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Krankenkassen fördern Selbsthilfegruppen<br />
SELBSthILFEFöRDERUNG 2008/20<strong>09</strong><br />
Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der gesetzlichen<br />
Krankenkassen in hessen<br />
Seit dem 01. Januar 2008 erfolgt die Förderung der gesundheitsbezogenen<br />
Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V über zwei Förderstränge:<br />
Die krankenkassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung<br />
und die sogenannte „kassenindividuelle“<br />
(projektbezogene) Förderung. Die Förderung erfolgt unter<br />
Berücksichtigung des § 1 SGB V „Solidarität und Eigenverantwortung“<br />
und § 12 SGB V „Wirtschaftlichkeitsgebot“. Für<br />
die Gemeinschaftsförderung stellt die gesetzliche Krankenversicherung<br />
(GKV) mindestens 50 % ihrer jährlichen Fördermittel<br />
bereit (in 2008: 0,28 € von 0,56 € pro Versicherten). Die<br />
übrigen maximalen 50 % der Fördermittel verbleiben den<br />
Krankenkassen für die projektbezogene Selbsthilfeförderung.<br />
Ebenfalls neu ist, dass Mittel, die von den Krankenkassen<br />
nicht verausgabt werden, im Folgejahr – also erstmalig in<br />
20<strong>09</strong> – in die Gemeinschaftsförderung fließen.<br />
Auch in Hessen fördern die Kassen und ihre Verbände die<br />
Landesorganisationen der Selbsthilfe, die Selbsthilfegruppen<br />
und die Selbsthilfe-Kontaktstellen gemeinsam und einheitlich.<br />
Zu Beginn des Jahres wurde eigens die „Arbeitsgemeinschaft<br />
Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen in<br />
Hessen“ gegründet, – kurz: ARGE genannt. Auf der Homepage<br />
der ARGE (siehe unten) finden sich nicht nur umfassende<br />
Informationen zu den Möglichkeiten und Grundsätzen der<br />
Selbsthilfeförderung (z. B. der Leitfaden), sondern auch alle<br />
wichtigen Antragsformulare als „Download“.<br />
In 2008 hat die ARGE fast 1.200 Förderanträge von Selbsthilfegruppen,<br />
Selbsthilfe-Landesorganisationen und<br />
Selbsthilfe-Kontaktstellen bearbeitet und inzwischen mehr<br />
als 1.400.000 € an Fördergeldern ausgezahlt.<br />
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Davon erhielten bislang die 17 hessischen Selbsthilfe-Kontaktstellen<br />
439.6<strong>09</strong> €, die Selbsthilfe-Landesorganisationen<br />
bekamen 286.750 € und die örtlichen Selbsthilfegruppen<br />
landesweit insgesamt 399.760 €. Für die bundesweite Selbsthilfe<br />
wurde eine Summe von 284.508 € vorgesehen.<br />
Neben der gemeinsamen Förderung stehen dieses Jahr in<br />
Hessen ca. 1.400.000 € im Rahmen der projektbezogenen<br />
Förderung für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe-Landesorganisationen<br />
zur Verfügung. Unter Projektförderung wird die<br />
gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, inhaltlich<br />
abgegrenzter Vorhaben und Aktionen verstanden. Dabei handelt<br />
es sich um Aktivitäten, die über das Maß der täglichen<br />
Selbsthilfearbeit hinausgehen.<br />
Ausblick: In 20<strong>09</strong> wird die Selbsthilfeförderung durch die GKV<br />
0,57 € pro Versicherten betragen. Die vorbereiteten Anträge<br />
für die bei der ARGE bekannten Gruppen, Organisationen und<br />
Kontaktstellen wurden in den ersten beiden Dezemberwochen<br />
2008 verschickt. Antragsfrist für die Kontaktstellen ist der<br />
31. Januar 20<strong>09</strong> und für die Landesverbände und Gruppen<br />
ist es der 31. März 20<strong>09</strong>.<br />
Norbert Maus, 1. Vorsitzender<br />
GKV-Selbsthilfeförderung Hessen<br />
Postfach 1533, 61285 Bad Homburg<br />
Tel: 08 00.0 20 11 12<br />
Fax: 08 00.0 20 12 22<br />
www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de<br />
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