsicht öffentlich aus.<br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, den 20. Januar 2012<br />

gez. Petzold<br />

Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Löberschütz<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

Auf Grund des § 55 ff <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />

(Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.August<br />

1993(GVBl.S.501) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar<br />

2003(GVBl.S.467) erlässt die Gemeinde Löberschütz folgende<br />

Haushaltssatzung:

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