2. schul - Stiftsschule Einsiedeln
2. schul - Stiftsschule Einsiedeln
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1. ORGANISATION UND<br />
BILDUNGSZIEL DER SCHULE<br />
1.0. Vorbemerkung<br />
Da sich die Verhältnisse heute in verschiedener Hinsicht rasch ändern, erfüllt der<br />
Jahresbericht auch die Rolle eines Prospektes. Infolgedessen ist der Abschnitt über die<br />
Organisation und das Bildungsziel etwas ausführlicher gehalten, so dass sich Interessenten<br />
ein möglichst umfassendes Bild machen können. Jede Anmeldung eines Schülers setzt<br />
die Einsicht in die folgenden Ausführungen voraus.<br />
Der Einfachheit halber wird auf die Verwendung der weiblichen Begriffsbezeichnungen<br />
weitgehend verzichtet; selbstverständlich sind die Schülerinnen immer auch mitgemeint.<br />
1.1. Grundsätzliches<br />
1.1.1. Schultyp: Die Stifts<strong>schul</strong>e <strong>Einsiedeln</strong> ist eine kantonal und eidgenössisch anerkannte<br />
Maturitäts<strong>schul</strong>e (Lang- und Kurzzeitgymnasium) privaten Charakters. Eingebunden in<br />
das Mittel<strong>schul</strong>wesen des Kantons Schwyz bietet sie die Matura gemäss dem neuen<br />
Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) an. Durch das Angebot der Schwerpunktfächer<br />
Griechisch, Englisch, Italienisch, Biologie und Chemie, Physik und Anwendungen der<br />
Mathematik sowie durch Latein als obligatorisches Grundlagenfach behält sie das bisherige<br />
klassisch-humanistische Profil mit naturwissenschaftlichen Erweiterungen bei.<br />
1.1.<strong>2.</strong> Rechtslage: Die Rechtslage ist unter ausdrücklicher Wahrung des privaten Charakters<br />
festgelegt durch die Mittel<strong>schul</strong>gesetzgebung des Kantons Schwyz. Dabei müssen die öffentlich-rechtlichen<br />
Aufgaben und der private Charakter genau auseinandergehalten werden.<br />
1.1.<strong>2.</strong>1. Öffentliches Recht: Soweit die Stifts<strong>schul</strong>e öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllt,<br />
untersteht sie dem kantonalen Recht und den diesbezüglichen Verfügungen der<br />
Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es sind dies:<br />
– Schuldauer,<br />
– Lehrpläne, die nicht unterschritten werden dürfen,<br />
– Prüfungsreglemente (Maturitätsprüfungen),<br />
– Aufnahmeprüfungen und leistungsbedingte Zulassung,<br />
– Promotionsordnung (Notengebung, leistungsbedingte Entlassung).<br />
1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE 7