2002 - Victoria Versicherung AG
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Rückstellung für<br />
Beitragsrückerstattung<br />
Der innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
für die Schlussgewinnanteile<br />
zu Rentenversicherungen zu bildende<br />
Schlussüberschussanteilfonds wird nach<br />
den handelsrechtlichen Vorschriften unter<br />
Berücksichtigung der Fälligkeitszeitpunkte<br />
des Schlussgewinnanteils grundsätzlich als<br />
Deckungsrückstellung einer beitragsfreien<br />
<strong>Versicherung</strong> für die im Berechnungszeitpunkt<br />
erreichte Anwartschaft errechnet.<br />
Die Berechnung erfolgte einzelvertraglich<br />
nach der prospektiven Methode unter der<br />
Annahme einer linear steigenden Anwartschaft<br />
auf Schlussgewinnanteil. Der verwendete<br />
Zinsfuß beträgt 5,5%. Die zur<br />
Anwendung kommenden Sterbewahrscheinlichkeiten<br />
entsprechen den Beobachtungen<br />
in einem vergleichbaren <strong>Versicherung</strong>sbestand<br />
der VICTORIA Leben. Stornowahrscheinlichkeiten<br />
wurden nicht explizit eingerechnet,<br />
sondern durch einen Zuschlag in<br />
Höhe von bis zu 2% zum Rechnungszinsfuß<br />
berücksichtigt.<br />
Für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen<br />
wurde bei der Berechnung des<br />
Schlussüberschussanteilfonds die Höhe der<br />
im Berechnungszeitpunkt erreichten<br />
Anwartschaft auf Schlussgewinnanteil<br />
zugrunde gelegt.<br />
Konsortialgeschäft<br />
Bei Konsortialverträgen, zu denen uns<br />
Bilanzangaben der führenden Versicherer<br />
nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorlagen,<br />
wurden entsprechende Positionen<br />
geeignet geschätzt.<br />
Andere Rückstellungen<br />
Die Wertansätze der sonstigen Rückstellungen<br />
orientieren sich am voraussichtlichen<br />
Bedarf.<br />
Übrige Aktiva und Passiva<br />
Die nicht einzeln erwähnten Forderungen<br />
wurden mit den Anschaffungskosten bzw.<br />
dem Nennwert bewertet. Verbindlichkeiten,<br />
die vorstehend nicht gesondert dargestellt<br />
worden sind, wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
angesetzt.<br />
Bilanzierungsstetigkeit<br />
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss<br />
angewandten Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden wurden unverändert<br />
beibehalten.<br />
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