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Programmheften - Stadt Werne

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„Kleingedrucktes“VerhinderungVerhindert kann jeder einmal sein. Ihr Kursleiter freut sich in diesem Fall über eineNachricht und weiß damit gleichzeitig, dass Sie wiederkommen werden.BildungsurlaubArbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitnehmer-Weiterbildungvon fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Nähere Informationdazu erhalten Sie in der Geschäftsstelle. Selbstverständlich können an den Seminarenauch Personen teilnehmen, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben.Studienreisen, ExkursionenBei Studienreisen und Exkursionen gibt es ggf. von den vorher genannten RegelungenAbweichungen. Informieren Sie sich in der Geschäftsstelle. Bei Studienreisen und Exkursionen,die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, tritt dieVHS nur als Vermittler auf. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen des Veranstalters.Abmelden, StornierenEine Abmeldung ist stornofrei bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Beieinem späteren Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % fällig, ab Tagdes Kursbeginns ist die volle Gebühr zu zahlen. Abweichend von den vorstehendenRegelungen wird für die Abmeldung von einer Veranstaltung im Rahmen der Arbeitnehmerweiterbildungbei einer nachgewiesenen Nichtgenehmigung der Teilnahmedurch den Arbeitgeber eine Bearbeitungsgebühr von 20 € fällig.DatenschutzDie Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden beachtet. Name und Bankverbindungwerden zur Entgeltabrechnung in einer Datei gespeichert. Eine Datenübermittlungerfolgt nur an das einziehende Bankinstitut. (siehe SEPA-Lastschrift)RollstuhlfahrerIm Alten Amtsgericht und in der Marga-Spiegel-Schule steht Ihnen ein Aufzug zurVerfügung.Hausordnung HaftungDie VHS führt ihre Lehrgänge und Kurse in verschiedenen Räumlichkeiten der <strong>Stadt</strong><strong>Werne</strong> durch. Wir bitten Sie, die geltenden Hausordnungen zu beachten. Die Teilnahmean Kursen der VHS ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Diebstähle,Verluste oder sonstige Schäden übernimmt die Volkshochschule keinerlei Haftung.Eingang / Parken am Alten AmtsgerichtBei Veranstaltungen wochentags ab 18 Uhr und generell an Wochenenden bitte denHintereingang benutzen. Kostenfreie Parkplätze stehen ab 17 Uhr hinter dem AltenAmtsgericht zur Verfügung, Einfahrt unmittelbarer an der Kreuzung zur B54.Nicht RauchenIn unseren Unterrichtsgebäuden ist das Rauchen nicht gestattet.TiereIn unseren Unterrichtsgebäuden ist das Mitbringen von Tieren nicht gestattet.6

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