Bruckner-Gruppe - Investieren-in-Potsdam
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dass es zu e<strong>in</strong>er Neuregelung e<strong>in</strong>schließlich<br />
Übergangsregelungen für die Jahre ab 2009<br />
kommen kann.<br />
5. Verlustverrechnung<br />
Investoren, die die Immobilie zum Zweck<br />
der langfristigen Vermietung erwerben, können<br />
<strong>in</strong> den ersten Jahren Verluste aufgrund<br />
der Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen<br />
auf Modernisierungskosten oder e<strong>in</strong>er<br />
höheren Fremdf<strong>in</strong>anzierung erzielen.<br />
Verluste, die im Jahr der Entstehung nicht<br />
mit anderen E<strong>in</strong>künften aus Vermietung und<br />
Verpachtung oder mit anderen E<strong>in</strong>kunftsarten<br />
ausgeglichen werden, können gemäß<br />
§ 10d EStG bis zu e<strong>in</strong>em Betrag von EUR<br />
511.500/bei Ehegatten bis zu e<strong>in</strong>em Betrag<br />
von EUR 1.023.000 <strong>in</strong> das vorangegangene<br />
Kalenderjahr zurück übertragen werden<br />
(§ 10d Abs. 1 S. 1 EStG).<br />
Nicht ausgeglichene negative E<strong>in</strong>künfte,<br />
die nicht nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG abgezogen<br />
worden s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den folgenden Ver-<br />
anlagungszeiträumen bis zu e<strong>in</strong>em Gesamtbetrag<br />
der E<strong>in</strong>künfte von 1,0 Mio. EUR (bei<br />
zusammen veranlagten Ehegatten 2,0 Mio.<br />
EUR) unbeschränkt, darüber h<strong>in</strong>aus bis zu<br />
60 % des 1,0 Mio. EUR bzw. 2,0 Mio. EUR bei<br />
zusammen veranlagten Ehegatten übersteigenden<br />
Gesamtbetrages der E<strong>in</strong>künfte abzuziehen.<br />
Auf Antrag des Investors gegenüber<br />
dem zuständigen Wohnsitzf<strong>in</strong>anzamt kann<br />
von dem Verlustrücktrag ganz oder teilweise<br />
abgesehen werden. Die Höhe des Verlustrücktrags<br />
ist im Antrag anzugeben.<br />
Es ist nicht ausgeschlossen, dass e<strong>in</strong> Kapital-<br />
anleger <strong>in</strong> der Anfangsphase durch die Inanspruchnahme<br />
der erhöhten Absetzungen<br />
gem. §§ 7i, 7h EStG und durch die Aufnahme<br />
e<strong>in</strong>er Fremdf<strong>in</strong>anzierung negative E<strong>in</strong>künfte<br />
erzielt, die für die Dauer der Verlustphase<br />
höher s<strong>in</strong>d als 10% des von ihm e<strong>in</strong>gesetzten<br />
Eigenkapitals. Wird vom Projekt<strong>in</strong>itiator<br />
e<strong>in</strong>e modellhafte Gestaltung »Steuerstundungsmodell«<br />
angeboten, dürfen die Verluste<br />
nach § 15b EStG weder mit anderen<br />
E<strong>in</strong>künften aus Vermietung und Verpachtung<br />
noch mit E<strong>in</strong>künften aus anderen E<strong>in</strong>kunfts-<br />
arten aus geglichen werden. Sie dürfen auch<br />
nicht nach § 10d EStG abgezogen werden.<br />
Die Verluste m<strong>in</strong>dern die positiven E<strong>in</strong>künfte,<br />
die <strong>in</strong> den folgenden Wirtschaftsjahren<br />
aus der Vermietung dieser Immobilie erzielt<br />
werden.<br />
Nach der Gesetzesbegründung zum<br />
§ 15b EStG und dem Anwendungsschreiben<br />
des BMF zählt das vorliegende Angebot des<br />
Projekt<strong>in</strong>itiators nicht als Steuerstundungsmodell,<br />
weil ke<strong>in</strong>e modellhafte Gestaltung<br />
vorliegt. E<strong>in</strong>e modellhafte Gestaltung liegt<br />
nur dann vor, wenn neben dem Erwerb e<strong>in</strong>er<br />
Immobilie mittels vorgefertigtem Konzept<br />
e<strong>in</strong>e oder mehrere Nebenleistungen mit<br />
zusätzlich vere<strong>in</strong>bartem Entgeld zum Zweck<br />
der Erzielung steuerlicher Vorteile angeboten<br />
werden.<br />
Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich<br />
auf den Erwerb von Häusern bzw.<br />
Eigentumswohnungen.<br />
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