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Notengebung - SCHULAEMTER-BW.DE

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Fall:<br />

<strong>Notengebung</strong><br />

In einer 9. Klasse einer Realschule ließ der Fachlehrer im Fach Englisch von den 4<br />

vorgeschriebenen Klassenarbeiten ordnungsgemäß 2 im 2. Schulhalbjahr schreiben. Die 3.<br />

Klassenarbeit wurde am 16.06., die 4. am 30.06.2010 gestellt. Schüler S erzielte in der 3. Arbeit<br />

die Note 5 und in der 4. Arbeit die Note 6. Im ersten Halbjahr hatte er jeweils die Note 4. Mit dem<br />

Schnitt von 4,75 erhielt S im Jahreszeugnis in Englisch die Note 5 und wurde u.a. deshalb nicht<br />

versetzt.<br />

S legt gegen das Jahreszeugnis rechtzeitig Widerspruch ein und beantragt am 30.07.2010 beim<br />

Verwaltungsgericht ihm im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig die Teilnahme am<br />

Unterricht der 10. Klasse zu gestatten.<br />

Wie wird das Gericht entscheiden?<br />

In § 8 III NVO steht:<br />

(3) Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten sind gleichmäßig<br />

auf das ganze Schuljahr zu verteilen. .....<br />

Zweck der Regelung:<br />

• Arbeiten sollen einen hinreichenden Aufschluss über Unterrichtserfolg und<br />

Kenntnisstand vermitteln<br />

• Chancengleichheit soll ganzjährig gewährleistet sein<br />

Kausalität / Folge:<br />

Lösung des Falles<br />

VGH BaWü, Beschluss v. 09.09.2010 - 9 S 2122/10 -<br />

Zunächst stellt das Gericht fest, dass ein Verstoß gegen § 8 III 1<br />

NVO vorliegt.<br />

• § 8 III 1 NVO ist eine zwingende Vorschrift und hier „gravierend verletzt“ worden.<br />

• aufgrund des zeitlichen Ablaufs beruht die gesamte schriftliche Leistungsbewertung auf einer<br />

nur einen marginalen zeitlichen Teil des Schulhalbjahres umfassenden Grundlage und kann<br />

deshalb keinen hinreichenden Aufschluss über Unterrichtserfolg und Kenntnisstand der Schüler<br />

im 2. Halbjahr vermitteln.<br />

Das Gericht hält es insgesamt für sachgerecht, die in der 4. Arbeit vom<br />

30.06.2010 erzielte Note für die Jahreszeugnisnote außer Betracht zu lassen.<br />

Folge:<br />

Folge:<br />

= rechnerisch 4,25 ergibt die Note 4 im Fach Englisch<br />

• es besteht voraussichtlich ein Versetzungs-Anspruch<br />

Ergebnis: Der Eilantrag hat Erfolg<br />

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