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2005 - NSV

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SCHADEN- UND VERSICHERUNGSDECKUNGSchadenDer grösste je verzeichnete Schaden in der Geschichte der <strong>NSV</strong> verteilt sich mitinsgesamt 5’039 Schäden wie folgt- auf Feuerschäden Fr. 1’821’000.–- auf Elementarschäden (inkl. umstrittene Grundwasserschäden) Fr. 69’379’000.–- Gebäudeschäden Fr. 46’744’000.–- Mobiliarschäden Fr. 24’456’000.–Insgesamt wurden 1’354 Gebäudeschäden und 1’870 Mobiliarschäden und 1’223Hilfsfondsschäden aus dem Ereignis vom 21. bis 24.August <strong>2005</strong> angemeldet.Die grössten Schäden waren neben dem Hochwasserereignisvom August folgende:16.04./03.06. Blitzschläge Fr. 90’000.–01.06. Brand Industriegebäude, Ennetbürgen Fr. 190’000.–27.06. Brand Tiefgarage in Stans Fr. 100’000.–18.07. Sturm Fr. 75’000.–29.08. Lagerbrand Stans Fr. 38’000.–21.10. Wohnungsbrand Stans Fr. 260’000.–26.11. Brand durch Kerze auf Balkon Stans Fr. 70’000.–31.12. Wohnungsbrand Kehrsiten Fr. 250’000.–Tiefgaragen waren im Jahr <strong>2005</strong> ein wichtiges Thema für die Feuerwehren, die Benutzer,die Planer und die Liegenschaftsverwalter.Wir haben das Thema sowohl inder Schadenerledigung (siehe Schaden oben vom 27.06.<strong>2005</strong>) als auch bei den Feuerwehren(Einsatzplanung und Schulung der Feuerwehren sowie Einsatzbesprechungin Stans) als auch aus feuerpolizeilicher Sicht (Beratung der Immobilienverwaltungenund Benutzer von solchen Anlagen) behandelt. Die im Solothurnischen eingestürzteTiefgarage (Schwerzenbach) war eindeutig auf schwerwiegende Baumängel zurückzuführen.Dank der Flachdachsanierung der <strong>NSV</strong>-eigenen Tiefgarage im Turmatthof verfügtenwir über entsprechende Erfahrung im Interesse einer verhältnismässigen Bearbeitungdieses Themas.VersicherungsdeckungDie per 1. Januar <strong>2005</strong> in Kraft gesetzte Versicherungsdeckung für Gebäude hat sichfür unsere Kunden bewährt. Mit der neuen, in der Grunddeckung eingeschlossenenDeckung der Aufräumungskosten auf der Parzelle von Wohnhäusern und der Kontaminationskostenim Innern des Gebäudes erhielten viele Geschädigte Leistungen,die vor dem 1. Januar <strong>2005</strong> nicht gedeckt waren (ca. Fr. 1,0 Mio.).In der Meinung, dass der Anreiz für eine effiziente Schadenverhütung durch denHauseigentümer gewährleistet sei, verzichtetet der Verwaltungsrat auf eine Erhöhungder Selbstbehalte bei allen Zweckbestimmungen in der Gebäudeversicherung.Dieser Entscheid bewirkte für unsere Kunden im August-Unwetter eine Ersparnisvon ca. Fr. 2,0 Mio.Die Selbstbehalte in der Elementarschadenversicherung in den umliegenden Kantonenliegen bereits heute deutlich höher und werden nach dem August-Unwetterweiter erhöht. Der Selbstbehalt hat aus präventiver Sicht nur dann Sinn, wenn erbeim Kunden ein bestimmtes Verhalten bewirkt. Dies ist bei einem zu tiefen Selbstbehaltnicht möglich.Deckungslücken zeigen sich auf Grund des August-Unwetters in Schäden an derUmgebung (Vorplätze, Gartenanlagen etc.). Die <strong>NSV</strong> bietet seit vielen Jahren eineUmgebungsversicherung an. Diese wird jedoch von den Kunden selten beansprucht.7

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