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Skriptum Arbeitsrecht 2009

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14VI. KündigungsschutzDas Kündigungsrecht des Arbeitgebers ist durch gesetzliche Kündigungsschutzvorschrifteneingeschränkt.1. BetriebsgrößeIn Unternehmen mit mehr als zehn (Ausn. für Alt-AN bis 2003) Arbeitnehmern (§23 I 2 KSchG; 55 Jahre 20 Betriebsjahre bis zu 18 Bruttomonatsentgelte> 65 Jahre max. 12 Bruttomonatsentgelte§ 1a KSchG: Gesetzliche Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung; Höhe: 0,5Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr (gerundet).4. Besonderer Kündigungsschutz• Betriebsräte und Jugendvertreter

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