Notengebung - SCHULAEMTER-BW.DE
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Problem:<br />
Überwechseln in eine andere Schulart<br />
Rechtsgrundlage:<br />
Beachten:<br />
Multilaterale Versetzungsordnung - MVO<br />
VO des KuMi über den Übergang zwischen Hauptschulen, Werkrealschulen,<br />
Realschulen und Gymnasien der Normalform (Multilaterale Versetzungsordnung)<br />
v. 12.12.2010 (GBl. 2011 S. 9)<br />
Neufassung der MVO seit Anfang 2011<br />
MVO regelt jetzt den Übergang zwischen den betreffenden<br />
Schularten<br />
hinsichtlich Zeitpunkt + Klassenstufen + Voraussetzungen<br />
abschließend in jeweils einem §<br />
wichtige sachliche Änderungen<br />
� Übergang allein aufgrund der Noten = Anspruch !!!<br />
� zusätzlich Aufnahme auf Probe möglich<br />
in den Fällen, in denen die erforderlichen Noten nicht erreicht sind<br />
� Nachlernfristen<br />
um Rückstände in einer Fremdsprache aufzuholen und evtl. auch in anderen Fächern<br />
� Bei Aufnahmeprüfung Verzicht auf mündliche Prüfung<br />
es sei denn, sie wird von den Eltern gewünscht<br />
� Beratungspflicht zwischen den Lehrern > § 13 MVO<br />
� Übergang von Klasse 10 Realschule in Klasse 10 G 8 ist keine<br />
Wiederholung > § 5 MVO<br />
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