GESUNDHEITSZENTRUM UNO-CITY - setzer verlag
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Intern<br />
SONDERKLASSEHONORARE<br />
Nach langen Verhandlungen konnte mit<br />
den privaten Krankenversicherern eine<br />
Honorarerhöhung um durchschnittlich<br />
3,5 Prozent für ärztliche Honorare in<br />
der Sonderklasse und in Belegspitälern<br />
erreicht werden (doktorinwien 3/2009).<br />
Nicht akzeptable Nachteile<br />
für die Augenärzte<br />
Vizepräsident Thomas Szekeres hat in<br />
einem Artikel als großen Erfolg angepriesen,<br />
dass die Honorare in der Sonderklasse<br />
um 3,5 Prozent angehoben wurden.<br />
Diese Darstellung beschönigt und verzerrt<br />
die tatsächlich erzielten Ergebnisse.<br />
Das Honorar für die Graue-Star-Operation<br />
wurde in den letzten Jahren um 50 Prozent<br />
reduziert und wurde auch diesmal wieder<br />
erheblich herabgesetzt, obwohl Präsident<br />
Walter Dorner versprochen hat, dass es zu<br />
keinen weiteren Reduktionen kommen<br />
wird. Obwohl die Augenärzte vehement die<br />
Einordnung in eine OP-Gruppe gefordert<br />
haben, ist vom Verhandlungsteam der Ärztekammer<br />
wieder eine Pauschale ausverhandelt<br />
worden.<br />
Dies ist aber nicht der Grund unseres Leserbriefs.<br />
Grund ist vielmehr die Tatsache, dass<br />
durch die Pauschalregelung für die zusatzversicherten<br />
Patienten Nachteile entstehen,<br />
die nicht akzeptabel sind und durch diese<br />
Regelung auch medizinische Fachgebiete<br />
gegeneinander ausgespielt werden. In der<br />
Pauschale sind auch die Honorare für die<br />
Vollnarkose (Anästhesie), das interne Konsil,<br />
etwaige notwendige Röntgen- oder Laborleistungen,<br />
et cetera inkludiert. In diesem<br />
Zusammenhang sei festgestellt, dass nur<br />
„schwierige Fälle“ in Vollnarkose operiert<br />
werden, nämliche Einäugige, Patienten mit<br />
Parkinson, Patienten nach Kriegstrauma<br />
(Verschüttung), die eine sterile Abdeckung<br />
nicht aushalten, et cetera. Genau diese Patienten<br />
sind von den Abschlägen betroffen. Sie<br />
müssen nun die interne Freigabe „auswärts“<br />
besorgen und auch das Labor zur Aufnahme<br />
mitbringen. Dies ist in gewisser Weise sogar<br />
ein Nachteil gegenüber P�ichtversicherten.<br />
10 5|09<br />
die meinungen aus unserer leserschaft<br />
Durch diese unglückliche und unintelligente<br />
Vermischung des Honorars verschiedener<br />
Fachrichtungen hat sich das Verhandlungsteam<br />
der Ärztekammer disquali�ziert.<br />
Die Ärztekammer hat mit Wilhelm Appel<br />
einen völlig unerfahrenen Verhandlungsleiter<br />
entsandt, der sich von den Privatversicherungen<br />
über den Tisch hat ziehen lassen.<br />
Die anderen Verhandlungsteilnehmer<br />
waren bei den entscheidenden Gesprächen<br />
angeblich gar nicht anwesend.<br />
Ein besonderer Schildbürgerstreich stellt<br />
der Punkt 7.3. der Honorarvereinbarungen<br />
dar:<br />
Hier wurde festgeschrieben, dass ein Arzt<br />
ohne Honoraranspruch einen Sonderklassepatienten<br />
behandeln muss, der Spitalsaufenthalt<br />
von der Versicherung aber<br />
bezahlt wird. Es wird festgehalten, dass<br />
der Patient darauf sogar bestehen kann.<br />
Das wäre das erste Mal, dass ein Patient<br />
die Sonderklasse (Spitalskomponente)<br />
und auch den Arzt wählen kann, ohne das<br />
dieser ein Honorar bekommt. Ob dieser<br />
Passus rechtlich in Ordnung ist, wird erst<br />
die Zukunft zeigen.<br />
Univ.-Prof. Dr. Susanne Binder,<br />
Univ.-Prof. Dr. Michael Radda,<br />
(im Namen des ÖAC – operierende<br />
Augenärzte Österreichs),<br />
E-Mail<br />
Eine Kataraktoperation mit Linsenimplantation<br />
ist nach den Verhandlungen<br />
mit 1555 Euro inklusive Anästhesie eingestuft.<br />
Rein fachlich wird die überwiegende<br />
Zahl von Kataraktoperationen in<br />
Lokalanästhesie durchgeführt, sodass<br />
der Operateur auch selbst die Narkose<br />
durchführt. In den Fällen, in denen ein<br />
Anästhesist zugezogen wird, ist das Honorar<br />
zwischen dem Operateur und dem<br />
Anästhesisten interkollegial aufzuteilen.<br />
Derartige Regelungen bestehen regelmäßig<br />
(zum Beispiel Honorare für 1. und<br />
2. Assistenz, die nicht extra ausgewiesen<br />
sind). In der Ärztekammer gibt es aber<br />
bereits Überlegungen, dem heftigen<br />
Wunsch der Augenchirurgen nachzugeben<br />
und das Honorar für den Anästhesisten<br />
ausdrücklich im bestehenden Honorarrahmen<br />
festzusetzen. Zur Inkludierung<br />
des Labors, der Radiologie und<br />
der Internen Medizin ist festzuhalten,<br />
dass die Versicherungen nur stationär<br />
notwendige Untersuchungen aufgrund<br />
der Versicherungsverträge zu bezahlen<br />
haben. Tatsache ist, dass in den öffentlichen<br />
Spitälern bei Kataraktoperationen<br />
die Operationsfreigaben vom Versicherten<br />
mitgebracht und nicht während<br />
des stationären Aufenthalts durchgeführt<br />
werden. Im Privatspitälern gab<br />
es dazu andere Usancen. Die Versicherungswirtschaft<br />
war in den Gesprächen<br />
nicht mehr bereit, für Leistungen aufzukommen,<br />
für die die Patienten nicht<br />
versichert sind (zum Beispiel Operationsfreigaben,<br />
die man auch ambulant<br />
einholen kann), sodass man übereingekommen<br />
ist, dass die Operationsfreigabe<br />
nur mehr dann von der privaten<br />
Krankenversicherung zu bezahlen ist,<br />
wenn dies aus dokumentierten internistischen<br />
Gründen notwendig ist.<br />
Der inkriminierte Punkt 7.3 betrifft die<br />
intravitreale Injektion, die von den Versicherungen<br />
über Wunsch der Augenärzte<br />
weiterhin noch bezahlt wird, obwohl<br />
die stationäre Notwendigkeit zweifelhaft<br />
ist. Hier wurden 265 Euro pro Injektion<br />
sowie eine Jahrespauschale von<br />
795 Euro (id est drei Injektionen) vereinbart.<br />
Sollte also ein Patient in einem<br />
Jahr ein viertes Mal kommen, so ist er<br />
auch wie ein Sonderklassepatient zu behandeln.<br />
Diese Regelung stellt eine ganz<br />
gewöhnliche Pauschalierungsregelung<br />
dar, wie sie bei jeder konservativen Behandlung<br />
der Fall ist. Red.<br />
BELEGSPITÄLER<br />
Die Privatkrankenanstalten beabsichtigen,<br />
den Infrastrukturbeitrag um 10<br />
Prozent auf 8,8 Prozent zu erhöhen.<br />
Privatsanatorien einfach<br />
aushungern<br />
Man wird sich überlegen müssen, seine<br />
Patienten wieder ins Spital mitzunehmen,<br />
sofern man eine Bringerlösung an der Abteilung<br />
hat, und die Sanatorien etwas aushungern.<br />
Wie lange kann denn ein Privatsanatorium<br />
ohne Patientengut überleben?<br />
Problem erkannt – Problem gebannt.<br />
Dr. Stefan Steurer,<br />
E-Mail<br />
Zu Sonderklassehonoraren und Belegspitälern<br />
siehe auch Seite 13.