Bruckner-Gruppe - Investieren-in-Potsdam
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52<br />
auftragen Entwicklungsträger abgestimmt<br />
s<strong>in</strong>d. Mit Abschluss der Baumaßnahme (Fertigstellung<br />
des Objekts) s<strong>in</strong>d für den betroffenen<br />
Teilbereich die Entwicklungsziele umgesetzt<br />
worden.<br />
Der Entwicklungsvermerk im Grundbuch<br />
wird zur Löschung gebracht, womit die<br />
Rechtsfolgen aus der förmlichen Festlegung<br />
als Entwicklungsgebiet nicht mehr zum Tragen<br />
kommen (Ausnahme: steuerrechtliche<br />
Begünstigungen gemäß §§ 7 i, 7 h EStG bzw.<br />
§ 10 f EStG). Entwicklungsrechtliche Ausgleichsbeträge<br />
fallen nicht an.<br />
4. Baumaßnahme<br />
Die Modernisierung/Sanierung des Objekts<br />
durch die Verkäufer<strong>in</strong> erfolgt entsprechend<br />
den Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag<br />
<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Stammurkunde.<br />
5. E<strong>in</strong>zelheiten der vertraglichen Regelung<br />
5.1 Teilung nach WEG<br />
Die Teilungserklärung ist im Grundbuch<br />
noch nicht vollzogen worden. Der Käufer erwirbt<br />
das Sondereigentum an den Räumen<br />
des betroffenen Hauses bzw. der betroffenen<br />
Wohnung nebst Sondernutzungsrecht<br />
an Terrasse und Garten bzw. Balkon sowie<br />
e<strong>in</strong>en Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />
und dem sonstigen Geme<strong>in</strong>schaftseigentum.<br />
Zudem erwirbt der Käufer das Sondernutzungsrecht<br />
an e<strong>in</strong>em oder mehreren<br />
Kfz-Aussenstellplätzen. Die Verkäufer<strong>in</strong> veranlasst<br />
die Aufteilung und übernimmt die<br />
damit verbundenen Kosten.<br />
5.2 Bezugsfertigkeit<br />
Die Verkäufer<strong>in</strong> verpflichtet sich, die<br />
Häuser bzw. Wohnungen bis spätestens<br />
31.12.2008 bezugsfertig und bis spätestens<br />
30.04.2009 vollständig fertig zu stellen (Beseitigung<br />
eventueller Mängel und Erbr<strong>in</strong>gung<br />
aller Restleistungen). Die Stellplätze werden<br />
ebenfalls bis zum 30.04.2009 vollständig<br />
fertig gestellt. Wird der Term<strong>in</strong> für die Bezugsfertigkeit<br />
des Hauses bzw. der Wohnung<br />
überschritten, schuldet die Verkäufer<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Vertragsstrafe <strong>in</strong> Höhe von 0,2 % des betreffenden<br />
Kaufpreises je Monat der Fristüberschreitung.<br />
Die Vertragsstrafe ist der Höhe<br />
nach auf <strong>in</strong>sgesamt 2,0 % des betreffenden<br />
Kaufpreises begrenzt.<br />
5.3 Kaufpreisfälligkeit<br />
Der Käufer schuldet als Gegenleistung<br />
den Kaufpreis, der <strong>in</strong> Raten gemäß MaBV zu<br />
zahlen ist. Grundvoraussetzung für die Fälligkeit<br />
der Zahlungen ist die Bestätigung des<br />
Notars, dass die Eigentumsverschaffungsvormerkung<br />
für den Käufer im Grundbuch<br />
an der vere<strong>in</strong>barten Rangstelle e<strong>in</strong>getragen<br />
ist, der Vertrag ohne vertragliche Rücktrittsrechte<br />
rechtswirksam ist und die Freistellung<br />
des Vertragsgegenstandes von allen Grundbuchlasten,<br />
die nicht übernommen werden,