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75 Jahre St. Antonius-Kirche 1936 - Pastoralverbund Schwerte

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<strong>75</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>St</strong>.<strong>Antonius</strong> 2o11<br />

Katholische Bewegung im Erzbistum Paderborn<br />

Wohl auch auf Anregung der preußischen Regierung wurden 1825 durch Bischof Friedrich Klemens<br />

im Regierungsbezirk Arnsberg an der <strong>St</strong>elle der vorübergehend eingerichteten Kommissariate<br />

entsprechend der Ordnung der Landkreise 15 Landdekanate eingerichtet. Im 1832 aus dem<br />

Fürsterzbistum Köln eingegliederten Gebiet waren dies die Dekanate Attendorn, Arnsberg, Bochum,<br />

Brilon, Dortmund, Elspe, Hamm, Iserlohn, Medebach, Meschede, Rüthen und Werl, im Gebiet<br />

des Fürsterzbistums Mainz das Dekanat Siegen. Hierzu gehörte auch <strong>Schwerte</strong>.<br />

1848 fand in Mainz der erste Deutsche Katholikentag statt, an dem der<br />

westfälische Pfarrer und spätere Mainzer Bischof Wilhelm Emanuel von<br />

Ketteler (Bild wikipedia.org) mehrere Predigten zu den anstehenden großen<br />

sozialen Fragen hielt: „Die Besitzenden und Nichtbesitzenden stehen sich<br />

feindlich gegenüber, die massenhafte Verarmung wächst von Tag zu Tag,<br />

das Recht des Eigentums ist in der Gesinnung des Volkes erschüttert…“<br />

„Die katholische <strong>Kirche</strong> hat in ihrer Lehre vom Eigentum nichts gemein mit<br />

jener Auffassung des Eigentumsrechtes, die man gewöhnlich in der Welt<br />

antrifft und dergemäß der Mensch sich als den unbeschränkten Herrn<br />

seines Eigentums ansieht. Nimmermehr kann die <strong>Kirche</strong> den Menschen<br />

das Recht zuerkennen, mit den Gütern der Welt nach Belieben zu schalten und zu walten, und<br />

wenn sie vom Eigentum des Menschen spricht und es beschützt, so wird sie immer die drei, ihren<br />

Eigentumsbegriff wesentlich konstituierenden Momente vor Augen haben, dass das wahre und volle<br />

Eigentumsrecht nur Gott zusteht, dass dem Menschen nur ein Nutzungsrecht eingeräumt worden<br />

und dass der Mensch verpflichtet ist, bei der Benutzung die von Gott gesetzte Ordnung anzuerkennen.“<br />

In den Industriegebieten, in denen man 12 bis 14 <strong>St</strong>unden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen,<br />

arbeitete, riefen die Verhältnisse längst nach Sozialreformen. Bischof Ketteler begann Sozialreformen<br />

durch den <strong>St</strong>aat anzumahnen und nicht mehr nur wie bisher an das soziale Gewissen der Unternehmer<br />

zu appellieren. Die Schuld an der sozialen Not gab Ketteler der durch Unglauben verursachten<br />

Unmoral. Durch scharfe Kritik an den Zeitumständen rief er die Gewissen der Katholiken<br />

wach: „ Mag der Zweck noch so verschieden sein, der viele zu einer Genossenschaft zusammenführt;<br />

mögen sich die Arbeiter verbinden, um sich durch gegenseitige Hilfe in ihrer materiellen Not<br />

zu unterstützen; ..sobald sie als Christen zusammentreten und im Geiste des Christentums, ist neben<br />

diesem Zwecke ein höheres, ein geistigeres, ein heiligeres Band vorhanden…“<br />

Heinrich Sauerland von der Dortmunder Propsteikirche forderte 1867 öffentlich die Abschaffung<br />

der Nachtschichten am Samstag, weil die Bergleute und <strong>St</strong>ahlarbeiter todmüde zur Sonntagsmesse<br />

kämen.

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