Skriptum Arbeitsrecht 2009
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13durch Verzögerungen bei der Übergabe der Papiere ein Schaden (zB Lohnausfall),trägt diesen der Arbeitgeber.Als Ausgleichsquittung bezeichnet man die schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers,mit der er bestätigt, keinerlei Ansprüche mehr aus dem Arbeitsverhältnisund dessen Beendigung zu haben. Dabei verzichtet er mit einer solchenErklärung auch auf alle möglicherweise noch bestehenden Ansprüche (Ausn:unverzichtbare Mindesturlaubs- und Tarifansprüche).