Bruckner-Gruppe - Investieren-in-Potsdam
Bruckner-Gruppe - Investieren-in-Potsdam
Bruckner-Gruppe - Investieren-in-Potsdam
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die rechtliche Konzeption<br />
1. Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Das Grundstück ist mit e<strong>in</strong>em Gebäudekomplex<br />
aus dem letzten Jahrzehnt des 19.<br />
Jahrhunderts bebaut, der als Stallungen<br />
genutzt wurde. Auf e<strong>in</strong>em Teil des Grundstücks<br />
s<strong>in</strong>d bereits Kfz-Stellplätze angelegt.<br />
Das Grundstück liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em nach den Bestimmungen<br />
des Baugesetzbuches förmlich<br />
festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereich.<br />
Verkäufer<strong>in</strong> ist die Lorenz <strong>Bruckner</strong><br />
Grundstücks GmbH mit Sitz <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>.<br />
Sie hat das Grundstück zusammen mit<br />
angrenzenden Flächen vom beauftragten<br />
Entwicklungsträger der Landeshauptstadt<br />
<strong>Potsdam</strong> durch notariell beurkundeten Kaufvertrag<br />
vom 17.12.2007 UR-Nr. 582/2007 des<br />
Notars Michael Sever<strong>in</strong>, Berl<strong>in</strong>, gekauft. Der<br />
Erwerber schließt mit der Verkäufer<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />
notariellen Bauträger-Kaufvertrag über e<strong>in</strong>e<br />
Wohnungse<strong>in</strong>heit <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Stadthauses<br />
oder e<strong>in</strong>er Geschosswohnung und e<strong>in</strong>en<br />
oder mehrere Außenstellplätze ab. Er verpflichtet<br />
sich dadurch zur Zahlung des Kauf-<br />
preises nach den Bestimmungen der Makler-<br />
und Bauträgerverordnung. Die Verkäufer<strong>in</strong><br />
verpflichtet sich, das Kaufobjekt umfassend<br />
zu sanieren und Eigentum und Besitz auf den<br />
Käufer zu übertragen.<br />
2. Notarieller Kaufvertrag<br />
2.1 Bauträger-Kaufvertrag<br />
Der Bauträgerkaufvertrag zwischen der<br />
Verkäufer<strong>in</strong> und dem Käufer kommt durch<br />
die notarielle Beurkundung und die Erteilung<br />
der entwicklungsrechtlichen Genehmigung<br />
zu Stande.<br />
2.2. Stammurkunde<br />
Der Kaufvertrag nimmt Bezug auf<br />
die Stammurkunde mit Teilungserklärung,<br />
Geme<strong>in</strong>schaftsordnung, Baubeschreibung,<br />
Bauplänen und WEG-Verwaltervertrag,<br />
die am 18.02.2008 zur UR-Nr. 43/2008 des<br />
Notars Michael Sever<strong>in</strong>, Berl<strong>in</strong>, errichtet<br />
wurde.<br />
2.3 E<strong>in</strong>tragungen im Grundbuch<br />
In Abteilung II des Grundbuchs ist der Vermerk<br />
über die Durchführung der städtebaulichen<br />
Entwicklungsmaßnahme e<strong>in</strong>getragen.<br />
Die Löschung des Entwicklungsvermerks erfolgt<br />
nach Abschluss der Baumaßnahme mit<br />
der Entlassung des Areals aus dem Entwicklungsgebiet.<br />
In Abteilung III des Grundbuchs<br />
wird vorübergehend die Ankaufsf<strong>in</strong>anzierung<br />
der Verkäufer<strong>in</strong> abgesichert.<br />
3. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme<br />
Die entwicklungsrechtlichen behördlichen<br />
Genehmigungsvorbehalte für Verkauf/Veräußerung,<br />
Bebauung, Belastung etc., die sich<br />
aus der förmlichen Festlegung des Areals als<br />
städtebaulicher Entwicklungsbereich ergeben,<br />
s<strong>in</strong>d zu beachten, führen hier aber nicht<br />
zu Verzögerungen, weil die Baumaßnahmen,<br />
die Aufteilung im Wohnungseigentum und<br />
die Veräußerung der e<strong>in</strong>zelnen E<strong>in</strong>heiten mit<br />
dem von der Landeshauptstadt <strong>Potsdam</strong> be-<br />
51