Skriptum Arbeitsrecht 2009
Skriptum Arbeitsrecht 2009
Skriptum Arbeitsrecht 2009
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4Maßgebend (siehe § 133 II SGB VI a.F.) für die Unterscheidung ist die Artder Tätigkeit:• Gewerbliche Arbeiter verrichten überwiegend körperliche oder handwerklicheArbeitBsp.: Hilfsarbeiter, Geselle, Vorarbeiter• Angestellte verrichten vorwiegend kaufmännische oder büromäßige Arbeitbzw. haben leitende oder aufsichtsführende FunktionBsp.: Verkäufer, Ausbildungsmeister, Werkmeister, Betriebsleiter