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Bruckner-Gruppe - Investieren-in-Potsdam

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6. Andere Steuerbelastungen<br />

Die E<strong>in</strong>künfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

– sofern die Grenzen der privaten<br />

Vermögensverwaltung nicht überschritten<br />

werden und e<strong>in</strong> gewerblicher Grundstückshandel<br />

nicht angenommen wird – unterliegen<br />

nicht der Gewerbesteuer.<br />

Die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung<br />

von Grundstücken und Grundstücksteilen<br />

s<strong>in</strong>d nach § 4 Nr. 12a UStG vonder<br />

Umsatzsteuer befreit.<br />

B. Immobilienerwerb zur Eigennutzung<br />

1. Sonderausgabenabzug<br />

Investoren, die e<strong>in</strong>e denkmalgeschützte<br />

oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Entwicklungsgebiet gelegene<br />

Eigentumswohnung bzw. e<strong>in</strong> Haus mit dem<br />

Ziel der Eigennutzung erwerben, können<br />

Modernisierungskosten im Kalenderjahr des<br />

Abschlusses der Sanierungsmaßnahmen und<br />

<strong>in</strong> den neun darauf folgenden Jahren jeweils<br />

bis zu 9% wie Sonderausgaben abziehen<br />

(§ 10f EStG). Voraussetzung für den Abzug als<br />

Sonderausgabe ist, dass alle Erfordernisse<br />

des §§ 7i, 7h EStG erfüllt s<strong>in</strong>d. Es wird <strong>in</strong>sofern<br />

auf die Ausführungen zum §§ 7i, 7h EStG<br />

(A.2. »E<strong>in</strong>kunftsermittlung«) verwiesen.<br />

Der Sonderausgabenabzug wird nur <strong>in</strong>soweit<br />

gewährt, wie <strong>in</strong> dem jeweiligen Kalenderjahr<br />

die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken<br />

genutzt wird (§ 10f Abs. 1 Satz 2 EStG).<br />

Grundlage für die Aufteilung der Anschaffungskosten<br />

<strong>in</strong> Modernisierungskosten und<br />

<strong>in</strong> andere Kosten s<strong>in</strong>d die Angaben des Bauträgers<br />

im Kaufvertrag.<br />

Diese stehen unter dem Vorbehalt der<br />

Anerkennung durch die F<strong>in</strong>anzverwaltung.<br />

Insofern wird ebenfalls auf die Ausführungen<br />

zu §§ 7i, 7h EStG (A.2. »E<strong>in</strong>kunftsermittlung«)<br />

verwiesen. Die Steuervergünstigung nach §<br />

10f E<strong>in</strong>kommensteuergesetz kann nur e<strong>in</strong>mal<br />

gewährt werden. Bei Ehegatten können<br />

diese <strong>in</strong>sgesamt für zwei Objekte <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommen werden.<br />

2. Grundstücksveräußerungen<br />

E<strong>in</strong> Gew<strong>in</strong>n aus der Veräußerung von<br />

Grundstücken im Privatvermögen, bleibt<br />

auch <strong>in</strong>nerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist<br />

e<strong>in</strong>kommensteuerfrei (vgl. hierzu<br />

die Ausführungen zu A.3., wenn das Grundstück<br />

im Zeitraum zwischen Anschaffung<br />

und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr<br />

der Veräußerung und <strong>in</strong> den beiden vorangegangenen<br />

Jahren zu eigenen Wohnzwecken<br />

genutzt wird.<br />

Die Voraussetzungen der Nutzung zu eigenen<br />

Wohnzwecken <strong>in</strong>nerhalb der oben<br />

genannten Fristen s<strong>in</strong>d u.a. nicht erfüllt bei<br />

kurzfristiger Vermietung, bei Vermietung an<br />

K<strong>in</strong>der und andere Angehörige, bei Nutzung<br />

von Teilen der Immobilie als Arbeitszimmer.<br />

Bei der Ausnahme zur Besteuerung von<br />

privaten Veräußerungsgeschäften kommt<br />

es also stets auf die ausschließliche Nutzung<br />

zu eigenen Wohnzwecken an. Für den Fall,<br />

dass die ausschließliche Nutzung zu eigenen<br />

Wohnzwecken <strong>in</strong>nerhalb der oben ge-

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