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2. schul - Stiftsschule Einsiedeln

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– Bestimmen der Erziehungs- und Bildungsziele der Schule;<br />

– Festlegung der Groborganisation der Schule (u.a. Internatsbetrieb);<br />

– Entscheidungen über die grundsätzlichen Zulassungskriterien zur Schule;<br />

– Allgemeines Vetorecht betr. Entscheide der Schulleitungskonferenz;<br />

– Zustimmung zur Anstellung von Lehrkräften (nicht klostereigene Lehrer; Kompetenzdelegation<br />

an Personalkommission);<br />

– Finanzentscheide, die die der Schulleitung bzw. dem Rektorat übertragenen Kompetenzen<br />

übersteigen;<br />

– Bestimmung des Rektors bzw. Prorektors (Abt).<br />

Die Entscheide der Trägerschaften werden entsprechend den klosterinternen Grundsätzen<br />

gefällt. Die Kompetenzen von Abt, Consilium und Kapitel sind in den jeweils geltenden<br />

Statuten enthalten.<br />

Der Abt oder eine von ihm bestimmte Person der Klostergemeinschaft vertritt die<br />

Trägerschaft gegenüber der Schule sowie nach aussen. Er zieht Consilium und Kapitel<br />

entsprechend den geltenden Statuten in die Entscheidungen mit ein.<br />

1.1.3.<strong>2.</strong> Die Schulleitungskonferenz ist – vorbehalten die Kompetenzen der Trägerschaft<br />

– die oberste Instanz der Stifts<strong>schul</strong>e. Sie besteht aus dem Rektor (z.Z. 2 Co-Rektoren),<br />

dem Prorektor z.Z. durch Co-Rektor besetzt), der für den Internatsbetrieb verantwortlichen<br />

Person sowie einer aus drei Personen bestehenden Lehrervertretung (=> paritätische<br />

Vertretung). Eine dieser delegierten Personen (Lehrervertretung) hat der Klostergemeinschaft<br />

anzugehören.<br />

Die Einberufung und Leitung der Schulleitungskonferenz obliegt dem Rektor. In der Zeit<br />

des Bestehens von zwei Co-Rektoren entscheiden sie gemeinsam über die Einberufung<br />

von Sitzungen und deren Leitung.<br />

Im Bedarfsfall kann die Schulleitungskonferenz eine Vertretung des Schülerrats beiziehen.<br />

Die Schulleitungskonferenz verfügt über folgende Aufgaben und Kompetenzen:<br />

– Allgemeine Schulleitung und -verantwortung im Rahmen der von der Trägerschaft<br />

gegebenen Kompetenzen und Aufgaben;<br />

– Zuständigkeit für alle Fragen, soweit sie ihre Kompetenzen nicht durch Gewohnheit<br />

oder ausdrücklichen Beschluss an eine untere Instanz delegiert hat;<br />

– Festlegung von Reglementen, die die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen<br />

der verschiedenen an der Stifts<strong>schul</strong>e gegebenen Kommissionen und Konferenzen<br />

festlegen;<br />

– Festlegung des Stundenplans;<br />

– Oberste Instanz in Disziplinarfragen (Rekursmöglichkeiten an Abt vorbehalten);<br />

– Festlegung von Sonderanlässen sowie den zeitlichen Ablauf der verschiedenen ordentlichen<br />

Anlässe;<br />

– Bildung von Ad-hoc-Kommissionen;<br />

– Anträge an Trägerschaft.<br />

1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE 9

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