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Prof. Dr. Franco Rest, Dortmund Vortrag beim Hospiztag 2011 „Mein ...

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geschehen soll, wie bei den Patientenverfügung die Realisierung und Entfaltung der<br />

Selbstbestimmung ein. Zudem gilt, dass eine Zukunft, welche die Existenz des<br />

jeweiligen Selbst durch Selbsttötung, Behandlungsabbrüche, Nicht-Hinderung oder<br />

Herbeiführung des Todes beendet, zugleich auch die Selbstbestimmung des<br />

Menschen beendet.<br />

Die Patientenverfügungen sollen ja ein gesellschaftlich akzeptables Instrument<br />

liefern für akzeptierte Behandlungsabbrüche und Behandlungsverzichte incl. evtl.<br />

sinnvoller „Tötungs-Heilbehandlung“ bei nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten.<br />

Zugleich sollen die Bedingungen für sterbensverkürzende Handlungsmöglichkeiten<br />

der Ärzte gesichert werden. Der verfügte Wunsch soll den Tod mindestens durch das<br />

Beenden von Hilfsmaßnahmen legalisieren. Die sich in den Verfügungen äußernden<br />

Ängste und Schmerzen sollen ggf. nicht bzw. nicht mehr behandelt, sondern zur<br />

Legitimierung von Totmachen genutzt werden; und der Wunsch zu sterben, soll nicht<br />

zu Bemühungen führen, das jetzige Leben durch Palliativmedizin und hospizliche<br />

Sorge erträglicher zu gestalten, sondern unmittelbar zum Tötungsakt bzw. zumindest<br />

zu einem nicht mehr verzögerten Tod oder einem weniger kostspieligem Sterben.<br />

Ginge es tatsächlich um das Wohlergehen und die Würde Schwerkranker und<br />

Sterbender, müssten andere Aufgaben erfüllt werden, von denen mit der<br />

Rechtsverbindlichkeit der Patientenverfügungen gezielt abgelenkt wird. Nämlich:<br />

Flächendeckende Palliativversorgung und Optimierung der Schmerztherapie;<br />

qualifizierte und spezialisierte Betreuung von Koma-Patienten; Ausbau und<br />

finanzielle Absicherung der ambulanten Dienste; schmackhaftes Essen auch für<br />

Demenzkranke; abgesicherte Versorgungsleistungen und Arbeitsplatzsicherung für<br />

pflegende Angehörige und vieles mehr.<br />

Manche kranke und alte Menschen werden dazu verführt, sich selbst zu<br />

entwürdigen, indem sie sich ihren Grundängsten hingeben und aus diesen falsche<br />

Konsequenzen ziehen.<br />

These 2<br />

Die diesbezüglich von mir näher untersuchten Grundängste sind:<br />

1. Die Angst vor den möglichen Umständen des Sterbens, vor allem vor den<br />

Schmerzen.<br />

2. Die Angst davor, anderen "zur Last zu fallen".<br />

3. Die Angst vor dem Persönlichkeitsverlust, vor allem vor dem Verlust der<br />

Autonomie und der Selbstbestimmung im Ablauf der Krankheit und im Fortschritt<br />

ihrer Irreversibilität.<br />

4. Die Angst, allein zu sein.<br />

5. Die Angst vor geistig-geistlicher Wertlosigkeit, vor ewiger Vernichtung, vor Höllen<br />

oder Fegefeuern.<br />

Diese Ängste der Menschen verlangen zweifellos danach, ernst genommen zu<br />

werden, ohne dass man deshalb diese Menschen tötet. Angst vor Schmerzen<br />

erfordert Schmerzkontrolle, nicht Tötung, assistierte Selbsttötung oder verfügte<br />

Lebensbeendigung; Angst vor Persönlichkeitsverlust erfordert ein Sich-Einlassen auf<br />

die auch verborgenen Persönlichkeits-Tiefen der Menschen, nicht Tötung, assistierte<br />

Selbsttötung oder verfügte Lebensbeendigung; Angst vor der Belastung für die<br />

Mitmenschen erfordert Entlastung der irgendwie Belasteten, nicht Tötung, assistierte<br />

Selbsttötung oder verfügte Lebensbeendigung; Angst vor Alleinsein erfordert<br />

Begleitung, nicht Tötung, assistierte Selbsttötung oder verfügte Lebensbeendigung;

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