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Notengebung - SCHULAEMTER-BW.DE

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Problem:<br />

Überwechseln in eine andere Schulart<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Beachten:<br />

Multilaterale Versetzungsordnung - MVO<br />

VO des KuMi über den Übergang zwischen Hauptschulen, Werkrealschulen,<br />

Realschulen und Gymnasien der Normalform (Multilaterale Versetzungsordnung)<br />

v. 12.12.2010 (GBl. 2011 S. 9)<br />

Neufassung der MVO seit Anfang 2011<br />

MVO regelt jetzt den Übergang zwischen den betreffenden<br />

Schularten<br />

hinsichtlich Zeitpunkt + Klassenstufen + Voraussetzungen<br />

abschließend in jeweils einem §<br />

wichtige sachliche Änderungen<br />

� Übergang allein aufgrund der Noten = Anspruch !!!<br />

� zusätzlich Aufnahme auf Probe möglich<br />

in den Fällen, in denen die erforderlichen Noten nicht erreicht sind<br />

� Nachlernfristen<br />

um Rückstände in einer Fremdsprache aufzuholen und evtl. auch in anderen Fächern<br />

� Bei Aufnahmeprüfung Verzicht auf mündliche Prüfung<br />

es sei denn, sie wird von den Eltern gewünscht<br />

� Beratungspflicht zwischen den Lehrern > § 13 MVO<br />

� Übergang von Klasse 10 Realschule in Klasse 10 G 8 ist keine<br />

Wiederholung > § 5 MVO<br />

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