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Winter 09

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Krankenkassen fördern Selbsthilfegruppen<br />

SELBSthILFEFöRDERUNG 2008/20<strong>09</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der gesetzlichen<br />

Krankenkassen in hessen<br />

Seit dem 01. Januar 2008 erfolgt die Förderung der gesundheitsbezogenen<br />

Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V über zwei Förderstränge:<br />

Die krankenkassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung<br />

und die sogenannte „kassenindividuelle“<br />

(projektbezogene) Förderung. Die Förderung erfolgt unter<br />

Berücksichtigung des § 1 SGB V „Solidarität und Eigenverantwortung“<br />

und § 12 SGB V „Wirtschaftlichkeitsgebot“. Für<br />

die Gemeinschaftsförderung stellt die gesetzliche Krankenversicherung<br />

(GKV) mindestens 50 % ihrer jährlichen Fördermittel<br />

bereit (in 2008: 0,28 € von 0,56 € pro Versicherten). Die<br />

übrigen maximalen 50 % der Fördermittel verbleiben den<br />

Krankenkassen für die projektbezogene Selbsthilfeförderung.<br />

Ebenfalls neu ist, dass Mittel, die von den Krankenkassen<br />

nicht verausgabt werden, im Folgejahr – also erstmalig in<br />

20<strong>09</strong> – in die Gemeinschaftsförderung fließen.<br />

Auch in Hessen fördern die Kassen und ihre Verbände die<br />

Landesorganisationen der Selbsthilfe, die Selbsthilfegruppen<br />

und die Selbsthilfe-Kontaktstellen gemeinsam und einheitlich.<br />

Zu Beginn des Jahres wurde eigens die „Arbeitsgemeinschaft<br />

Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen in<br />

Hessen“ gegründet, – kurz: ARGE genannt. Auf der Homepage<br />

der ARGE (siehe unten) finden sich nicht nur umfassende<br />

Informationen zu den Möglichkeiten und Grundsätzen der<br />

Selbsthilfeförderung (z. B. der Leitfaden), sondern auch alle<br />

wichtigen Antragsformulare als „Download“.<br />

In 2008 hat die ARGE fast 1.200 Förderanträge von Selbsthilfegruppen,<br />

Selbsthilfe-Landesorganisationen und<br />

Selbsthilfe-Kontaktstellen bearbeitet und inzwischen mehr<br />

als 1.400.000 € an Fördergeldern ausgezahlt.<br />

26<br />

Davon erhielten bislang die 17 hessischen Selbsthilfe-Kontaktstellen<br />

439.6<strong>09</strong> €, die Selbsthilfe-Landesorganisationen<br />

bekamen 286.750 € und die örtlichen Selbsthilfegruppen<br />

landesweit insgesamt 399.760 €. Für die bundesweite Selbsthilfe<br />

wurde eine Summe von 284.508 € vorgesehen.<br />

Neben der gemeinsamen Förderung stehen dieses Jahr in<br />

Hessen ca. 1.400.000 € im Rahmen der projektbezogenen<br />

Förderung für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe-Landesorganisationen<br />

zur Verfügung. Unter Projektförderung wird die<br />

gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, inhaltlich<br />

abgegrenzter Vorhaben und Aktionen verstanden. Dabei handelt<br />

es sich um Aktivitäten, die über das Maß der täglichen<br />

Selbsthilfearbeit hinausgehen.<br />

Ausblick: In 20<strong>09</strong> wird die Selbsthilfeförderung durch die GKV<br />

0,57 € pro Versicherten betragen. Die vorbereiteten Anträge<br />

für die bei der ARGE bekannten Gruppen, Organisationen und<br />

Kontaktstellen wurden in den ersten beiden Dezemberwochen<br />

2008 verschickt. Antragsfrist für die Kontaktstellen ist der<br />

31. Januar 20<strong>09</strong> und für die Landesverbände und Gruppen<br />

ist es der 31. März 20<strong>09</strong>.<br />

Norbert Maus, 1. Vorsitzender<br />

GKV-Selbsthilfeförderung Hessen<br />

Postfach 1533, 61285 Bad Homburg<br />

Tel: 08 00.0 20 11 12<br />

Fax: 08 00.0 20 12 22<br />

www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de<br />

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