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VALOVIS BANK AG Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2008

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Gemäß ihrer Risikoneigung hat die Bank beschlossen, generell nicht mehr als 65 % ihres Vermögens<br />

(Barwert der Bank) als Risikodeckungsmasse zur Verfügung zu stellen. Durch die Begrenzung der Verlustobergrenze<br />

auf 65 % des Vermögens wird ein ausreichender Kapitalpuffer für mögliche Verluste<br />

durch extreme Marktschwankungen vorgehalten. Diese Verlustobergrenze dient als Basis für ein Limitsystem.<br />

Durch dieses Limitsystem werden Risiken gezielt begrenzt.<br />

Die Mitte 2007 aufgrund der Finanzmarktkrise begonnene Ausweitung der Emittentenspreads vor allem<br />

im Bereich der Financial Floater hatte die Bank stets unter Beobachtung. Sie wurde in internen Gremien<br />

regelmäßig besprochen und dokumentiert. Die Krise wurde von der <strong>VALOVIS</strong> <strong>BANK</strong> <strong>AG</strong> – wie von<br />

vielen anderen Banken auch – aber zunächst nur als temporäres Phänomen angesehen.<br />

Der Dauerhaftigkeit der Finanzmarktkrise wird nunmehr Rechnung getragen, indem die Risikotragfähigkeit<br />

der Bank per <strong>30.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2008</strong> erstmals auf Basis zweier verschiedener Risikodeckungsmassen<br />

(Barwerte) ermittelt und dokumentiert wird.<br />

Mit der Berechnung des sog. Liquidationsbarwertes wird überprüft, ob auch unter dem Szenario der<br />

Spreadausweitungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve die Risikotragfähigkeit der Bank gegeben<br />

ist.<br />

Zum <strong>30.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2008</strong> betrug die Auslastung der Verlustobergrenze 30,3 % gemessen anhand der bisherigen<br />

Systematik und 36,3 % gemessen an der verminderten Risikodeckungsmasse.<br />

Die Risikotragfähigkeit der <strong>VALOVIS</strong> <strong>BANK</strong> <strong>AG</strong> wird auch auf Basis des geringeren Liquidationsbarwertes<br />

nur partiell durch Risiken in Anspruch genommen. Der freie Teil dient als Puffer unter anderem<br />

für nicht quantifizierbare Risiken oder als strategischer Bedarf. Darin äußert sich die konservative Risikopolitik<br />

der Bank.<br />

Regulatorisches Kapital<br />

Die Eigenmittel der Bank werden auf Basis der Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) ermittelt.<br />

Die Gesamtkennziffer wird für das erste Halbjahr <strong>2008</strong> nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung<br />

(SolvV) ermittelt. Die SolvV ersetzt den bisherigen Grundsatz I (GS I) und konkretisiert die in<br />

§ 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Diese Angemessenheit wird gemäß<br />

§ 2 SolvV ermittelt. Dabei wendet die Bank den Kreditrisiko-Standardansatz an.<br />

Die Anforderungen an die Angemessenheit der Eigenmittel wurden jederzeit eingehalten.<br />

Die Eigenmittel bestehen aus dem Kern- und Ergänzungskapital sowie den Drittrangmitteln.<br />

Das Kernkapital besteht aus dem eingezahlten Kapital, der Kapitalrücklage sowie den sonstigen Rücklagen<br />

und den Abzugspositionen (z. B. immaterielle Anlagewerte).<br />

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