11.07.2015 Aufrufe

Skriptum Arbeitsrecht 2009

Skriptum Arbeitsrecht 2009

Skriptum Arbeitsrecht 2009

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

82. Beschäftigungspflicht• Beschäftigung des Arbeitnehmers (einklagbar)– „Fensterplatz“-Problematik• entsprechend der vereinbarten Tätigkeit• mit geringerwertigen Arbeiten nur im Einvernehmen bzw. Notfall• Schadensersatz bei Nichtbeschäftigung3. Fürsorgepflicht• Angemessene Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen (zB Einrichtungvon Spinden)• Einhaltung der allgemeinen und gesetzlichen Fürsorgepflichten• Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften• Haftung bei Verletzung der Fürsorgepflicht4. Keine Verpflichtung, aber zuweilen üblich ist die Gewährung zusätzlicher betrieblicherAltersversorgung. Betriebliche Alter-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgungengibt es in Form von einzelvertraglichen Versorgungszusagen, Lebensversicherungenund Pensionskassen.Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung verliert einArbeitnehmer auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb seine Versorgungsanwartschaftnicht, wenn er über 35 Jahre und seit 12 Jahren im Betrieb tätig war (§ 1BetrAVG). Darüber hinaus müssen die Versorgungszusage 10 Jahre und sein Anspruch3 Jahre alt sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!