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Stabilität zu verlieren. Beim Erfinden von<br />
Normen sind unsere hoheitlichen Sesselpupser<br />
bekanntlich einsame Spitze. Eine<br />
Parkscheibe muss genau 11cm breit und<br />
15cm hoch sein. Kleinere Scheiben aus<br />
dem europäischen Ausland werden nicht<br />
akzeptiert. Vermutlich weil kurzsichtige<br />
Politessen sie weder finden noch ablesen<br />
können. Die Farbe ist zwingend blau mit<br />
weißer Drehskala zur Zeiteinstellung. Die<br />
Größe der Ziffern und der Abstand zum<br />
Drehpunkt sind genau festgelegt. Ange-<br />
Man muss sich nur...<br />
fangen hat das Übel mit den<br />
Parkscheiben bereits 1957 in<br />
Paris, gefolgt von Wien 1959.<br />
Der Kasseler Bürgermeister<br />
Heinz Hille importierte die<br />
Parkscheibe 1961 nach<br />
Deutschland. Und mit deutscher<br />
Gründlichkeit wurde<br />
1979 eine einheitliche EG<br />
Parkscheibenregelung verabschiedet.<br />
Seit dem werden<br />
wir diese Dinger nicht mehr<br />
los und wir müssen auf Anweisung<br />
des Zusatzzeichens<br />
1040-33 eine Parkscheibe gut<br />
sichtbar am Fahrzeug befestigen.<br />
Dabei ist die Ankunftszeit strichgenau<br />
einzustellen. Wichtig ist das die<br />
Einstellung wirklich strichgenau ist und<br />
die Skala nicht auf den weißen Zwischenraum<br />
gedreht wird, sonst droht Ungemach.<br />
Die Uhrzeit darf zu Gunsten des<br />
Parkenden aufgerundet werden. Die Zeit-<br />
abstände auf der Parkscheibe müssen<br />
halbstündig sein. So ist es legal im Idealfall<br />
2Std. und 29min. auf einem Parkplatz<br />
zu stehen, für welchen eine Höchstparkdauer<br />
von 2Std. ausgeschildert wurde.<br />
Die Parkscheibe ist auch zwingend anzuwenden<br />
wenn der Parkscheinautomat<br />
keine Scheine mehr ausspucken will, weil<br />
er defekt ist oder von einem frustrierten<br />
Bürger zerlegt wurde. Man beachte stets<br />
die Maximalparkdauer. Je nach Überschreitung<br />
der Parkdauer kostet es 5 – 25<br />
Euro, wenn man erwischt wird.<br />
Punkte in Flensburg gibt es<br />
dafür noch nicht. Wird durch<br />
den Parkverstoß jedoch ein<br />
Rettungs- oder Einsatzfahrzeug<br />
behindert können 40 – 50 Euro<br />
fällig werden. Da prinzipiell alle<br />
Untaten ab 40 Euro Bußgeld<br />
zusätzlich mit Punkten belohnt<br />
werden, kommt es in diesem<br />
seltenen Fall zur Eintragung<br />
eines Punktes. Aber zurück zur<br />
Herstellung einer motorradgerechten<br />
Parkscheibe. Mein<br />
zweites Exemplar sah versehen<br />
mit wesentlich kleineren Löchern<br />
schon recht gut aus. Im<br />
...zu Helfen wissen!<br />
Behörden-Terror 39<br />
dritten Entwurf kombinierte ich das Loch<br />
zur Diebstahlsicherung mit den Löchern<br />
der Verstellsicherung, so dass jetzt nur<br />
noch ein Bügelschloss notwendig ist. Ich<br />
war von meiner Parkscheibe so begeistert,<br />
dass ich beschloss sie meiner lieben<br />
Freundin zu schenken, deren Namen ich<br />
nicht nennen soll. Zu meiner Verwunderung<br />
wollte sie meine Motorradparkscheibe<br />
jedoch nicht annehmen. Sie hatte<br />
inzwischen im Internethandel eine wesentlich<br />
schönere und besser gefertigte<br />
Scheibe gefunden. Unter www.hfonline.de<br />
vertreibt Horst Fehse seine patentrechtlich<br />
geschützte und abschließbare Parkscheibe<br />
für Motorräder. Diese ist vom<br />
Prinzip her genau wie mein Eigenbau,<br />
möchte ich mit Stolz bemerken. Dieser<br />
Horst war nur einfach schneller als ich,<br />
oder hat sich einfach nur früher über das<br />
Thema geärgert. Und weil er seine Idee<br />
für wirklich kleines Geld anbietet werde<br />
ich den Verdacht nicht los, dass es ihm<br />
wie meiner lieben Freundin rein um das<br />
Prinzip geht sich gegen behördliche Abzocke<br />
zu wehren. Der Widerspruch meiner<br />
lieben Freundin gegen den<br />
Ordnungswidrigkeitsvorwurf einer fehlenden<br />
Parkscheibe wurde von der OWI-<br />
Stelle nicht akzeptiert. Anscha musste das<br />
Bußgeld, nun zuzüglich einer Verwaltungsgebühr<br />
und den Postzustellungskosten,<br />
Zähne knirschend bezahlen.<br />
Jörg „Jogi“ van Senden