11.07.2015 Aufrufe

Skriptum Arbeitsrecht 2009

Skriptum Arbeitsrecht 2009

Skriptum Arbeitsrecht 2009

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4Maßgebend (siehe § 133 II SGB VI a.F.) für die Unterscheidung ist die Artder Tätigkeit:• Gewerbliche Arbeiter verrichten überwiegend körperliche oder handwerklicheArbeitBsp.: Hilfsarbeiter, Geselle, Vorarbeiter• Angestellte verrichten vorwiegend kaufmännische oder büromäßige Arbeitbzw. haben leitende oder aufsichtsführende FunktionBsp.: Verkäufer, Ausbildungsmeister, Werkmeister, Betriebsleiter

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!