11.07.2015 Aufrufe

2005 - NSV

2005 - NSV

2005 - NSV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

HILFSFONDS VERWALTUNGSKOMMISSIONDas Jahr <strong>2005</strong> schiesst mit Mehrausgaben von Fr. 3’578’753.–.Gemäss Art. 30 des Hilfsfondsgesetzes standen für das Jahr <strong>2005</strong> Fr. 3’934’926.– fürdie Schadenvergütung zur Verfügung. Zusätzlich beanspruchen wir die Rückstellungdes Fonds für Schadenverhütung in der Höhe von Fr. 300’000.–. Mit diesen Mittelnkönnen wir die hängigen Schäden und Schadenverhütungsmassnahmen ohne Kürzung,d.h. 60% Entschädigung für Kulturschäden und 40% Entschädigung für Waldschäden,ausrichten.Voraussetzung ist jedoch, dass die Geschädigten bei der Behebung der Schäden absoluteDisziplin wahren und die schriftlich mitgeteilten Schadenlimiten einhalten. Zuberücksichtigen ist, dass diese Schadenlimiten auf Grund der Besichtigung vorgenommenwurden. Korrekturen können möglich sein.Alle Kunden wurden dahingehendinformiert, dass sie vor einer absehbaren Überschreitung der Kostenlimite mit denLandschätzern Kontakt aufnehmen müssen.Wir haben ebenfalls die nötigen Massnahmen ergriffen, damit eine möglichst grosseZahl von Fällen (insbesondere Eigentümer mit tiefem Einkommen und Vermögen)vom Schweizerischen Hilfsfonds Leistungen erhalten. Es ist sichergestellt, dass dieSpendenkommission und die Glückskette sowie weitere Hilfswerke (Caritas, Berghilfeetc.) den bedürftigen Geschädigten zu Hilfe kommen.Es darf nicht vergessen werden, dass zusätzlich beträchtliche Mittel des Bundes unddes Kantons über das Amt für Wald und Energie und das Amt für Landwirtschaftbeschafft werden.Wenn man neben den vom Hilfsfonds übernommenen Schäden (60% der Bruttoschädenvon ca. Fr. 7 Mio.) auch die vom Forst und der Landwirtschaft betreutenSchäden berücksichtigt, wird man auf einen Gesamtschaden an Kulturen und Waldvon deutlich über Fr. 10 Mio. kommen.Zu berücksichtigen ist insbesondere bei den letzten zwei Positionen, dass diesenicht nur die Schadenbehebung, sondern auch aufwändige Schutzmassnahmen undVerbesserungen beinhalten.In den obigen Beträgen des NHF inbegriffen sind freiwillige Zahlungen für beschädigteTeile von Grundstücken, die Beiträge an den Hilfsfonds bezahlt haben, jedochvon einer Entschädigungspflicht ausgeschlossen sind (Vorplätze und ähnliches). DieVerwaltungskommission hat beschlossen, dass diese Kunden Beiträge erhalten, wenndie gesetzlich vorgesehenen Leistungen ungekürzt ausgerichtet werden konnten.Der NHF ist so konstruiert, dass er in zwei Ereignissen hintereinander Leistungenerbringen kann. Für das Jahr 2006 sind es Fr. 2’055’295.–.Im Zusammenhang mit der Senkung der Beitragssätze in den letzten Jahren von0,2 Promille auf aktuell 0,05 Promille hatten wir eine Zielgrösse für die maximaleJahresentschädigung formuliert. Diese Zielgrösse entspricht dem Schaden, für dendas Unwetter den Hilfsfonds beansprucht (Fr. 4,2 Mio.). Die Verwaltungskommissionwird nach der Verabschiedung der Jahresrechnung <strong>2005</strong> entscheiden, ob derNHF wiederum auf diese Grösse dimensioniert werden soll bzw. ob eine höhereZielgrösse angebracht ist. Ebenfalls wird die Leistungsregelung mit dem SchweizerischenHilfsfonds überprüft werden müssen.18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!