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Bruckner-Gruppe - Investieren-in-Potsdam

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52<br />

auftragen Entwicklungsträger abgestimmt<br />

s<strong>in</strong>d. Mit Abschluss der Baumaßnahme (Fertigstellung<br />

des Objekts) s<strong>in</strong>d für den betroffenen<br />

Teilbereich die Entwicklungsziele umgesetzt<br />

worden.<br />

Der Entwicklungsvermerk im Grundbuch<br />

wird zur Löschung gebracht, womit die<br />

Rechtsfolgen aus der förmlichen Festlegung<br />

als Entwicklungsgebiet nicht mehr zum Tragen<br />

kommen (Ausnahme: steuerrechtliche<br />

Begünstigungen gemäß §§ 7 i, 7 h EStG bzw.<br />

§ 10 f EStG). Entwicklungsrechtliche Ausgleichsbeträge<br />

fallen nicht an.<br />

4. Baumaßnahme<br />

Die Modernisierung/Sanierung des Objekts<br />

durch die Verkäufer<strong>in</strong> erfolgt entsprechend<br />

den Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Stammurkunde.<br />

5. E<strong>in</strong>zelheiten der vertraglichen Regelung<br />

5.1 Teilung nach WEG<br />

Die Teilungserklärung ist im Grundbuch<br />

noch nicht vollzogen worden. Der Käufer erwirbt<br />

das Sondereigentum an den Räumen<br />

des betroffenen Hauses bzw. der betroffenen<br />

Wohnung nebst Sondernutzungsrecht<br />

an Terrasse und Garten bzw. Balkon sowie<br />

e<strong>in</strong>en Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />

und dem sonstigen Geme<strong>in</strong>schaftseigentum.<br />

Zudem erwirbt der Käufer das Sondernutzungsrecht<br />

an e<strong>in</strong>em oder mehreren<br />

Kfz-Aussenstellplätzen. Die Verkäufer<strong>in</strong> veranlasst<br />

die Aufteilung und übernimmt die<br />

damit verbundenen Kosten.<br />

5.2 Bezugsfertigkeit<br />

Die Verkäufer<strong>in</strong> verpflichtet sich, die<br />

Häuser bzw. Wohnungen bis spätestens<br />

31.12.2008 bezugsfertig und bis spätestens<br />

30.04.2009 vollständig fertig zu stellen (Beseitigung<br />

eventueller Mängel und Erbr<strong>in</strong>gung<br />

aller Restleistungen). Die Stellplätze werden<br />

ebenfalls bis zum 30.04.2009 vollständig<br />

fertig gestellt. Wird der Term<strong>in</strong> für die Bezugsfertigkeit<br />

des Hauses bzw. der Wohnung<br />

überschritten, schuldet die Verkäufer<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Vertragsstrafe <strong>in</strong> Höhe von 0,2 % des betreffenden<br />

Kaufpreises je Monat der Fristüberschreitung.<br />

Die Vertragsstrafe ist der Höhe<br />

nach auf <strong>in</strong>sgesamt 2,0 % des betreffenden<br />

Kaufpreises begrenzt.<br />

5.3 Kaufpreisfälligkeit<br />

Der Käufer schuldet als Gegenleistung<br />

den Kaufpreis, der <strong>in</strong> Raten gemäß MaBV zu<br />

zahlen ist. Grundvoraussetzung für die Fälligkeit<br />

der Zahlungen ist die Bestätigung des<br />

Notars, dass die Eigentumsverschaffungsvormerkung<br />

für den Käufer im Grundbuch<br />

an der vere<strong>in</strong>barten Rangstelle e<strong>in</strong>getragen<br />

ist, der Vertrag ohne vertragliche Rücktrittsrechte<br />

rechtswirksam ist und die Freistellung<br />

des Vertragsgegenstandes von allen Grundbuchlasten,<br />

die nicht übernommen werden,

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