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Bruckner-Gruppe - Investieren-in-Potsdam

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Die rechtliche Konzeption<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Das Grundstück ist mit e<strong>in</strong>em Gebäudekomplex<br />

aus dem letzten Jahrzehnt des 19.<br />

Jahrhunderts bebaut, der als Stallungen<br />

genutzt wurde. Auf e<strong>in</strong>em Teil des Grundstücks<br />

s<strong>in</strong>d bereits Kfz-Stellplätze angelegt.<br />

Das Grundstück liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em nach den Bestimmungen<br />

des Baugesetzbuches förmlich<br />

festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereich.<br />

Verkäufer<strong>in</strong> ist die Lorenz <strong>Bruckner</strong><br />

Grundstücks GmbH mit Sitz <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>.<br />

Sie hat das Grundstück zusammen mit<br />

angrenzenden Flächen vom beauftragten<br />

Entwicklungsträger der Landeshauptstadt<br />

<strong>Potsdam</strong> durch notariell beurkundeten Kaufvertrag<br />

vom 17.12.2007 UR-Nr. 582/2007 des<br />

Notars Michael Sever<strong>in</strong>, Berl<strong>in</strong>, gekauft. Der<br />

Erwerber schließt mit der Verkäufer<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />

notariellen Bauträger-Kaufvertrag über e<strong>in</strong>e<br />

Wohnungse<strong>in</strong>heit <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Stadthauses<br />

oder e<strong>in</strong>er Geschosswohnung und e<strong>in</strong>en<br />

oder mehrere Außenstellplätze ab. Er verpflichtet<br />

sich dadurch zur Zahlung des Kauf-<br />

preises nach den Bestimmungen der Makler-<br />

und Bauträgerverordnung. Die Verkäufer<strong>in</strong><br />

verpflichtet sich, das Kaufobjekt umfassend<br />

zu sanieren und Eigentum und Besitz auf den<br />

Käufer zu übertragen.<br />

2. Notarieller Kaufvertrag<br />

2.1 Bauträger-Kaufvertrag<br />

Der Bauträgerkaufvertrag zwischen der<br />

Verkäufer<strong>in</strong> und dem Käufer kommt durch<br />

die notarielle Beurkundung und die Erteilung<br />

der entwicklungsrechtlichen Genehmigung<br />

zu Stande.<br />

2.2. Stammurkunde<br />

Der Kaufvertrag nimmt Bezug auf<br />

die Stammurkunde mit Teilungserklärung,<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsordnung, Baubeschreibung,<br />

Bauplänen und WEG-Verwaltervertrag,<br />

die am 18.02.2008 zur UR-Nr. 43/2008 des<br />

Notars Michael Sever<strong>in</strong>, Berl<strong>in</strong>, errichtet<br />

wurde.<br />

2.3 E<strong>in</strong>tragungen im Grundbuch<br />

In Abteilung II des Grundbuchs ist der Vermerk<br />

über die Durchführung der städtebaulichen<br />

Entwicklungsmaßnahme e<strong>in</strong>getragen.<br />

Die Löschung des Entwicklungsvermerks erfolgt<br />

nach Abschluss der Baumaßnahme mit<br />

der Entlassung des Areals aus dem Entwicklungsgebiet.<br />

In Abteilung III des Grundbuchs<br />

wird vorübergehend die Ankaufsf<strong>in</strong>anzierung<br />

der Verkäufer<strong>in</strong> abgesichert.<br />

3. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme<br />

Die entwicklungsrechtlichen behördlichen<br />

Genehmigungsvorbehalte für Verkauf/Veräußerung,<br />

Bebauung, Belastung etc., die sich<br />

aus der förmlichen Festlegung des Areals als<br />

städtebaulicher Entwicklungsbereich ergeben,<br />

s<strong>in</strong>d zu beachten, führen hier aber nicht<br />

zu Verzögerungen, weil die Baumaßnahmen,<br />

die Aufteilung im Wohnungseigentum und<br />

die Veräußerung der e<strong>in</strong>zelnen E<strong>in</strong>heiten mit<br />

dem von der Landeshauptstadt <strong>Potsdam</strong> be-<br />

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