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Skriptum Arbeitsrecht 2009

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25Pflichten des Arbeitgebers: Maßnahmen treffen, um unter Berücksichtigungvon Technik und Arbeitsmedizin Gefährdungen zu vermeiden und die Mitarbeiterentsprechend einzuweisen (§ 618 BGB; § 3 ArbSchG); den Arbeitnehmerbei Gefährdungen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen; bei > 10 Beschäftigendie Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu dokumentierenPflichten des Arbeitnehmers: für die eigene Sicherheit Sorge zu tragen, Gerätenur bestimmungsgemäß zu benutzen; Gefährdungen zu meldenVorschriften: Lastenhandhabungsverordnung, Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Arbeitsstättenverordnung(Heizung, Lüftung, Beleuchtung etc.), Gewerbeordnung (Sittlichkeit), Arbeitssicherheitsgesetz,Gerätesicherheitsgesetz, Gefahrstoffverordnung, UnfallverhütungsvorschriftenBetriebsaushängeZur Information der Arbeitnehmer und zur Beachtung der Arbeitsschutzvorschriftensehen verschiedene Gesetze Pflichtaushänge am Schwarzen Brett des Betriebsoder an vergleichbarer Stelle vor.Arbeitszeitgesetz (§ 16 I ArbZG)Jugendarbeitsschutzgesetz und Anschrift des Gewerbeaufsichtsamtes (falls 1 Jugendlicher, § 47JArbSchG), Anschlag über Arbeitszeit und Ruhepausen für Jugendliche (bei regelmäßig mehr als3 Jugendl.; § 48 JArbSchG)Mutterschutzgesetz (bei mehr als drei Frauen; § 18 I MuSchG)Ladenschlussgesetz (in Verkaufsstellen; § 12 VII LadÖG BW)Aushang, Auslage oder Intranetdarstellung des AGG sowie des § 61b ArbGG (§ 12 V AGG)UnfallverhütungsvorschriftenAdresse der zuständigen BerufsgenossenschaftEntgelt- und Rahmentarifvertrag (falls der Betrieb tarifgebunden ist)Entgeltverzeichnis bzw. bindende Festsetzung (wenn Heimarbeit ausgegeben wird)Betriebsvereinbarungen

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