2. schul - Stiftsschule Einsiedeln
2. schul - Stiftsschule Einsiedeln
2. schul - Stiftsschule Einsiedeln
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
orientiert. Über die definitive und provisorische Promotion oder Nichtpromotion entscheiden<br />
jedoch nur die Halbjahreszeugnisse.<br />
1.6.<strong>2.</strong> Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen über die definitive Promotion sind folgende:<br />
1.6.<strong>2.</strong>1. Alle promotionswirksamen Fächer werden einfach gezählt. Minuspunkte (Noten<br />
unter 4) müssen durch Pluspunkte (Noten über 4) doppelt kompensiert werden. Es dürfen<br />
nicht mehr als drei Noten unter 4 vorhanden sein.<br />
1.6.<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Im Untergymnasium muss zusätzlich der Durchschnitt der Kernfächer (Deutsch,<br />
Mathematik, Französisch und Latein) mindestens 4,0 betragen.<br />
1.6.<strong>2.</strong>3. Nicht promotionswirksam sind Religion, Sport, Hauswirtschaft, Informatik, Tastaturschreiben<br />
sowie die Freifächer.<br />
1.6.3. Die Promotionsverfügungen der Halbjahreszeugnisse sind:<br />
1.6.3.1. «Definitiv promoviert», wenn ein Schüler die obigen Bedingungen am Ende eines<br />
Halbjahres bzw. einer Zeugnisperiode oder eines Semesters erfüllt.<br />
1.6.3.<strong>2.</strong> «Provisorisch promoviert», wenn ein Schüler am Ende einer Zeugnisperiode die obigen<br />
Bedingungen nicht erfüllt, aber noch für eine Zeugnisperiode ohne Rückversetzung<br />
provisorisch weiterfahren kann.<br />
1.6.3.3. «Nicht promoviert». Dieser Schüler wird um eine Klasse zurückversetzt, wenn dies<br />
noch möglich ist, sonst muss er die Schule verlassen. Diese Promotionsverfügung erfolgt:<br />
– Wenn ein Schüler am Ende einer Zeugnisperiode, in die er provisorisch eingetreten<br />
ist, die Bedingungen für die definitive Promotion wieder nicht erfüllt.<br />
– Wenn ein Schüler nach einem Unterbruch im Untergymnasium zum zweiten Mal<br />
oder im Obergymnasium zum dritten Mal die definitive Promotion nicht erfüllt (1.6.4).<br />
– Wenn ein Schüler am Ende der 5. Klasse, vor dem Eintritt in die Maturaklasse oder<br />
nach dem ersten Halbjahr derselben nicht definitiv promoviert werden kann.<br />
– Wenn ein Schüler am Ende der 1. Klasse nicht definitiv promoviert werden kann.<br />
– Wenn ein Schüler im 1. Semester nach der Rückversetzung nicht definitiv promoviert<br />
werden kann.<br />
1.6.3.4. «Probezeit nicht bestanden», wenn ein Schüler am Ende einer Probezeit (1.7.<strong>2.</strong>4.)<br />
die Bedingungen der definitiven Promotion nicht erfüllt. Dieser Schüler muss die Schule<br />
verlassen.<br />
1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE 15