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2005 - NSV

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Kurz vor Weihnachten <strong>2005</strong> konnten wir nun mit den privaten Wasserversichererneine Vereinbarung erzielen mit folgendem Inhalt:1. Die <strong>NSV</strong> wird alle rechtskräftigen Einsprachefälle mit Grundwasserschäden regulieren,soweit sie nicht bereits durch einen Privatversicherer bezahlt wurden. DerGeschädigte wird somit ohne Vorbehalt (Darlehensvertrag, Rückzahlungsverpflichtungetc.) entschädigt.2. Die <strong>NSV</strong> wird im Namen einzelner Kunden gerichtlich abklären, ob die Wasserschadenversicherungfür diese Grundwasserschäden leistungspflichtig ist odernicht. Die Wasserschadenversicherer werden ihrerseits in einzelnen Fällengerichtlich abklären, ob die <strong>NSV</strong> als Elementarschadenversicherer leistungspflichtigist für Grundwasserschäden oder nicht.So hoffen wir Grundsatzentscheide zu erhalten, welche für die gesamte SchweizGültigkeit haben. Die nicht erledigten Einsprachefälle werden entsprechend diesenEntscheiden zu bezahlen sein.In technischer Hinsicht sind Grundwasserschäden nicht unproblematisch. Häufigsind sie auf Baumängel zurückzuführen bzw. auf Gebäude, die nicht für die heuteübliche intensive Nutzung von Untergeschossen gebaut wurden. Durch die regeBautätigkeit und grosse unterirdische Bauvolumen sind stark veränderbare Grundwasserständeimmer mehr zum Problem geworden.Wir sind deshalb der Meinung,dass solche Risiken nicht in eine obligatorische Grundversicherung der Elementarschädengehören.Wer sich für die intensive unterirdische Nutzung entscheidet, soll dieses Risiko selbertragen bzw. die Möglichkeit haben, dafür eine freiwillige Versicherungabzuschliessen.KOSTEN SCHADEN-VERHÜTUNG- UNDBEKÄMPFUNGFür die Schadenverhütung und Schadenbekämpfung wurden Fr. 1’775’000.– aufgewendet.Zusätzlich werden für die Bewältigung des Ereignisses August <strong>2005</strong> im Jahr2006 beträchtliche Mittel von der Rückstellung für Elementarschadenverhütung eingesetzt.Als Nutzniesser der Interkantonalen Solidarität ist es für uns selbstverständlich,dass wir möglichst gute Rahmenbedingen für den Risikoträger schaffen.Besondere Posten sind in diesem grossen Schadenjahr die Schadenverhütungsmassnahmenvor Schadeneintritt, wie der Bau von Schutzmauern gegen Überschwemmungen,Schadenverhütungsmaterial wie Hochleistungspumpen, Sandsäcke, Notstromaggregate,Wassersaugeretc. und sonstige Schadenverhütungs- undSchadenbekämpfungsmaterialien im Gesamtwert von rund Fr. 640’000.-.Diese Materialien und Geräte wurden von der Nidwaldner Sachversicherung währenddes Hochwasserereignisses eingekauft und von den Feuerwehren eingesetztbzw. an die Bevölkerung verteilt.Wegen des wesentlich höheren Wasserstandes(435.22 m.ü.M. gegenüber 434.93 im Jahr 1999) wirkten sich die durch Baugeschäfteerstellten Schutzmauern weniger stark aus als erwartet.Auch die Pumpen fielen invielen Fällen wegen Stromunterbruch aus. Die ca. 30’000 Sandsäcke erbrachtennicht immer den erwarteten Erfolg.Trotzdem hat sich der Aufwand gelohnt, weilnachgewiesenermassen mehrere Millionen Franken Schaden verhindert wurden.10

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