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GESUNDHEITSZENTRUM UNO-CITY - setzer verlag

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Intern<br />

SONDERKLASSEHONORARE<br />

Nach langen Verhandlungen konnte mit<br />

den privaten Krankenversicherern eine<br />

Honorarerhöhung um durchschnittlich<br />

3,5 Prozent für ärztliche Honorare in<br />

der Sonderklasse und in Belegspitälern<br />

erreicht werden (doktorinwien 3/2009).<br />

Nicht akzeptable Nachteile<br />

für die Augenärzte<br />

Vizepräsident Thomas Szekeres hat in<br />

einem Artikel als großen Erfolg angepriesen,<br />

dass die Honorare in der Sonderklasse<br />

um 3,5 Prozent angehoben wurden.<br />

Diese Darstellung beschönigt und verzerrt<br />

die tatsächlich erzielten Ergebnisse.<br />

Das Honorar für die Graue-Star-Operation<br />

wurde in den letzten Jahren um 50 Prozent<br />

reduziert und wurde auch diesmal wieder<br />

erheblich herabgesetzt, obwohl Präsident<br />

Walter Dorner versprochen hat, dass es zu<br />

keinen weiteren Reduktionen kommen<br />

wird. Obwohl die Augenärzte vehement die<br />

Einordnung in eine OP-Gruppe gefordert<br />

haben, ist vom Verhandlungsteam der Ärztekammer<br />

wieder eine Pauschale ausverhandelt<br />

worden.<br />

Dies ist aber nicht der Grund unseres Leserbriefs.<br />

Grund ist vielmehr die Tatsache, dass<br />

durch die Pauschalregelung für die zusatzversicherten<br />

Patienten Nachteile entstehen,<br />

die nicht akzeptabel sind und durch diese<br />

Regelung auch medizinische Fachgebiete<br />

gegeneinander ausgespielt werden. In der<br />

Pauschale sind auch die Honorare für die<br />

Vollnarkose (Anästhesie), das interne Konsil,<br />

etwaige notwendige Röntgen- oder Laborleistungen,<br />

et cetera inkludiert. In diesem<br />

Zusammenhang sei festgestellt, dass nur<br />

„schwierige Fälle“ in Vollnarkose operiert<br />

werden, nämliche Einäugige, Patienten mit<br />

Parkinson, Patienten nach Kriegstrauma<br />

(Verschüttung), die eine sterile Abdeckung<br />

nicht aushalten, et cetera. Genau diese Patienten<br />

sind von den Abschlägen betroffen. Sie<br />

müssen nun die interne Freigabe „auswärts“<br />

besorgen und auch das Labor zur Aufnahme<br />

mitbringen. Dies ist in gewisser Weise sogar<br />

ein Nachteil gegenüber P�ichtversicherten.<br />

10 5|09<br />

die meinungen aus unserer leserschaft<br />

Durch diese unglückliche und unintelligente<br />

Vermischung des Honorars verschiedener<br />

Fachrichtungen hat sich das Verhandlungsteam<br />

der Ärztekammer disquali�ziert.<br />

Die Ärztekammer hat mit Wilhelm Appel<br />

einen völlig unerfahrenen Verhandlungsleiter<br />

entsandt, der sich von den Privatversicherungen<br />

über den Tisch hat ziehen lassen.<br />

Die anderen Verhandlungsteilnehmer<br />

waren bei den entscheidenden Gesprächen<br />

angeblich gar nicht anwesend.<br />

Ein besonderer Schildbürgerstreich stellt<br />

der Punkt 7.3. der Honorarvereinbarungen<br />

dar:<br />

Hier wurde festgeschrieben, dass ein Arzt<br />

ohne Honoraranspruch einen Sonderklassepatienten<br />

behandeln muss, der Spitalsaufenthalt<br />

von der Versicherung aber<br />

bezahlt wird. Es wird festgehalten, dass<br />

der Patient darauf sogar bestehen kann.<br />

Das wäre das erste Mal, dass ein Patient<br />

die Sonderklasse (Spitalskomponente)<br />

und auch den Arzt wählen kann, ohne das<br />

dieser ein Honorar bekommt. Ob dieser<br />

Passus rechtlich in Ordnung ist, wird erst<br />

die Zukunft zeigen.<br />

Univ.-Prof. Dr. Susanne Binder,<br />

Univ.-Prof. Dr. Michael Radda,<br />

(im Namen des ÖAC – operierende<br />

Augenärzte Österreichs),<br />

E-Mail<br />

Eine Kataraktoperation mit Linsenimplantation<br />

ist nach den Verhandlungen<br />

mit 1555 Euro inklusive Anästhesie eingestuft.<br />

Rein fachlich wird die überwiegende<br />

Zahl von Kataraktoperationen in<br />

Lokalanästhesie durchgeführt, sodass<br />

der Operateur auch selbst die Narkose<br />

durchführt. In den Fällen, in denen ein<br />

Anästhesist zugezogen wird, ist das Honorar<br />

zwischen dem Operateur und dem<br />

Anästhesisten interkollegial aufzuteilen.<br />

Derartige Regelungen bestehen regelmäßig<br />

(zum Beispiel Honorare für 1. und<br />

2. Assistenz, die nicht extra ausgewiesen<br />

sind). In der Ärztekammer gibt es aber<br />

bereits Überlegungen, dem heftigen<br />

Wunsch der Augenchirurgen nachzugeben<br />

und das Honorar für den Anästhesisten<br />

ausdrücklich im bestehenden Honorarrahmen<br />

festzusetzen. Zur Inkludierung<br />

des Labors, der Radiologie und<br />

der Internen Medizin ist festzuhalten,<br />

dass die Versicherungen nur stationär<br />

notwendige Untersuchungen aufgrund<br />

der Versicherungsverträge zu bezahlen<br />

haben. Tatsache ist, dass in den öffentlichen<br />

Spitälern bei Kataraktoperationen<br />

die Operationsfreigaben vom Versicherten<br />

mitgebracht und nicht während<br />

des stationären Aufenthalts durchgeführt<br />

werden. Im Privatspitälern gab<br />

es dazu andere Usancen. Die Versicherungswirtschaft<br />

war in den Gesprächen<br />

nicht mehr bereit, für Leistungen aufzukommen,<br />

für die die Patienten nicht<br />

versichert sind (zum Beispiel Operationsfreigaben,<br />

die man auch ambulant<br />

einholen kann), sodass man übereingekommen<br />

ist, dass die Operationsfreigabe<br />

nur mehr dann von der privaten<br />

Krankenversicherung zu bezahlen ist,<br />

wenn dies aus dokumentierten internistischen<br />

Gründen notwendig ist.<br />

Der inkriminierte Punkt 7.3 betrifft die<br />

intravitreale Injektion, die von den Versicherungen<br />

über Wunsch der Augenärzte<br />

weiterhin noch bezahlt wird, obwohl<br />

die stationäre Notwendigkeit zweifelhaft<br />

ist. Hier wurden 265 Euro pro Injektion<br />

sowie eine Jahrespauschale von<br />

795 Euro (id est drei Injektionen) vereinbart.<br />

Sollte also ein Patient in einem<br />

Jahr ein viertes Mal kommen, so ist er<br />

auch wie ein Sonderklassepatient zu behandeln.<br />

Diese Regelung stellt eine ganz<br />

gewöhnliche Pauschalierungsregelung<br />

dar, wie sie bei jeder konservativen Behandlung<br />

der Fall ist. Red.<br />

BELEGSPITÄLER<br />

Die Privatkrankenanstalten beabsichtigen,<br />

den Infrastrukturbeitrag um 10<br />

Prozent auf 8,8 Prozent zu erhöhen.<br />

Privatsanatorien einfach<br />

aushungern<br />

Man wird sich überlegen müssen, seine<br />

Patienten wieder ins Spital mitzunehmen,<br />

sofern man eine Bringerlösung an der Abteilung<br />

hat, und die Sanatorien etwas aushungern.<br />

Wie lange kann denn ein Privatsanatorium<br />

ohne Patientengut überleben?<br />

Problem erkannt – Problem gebannt.<br />

Dr. Stefan Steurer,<br />

E-Mail<br />

Zu Sonderklassehonoraren und Belegspitälern<br />

siehe auch Seite 13.

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