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2005 - NSV

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SchadenverhütungFür die Abteilung Schadenverhütung wurde eine zusätzliche Stelle geschaffen.Bezweckt wird eine Intensivierung der Elementarschadenprävention und desObjektschutzes. Die in den letzten Jahren ergriffenen Objektschutzmassnahmenhaben durchaus Erfolge gezeigt und den möglichen Schaden in Grenzen gehalten.Es zeigte sich jedoch auch, dass der Bedarf an qualifizierter Beratung sehr gross istund dass eine konsequente Betreuung der Bauvorhaben absolut notwendig ist, wenndie in der Baubewilligung enthaltenen Massnahmen auch umgesetzt werden sollen.An Neubauten sind trotz konkreter Massnahmen Schäden entstanden, die vermeidbargewesen wären.Im Jahr <strong>2005</strong> wurden 389 (Vorjahr 380) Begutachtungen und Bewilligungen imBereich Feuerpolizei erstellt. 110 Beurteilungen erfolgten im Bereich Elementarschadenverhütung/ Objektschutz (Vorjahr 75).Erfolgsquote Objektschutz SeehochwasserNeubauten 2000 - <strong>2005</strong>47%27%Eine laufende Studie klärt ab, welcheSchadensummen effektiv eingespartwerden konnten.13%13%GRUNDWASSERSind Grundwasserschäden durch die Elementarschadenversicherung gedeckt?Schäden, die nicht durch die direkte Einwirkung von Hochwasser oder Überschwemmung,sondern zum Beispiel durch das Aufsteigen von unterirdischem Wassserverursacht werden, sind von der Elementarschadenversicherung ausgeschlossen.Dieser Ausschluss ist im Gesetz enthalten (Art. 49 des Sachversicherungsgesetzes:„Die Gebäude und beweglichen Sachen sind versichert gegen Schäden, die entstandensind durch die direkte Einwirkung von Hochwasser oder Überschwemmungen“).In der Verordnung zum Sachversicherungsgesetz in § 50 gelten nicht als Hochwasser-oder Überschwemmungsschäden „Schäden, die auf das Eindringen vonGrundwasser oder Hangdruckwasser zurückzuführen sind“.Die Wasserschadenversicherung, welche, ergänzend zur Elementarschadenversicherungvon Privatversicherern betrieben wird, deckt Grundwasserschäden ausdrücklich.Trotz entsprechender Rundschreiben des Versicherungsverbandes der Privatversichererwurden diese Grundwasserschäden von den Privatversicherern nicht bezahlt.Vielmehrverwiesen sie die Geschädigten an die <strong>NSV</strong>, mit der Begründung, diedurch das angestiegene Grundwasser verursachten Schäden seien als Folge des Unwettersals Elementarschäden zu behandeln (auch entgegen dem klaren Wortlautder Elementarschadenverordnung des Bundesrates, der die Deckung der Elementarschadenversicherungfür die «Gustavo»* Kantone umschreibt).*Genf, Uri, Schwyz,Tessin,Appenzell IR,Wallis, ObwaldenIn Anbetracht der unserer Meinung nach deutlichen Regelung (Gesetz und Verordnung)lehnten wir diese Schäden ab. Die Gesetze der anderen Kantonalen Versicherungenenthalten die gleichen Bestimmungen.9

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