11.07.2015 Aufrufe

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des ...

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des ...

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6. Beglaubigungen6.1 Forderung <strong>des</strong> DGVBNach der Privatisierung der Deutschen Bun<strong>des</strong>post, die seinerzeit als siegelführende Behörde in nennenswertemUmfang Beglaubigungen durchführte, sei in diesem Bereich ein Vakuum entstanden. Hierkönne nunmehr der Gerichtsvollzieher diesen Service für den Bürger anbieten.6.2. <strong>Stellungnahme</strong> <strong>des</strong> BDIUDer BDIU vermag nicht erkennen, dass neben den üblichen Stellen, insbesondere den Notaren,ein Bedarf für diese Erweiterung der Befugnisse der Gerichtsvollzieher besteht. Sollte einBedarf bejaht werden, bestehen keine Bedenken rechtlicher oder tatsächlicher Art, soweit hierdurchnicht die Befugnisse der Notare beschnitten werden.7. Freiwillige Versteigerungen und freihändiger Verkauf7.1 Forderung <strong>des</strong> DGVBDer Gerichtsvollzieher sollte ohne jede Einschränkung zuständig sein für freiwillige Versteigerungen undfreihändigen Verkauf für Rechnung s<strong>eines</strong> Auftraggebers.7.2 Begründung <strong>des</strong> DGVBBisher müssen Gerichtsvollzieher einen Versteigerungsauftrag ablehnen, wenn am Ort ein behördlich zugelassenerVersteigerer tätig ist. Dies sei nach Auffassung <strong>des</strong> DGVB nicht sinnvoll. Die Gerichtsvollzieherhätten als Versteigerer von Pfandgegenständen Erfahrung und einen guten Ruf.7.3 <strong>Stellungnahme</strong> <strong>des</strong> BDIUEs gilt das oben (1.) <strong>zum</strong> Abwendungsverfahren und <strong>zur</strong> Sequestration (s. oben zu 4.) im Hinblick auf dieKollision zwischen privatrechtlicher und hoheitlicher Tätigkeit Gesagte entsprechend.Auch hier stellt sich zudem die Frage, ob im Hinblick auf die Vielzahl vereidigter Versteigerer eintatsächlicher Bedarf besteht.12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!