11.07.2015 Aufrufe

Skriptum Arbeitsrecht 2009

Skriptum Arbeitsrecht 2009

Skriptum Arbeitsrecht 2009

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

165. Kündigungsschutz bei MassenentlassungenDer Arbeitgeber ist verpflichtet (§ 17 KSchG), der Bundesagentur für Arbeitunter Beifügung der Betriebsratsstellungnahme Massenentlassungen schriftlichanzuzeigen, wenn er innerhalb eines Monatsbei 21-59 Arbeitnehmern über 5bei 60-499 ab 26 bzw. 10 %bei 500 ab 30 Arbeitnehmer entläßt.Aufhebungsvereinbarungen und vom Arbeitgeber veranlaßte Eigenkündigungenwerden mitgerechnet; nicht aber nicht: fristlose Kündigungen (§ 17 IVKSchG) oder Kündigungen von Organen oder Betriebsleitern mit besondererPersonalverantwortung (§ 17 V KSchG).Anzeigepflichtige Entlassungen werden vor Ablauf eines Monats nach Eingangder Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit nur mit dessen Zustimmungwirksam (§ 18 KSchG). Diese kann die Sperrfrist verkürzen oder auch auf 2Monate verlängern.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!