DGHO DAG-KBT
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3. Allgemeine Kodierregeln<br />
dierrichtlinien sind in Anlehnung an die australischen<br />
Regeln entwickelt worden und bei der Verschlüsselung<br />
von Krankenhausfällen grundsätzlich zu beachten.<br />
Seit ihrer Einführung wurden die Kodierrichtlinien jährlich<br />
überarbeitet und hinsichtlich ihres Umfangs erheblich<br />
reduziert.<br />
Das vollständige Regelwerk gliedert sich in allgemeine<br />
und spezielle Kodierrichtlinien. Der allgemeine Teil<br />
enthält Regeln zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren<br />
und Defi nitionen von Begriffl ichkeiten (Haupt-<br />
und Nebendiagnosen) sowie Hinweise zur Anwendung<br />
der Prozedurenklassifi kationen. In den speziellen Kodierrichtlinien<br />
werden besondere Fallkonstellationen<br />
beschrieben, die entweder der konkreten Festlegung<br />
dienen oder bei denen aus Gründen der DRG-Logik von<br />
den allgemeinen Kodierrichtlinien abgewichen werden<br />
muss.<br />
3.3.1 Hauptdiagnose<br />
Die Hauptdiagnose ist nach der DKR D002f defi niert als<br />
die „Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt<br />
wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des<br />
stationären Krankenhausaufenthaltes der Patientin/des<br />
Patienten verantwortlich ist.“ Hierbei sind alle zur Abrechnung<br />
relevanten Befunde – auch solche, die ggf.<br />
erst nach der Entlassung des Patienten eingehen (z. B.<br />
histologische Befunde), zu berücksichtigen.<br />
Die Wahl der korrekten Hauptdiagnose ist im G-DRG-<br />
System für einen sachgerechten Gruppierungsprozess<br />
von wesentlicher Bedeutung. Für onkologische Fallkonstellationen<br />
existieren hierzu spezielle Kodierrichtlinien,<br />
auf die nachfolgend ausführlich eingegangen wird.<br />
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Kodierleitfaden Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation