Bruckner-Gruppe - Investieren-in-Potsdam
Bruckner-Gruppe - Investieren-in-Potsdam
Bruckner-Gruppe - Investieren-in-Potsdam
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
66<br />
Lebenden unterliegt gem. § 1 ErbStG der<br />
Steuerpflicht.<br />
Die Bewertung des Grundbesitzes für die<br />
Erbschaft - und Schenkungssteuer erfolgt<br />
gemäß § 12 Abs. 3 ErbStG für Wohnungseigentum<br />
nach dem Ertragswertverfahren gemäß<br />
§ 93 i.V. mit § 78 ff . Bewertungsgesetz.<br />
Nach diesen Vorschriften wird für die Bewertung<br />
bebauter Grundstücke der Ertragswert<br />
angesetzt. Dieser bestimmt sich nach<br />
dem 12,5-fachen der zum Besteuerungszeitraum<br />
vere<strong>in</strong>barten Jahresmiete, verm<strong>in</strong>dert<br />
um die Wertm<strong>in</strong>derung wegen Alters (0,5<br />
% pro vollendetes Jahr ab Bezugsfertigkeit,<br />
höchstens jedoch <strong>in</strong>sgesamt 25 %). In<br />
Erbschaftsfällen s<strong>in</strong>d nach Auffassung der<br />
F<strong>in</strong>anzverwaltung von dem oben beschriebenen<br />
Grundbesitzwert der Immobilie die<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten abzuziehen.<br />
Soweit die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten den Grundbesitzwert<br />
übersteigen, führt dies zu e<strong>in</strong>er<br />
Reduzierung des übrigen steuerpflichtigen<br />
Nachlassvermögens. Die F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />
sieht <strong>in</strong> der Zuwendung e<strong>in</strong>es Grundstücks<br />
bei gleichzeitiger anteiliger Schuldenüber-<br />
nahme durch den Beschenkten e<strong>in</strong>e so genannte<br />
»gemischte Schenkung« (BMF-Schreiben<br />
vom 09.11.1989, BStBl. I 1989, 445).<br />
Der Steuerwert der Schenkung ist abhängig<br />
von der Höhe des Grundbesitzwertes des<br />
Grundstücks und dem Verhältnis der vorhandenen<br />
Schulden zur Höhe des Grundstücksverkehrswertes.<br />
Er entspricht im Höchstfall<br />
nahezu dem anteiligen Grundbesitzwert,<br />
nämlich dann, wenn nur ger<strong>in</strong>ge Schulden<br />
übernommen werden müssen. Der Steuerwert<br />
m<strong>in</strong>dert sich entsprechend der Höhe<br />
der zu übernehmenden Schulden.<br />
Danach wird die Erbschafts- oder Schenkungssteuer<br />
durch die Miete, die Höhe der<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten und das Alter des Gebäudes<br />
im Zeitpunkt der Besteuerung sowie<br />
durch sonstige Guthaben und Beteiligungen<br />
bee<strong>in</strong>flusst. Die Höhe der Erbschaft - und<br />
Schenkungssteuer ist ferner von möglichen<br />
Freibeträgen und der Höhe der Steuersätze <strong>in</strong><br />
den unterschiedlichen Steuerklassen abhängig.<br />
Der Gesetzgeber plant, e<strong>in</strong>e umfassende<br />
Änderung des Erbschaftssteuergesetzes.<br />
Schlussbemerkung<br />
Die steuerlichen Konsequenzen aus der<br />
Entscheidung zum Kauf e<strong>in</strong>er Immobilie lassen<br />
sich verb<strong>in</strong>dlich nur unter Berücksichtigung<br />
der <strong>in</strong>dividuellen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
des jeweiligen Investors ableiten. Zur Analyse<br />
der steuerlichen Auswirkungen der<br />
Investitionsentscheidung wird daher durch<br />
e<strong>in</strong>en potenziellen Erwerber üblicherweise<br />
der Rat e<strong>in</strong>er mit se<strong>in</strong>en persönlichen Verhältnissen<br />
vertrauten Person (z.B. Steuerberater)<br />
e<strong>in</strong>geholt. Mit diesem Berater des<br />
Investors werden <strong>in</strong> der Regel auch später<br />
anstehende Entscheidungen, wie e<strong>in</strong>e Anpassung<br />
der vertraglichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
an veränderte Marktstrukturen oder<br />
e<strong>in</strong>e Veräußerung der Immobilie und die<br />
sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen,<br />
besprochen.<br />
Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigen<br />
den derzeitigen Stand der Steuergesetzgebung,<br />
der Rechtsprechung und der<br />
Äußerungen der F<strong>in</strong>anzverwaltung und der<br />
Literatur. Es besteht allerd<strong>in</strong>gs die Möglich-