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4. Spezielle Kodierrichtlinien<br />

38<br />

Bei stationärer Aufnahme zum Restaging nach Ab-schluss<br />

der Therapie und geheiltem Patienten (Restagingergebnis:<br />

CR) gilt einheitlich:<br />

HD: Z08.-<br />

ND: Z85.-<br />

Die Ziffern aus Z85.- werden nicht verwendet, wenn<br />

nach jahrelanger Therapiefreiheit wieder ein Tumor oder<br />

Metastasen auftreten. Dann werden der ursprüngliche<br />

Primärtumor und/oder die Metastasen wieder kodiert,<br />

auch wenn das stationäre Restaging der ursprüngliche<br />

Aufnahmegrund war. Die Ziffer aus<br />

Z08.- Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger<br />

Neubildung wird zur Nebendiagnose.<br />

Stationäres Restaging 2 Jahre nach Abschluss der Krebsbehandlung<br />

(Operation und Chemotherapie) eines Kolon-<br />

Karzinoms, es wird die komplette Remission bestätigt:<br />

HD: Z08.7<br />

ND: Z85.0<br />

Auftreten von Knochenmetastasen bei 15 Jahre zu-rückliegender<br />

Mamma-Ca-Behandlung (OP, Bestrah-lung,<br />

Chemotherapie) und zwischenzeitlicher „Heilung“, Aufnahme<br />

erfolgte zum Restaging:<br />

HD: C79.5<br />

ND: Z08.7<br />

C50.-<br />

Nachutersuchung nach Behandlung<br />

wegen bösartiger Neubildung<br />

Bösartige Neubildung in der<br />

Eigenanamnese<br />

Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie<br />

bei bösartiger Neubildung<br />

Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane<br />

in der Eigenanamnese<br />

Knochenmetastasen<br />

Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie<br />

bei bösartiger Neubildung<br />

Mamma-Ca<br />

Kodierleitfaden Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation

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