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Oberthal aktuell 01/13

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Behörden und Verwaltung | Februar 2<strong>01</strong>3Informationen der AusgleichskasseDie wichtigsten Änderungen auf den 1. Januar2<strong>01</strong>3 bei AHV/IV/EO, Ergänzungsleistungen zurAHV/IV und in der beruflichen Vorsorge:• Erhöhung der AHV/IV-Renten und desBetrags für den allgemeinen Lebensbedarfbei den Ergänzungsleistungen• Erhöhung des Lebensbedarfs bei denErgänzungsleistungen (EL)• Erhöhung des AHV/IV/EO-Mindestbeitragsfür Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige• Anpassung der sinkenden AHV/IV/EO-Beitragsskalafür Selbständigerwerbende undArbeitnehmer ohne beitragspflichtigenArbeitgeber• Anhebung der BVG-EintrittsschwelleErhöhung der AHV/IV-RentenDie monatliche Altersrente beträgt neu beivoller Beitragsdauer mindestens 1‘170 Franken(bisher 1‘160) und höchstens 2‘340 Franken(bisher 2‘320).Die monatliche Witwen- resp. Witwerrentebeträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens936 Franken (bisher 928) und höchstens1‘872 Franken (bisher 1‘856).Die monatliche Waisenrente beträgt neu beivoller Beitragsdauer mindestens 468 Franken(bisher 464) und höchstens 936 Franken (bisher928).Die ganze monatliche Invalidenrentebeträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens1‘170 Franken (bisher 1‘160) und höchstens2‘340 Franken (bisher 2‘320).Die monatliche Dreiviertels-Invalidenrentebeträgt neu bei voller Beitragsdauermindestens 878 Franken (bisher 870) undhöchstens 1‘755 Franken (bisher 1‘740).Die halbe monatliche Invalidenrentebeträgt neu mindestens 585 Franken (bisher580) und höchstens 1‘170 Franken (bisher1‘160).Die monatliche Viertels-Invalidenrentebeträgt neu mindestens 293 Franken (bisher290) und höchstens 585 Franken (bisher 580).Lebensbedarf und Beträge der Durchschnittsprämienbei den Ergänzungsleistungen(EL)Der Höchstbetrag für den allgemeinenLebensbedarf bei den EL: Für Alleinstehende19‘210 Franken (bisher 19‘050), fürEhepaare 28‘815 Franken (bisher 28‘575) undfür Waisen 10‘035 Franken (bisher 9‘945).Die jährlichen Beträge der Durchschnittsprämienfür Erwachsene und Kinderim Kanton Bern ab 1. Januar 2<strong>01</strong>3 wurden fürunsere Prämienregion wie folgt festgesetzt:Prämienregion 2Erwachsene Fr. 4‘908Junge Erwachsene (Alter 18-25) Fr. 4‘356Kinder Fr. 1‘116Erhöhung des AHV/IV/EO-MindestbeitragsDer jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag fürSelbständigerwerbende und Nichterwerbstätigewird auf 480 Franken erhöht(bisher 475).Anpassung der sinkenden AHV/IV/EO-Beitragsskalafür Selbständigerwerbendeund Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigenArbeitgeberDer Höchstbetrag der sinkenden Beitragsskalafür Selbständigerwerbende undArbeitnehmer ohne beitragspflichtigenArbeitgeber beträgt neu jährlich 56‘200Franken (bisher 55‘700). Die untere Einkommensgrenzebeträgt neu 9‘400 Franken (bisher9‘300). Erreicht das jährliche Erwerbseinkommennicht 9‘400 Franken pro Jahr, beträgtder Beitrag 480 Franken im Jahr (Mindestbeitrag).Höhere Eintrittsschwelle in der beruflichenVorsorge (BVG)Die Eintrittsschwelle wird auf den 1. Januar2<strong>01</strong>3 von 20‘880 Franken auf 21‘060 Frankenpro Jahr erhöht. Arbeitgeber, die bisher keinerVorsorgeeinrichtung angeschlossenwaren, sich aber wegen der Erhöhung der Eintrittsschwelleeiner anerkannten Vorsorgeeinrichtunganschliessen müssen, haben diesbei einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftungeines Berufsverbands, einer Versicherungsgesellschaftoder einer Bank oder beider Auffangeinrichtung zu tun.Auskünfte dazu erteilt die für die deutschsprachigenAmtsbezirke des Kantons Bernzuständige Geschäftsstelle der Stiftung AuffangeinrichtungBVG, Postfach, 8022 Zürich.Weitere Informationen unter www.aeis.ch.Weitere Informationen und AuskünfteIm Internet unter www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info oder bei der AHV-Zweigstelle<strong>Oberthal</strong>.12

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