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2. schul - Stiftsschule Einsiedeln

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die Grundlage für das Erfassen vertiefter logischer Zusammenhänge – eine der wesentlichsten<br />

Anforderungen und ein zentrales Bildungsziel der oberen Gymnasialklassen.<br />

1.7.<strong>2.</strong> Die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons regeln die Aufnahme von Schülern<br />

aus Schwyzer Abgeber<strong>schul</strong>en; die Aufnahme von Schülern aus ausserkantonalen<br />

Abgeber<strong>schul</strong>en liegt im Entscheidungsbereich der Schulleitung, ebenfalls jene für das<br />

Untergymnasium, wobei in der Regel eine Prüfung verlangt wird.<br />

1.7.<strong>2.</strong>1. Für Bewerber mit Wohnsitz im Kanton Schwyz, die nach der zweiten Klasse der<br />

Sekundar<strong>schul</strong>e in das Gymnasium übertreten wollen, gilt folgendes Aufnahmeverfahren<br />

(kantonale Regelung, SRSZ 624.111):<br />

– Beurteilung durch die Abgeber<strong>schul</strong>e: die Leistungen in den Fächern Deutsch,<br />

Französisch/Englisch und Mathematik sowie eine Empfehlung des Klassenlehrers<br />

ergeben je eine Note; für die Zulassung sind mindestens 13.5 Punkte verlangt.<br />

Ausschlaggebend ist das neueste Zeugnis.<br />

– Aufnahmeprüfung an den Mittel<strong>schul</strong>en: je eine Note aus den schriftlichen Prü fun gen<br />

in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch/Englisch (eine Fremdsprache<br />

wird schriftlich, die andere mündlich geprüft).<br />

– Die definitive Aufnahme erfolgt beim Erreichen von mindestens 27 Punkten bei<br />

einem Maximum von 36 möglichen Punkten.<br />

Die Prüfung findet an allen Maturitäts<strong>schul</strong>en zum gleichen Zeitpunkt statt; die Prüfungsaufgaben<br />

werden von einem kantonalen Prüfungsausschuss zur Verfügung gestellt.<br />

1.7.<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Für den Eintritt ins Untergymnasium und für ausserkantonale Bewerber, die nicht<br />

von anderen Mittel<strong>schul</strong>en kommen, wird in der Regel eine schriftliche Aufnahmeprüfung<br />

verlangt. Dabei werden die Noten der Abgeber<strong>schul</strong>e in den Prüfungsfächern sowie die<br />

Prüfungsnoten je zur Hälfte mitverrechnet. Die Prüfungsfächer und die erforderlichen<br />

Durchschnitte sind:<br />

– Für die 1. Klasse: Deutsch und Rechnen, Durchschnitt 4,75.<br />

– Für die 3. Klasse: Deutsch, Mathematik, Französisch/Englisch), Durchschnitt: 4,5.<br />

Latein ist nicht mehr vorausgesetzt, da in der 3. Klasse ein spezieller Anfängerkurs<br />

geführt wird.<br />

Der Eintritt in die <strong>2.</strong> Klasse ist nur in Ausnahmefällen möglich, wobei die Aufnahme individuell<br />

geregelt wird.<br />

1.7.<strong>2.</strong>3. Schüler, die aus andern Mittel<strong>schul</strong>en übertreten, werden prüfungsfrei aufgenommen,<br />

wenn sie bei gleichen Voraussetzungen in der Abgeber<strong>schul</strong>e definitiv promoviert<br />

wurden.<br />

1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE 17

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