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Stabilität zu verlieren. Beim Erfinden von<br />

Normen sind unsere hoheitlichen Sesselpupser<br />

bekanntlich einsame Spitze. Eine<br />

Parkscheibe muss genau 11cm breit und<br />

15cm hoch sein. Kleinere Scheiben aus<br />

dem europäischen Ausland werden nicht<br />

akzeptiert. Vermutlich weil kurzsichtige<br />

Politessen sie weder finden noch ablesen<br />

können. Die Farbe ist zwingend blau mit<br />

weißer Drehskala zur Zeiteinstellung. Die<br />

Größe der Ziffern und der Abstand zum<br />

Drehpunkt sind genau festgelegt. Ange-<br />

Man muss sich nur...<br />

fangen hat das Übel mit den<br />

Parkscheiben bereits 1957 in<br />

Paris, gefolgt von Wien 1959.<br />

Der Kasseler Bürgermeister<br />

Heinz Hille importierte die<br />

Parkscheibe 1961 nach<br />

Deutschland. Und mit deutscher<br />

Gründlichkeit wurde<br />

1979 eine einheitliche EG<br />

Parkscheibenregelung verabschiedet.<br />

Seit dem werden<br />

wir diese Dinger nicht mehr<br />

los und wir müssen auf Anweisung<br />

des Zusatzzeichens<br />

1040-33 eine Parkscheibe gut<br />

sichtbar am Fahrzeug befestigen.<br />

Dabei ist die Ankunftszeit strichgenau<br />

einzustellen. Wichtig ist das die<br />

Einstellung wirklich strichgenau ist und<br />

die Skala nicht auf den weißen Zwischenraum<br />

gedreht wird, sonst droht Ungemach.<br />

Die Uhrzeit darf zu Gunsten des<br />

Parkenden aufgerundet werden. Die Zeit-<br />

abstände auf der Parkscheibe müssen<br />

halbstündig sein. So ist es legal im Idealfall<br />

2Std. und 29min. auf einem Parkplatz<br />

zu stehen, für welchen eine Höchstparkdauer<br />

von 2Std. ausgeschildert wurde.<br />

Die Parkscheibe ist auch zwingend anzuwenden<br />

wenn der Parkscheinautomat<br />

keine Scheine mehr ausspucken will, weil<br />

er defekt ist oder von einem frustrierten<br />

Bürger zerlegt wurde. Man beachte stets<br />

die Maximalparkdauer. Je nach Überschreitung<br />

der Parkdauer kostet es 5 – 25<br />

Euro, wenn man erwischt wird.<br />

Punkte in Flensburg gibt es<br />

dafür noch nicht. Wird durch<br />

den Parkverstoß jedoch ein<br />

Rettungs- oder Einsatzfahrzeug<br />

behindert können 40 – 50 Euro<br />

fällig werden. Da prinzipiell alle<br />

Untaten ab 40 Euro Bußgeld<br />

zusätzlich mit Punkten belohnt<br />

werden, kommt es in diesem<br />

seltenen Fall zur Eintragung<br />

eines Punktes. Aber zurück zur<br />

Herstellung einer motorradgerechten<br />

Parkscheibe. Mein<br />

zweites Exemplar sah versehen<br />

mit wesentlich kleineren Löchern<br />

schon recht gut aus. Im<br />

...zu Helfen wissen!<br />

Behörden-Terror 39<br />

dritten Entwurf kombinierte ich das Loch<br />

zur Diebstahlsicherung mit den Löchern<br />

der Verstellsicherung, so dass jetzt nur<br />

noch ein Bügelschloss notwendig ist. Ich<br />

war von meiner Parkscheibe so begeistert,<br />

dass ich beschloss sie meiner lieben<br />

Freundin zu schenken, deren Namen ich<br />

nicht nennen soll. Zu meiner Verwunderung<br />

wollte sie meine Motorradparkscheibe<br />

jedoch nicht annehmen. Sie hatte<br />

inzwischen im Internethandel eine wesentlich<br />

schönere und besser gefertigte<br />

Scheibe gefunden. Unter www.hfonline.de<br />

vertreibt Horst Fehse seine patentrechtlich<br />

geschützte und abschließbare Parkscheibe<br />

für Motorräder. Diese ist vom<br />

Prinzip her genau wie mein Eigenbau,<br />

möchte ich mit Stolz bemerken. Dieser<br />

Horst war nur einfach schneller als ich,<br />

oder hat sich einfach nur früher über das<br />

Thema geärgert. Und weil er seine Idee<br />

für wirklich kleines Geld anbietet werde<br />

ich den Verdacht nicht los, dass es ihm<br />

wie meiner lieben Freundin rein um das<br />

Prinzip geht sich gegen behördliche Abzocke<br />

zu wehren. Der Widerspruch meiner<br />

lieben Freundin gegen den<br />

Ordnungswidrigkeitsvorwurf einer fehlenden<br />

Parkscheibe wurde von der OWI-<br />

Stelle nicht akzeptiert. Anscha musste das<br />

Bußgeld, nun zuzüglich einer Verwaltungsgebühr<br />

und den Postzustellungskosten,<br />

Zähne knirschend bezahlen.<br />

Jörg „Jogi“ van Senden

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